Störfallverordnung vorgenommen. Die Änderungen im Bundesrecht sind Ende letzten Jahres bzw. Anfang dieses Jahres in Kraft getreten. Alles Weitere müssen die Länder regeln.
Für Sachsen-Anhalt besteht ein Anpassungsbedarf in der Bauordnung, dem Straßengesetz und im Seilbahngesetz. Die Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt soll an die im Juni 2017 von der Bauministerkonferenz zur Umsetzung der Richtlinie beschlossenen Änderungen der Musterbauordnung angepasst werden.
Die Musterbauordnung beschränkt sich auf eine strikte Eins-zu-eins-Umsetzung der Richtlinie. Weitergehende Regelungen sollen in der Bauordnung nicht erfolgen. Die vorgeschlagenen Änderungen der Bauordnung betreffen damit ausschließlich Verfahrensregelungen. Die Festlegung des einzuhaltenden angemessenen Sicherheitsabstands unterliegt dem Bundesrecht.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, neben dem geschilderten Umsetzungsbedarf in der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt macht die Seveso-III-Richtlinie auch Änderungen im Straßengesetz und im Seilbahngesetz erforderlich.
Für den Bau oder die Änderung von Straßen und Seilbahnen in der Nachbarschaft von Störfallbetrieben wird ein Planfeststellungsverfahren vorgeschrieben, wenn ein angemessener Sicherheitsabstand unterschritten wird und das Risiko besteht, dass sich die Folgen eines Unfalls im Störfallbetrieb mit Blick auf den benachbarten Verkehrsweg verschlimmern.
Der vorliegende Gesetzentwurf enthält die notwendigen Regelungen und beschränkt sich dabei strikt auf eine Eins-zu-eins-Umsetzung des EURechts.
Ich möchte abschließend darauf hinweisen, dass im Anhörungsverfahren inhaltliche Einwendungen gegen den Gesetzentwurf weder von den Verbänden noch von der Architektenkammer erhoben wurden, und bitte um eine zügige Beratung im Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr.
Herr Minister Webel hat die Überweisung in den Ausschuss Landesentwicklung und Verkehr vorgeschlagen. Federführend logischerweise, weil kein anderer Ausschuss vorgeschlagen wurde.
Wer für die Überweisung in diesen Ausschuss ist, den bitte ich um das Handzeichen. - Ich sehe, das ist das komplette Haus, die Koalitionsfraktionen, die AfD und die Fraktion DIE LINKE.
Auch wenn eine Überweisung an den Finanzausschuss nicht beantragt wurde, stelle ich fest, dass gemäß § 18 Abs. 3 Satz 1 der Geschäftsordnung des Landtages auch eine Überweisung an den Finanzausschuss erfolgt ist. Dies nur als Hinweis.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Universitätskliniken leisten einen wichtigen Beitrag zu unserer Gesundheitsversorgung im Land. Als Maximalversorger sind sie die Einrichtungen, die besonders schwere Krankheitsfälle erfolgreich behandeln können.
Die engagierten Beschäftigten unserer Kliniken leisten dabei täglich wichtige Arbeit für die Menschen in unserem Bundesland und dafür gebührt ihnen ein großer Dank.
Meine Damen und Herren! Wichtiger Teil der medizinischen Versorgung sind dabei die Ambulanzen der Unikliniken. Sie behandeln komplexe und schwierige Fälle. So werden hoch spezialisierte diagnostische und therapeutische Leistungen erbracht. Zudem sind sie spezialisiert, seltene Erkrankungen zu behandeln. Weithin sind die Ambulanzen nachgefragt, wenn es um Mehrfacherkrankungen und hoch spezialisierte Nachsorge und Überwachung geht.
Dabei kann bei komplexen Krankheitsbildern interdisziplinär und multiprofessionell behandelt werden. Die Hochschulambulanzen tragen somit zur Facharztversorgung bei und ergänzen diese.
Meine Damen und Herren! Seit Jahren klagen die Universitätskliniken darüber, dass die Finanzierung der Hochschulambulanzen unzureichend ist. Es muss ein millionenschweres Defizit hingenommen werden, weil die Krankenkassen uneinsichtig sind. Ja, das Defizit der Hochschulambulanzen hat sogar schon dazu geführt, dass ernsthaft über die Schließung eines Standortes für Hochschulmedizin nachgedacht wurde. Die Pläne konnten glücklicherweise nicht durchgesetzt werden. Denn auch mit dem heutigen NC-Urteil wissen wir, dass wir tendenziell zu wenige Studienplätze in der Medizin haben.
Gleichwohl ist festzustellen, dass Mittel, die für Forschung und Lehre zur Verfügung gestellt wurden, zum Defizitausgleich aufgewandt werden müssen. Meine Damen und Herren, das ist ein unhaltbarer Zustand. Schließlich sollte genau dieser Fall durch das Hochschulmedizingesetz einmal verhindert werden.
Was ist die komplexe Versorgung in den Hochschulambulanzen den Krankenkassen derzeit wert? - 61,18 € im Quartal pro Fall, egal, wie oft jemand die Ärzte aufsuchen muss oder ob verschiedene Fachärzte einbezogen werden müssen: 61,18 €.
Zudem ist die Deckelung der Fallzahlen ein Problem, da jeder zusätzliche Fall nicht entlohnt wird. Daher müssten die Klinika eigentlich Patienten ablehnen, was sie zum Glück aber nicht machen. Denn das kann auch nicht im Interesse unseres Landes sein.
Somit sind die Hochschulambulanzen in SachsenAnhalt bundesweit am unteren Ende der Finanzierung durch die Krankenkassen. Da die Unterfinanzierung bis auf wenige Bundesländer insgesamt ein großes Problem war, wurde im Jahr 2015 das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz verabschiedet, explizit auch mit dem Ziel, die Finanzierung der Hochschulambulanzen zu verbessern.
Meine Damen und Herren! In einigen Bundesländern hat das Früchte getragen. In SchleswigHolstein werden wird ab 2018 150 € gezahlt; in Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland werden 145 € bezahlt. Nach meinem Wissen sind die Verhandlungen in unserem Bundesland bei einem Angebot der Kassen von 83 € gescheitert. Was soll also rechtfertigen, dass die Hochschulambulanzen im Osten mit weitaus niedrigeren Beträgen als die in den alten Bundesländern finanziert werden sollen?
Meine Damen und Herren! Das Uniklinikum Halle errechnet für eine Ausfinanzierung seiner Ambulanzleistungen eine Fallpauschale von 147 € und
liegt damit im bundesweiten Trend. Wir müssen als Land das Interesse daran haben, dass unsere Kliniken nicht in Defizite hineingezwungen werden.
Deswegen soll die Landesregierung darauf hinwirken, dass die Verhandlungen einen erfolgreichen Abschluss finden. Denn niemandem ist geholfen, wenn es jetzt zu jahrelangen gerichtlichen Auseinandersetzungen kommen würde.
Meine Damen und Herren! Ich weiß um die Unabhängigkeit der Akteurinnen und somit auch um die Schwierigkeiten, die ein solcher Antrag im Parlament verursacht. Gleichwohl ist es wichtig, dass wir uns als Parlament einmal über dieses Problem verständigen;
denn letztlich sind wir im Land die Verantwortlichen dafür, dass die Kliniken ein Stück weit finanziert werden müssen.
Gleichwohl übt das Sozialministerium seine Fachaufsicht auch nicht immer zum Wohl unserer Kliniken aus. Zumindest könnte es insoweit Verbesserungen geben. Deswegen haben wir eine vorsichtige Formulierung gewählt, indem die Landesregierung lediglich darauf hinwirken soll, dass die Verhandlungen zu einem Ende geführt werden, sodass letztlich auch kein Defizit mehr übrig bleibt. Das ist Sinn und Zweck dieser Initiative.
Lassen Sie uns gemeinsam für eine gute Finanzierung der Klinika sorgen. Es sind unsere Einrichtungen.
Ich sehe keine Fragen. Ich danke Herrn Lange für die Ausführungen. - Für die Debatte ist eine Redezeit von drei Minuten pro Fraktion vorgesehen. Für die Landesregierung spricht Minister Herr Prof. Dr. Willingmann. Herr Minister, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Die Fraktion DIE LINKE weist völlig zu Recht in ihrem Antrag darauf hin, dass die Hochschulambulanzen an den beiden Universitätsklinika des Landes in Halle und Magdeburg derzeit für ihre Leistungen nicht angemessen von den Krankenkassen finanziert werden.
Auch aus meiner Sicht ist es äußerst problematisch, dass die Kassen momentan gerade einmal rund ein Drittel der Kosten erstatten, die den Ambulanzen entstehen. Es braucht uns daher nicht
zu wundern - lieber Herr Lange, Sie haben darauf hingewiesen -, wenn die Jahresabschlüsse der Unikliniken erhebliche Defizite aufweisen. Es sind übrigens Defizite, die wir in aller Regel durch Landesmittel aufzufangen versuchen.
In diesem Fall, meine Damen und Herren, liegt der Handlungsbedarf deutlich auf der Hand, und zwar auch deshalb - auch darauf haben Sie, Herr Abg. Lange, bereits hingewiesen -, weil wir andernorts in diesem Land, derzeit allerdings insbesondere westlich von uns, längst vernünftig abgeschlossene Vereinbarungen vorfinden, die zu einer angemessenen Finanzierung von Hochschulambulanzen führen und die in der Tat, so auch unser Kenntnisstand, erheblich von den hier vorgesehenen Sätzen abweichen. Wir müssen also, um es deutlich zu sagen, auch bei den Hochschulambulanzen ein nach wie vor bestehendes Ost-West-Defizit unbedingt ausgleichen.