In diesem Fall, meine Damen und Herren, liegt der Handlungsbedarf deutlich auf der Hand, und zwar auch deshalb - auch darauf haben Sie, Herr Abg. Lange, bereits hingewiesen -, weil wir andernorts in diesem Land, derzeit allerdings insbesondere westlich von uns, längst vernünftig abgeschlossene Vereinbarungen vorfinden, die zu einer angemessenen Finanzierung von Hochschulambulanzen führen und die in der Tat, so auch unser Kenntnisstand, erheblich von den hier vorgesehenen Sätzen abweichen. Wir müssen also, um es deutlich zu sagen, auch bei den Hochschulambulanzen ein nach wie vor bestehendes Ost-West-Defizit unbedingt ausgleichen.
Aus diesem Grund hat die Landesregierung bereits in den laufenden Verhandlungen immer wieder darauf hingewiesen, dass sie von den Verhandlungspartnern erwartet - das ist allerdings wichtig -, dass diese Kostenproblematik gelöst wird und dass wir in den nächsten Jahren, da wir damit rechnen müssen, dass eine zunehmend alternde Bevölkerung auch viel intensiver Hochschulambulanzen in Anspruch nehmen wird, darauf angewiesen sein werden, dass diese Leistungen angemessen vergütet werden.
Es ist aber so - auch darauf haben Sie schon hingewiesen, Herr Abg. Lange -, dass das Land nicht die rechtliche Handhabe hat, die Lösung der Kostenproblematik zu erzwingen. An dieser Stelle sind die Verhandlungspartner selbst gefragt. Für die Neuverhandlungen der Hochschulambulanzbudgets sind dies auf der Ortsebene die Landesverbände der Krankenkassen und der Ersatzkassen gemeinsam mit den Hochschulen, den Kliniken.
Wir können also keinen direkten Einfluss nehmen. Dennoch - das scheint mir wichtig - können wir die Verhandlungen auch in dieser etwas verfahrenen Situation, in der das Schiedsstellenverfahren aufgerufen wird, politisch begleiten. Genau in diese Richtung zielt ja auch Ihr Antrag. Wir können die Entscheidungen der Verhandlungspartner nicht ersetzen, aber wir sollten sie weiterhin begleiten, weil wir an dieser Stelle ein evidentes Defizit alsbald lösen müssen.
Ich sehe auch hierzu keine Fragen. Dann danke ich dem Minister Willingmann für die Ausführungen. - Ich erinnere noch einmal daran, dass wir uns am Anfang der Sitzung darauf verständigt haben, die Rednerreihenfolge der Fraktionen der SPD und der CDU zu tauschen, sodass wir wie folgt fortfahren: Für die CDU-Fraktion spricht der Abg. Herr Philipp. Herr Philipp, Sie haben das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Pflicht kommt bekanntermaßen vor der Kür. Dass die medizinische Versorgung der Bevölkerung in unserem Land eine Pflichtaufgabe ist, dessen sind wir uns, so glaube ich, alle bewusst. Weil das so ist, hat sich das Aufgabenspektrum der Hochschulambulanzen in den letzten Jahren auch weiterentwickelt. Ging es anfänglich vor allem um die Ausbildung des medizinischen Nachwuchses, geht es heute vor allem auch um die Versorgung nach § 117 Abs. 1 SGB V, um die Versorgung solcher Personen, die aufgrund der Art, der Schwere und der Komplexität ihrer Erkrankung eine Untersuchung und Behandlung in einer Hochschulambulanz benötigen.
Wenn das so ist, wenn man den Hochschulambulanzen mehr Aufgaben zuspricht, dann muss man sich natürlich auch über die Finanzierung dieser Aufgaben unterhalten. Dies ist in § 120 SGB V geregelt. Demnach muss die Vergütung für die Hochschulambulanzen so hoch ausfallen, dass ihre Leistungsfähigkeit bei einem wirtschaftlichen Betrieb gewährleistet ist.
Genau hier liegt der Hase im Pfeffer. Wie hoch darf oder muss diese Vergütung pro Patient und Quartal sein, damit zum einen die Leistungsfähigkeit gewährleistet ist? - Es gibt zum anderen einen weiteren großen Dissenspunkt zwischen den Vertragsparteien; dieser betrifft die Anzahl der Fälle, die bei den Krankenkassen abgerechnet werden dürfen.
Eines ist sicher: Die derzeitige Situation ist unbefriedigend; eine auskömmliche Finanzierung ist nicht gegeben. Das ist klar. Die Defizite der beiden Hochschulambulanzen sind enorm. Allein die Hochschulambulanz Magdeburg weist ein Defizit von mehr als 7 Millionen € für das Jahr 2016 aus.
Wenn man mit beiden Vertragsparteien spricht, dann merkt man relativ schnell, dass die Verhandlungspositionen verhärtet sind. Die Verhandlungen schreiten schon seit vielen Monaten nicht voran. Ich möchte meine heutige Rede dazu nutzen, um beide Seiten noch einmal dazu aufzufordern, relativ schnell eine Lösung dieses Problems
herbeizuführen, weil sich die Finanzierung unserer Hochschulambulanzen und somit die Qualität der medizinischen Versorgung in unserem Land eigentlich nicht dafür eignen, monatelange und jahrelange Verhandlungen zu führen.
Er ist ein Schaufensterantrag, weil ich mich im Landtag doch nicht darüber unterhalten muss, ob eine Zahl größer ist als die andere oder ob die Hochschulambulanz wichtig ist. Das ist sie unumstritten. Ich muss mich auch nicht darüber unterhalten, ob wir oder die Regierung Einfluss auf die Verhandlungen haben. Sie wissen ebenso wie ich, dass wir keinen direkten Einfluss darauf haben.
Aber Schaufenster eignen sich auch dafür, gewisse Themen in den Mittelpunkt der Öffentlichkeit zu schieben und auch in die Aufmerksamkeit des Parlaments. Deswegen überweisen wir Ihren Antrag zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung und zur Mitberatung in die Ausschüsse für Arbeit und Soziales sowie für Finanzen. Meines Erachtens wird auch bald ein Selbstbefassungsantrag vorliegen. Das wäre das bessere Mittel gewesen. Lassen Sie uns konkret in den Ausschüssen über die Situation der Hochschulambulanzen sprechen. - Danke schön.
Ich sehe keine Frage. Ich danke Herrn Philipp für die Ausführungen. - Für die AfD-Fraktion spricht der Abg. Herr Raue.
Die AfD-Fraktion verzichtet auf ihren Redebeitrag. Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht der Abg. Herr Meister. Herr Meister, Sie haben das Wort.
Danke, Herr Präsident. - Sehr geehrte Damen und Herren! Die LINKE ruft mit ihrem Antrag eine Problemstellung auf, die schon seit länger Zeit diskutiert wird, ohne dass bisher eine wirkliche Lösung erreicht worden wäre. Der Antrag rennt allerdings - das darf man sagen - mit ordentlichem Schwung durch offene Türen, zumindest hier im Haus.
Mit dem GKV-Versorgungsstrukturgesetz wurden zwar in der Vergangenheit einige Maßnahmen unternommen, um die finanzielle Schieflage der Hochschulambulanzen zu lindern, wie etwa die gesetzliche Ermächtigung der Hochschulambulanzen zur Erbringung ambulanter Leistungen, aber letztlich werden auf der Landesebene die finanziell entscheidenden Fallpauschalen verhandelt. Dazu steht eine Einigung hierzulande noch aus.
Diese Einigung ist dringend nötig; denn wie unser Ministerpräsident am 22. September 2017 in der „MZ“ richtig feststellte, sei eine angemessene Vergütung der Hochschulambulanzen im größeren Rahmen der Angleichung von Ost- und Westdeutschland zu betrachten und mehr als ein gesundheitspolitisches Sonderthema, sondern ein gesamtgesellschaftliches Beispiel für die Vollendung der Wiedervereinigung. Mit dieser Aussage erreicht das Thema eine beachtliche Höhe.
Im Westen liegen die Pauschalen etwa zwischen 130 € und knapp 150 €. Daran wird deutlich, dass der Wert von 2015 - Herr Lange ist darauf eingegangen - von 61,18 € nicht ausreichend sein kann. Aber soweit wir wissen, ist die Einschätzung durchaus auch bei den Kassen angekommen. Die Angebote der Kassenseite waren bei den Verhandlungen schon in Richtung Westniveau unterwegs - allerdings nicht sofort, wenn ich es richtig verstanden habe, sondern erst zum Ende dieses Jahrzehnts. Das ist nicht zufriedenstellend, weist aber immerhin in die richtige Richtung.
Da die bisherigen Verhandlungen ohne Einigung endeten, liegt der Vorgang nun erst einmal bei der Schiedsstelle. Ob wir als Land bei diesem Verhandlungsstand viel Einfluss entfalten können, ist zweifelhaft, um es nett zu sagen. Der Antrag ist sicherlich auch bewusst sehr zurückhaltend formuliert und mehr deklaratorisch, aber er benennt korrekt das Ziel.
Im Antrag wird nicht nach den strukturellen Gründen gefragt; dazu kann man noch einen Satz verlieren. Sicher ist mehr Geld im System erforderlich, um die Schieflage auszugleichen. Die Defizite der Hochschulambulanzen steigen aber nicht nur wegen zu geringer Fallpauschalen, sondern auch, weil wir vor einem Fachärztemangel stehen. Statt viele Wochen auf einen Termin beim Facharzt zu warten, gehen viele Menschen verständlicherweise lieber in eine Hochschulambulanz. Damit tritt der gleiche Effekt wie bei Notfallambulanzen auf.
Wenn wir an diesem Punkt ansetzen wollen, dann müssen wir auch über die starren Sektorengrenzen zwischen stationär und ambulant sprechen.
Außerdem ist beispielsweise über den weiteren Ausbau von Polikliniken - Medizinische Versorgungszentren heißen sie jetzt -, die MVZ, nachzudenken. Die beiden MVZ in Halle scheinen mir ganz gut zu funktionieren und die Hochschulambulanzen zu entlasten.
Gleichzeitig stellt sich die Frage, wie wir von der Konkurrenz zwischen den Sektoren hin zu mehr Kooperation gelangen. Um solche Diskussionen angeregt führen zu können, bitte auch ich, den Antrag zu überweisen. - Danke schön.
Ich sehe keine Fragen. Ich danke Ihnen, Herr Meister, für die Ausführungen. - Für die SPDFraktion spricht die Abg. Frau Dr. Pähle. Sie haben das Wort.
Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Unikliniken waren schon mehrfach Thema hier im Hohen Haus. Ich erinnere an den Antrag aus dem Jahr 2013 mit dem Titel „Aufgabengerechte Finanzierung der Universitätskliniken durch die Krankenkassen“, Dokumentennummer 6/2251. Seit dieser Zeit begleitet uns das Thema, weil seitdem an der Unterfinanzierung der Hochschulambulanzen, auch der Notfallambulanzen an den Universitätsklinika, nichts maßgeblich verändert wurde. Und ja, unsere Universitätskliniken sind Orte von Forschung und Lehre, aber sie sind auch Teil der Krankenversorgung. Denn wie soll ein guter Arzt ausgebildet werden, wenn er nicht Kranke versorgt? - Das ist der immerwährende Widerspruch, mit dem wir es zu tun haben, und gerade für die Versorgung der Kranken gilt es, die Krankenkassen bei der Finanzierung mit ins Boot zu holen.
Wir wissen alle - es wurde auch schon mehrfach gesagt -, dass die Universitätskliniken als Maximalversorger eben doch mehr leisten als andere. Ich will nur ganz kurz an das anschließen, was Herr Kollege Lange sagte, was die Ausweitung der Diagnostik und das Einbeziehen der verschiedenen Fachrichtungen betrifft, möchte aber auch nochmals darauf hinweisen, dass insbesondere bei den Notfallambulanzen die beiden Unikliniken diejenigen sind, die diese nicht schließen. Ich weiß es aus Halle. Dort gibt es mehrere Kliniken, die auch Notfallambulanzen haben, und wenn in der Silvesternacht oder am Sonntag - zu Zeiten, in denen relativ viel passiert - die Notaufnahme im Elisabeth-Krankenhaus überfüllt ist, dann machen die Kolleginnen und Kollegen zu. Das ist auch ihr gutes Recht. Dann fährt die Schnelle Medizinische Hilfe weiter zum Uniklinikum; denn das macht nie zu. Es hält immer genügend Betten bereit, und ich denke, das muss seinen Nieder
Es ist aber so, dass der Landtag hier keine Einflussmöglichkeiten hat, auch nicht die Politik, das heißt die Ministerien. Es sind Verwaltungen der Selbstorganisation. Ich persönlich finde es aber richtig, dass beide Klinikumsvorstände gegenüber den Krankenkassen sehr stringent arbeiten und dieses Verfahren jetzt vor die Schiedsstelle gebracht haben. Dies begrüße ich ausdrücklich.
Neben der Regelung, die wir im Land brauchen, möchte ich aber an allerletzter Stelle noch auf etwas hinweisen, was wir vonseiten des Bundes brauchen: Ja, wir brauchen auch beim Thema Universitätskliniken einen Einstieg des Bundes hinsichtlich der Finanzierung. Wir brauchen Zuschläge für die Universitätskliniken als Maximalversorger ebenso wie für sie als Einrichtungen der Spitzenforschung und Fachkräfteausbildung brauchen. Der Verband der Universitätskliniken fordert daher von der neuen Bundesregierung zu Recht Regelungen für eine bessere Finanzierung der Notfallversorgung sowie die auskömmliche Finanzierung von Extremfällen und besonderen Krankheiten. Dieser Forderung kann ich mich nur allumfassend anschließen.
Ich bitte um Überweisung des Antrages zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft und zur Mitberatung in den Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration. - Vielen Dank.
Ich sehe auch hierzu keine Fragen. Dann danke ich Frau Dr. Pähle für die Ausführungen. - Für die Fraktion DIE LINKE spricht nochmals Herr Lange. Herr Lange, Sie haben das Wort.
Ich hoffe sehr, dass auch das Sozialministerium diese Position teilt. Von ihm brauchen wir auch ein Signal, auch gegenüber den Krankenkassen.
Meine Damen und Herren! Weil von der CDU gesagt wurde, dies sei ein Schaufensterantrag, möchte ich noch einmal darauf hinweisen, dass auch in diesem Fall, auch wenn wir kein unmittel
barer Verhandlungspartner sind, eine Positionierung aus der Politik heraus genauso wichtig ist. Es war eine Länderinitiative, die klare gesetzliche Lösungen finden wollte.
Die derzeitige Situation trifft uns auch deshalb, weil der Versuch gescheitert ist, eine klare gesetzliche Lösung zu finden. Daher ist es notwendig, auch noch einmal politisch auf das Ganze zu schauen, zumal wenn wir auch noch feststellen, dass gerade in unserem Bundesland seit Jahren wesentlich weniger von den Krankenkassen pro Fall zur Verfügung gestellt wird als in anderen Bundesländern. In Bayern gibt es seit Jahren wesentlich höhere Pauschalen.