Noch haben die Ganztagsschulen Zuweisungen an Lehrerwochenstunden und pädagogischen Mitarbeiterinnen. Allerdings ist beides in Gefahr, demnächst zu verschwinden. Der größte Teil der Lehrerwochenstunden ist schon kapitalisiert, weil kein Arbeitsvolumen von Landesbeschäftigten mehr verfügbar ist. Bei den pädagogischen Mitarbeiterinnen ist zu befürchten, dass sie an Förderschulen versetzt werden, wenn der versprochene Stellenaufwuchs auf die 1 800 Vollzeitstellen vom Finanzminister weiterhin verweigert wird.
Die Ganztagsschulen bekommen Probleme mit ihren Konzepten, wenn sie sich alle Angebote nur noch bei Dritten einkaufen sollen. Man sieht schon jetzt, dass das in vielen Fällen nicht klappt und die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel
Besonders in den ländlichen Bereichen sind die Grenzen des Machbaren schnell erreicht. Hier müssen auch künftig mindestens zwei Drittel der Angebote weiterhin durch Landesbeschäftigten abgesichert werden. Ansonsten ist damit zu rechnen, dass bestehende Ganztagsschulen ihre Konzepte aufgeben müssen und das Netz an Ganztagsschulen weiter ausdünnt.
Mit unserem Antrag wollen wir außerdem darauf hinwirken, dass die Bedingungen für die Bewirtschaftung der Haushaltsmittel deutlich vereinfacht, flexibilisiert und entbürokratisiert werden. Unter den derzeitigen Bedingungen ist der Aufwand für die Schulen zu groß und die Gestaltungsmöglichkeiten sind zu gering. Auch hierin liegen Gründe dafür, dass die zur Verfügung stehenden Mittel nicht ausreichend zum Einsatz kommen und trotz verfügbarer Finanzmittel das Ganztagsangebot immer weiter zusammenfällt.
Wir erwarten von der Koalition, dass sie diese Probleme ernst nimmt. Bekannt sind sie schon länger, und auch im Ausschuss, zumindest was die Grundschulen mit verlässlichen Öffnungszeiten betrifft, wurde über sie schon mehrfach diskutiert. Wir dürfen es nicht hinnehmen, dass die bisherigen außerunterrichtlichen Angebote, also das, was im Rahmen der Schule über den Unterricht nach Stundentafel hinausgeht, einfach sang- und klanglos den Bach hinuntergehen.
Wir hoffen, mit den Kolleginnen und Kollegen Fachpolitikern im Bildungsausschuss auf eine zügige und konstruktive Beratung über unseren Antrag. Alles, was wir aufgeschrieben haben, ist machbar und umsetzbar; denn es wird schon gemacht. Wir müssen es nur in die richtigen Bahnen bringen. Ich hoffe, dass wir am Ende substanzielle Lösungen übrig behalten und nicht nur, wie so oft, Leerformeln. Die Schulen brauchen jetzt endlich Hilfe von uns und die Schülerinnen und Schüler ein Bildungsangebot, das den Namen noch verdient.
Vielen Dank, Herr Abg. Lippmann. Ich sehe keine Fragen. - Bevor wir in die Dreiminutendebatte der Fraktionen einsteigen, hat für die Landesregierung der Minister Herr Tullner das Wort. Sie haben das Wort, bitte.
Reflektieren des Redebeitrages. Das ist, glaube ich, der richtige Ausdruck. Vielen Dank, liebe Kollegin Frau von Angern.
Meine Damen und Herren! Bereits mit dem Selbstbefassungsantrag in der ADrs. 7/BIL/15 der Fraktion DIE LINKE, der hieß „Realisierung der pädagogisch gestalteten Aktivpausen sowie der Eingangs- und Ausgangsphase im Rahmen der verlässlichen Öffnungszeit an Grundschulen bei Mangel an pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern“ - diesen etwas spröden Titel habe ich mir nicht ausgedacht, der ist von Ihnen -, thematisierte die Fraktion das Thema von pädagogischen Angeboten an Grundschulen während der verlässlichen Öffnungszeiten.
Mit Schreiben vom November 2016 - den Tag erspare ich Ihnen jetzt einmal, ich weiß ihn auch nicht aus dem Kopf - an den Bildungsausschuss habe ich mich dazu dezidiert geäußert. Die Fraktion DIE LINKE greift nunmehr das Thema wieder auf und zeigt den aus ihrer Sicht bestehenden Handlungsbedarf bezüglich der pädagogischen Absicherung der verlässlichen Öffnungszeiten an Grundschulen und bezüglich der pädagogischen Angebote an weiterführenden Ganztagsschulen an.
Sehr geehrter Herr Lippmann, ich kann Ihnen an dieser Stelle mit Bezug auf das oben genannte Schreiben zu den Grundschulen nichts wirklich Neues berichten.
Die in dem Antrag formulierten Forderungen zu den Grundschulen sind bereits in der Verordnung zur Grundschule mit verlässlichen Öffnungszeiten vom August 2002 geregelt und stehen im Zusammenhang mit dem Konzept zum Einsatz von pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, das kürzlich im Kabinett erörtert wurde und in der Sitzung des Bildungsausschusses am 8. Dezember zur Kenntnis genommen wurde.
Ich muss Sie an der Stelle - ich komme nachher, am Ende meines Beitrags, noch einmal zu einem anderen Punkt - auch korrigieren. Der Finanzminister hat nichts abgelehnt, weil die Debatten
über die pädagogischen Mitarbeiter mit der Aufstellung des neuen Haushalts erst losgehen. Das wissen Sie genauso gut wie ich. Deswegen ist an der Stelle Ihr Vorwurf ins Leere laufend.
Zu den einzelnen Punkten Ihres Antrages. Die vorgenannte Verordnung zur Grundschule mit verlässlichen Öffnungszeiten besagt, dass im Rahmen der besagten Öffnungszeit von schultäglich 5,5 Zeitstunden der Unterricht nach Stundentafel sowie ergänzende pädagogische Angebote durch das Gesamtkollegium vorzuhalten sind. Somit umfasst die verlässliche Öffnungszeit die Arbeitszeit aller an der Schule tätigen Lehrkräfte und pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.
Mir ist diese Klarstellung hier noch einmal sehr wichtig; denn in Diskussionen erlebe ich immer wieder, dass zwischen der Betreuung durch pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und dem Unterricht, der durch die Lehrkräfte erteilt wird, unterschieden wird. Das ist nicht zutreffend; denn es werden keine Betreuungszeiten erwartet, sondern ein strukturierter Schulvormittag mit angemessenen Entlastungsphasen zwischen den Unterrichtsangeboten sowie pädagogischen Angeboten in der Eingangs- oder Ausgangsphase.
Zudem kann die Grundschule jederzeit auch weitere Anbieter von Angeboten für die Schülerinnen und Schüler in die verlässliche Öffnungszeit einbinden. Die 5,5 Zeitstunden der verlässlichen Öffnungszeit bieten darüber hinaus den Trägern der Hortbetreuungsangebote eine verlässliche Planungsbasis, sodass damit Arbeitszeiten von Erzieherinnen und Erziehern festgelegt und Arbeitsverträge geschlossen werden können.
Zum Thema Ganztagsschule. Ausgehend von der Zielstellung der Landesregierung, weiterführende Schulen als Ganztagsschulen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Ressourcen auszubauen, wird gegenwärtig der seit dem Jahr 2007 gültige Ganztagserlass überarbeitet. Hierbei werden die Entwicklungen in der Schulpraxis berücksichtigt und es soll eine verlässliche Ressourcenzuweisung geregelt werden.
Das Ministerium für Bildung verteilt die Ressourcen auf der Grundlage der Festlegungen des Haushaltsgesetzgebers. In diesem und im kommenden Haushaltsjahr stehen jeweils 2,3 Millionen € zur Verfügung.
Seit dem Schuljahr 2016/2017 wurden Regelungen zur Ressourcenzuweisung erprobt. Die Erfahrungen fließen in die Überarbeitung des Erlasses ein.
Das heißt, die Mischung aus Lehrerwochenstunden, Einsatz von pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie Budgetzuweisungen hat sich für die unterschiedlichen Formen der Ganz
tagsschule, also sowohl für die offene als auch für die gebundene Form, bewährt. Die Einbindung außerschulischer Kooperationspartner ist schulfachlich sinnvoll und entspricht den qualitativen Anforderungen an ein gutes Ganztagsangebot.
Die gegenwärtigen Herausforderungen der Budgetzuweisungen bestehen darin, verstärkt regionale Kooperationspartner wie Musikschulen und Vereine etc. in die Gestaltung der Angebote einzubeziehen und somit die Verlässlichkeit und Qualität der Angebote zu sichern. Bei der Neufassung des Ganztagserlasses sollen die pädagogischen Entwicklungen und der vom Haushaltsgesetzgeber zur Verfügung gestellte monetäre Rahmen in Einklang gebracht werden, ohne die Qualität der Angebote aus den Augen zu verlieren.
Meinen Ausführungen konnten Sie hoffentlich entnehmen, dass die im Antrag genannten Sachverhalte bereits geregelt und schon auf den Weg gebracht worden sind. Da der Wunsch besteht, darüber im Bildungsausschuss weiter zu sprechen, sehe ich den Beratungen mit Interesse entgegen. So weit, so gut.
Ich würde aber sagen, Sie kommen vielleicht trotzdem zum Ende. Ich weiß, dass ich Sie nicht unterbrechen darf. Aber wir haben ein Zeitlimit von drei Minuten. Sie haben das jetzt schon weit überzogen.
Frau Präsidentin, natürlich füge ich mich Ihrem Diktum und werde mich kurz fassen, obwohl man über Bildungspolitik aufgrund der Priorität, die diese hat, treffend noch länger reden kann. Ich will nur noch zwei abschließende Sätze sagen.
Der eine Satz besagt, die Probleme, die Sie zu Recht in verschiedenen Formen beschrieben haben, sind natürlich da. Wir brauchen uns sozusagen nicht darüber zu streiten, dass wir die Probleme haben, die wir unter den Begriffen „Unterrichtsversorgung“ und „Einstellungen“ Schritt für Schritt zu lösen versuchen.
Ich frage mich auf der anderen Seite nur, was es den Schulen bringt, wenn wir uns immer wieder dahin gehend übertreffen wollen, von Ihnen angefeuert, die Probleme in Superlativen in einem Maße zu überhöhen, bei dem ich manchmal sage, bei aller berechtigten Kritik mit Blick auf die Probleme, die wir haben, sollten wir uns aber mit Blick auf die Motivation in den und die Verantwortung für die Schulen auch ein bisschen bemühen,
Herr Lippmann, jetzt frage ich Sie noch ein letztes Mal und hoffe, dass Sie nachher noch einen klarstellenden Satz sagen können. Wir reden oft auch über Glaubwürdigkeit in der Politik, und Sie sind ja nun einer, der immer ganz vorne ist bei dem Beklagen von Problemen. Aber ich frage mich: Wie soll ich einem Politiker wie dem Fraktionsvorsitzenden der LINKEN noch ernsthaft glauben, wenn Sie offensichtliche Unwahrheiten in die Welt blasen?
Dazu, Frau Präsidentin, will ich einmal zitieren aus dem Facebook-Eintrag des Kollegen Lippmann vom letzten Freitag mit der Überschrift „Minister Tullner schwänzt im Ausschuss und zeigt sein Desinteresse an der Schulentwicklung“. - Mein lieber Kollege Lippmann, Sie wissen ganz genau, dass ich bei der Kultusministerkonferenz gewesen bin und danach dort saß, und Sie haben mich gesehen. Warum schreiben Sie bei Facebook solche Unwahrheiten und behaupten hier Dinge, die einfach nicht bestehen?
An dieser Stelle erwarte ich von Ihnen eine Klarstellung, weil ich nicht akzeptieren kann, dass hier Lügen in die Welt verbreitet werden. Herr Lippmann, gerade Sie sollten an der Stelle eine besondere Verantwortung haben. - Vielen Dank.