Grundsätzlich, Herr Scheurell, ist es so, dass ich und auch meine Fraktion der festen Überzeugung sind, dass wir mit dem integralen Taktfahrplan, der übergreifend auch auf Bus und Bahn anzuwenden ist, nichts verkehrt machen können; denn Sie wissen ja, wenn man mit der Bahn irgendwohin fährt und die Anschlussmöglichkeiten nicht gegeben sind und man eine halbe Stunde oder eine Stunde warten muss,
Dieses Problem müssen wir angehen und beseitigen. Das können wir nur, wenn wir diesen Taktfahrplan ausweiten. - Danke.
Es gibt keine weiteren Fragen. Dann danke ich Herrn Büttner für die Ausführungen. - Für die SPD-Fraktion spricht der Abg. Herr Dr. Grube. Herr Dr. Grube, Sie haben das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Gesetzentwurf an sich ist ebenso kurz wie simpel. Der Regelungsgehalt ist einfach. Es geht um die Entfristung der in § 9 des Gesetzes enthaltenen Finanzierungsregelung für den Ausbildungsverkehr, also um die 31 Millionen €, die das Land bereitstellt. Das wird auch die Beratung in den Ausschüssen nicht verändern. Das ist so einfach, wie es sinnvoll ist.
Sinnvoll ist es aus zwei Gründen. Das Land muss seine Verantwortung wahrnehmen für die Frage der Schülerbeförderung. Das ist ein Zuschuss.
Das ist natürlich nicht kostendeckend, weil es auch eine kommunale Aufgabe ist, an der sich das Land beteiligt, weil die Kommunen die Kraft haben, die sie haben, bzw. die Kraft nicht haben, die sie benötigen.
Wir wissen, dass es in vielen Kommunen eine Subventionierung des normalen Verkehrs ist, wo zum Teil in der Breite und Dichte einfach kein eigener Schülerverkehr, keine eigene Schülerbeförderung angeboten wird, sondern es Teil des Liniennetzes ist. Insofern ist das, was Herr Kollege Büttner hier gefordert hat, wahrscheinlich eine hinreichend schwierige Operation.
Weil der Fakt der Gesetzesänderung an sich sehr einfach ist, will ich zu einem anderen Thema kommen, nämlich zur Frage, woher das Geld in Zukunft kommen soll. Dieser Frage hat sich der Minister in seiner Rede gewidmet. Das teilen wir; das steht im Koalitionsvertrag. Im Moment kommen die 31 Millionen € aus den Regionalisierungsmitteln, das heißt, sie werden dem System ÖPNV eigentlich entzogen, weil sie on top oben drauf kommen müssten. Das wollen wir ändern.
Die Fraktion DIE LINKE versucht mit ihrem Änderungsantrag, es in das Gesetz hineinzuschreiben. Das werden wir ablehnen, weil es nicht ganz üblich ist, die Frage der den Finanzen inhärenten Töpfchenlogik im Haushalt
in anderen Gesetzen zu regeln. Das heißt, es wird tatsächlich Bestandteil der Haushaltsberatungen sein müssen.
Ich will hier aber auch ein Thema ansprechen, das uns als Koalition neben den 31 Millionen € schon eine Weile beschäftigt und das wir auch in die Gesetzesberatungen einbringen werden, nämlich die Frage, wie wir in Zukunft mit den Entflechtungsmitteln bzw. mit den wegfallenden Entflechtungsmitteln umgehen wollen.
Im Moment haben wir die Regelung, dass wir Teile der Investitionen in den ÖPNV und auch Teile der Zuschüsse mit dem Entflechtungsgesetz regeln. Wir wissen alle, nach dem Jahr 2019 fällt es weg. Die Frage ist, wie wir uns verhalten.
Politisch haben wir vereinbart - es gibt einen Beschluss des Landtags von Ende letzten Jahres -, dass wir das, was über die Umsatzsteueranteile hereinkommt, im Sinne des Entflechtungsgesetzes hinterher ausgeben. Wir haben in der Koalition vereinbart, dass wir bei der Gesetzesberatung entweder den § 8 ändern oder einen neuen § 10 anfügen wollen, dass wir es auf eine gesetzliche Grundlage stellen, also schon damit anfangen, es für die Zeit nach dem Jahr 2019 zu regeln. Ich glaube, das ist der richtige Weg; denn
Es gibt auf dem Land Probleme. Es gibt aber auch in der Stadt Probleme. Bei dem einen ist es eher die Frage der Netzdichte, bei dem anderen irgendwann auch eine Frage der Fahrpreise. Deswegen werden wir auch in Zukunft die Landesmittel, die wir vom Bund über den neuen Länderfinanzausgleich bekommen,
- jawohl - den Kommunen zur Verfügung stellen. Das wollen wir auf eine vernünftige Grundlage stellen. Ich freue mich auf die Beratung des Gesetzentwurfes.
Es gibt keine Fragen. Dann danke ich Herrn Dr. Grube für die Ausführungen. - Für die Fraktion DIE LINKE spricht der Abg. Herr Henke. Herr Henke, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ja, Herr Minister, wir stimmen Ihnen zu: Dieser Gesetzentwurf ist notwendig. Meine Fraktion wird natürlich auch für die Überweisung und die Beratung in den Ausschüssen stimmen.
Wir sehen den Gesetzentwurf jedoch als unzureichend an, und zwar unzureichend in doppeltem Sinn. Ich möchte zuerst ein Zitat bringen aus dem - das muss ich anerkennen - dankenswerterweise von Ihrem Ministerium organisierten Workshop am 6. Dezember zur künftigen Finanzierung des ÖPNV. Dort wurde gesagt, dass es ein sehr bescheidener Schritt sei, um die künftige Finanzierbarkeit des Nahverkehrs zu gewährleisten.
Der Festbetrag von 31 Millionen € steht seit Jahren fest. Wir haben dort aber auch erfahren, dass es jährliche Kostensteigerungen von 2,5 % bis 4,5 % gibt, was bedeutet, dass die 31 Millionen € letztlich zu einer absoluten und relativen Mehrbelastung der Nutzer führen werden. Das darf nicht sein.
Ohne meinen Kollegen Fraktionsvorsitzenden Lippmann noch einmal ausdrücklich zu zitieren: Wir erwarten ja steigende Schülerzahlen und Mehrbelastungen, demzufolge auch mehr Schülerverkehre. Das ist etwas, worauf man sich einzustellen hat.
Damit bin ich bei der zweiten Unzulänglichkeit dieses Gesetzentwurfes. In Drs. 7/2155 hat meine Fraktionskollegin Doreen Hildebrandt vor einem Monat danach gefragt, was die Landesregierung denn nun vorhabe, um die Neuregelung für die wegfallenden Entflechtungsmittel auf den Weg zu bringen - mein Vorredner hat davon gesprochen -, die auch zur Finanzierung der Verkehrsverhältnisse mit herangezogen werden.
Es ist auffallend gewesen, dass gesagt wurde, ja, es würde erfolgen mit der Vorlage des Haushaltsplanentwurfes für die Haushaltsjahre 2020/2021, also im Idealfall Ende des Jahres 2019.
Nun hat mich Herr Dr. Grube damit überrascht, dass es wohl doch schon Überlegungen dazu gibt. Es wäre schön und charmant gewesen, wenn Sie dies Frau Hildebrandt schon vor vier Wochen mitgeteilt hätten. Das stünde ihr wohl gut zu. Aber gut, wir sind gespannt, was kommt.
Insofern werden die Beratungen im Ausschuss recht spannend werden; denn es war auch eine Erkenntnis aus dem Workshop, Herr Minister, dass eigentlich von allen Seiten, von allen Fachleuten erwartet wird - das blieb unwidersprochen -, dass wir spätestens im Jahr 2022 einen Finanzierungsmangel haben werden. Der wäre eben irgendwie auszugleichen. Wir wünschen uns also eine Verbesserung der Qualität.
Für den Fall, dass der Landesrechnungshof momentan noch ein Zuviel konstatiert, verweise ich auf die Regelung des § 9 Abs. 7 des Gesetzes, die es durchaus zulässt, diese Mittel in die Verbesserung der Qualität und der Zuverlässigkeit der bestehenden Verkehre mit einzubringen und das Geld zweckgebunden dafür zu verwenden. Insoweit werden die Ausschussberatungen interessant.
Herr Minister, danke für Ihre Bereitschaft, unseren Antrag gleich mit zu behandeln und an den Ausschuss zu überweisen. Ich stimme Ihnen darin wieder einmal zu. - An der Stelle danke für die Aufmerksamkeit.
(Cornelia Lüddemann, GRÜNE: Möchten Sie gern für uns sprechen? - Frank Scheu- rell, CDU: Nein! - Siegfried Borgwardt, CDU: Wir sind immer ein bisschen schnel- ler! - Heiterkeit bei der CDU, bei der SPD und bei den GRÜNEN)
(Cornelia Lüddemann, GRÜNE: Können Sie gern machen! - Frank Scheurell, CDU: Ja, ja! - Frank Scheurell, CDU, nimmt auf der Abgeordnetenbank der GRÜNEN Platz)
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! In dieser Frage wäre es aber tatsächlich kein Problem, wenn jetzt der Herr Kollege Scheurell für uns reden würde, weil der Gesetzentwurf tatsächlich so schlicht und so klar und so einheitlich ist, dass dies im Rahmen der Koalition tatsächlich hervorhebenswert ist.
Wir sind uns alle darin einig, dass wir die Ausbildungsverkehre auf eine rechtssichere Basis stellen müssen. Wir sind uns alle darin einig, dass wir insoweit vorsorgen müssen. Das steht im Koalitionsvertrag und wird jetzt umgesetzt.
Wir sind in der Tat in einer ernsthaften und inhaltlichen Diskussion darüber, wie wir die Zeit nach den Entflechtungsmitteln auch in Sachsen-Anhalt für den ÖPNV stärkend nicht nur überstehen, sondern gestalten können.