Protokoll der Sitzung vom 20.12.2017

welch hohem Maße wir hier im Lande, auch im Zusammenspiel mit unseren Automobilzulieferern, daran arbeiten, dass wir künftig energieeffiziente, schadstoffarme Antriebstechnologien haben. Daran sollten wir weiter arbeiten, und diese Arbeit wird nicht dadurch gefördert, dass wir für ein bestimmtes System eine Bestandsgarantie aussprechen, und schon gar nicht bis 2050.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Herr Minister, Herr Loth hat noch eine Nachfrage.

Das ist eine Dreiminutendebatte, Herr Präsident. Ich frage jetzt nur einmal nach.

Also lehnen Sie als Minister eine Verantwortung der Politik für dieses Gebaren ab?

Die Politik kann doch für unseriöses, unlauteres, womöglich kriminelles Verhalten keine Verantwortung übernehmen.

(Ulrich Thomas, CDU: Kriminelles Verhal- ten!)

Das lassen wir uns doch nicht in die Schuhe schieben. Was soll denn das? Auch das hängt nicht mit Ihrem Antrag zusammen.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Ich danke Herrn Prof. Willingmann für seine Ausführungen. - Bevor wir in der Debatte fortfahren, habe ich noch die ehrenvolle Aufgabe, Damen und Herren der SPD aus Anhalt in unserem Hohen Hause begrüßen zu dürfen. Seien Sie herzlich willkommen!

(Beifall im ganzen Hause)

Wir fahren somit in der Debatte fort. Für die SPD spricht der Abg. Herr Dr. Grube. - Herr Dr. Grube, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich will gleich von vornherein sagen, wir lehnen Ihren Antrag ab. Wir sind auch gegen ein Fahrverbot für Dieselfahrzeuge ab 2030, weil es ganz viele Menschen betrifft. Viele Dieselfahrzeuge fahren auf den Straßen. Viele Menschen nutzen sie

privat. Viele Handwerksbetriebe und andere Unternehmen nutzen sie als Unternehmen.

Deswegen wagen wir uns nicht zu sagen, ab welchem Jahr Diesel nicht mehr fahren können sollen, ohne dass das sozial- und wirtschaftsschädlich ist. Wir wissen aber auch nicht, ob ab 2050 der Zeitpunkt ist. Deswegen bin ich persönlich gegen solche Verbote bzw. festen Zeitpunkte.

Wir sind aber für Fahrverbote, und zwar begrenzte Fahrverbote. In der Begründung zum Antrag der AfD sind das Beispiel Stuttgart und die dazugehörige Rechtsprechung genannt worden. Wer sich einmal dem zweifelhaften Vergnügen hingibt, dort hinzufahren und ganz tief einatmet, der weiß, dass die Gerichte recht haben.

Der weiß auch, dass die Substitution von Antrieben hin zu emissionsarmen bzw. emissionsfreien Antrieben ein Gebot der Stunde ist. Denn der Gesundheitsschutz der Menschen liegt uns so am Herzen, dass das für uns ein valides Kriterium ist.

(Zustimmung bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Es ist auch ein Gebot der wirtschaftlichen Vernunft, wenn wir staatlich anfangen, dahin zu lenken, auf Elektromobilität zu kommen, weil die Entwicklung ohnehin unaufhaltsam ist, weil die Arbeitsplätze, die wir schützen wollen, keine Arbeitsplätze sind, von denen jeder einzelne in den nächsten 40 Jahren bestehen bleibt. Vielmehr müssen wir Arbeitsplätze umwandeln und in Bereichen errichten, die dann im innovativen Bereich produzieren.

Das heißt, wir müssen heute daran denken, Vorreiter für die Arbeitskräfte von morgen zu sein. Deswegen werden wir auch weiterhin auf die E-Mobilität setzen; ob diese allein substituierend ist, ist eine andere Frage. Aber sie wird zumindest eine Chance haben.

Zu der Frage der Ressourcen. Ich lasse jetzt den Aspekt des Klimawandels weg. Sie hatten 15 Minuten Redezeit, ich habe nur drei Minuten. Das müssen wir ein anderes Mal ausdiskutieren.

Ich will nur zu einem ökonomischen Punkt kommen, zur Frage Gasantrieb. Wenn wir im großen Maßstab auf Gasantriebe setzen, setzt auch an dieser Stelle der Markt ein. Auch diese Preise werden höher. Der jetzige Preis der Energieerzeugung, egal ob für den Strom im Industriebereich oder für die Antriebe, würde ebenfalls eine Verteuerung erfahren.

Zu der Studie, die Sie in der Begründung angeführt haben und zu der Behauptung, dass E-Antriebe immer umweltschädlicher sind als Diesel

antriebe. Ich habe die Studie mitgebracht. Dort steht - das untermauert meine Aussagen -:

„Sicher ist, dass der Rohölbestand eines Tages erloschen sein wird, weswegen unter anderem die Antriebsumstellung der Individualmobilität vonnöten ist.“

Das ist so und das bleibt auch so. Das bleibt auch so, egal ob das Öl, das Gas oder was auch sonst in 50, in 100 oder in 150 Jahren ausgehen.

Zu dem, worauf Sie in Ihrem Antrag anspielen: Der Golf mit Dieselantrieb ist im Status quo umweltfreundlicher als der E-Golf. Das Anwenden der EIO-LCA - das ist die Lebenszeitbetrachtung mit Produktion und Verbrauch - dreht somit die Ergebnisse einer herkömmlichen Betrachtung um.

Herr Dr. Grube, ich bitte Sie, zum Schluss zu kommen.

- Jawohl. Spannend ist der nächste Satz:

„Das einzige Szenario, das den E-Golf gegenüber dem Dieselfahrzeug im Vorteil sieht, ist der Bezug von Ökostrom.“

Das heißt, wenn wir Ökostrom nutzen, ist der E-Antrieb umweltfreundlicher als der Dieselantrieb. Auf diesen Weg müssen wir uns machen.

(Beifall bei der SPD - Zustimmung bei den GRÜNEN - Zuruf von André Poggenburg, AfD)

Ich sehe keine Wortmeldungen für Fragen. Dann danke ich Herrn Dr. Grube für die Ausführungen. - Für die Fraktion DIE LINKE spricht der Abg. Herr Henke. Herr Henke, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Um es vorwegzunehmen: Der Antrag der AfDFraktion ist aus unserer Sicht ungeeignet, um das selbstgesteckte fragwürdige Ziel zu erreichen. Warum?

Erstens. Verkehrspolitisch ist er genau das Gegenteil des Antrags meiner Fraktion in Drs. 7/1753, der ein Mobilitätskonzept forderte, um bedarfsgerechte Mobilität für alle zu gewährleisten.

(Beifall bei der LINKEN)

Das ist bedeutend mehr als der motorisierte Individualverkehr.

Zweitens. Rechtlich ist Ihr Antrag auch bemerkenswert im Hinblick auf die Begründung. Es gab ein Urteil des Verwaltungsgerichtes Stuttgart, das Grenzwerte bestätigt hat. Das passt Ihnen nicht, und nun suchen Sie eine rechtliche Möglichkeit, um dieses Urteil zu umgehen. Das ist bedenklich.

Drittens ist der Antrag bedenklich aus Subventionsgründen. Ja, es waren insbesondere deutsche Hersteller, die auf diese Verbrenner gesetzt haben. Durch steuerliche Sonderregelungen und Begünstigungen wurde ihnen ein Markt geschaffen. Dieser wurde subventioniert mit öffentlichem Geld auf Teufel komm raus. Im Gegenteil: Es gab keine Benachteiligungen. Diese gibt es auch heute noch nicht.

(Beifall bei der LINKEN)

Dass Dieseltechnologie für den Umweltschutz nicht geeignet ist, hat mein Vorredner dargestellt. Die Hybrid- und Batterietechnik wurde gerade von deutschen Herstellern hochnäsig jahrelang vernachlässigt. Das rächt sich nun. Aber nun sollen neue Technologien wieder mit öffentlichem Geld subventioniert werden. Es soll wieder ein Markt geschaffen werden. Kronzeuge: VW-Chef Müller.

Sehr geehrte Kollegen der AfD-Fraktion, Ihr Antrag ist eigentlich reiner Industrielobbyismus. Wäre es wirklich Verbraucherschutz, dann hätten Sie die rechtlichen Voraussetzungen gefordert, die notwendig sind, um Schadenersatz bei den Herstellern geltend machen zu können.

(Beifall bei der LINKEN)

Aber an dieser Stelle halten sich Ihre rechtlichen Forderungen zurück.

Ehrlicher wäre es doch, die Hersteller in die Pflicht zu nehmen, aber dann müssten Sie sich als selbsternannte Volkspartei mit dem Großkapital anlegen, und das wollen Sie auch nicht.

(Beifall bei der LINKEN - Zuruf von André Poggenburg, AfD)

Viertens. Aus wirtschaftspolitischer Sicht ist das auch alles eine recht fragwürdige Argumentation. Denn gerade die deutschen Pkw-Produktionskapazitäten liegen zum großen Teil im Ausland. Der Hauptmarkt für die deutsche Produktion ist das Ausland. Der größte Markt der Welt ist China. Dort gibt es entsprechende politische Vorgaben, wie die Verbräuche und Emissionen zu gestalten sind. Also, eine nationale Lösung, ein deutsches Dieselmuseum oder was auch immer zu fordern, ist das Denken des 19. Jahrhunderts.

(Beifall bei der LINKEN - Zustimmung von Olaf Meister, GRÜNE)

Es gibt auch nicht mehr die deutsche Automobilindustrie. Das ist ein globaler Markt mit globalen

Zulieferern und engen internationalen Verflechtungen. Also, kurz gesagt: Ihr Antrag ist untauglich, um die in der Begründung geschilderten Belastungen zu vermeiden. Meine Fraktion lehnt den Antrag ab.