Protokoll der Sitzung vom 20.12.2017

Bringen Sie diese Vorschläge doch im Ausschuss ein.

(Beifall bei der CDU)

Herr Heuer, die AfD macht ihre Arbeit an der einen oder anderen Stelle anders als die Etablierten. Davon können Sie noch etwas lernen. - Ja, das ist richtig.

(Beifall bei der AfD)

Eines muss ich Ihnen sagen: Hinsichtlich der Nummerierung liegen Sie falsch. Die Drucksache, die jetzt vorliegt, ist nachträglich noch einmal eingereicht worden, weil wir eine Änderung im Antrag vorgenommen haben. Unser erster Antrag ist lange, lange vor Ihrem Antrag vorgelegt worden und hat logischerweise auch eine viel niedrigere Drucksachennummer als Ihr Antrag.

(Zurufe von der CDU)

Das ist ganz einfach nachzuweisen. Es ist Tatsache.

(Zurufe von der CDU)

Unser Antrag war viel eher da. Die Drucksachennummer ist nur aufgrund einer Änderung - das ist die Praxis hier im Haus - ersetzt worden mit der nächsten. - Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD - Zurufe von der CDU)

Bevor wir in der Debatte fortfahren, begrüßen wir ganz herzlich - dieses Mal auf der Nordtribüne, weil wir heute viele Besucher haben - -

(Unruhe bei der CDU)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich würde Sie doch darum bitten, wenigstens dann, wenn ich Besucher begrüße, ein bisschen Ruhe einkehren zu lassen. - Wir begrüßen ganz herzlich Schüle

rinnen und Schüler der Hermann-Kasten-Sekundarschule aus Staßfurt. Herzlich willkommen!

(Beifall im ganzen Hause)

Jetzt kommen wir zu dem bereits erwähnten Antrag der Koalitionsfraktionen. Den bringt das Mitglied der SPD-Fraktion Herr Barth ein. Bitte.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mein lieber Herr Poggenburg, es war wieder eine ganz tolle Rede.

(André Poggenburg, AfD: Die Anrede finde ich schon mal gut!)

- Passen Sie mal auf und hören Sie jetzt gut zu.

(Unruhe bei der AfD)

Ich gehe einmal davon aus, dass Sie meine Pressemitteilung zu dem Thema gelesen haben.

(Zuruf von der CDU: Genau!)

Die ist zehn Tage vor der Sitzung des Ältestenrates erschienen, in der darüber gesprochen worden ist. Es ist sozusagen mein Fehler, dass ich das öffentlich gemacht habe. Sie haben das Thema dann aufgegriffen. So muss man das nämlich sehen, und nicht so, wie Sie das dargestellt haben, mein lieber Herr Poggenburg.

(Beifall bei der CDU und bei der SPD - An- dré Poggenburg, AfD: Das hätten Sie wohl gerne!)

Aber wir wollen uns nicht über die Ursprungsrechte streiten. Wir wollen uns über das Thema streiten.

(Zurufe von der AfD)

Deshalb stehen wir hier. Wir wollen uns nicht über ein solches Pillepalle streiten, wie Sie es hier ständig tun.

(Zurufe von der AfD)

- So, und jetzt halten Sie Ihren Mund.

(Lachen und Oh! bei der AfD)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Plagiatsvorwurf, oh, mein Gott! Plagiatsvorwurf!

(André Poggenburg, AfD: Haben Sie doch gemacht!)

Ein Plagiatsvorwurf - wissen Sie, das, was Ihr Kollege gemacht hat, das war ein Plagiat. Der hat den Antrag komplett abgeschrieben und hier die Rede dazu aus dem Thüringischen vorgetragen. Das ist ein Plagiat. Aber das, was hier passiert ist, das machen Sie sogar in Ihrer Fraktion.

(André Poggenburg, AfD: Ich habe kein Problem damit!)

Ich kann einen Satz zitieren aus Ihrer Rede, den Sie auch übernommen haben, ohne die Quelle zu zitieren. Ich sage es einmal an der Stelle: Es ist übliche Praxis, dass wir aus Unterlagen von staatlichen Behörden Textbausteine übernehmen, weil wir die gar nicht anders formulieren können.

Nun kann man sagen, man hätte die Quelle angeben müssen.

(Zurufe von der AfD - André Poggenburg, AfD: Gut!)

Das kann man, muss man aber in dem Fall nicht, weil das Behördenunterlagen sind, die man mit verwenden kann. Ich denke, es ist auch richtig, die Formulierungen so zu verwenden, wie sie darin stehen. Denn alles andere würde das Ergebnis, das diese Behörde festgestellt hat, nämlich verfälschen. Deshalb ist es so, wie wir das jetzt gemacht haben, auch richtig. Ob das politisch immer so korrekt ist, möchte ich an anderer Stelle vielleicht bezweifeln. Aber in dem Fall denke ich, kann man dem Mitarbeiter keinen Vorwurf machen. - So viel zu dem Thema, Herr Poggenburg.

(Zurufe von der AfD)

Jetzt komme ich zum eigentlichen Thema, das mir viel wichtiger ist, als mich mit diesen Nebensächlichkeiten zu befassen.

(Beifall bei der CDU)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit Datum vom 19. Dezember 2017 sind in Polen 716 Fälle der Afrikanischen Schweinepest gemeldet gewesen. Das sind 60 Fälle mehr als in der Vorwoche und 153 neue Fälle innerhalb von drei Wochen. Die neuen Fälle sind dabei ausschließlich auf Wildschweine zurückzuführen. Diese Zahlen verdeutlichen, wie rasant sich die Afrikanische Schweinepest ausbreitet, wenn sie in einer Region Fuß fasst.

Nach Einschätzung des Friedrich-Loeffler-Instituts konnte die Tierseuche in Polen im Wildschweinbestand bisher nicht erfolgreich bekämpft werden, sodass eine weitere Ausbreitung Richtung Westen nahe liegt. In Tschechien hingegen wurden in den vergangenen fünf Wochen nur fünf neue Fälle von Afrikanischer Schweinepest gemeldet. Man kann nur hoffen, dass mit der Einzäunung der Kernzone und durch das bisher nur punktuelle Auftreten der Seuche die weitere Ausbreitung verhindert werden kann.

Meine Damen und Herren, das Friedrich-LoefflerInstitut bewertet das Risiko einer Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest nach Deutschland insgesamt als hoch und ruft zur erhöhten Wachsamkeit auf. Dabei liegt der Schwerpunkt der derzeitigen präventiven Maßnahmen insbe

sondere bei der Vermeidung einer möglichen Verbreitung durch den Menschen.

Hintergrund ist, dass sich in nicht gegarten Schweineprodukten, wie in Salami oder Schinken, das Virus über längere Zeit stabil hält. Insbesondere durch die unsachgemäße Entsorgung von entsprechenden Produkten, zum Beispiel das Wegwerfen von Wurstresten an Rastplätzen, können sich Wildschweine mit dem Erreger infizieren.

Über Personen und Fahrzeuge besteht insofern für die Einschleppung des Krankheitserregers in die Wildschweinpopulation in Deutschland ein hohes Risiko.

Besonders gefährdet sind dabei natürlich die Wildgebiete entlang der Autobahn. Insbesondere an Rastplätzen muss dafür gesorgt werden, dass keine Speisereste unsachgemäß entsorgt werden. Neben der Öffentlichkeitsarbeit sind hier verstärkt Kontrollen nötig. Die Raststätten sind für Wildtiere gegebenenfalls unzugänglich zu machen.

Für das FLI hat die Verhinderung eines Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest höchste Priorität. Sollte es dennoch in Deutschland bei Wildschweinen zur Einschleppung der Afrikanische Schweinepest kommen, muss das so früh wie möglich erkannt werden. Nur dann besteht nach Aussage des Friedrich-Loeffler-Instituts die Möglichkeit der erfolgreichen Seuchenkontrolle.

Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass die Wildschweine unter Beobachtung gehalten werden und Fallwild unverzüglich untersucht wird. Die erforderlichen Voraussetzungen dafür sind - soweit noch nicht vorhanden - umgehend zu schaffen.

Meine Damen und Herren! Vom Friedrich-LoefflerInstitut wurde in Kooperation mit dem Deutschen Jagdverband ein Maßnahmenkatalog erarbeitet, welcher Optionen für die Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest bei Wildschweinen im Seuchenfall vorsieht. Darin sind insbesondere auch die Erfahrungen aus Tschechien eingeflossen. Der Maßnahmenkatalog untergliedert sich in drei Gebiete: ein Kerngebiet von 2 000 ha um den Fundort, ein Gefährdeter Bezirk von 100 000 ha und eine Pufferzone von 1,2 Millionen ha.