Protokoll der Sitzung vom 25.01.2018

Meine Damen und Herren! Es ist 9 Uhr.

(Unruhe - Glocke der Präsidentin)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hiermit eröffne ich die 42. Sitzung des Landtages von Sachsen-Anhalt der siebenten Wahlperiode und begrüße Sie dazu auf das Herzlichste.

Ich stelle die Beschlussfähigkeit des Hohen Hauses fest.

Entschuldigungen von Mitgliedern der Landesregierung liegen mir folgende vor: Herr Staatsminister Robra bittet, ihn am heutigen Tage wegen der Teilnahme an der Konferenz der Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien der Länder mit dem Chef des Bundeskanzleramtes zu entschuldigen.

Herr Minister Prof. Dr. Willigmann bittet, ihn für heute ab 16 Uhr und für morgen ganztägig wegen der Teilnahme an der Sitzung des Wissenschaftsrates in Berlin zu entschuldigen.

Zur Tagesordnung. Sehr geehrte Damen und Herren! Die Tagesordnung für die 20. Sitzungsperiode des Landtages liegt Ihnen vor. Die Fraktion DIE LINKE hat mitgeteilt, ihr Antrag „Gesetzestreue beim Arbeitnehmerinnenschutz“, Drs. 7/2331, unter Tagesordnungspunkt 4 sei zurückgezogen. Auf die hierzu vorliegende Unterrichtung in Drs. 7/2369 darf ich verweisen. Die Beratung zum Tagesordnungspunkt 4 ist damit gegenstandslos geworden.

Gibt es aus Ihrer Sicht noch Tagesordnungspunkte, die Sie ansprechen möchten, oder Bemerkungen? - Das sehe ich nicht. Damit ist die Tagesordnung so festgestellt und wir können so verfahren.

Zum zeitlichen Ablauf der 20. Sitzungsperiode: Die morgige 43. Sitzung des Landtag beginnt so wie heute auch um 9 Uhr.

Wir kommen somit zum

Tagesordnungspunkt 1

Zweite Beratung

Volksinitiative „Den Mangel beenden - Unseren Kindern Zukunft geben!“

Unterrichtung Landtagspräsidentin - Drs. 7/1923

Beschlussempfehlung Ausschuss für Petitionen - Drs. 7/2248

Änderungsantrag Fraktion DIE LINKE - Drs. 7/2344

Alternativantrag Fraktion AfD - Drs. 7/2355

(Erste Beratung in der 36. Sitzung des Landtages am 26.10.2017)

Meine Damen und Herren! Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüße ich die Vertrauenspersonen der Volksinitiative, die links von mir im Plenarsaal Platz genommen haben.

(Beifall bei allen Fraktionen)

Zunächst erhält die Berichterstatterin des Ausschusses für Petitionen, die Ausschussvorsitzende Frau Buchheim, das Wort. Danach beginnen wir die Debatte. Bevor die Fraktionen das Wort ergreifen, erhält eine der Vertrauenspersonen Gelegenheit, in einer zehnminütigen Redezeit den Standpunkt der Volksinitiative darzulegen; vielleicht auch, wie ich vernommen habe, ein, zwei Minuten länger; denn ich habe schon eine Begründung gehört. Ich wünsche Ihnen auf jeden Fall gute Besserung nach einer Zahn-OP. Ich denke, das sollten wir Ihnen einfach auch gewähren.

Frau Buchheim, Sie haben jetzt das Wort.

Vielen Dank. - Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit Schreiben vom 13. September 2017 haben sich fünf Vertrauenspersonen der Volksinitiative „Den Mangel beenden - Unseren Kinder Zukunft geben!“ mit einem Antrag auf Behandlung dieser Volksinitiative im Landtag von Sachsen-Anhalt an die Präsidentin des Landtages gewandt.

Am selben Tag übergaben die Vertrauenspersonen der Volksinitiative der Präsidentin persönlich die zugehörigen Unterschriftenlisten. Mehr als 96 000 Menschen unterstützen die Forderungen der Volksinitiative und sandten ein klares Signal. Etwa 77 000 Unterschriften waren gültig.

Gegenstand der Volksinitiative ist die Forderung nach einer bedarfsgerechten Ausstattung der Schulen in Sachsen-Anhalt mit Lehrkräften und pädagogischen Fachkräften. Kernforderungen der Volksinitiative sind:

erstens, dass 1 000 Lehrerinnen und Lehrer und 400 pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zusätzlich zu den aktuellen Planungen eingestellt werden, um das in den letzten vier Schuljahren entstandene Personaldefizit zu beseitigen,

zweitens, dass der fachspezifische Personalbedarf an Förderschulen und im gemeinsamen Unterricht an den Regelschulen durch unabhängige Experten ermittelt und vom Land abgesichert wird,

drittens, dass die Einstellungspraxis so geändert wird, dass alle jungen Lehrkräfte im Land gehalten werden,

viertens, dass die Ausbildung von Lehrerinnen und Lehrern und von weiteren pädagogischen Fachkräften ausgeweitet wird.

Gemäß § 7 Abs. 1 des Volksabstimmungsgesetzes hat die Präsidentin des Landtages von Sachsen-Anhalt den Antrag auf Behandlung dieser Volksinitiative im Landtag geprüft und entschieden, dass der Antrag die hierfür erforderlichen Voraussetzungen der §§ 4 bis 6 des Volksabstimmungsgesetzes erfüllt.

Hierüber wurden die Abgeordneten in der Unterrichtung der Landtagspräsidentin zur Volksinitiative vom 29. September 2017 in Drs. 7/1923 informiert. Die Veröffentlichung im Ministerialblatt erfolgte am 23. Oktober 2017, Ministerialblatt Land Sachsen-Anhalt Nr. 42/2017 Seite 702.

Die Volksinitiative wurde gemäß § 39b Abs. 2 der Geschäftsordnung des Landtages in erster Beratung am 26. Oktober 2017 vom Landtag behandelt. Einer der Vertrauenspersonen wurde das Wort erteilt.

Gemäß § 9 Abs. 2 des Volksabstimmungsgesetzes wurde die Volksinitiative an den Ausschuss für Petitionen, zur Mitberatung an die Ausschüsse für Bildung und Kultur sowie für Finanzen überwiesen. Der Ausschuss für Petitionen hört die Vertrauenspersonen der Volksinitiative an und kann Empfehlungen der für den Gegenstand der Volksinitiative sachlich zuständigen Ausschüsse des Landtages sowie Gutachten von Sachverständigen einholen. Er schließt seine Beratungen mit einer Beschlussempfehlung.

In der 22. Sitzung am 2. November 2017 hat der Ausschuss für Petitionen beschlossen, den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung ebenfalls zur Anhörung einzuladen.

Die öffentliche Anhörung der Vertrauenspersonen der Volksinitiative durch den Ausschuss für Petitionen fand im Rahmen der 23. Sitzung des Ausschusses für Petitionen am 16. November 2017 statt. An dieser Anhörung nahmen neben vier Vertrauenspersonen Vertreter der Landesregierung, Mitglieder der Ausschüsse für Bildung und Kultur, für Finanzen sowie für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung teil.

Die Vertrauenspersonen der Volksinitiative schilderten aus ihrer Sicht den Schulalltag und den tatsächlichen Istzustand an den Schulen. Sie äußerten Kritik an der Einstellungspraxis des Ministeriums für Bildung und des Landesschulamtes. Sie trugen Vorschläge vor, wie dem Missstand abgeholfen werden könne.

Sie schlugen den anwesenden Abgeordneten vor, einen Beschluss dahin gehend zu fassen, dass sofort alle Voraussetzungen zu schaffen seien, die es dem Finanz-, dem Bildungs- und dem Wirtschaftsministerium ermöglichen, Personal in der geforderten Qualität zu generieren, zu akquirieren und auszubilden.

Der Finanzminister könne etwa einen gestaltbaren Verfügungsrahmen bereitstellen, mit dem das Bildungs- und das Wirtschaftsministerium in die Lage versetzt würden, sofort zu handeln.

Der Bildungsminister müsse seine Einstellungsprozedur umgehend ändern und ein Sofortprogramm starten, dessen oberstes Ziel die Einstellung und Erfassung jedes Lehrers sei, der sich bewirbt.

Es sollten alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden, um die zusätzlich geforderten Lehrerinnen und Lehrer sowie pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einzustellen.

Der fachspezifische Personalbedarf an Förderschulen und im gemeinsamen Unterricht an den Regelschulen solle durch unabhängige Experten ermittelt und vom Land abgesichert werden.

Der Einsatz pädagogischer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sei insbesondere bei der Betreuung von Kindern mit schweren Behinderungen erforderlich. Gerade pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit therapeutischem Aufgabengebiet würden an vielen Stellen fehlen. Pädagogisches Personal könne aber auch an vielen Stellen Mangelsituationen entschärfen.

Weiter machte die Volksinitiative auf das Problem der langzeiterkrankten Lehrkräfte und der Lehrkräfte in Elternzeit aufmerksam. Es handele sich dabei um ca. 600 Stellen. Diese müssten dauerhaft ersetzt werden.

Es seien mehr offene Ausschreibungen und Programme für Seiten- und Quereinsteiger notwendig. Die Ausweitung der Ausbildung der Lehrerinnen und Lehrer und pädagogischen Fachkräfte sei erforderlich, um den Bedarf abzudecken.

Für die Ausbildung und Betreuung von Praktikanten, aber auch für die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst fehlten Zeit und entsprechende Mentoren. Es müssten attraktive Angebote erfolgen, um Lehrkräfte auch auf dem Land einsetzen zu können. Es gehe darum, jetzt mehr Lehrkräfte und pädagogische Fachkräfte einzustellen und nicht erst im Jahr 2019. Es ergehe ausdrücklich der Appell, nicht so lange zu warten.

Im Verlauf seiner sich der öffentlichen Anhörung anschließenden Beratung hat der Ausschuss für Petitionen beschlossen, den mitberatenden Ausschüssen zu empfehlen, sich zu den Forderungen

der Volksinitiative zu positionieren und dem Ausschuss für Petitionen eine Empfehlung zuzuleiten. Er hat außerdem beschlossen, eine Empfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung zu der unter Nr. 4 der Anlage zur Drs. 7/1923 gestellten Forderungen einzuholen.

Der Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung hat sich in der 14. Sitzung am 7. Dezember 2017 mit der unter Nr. 4 der Anlage zu Drs. 7/1923 gestellten Forderung befasst und Änderungswünsche der Fraktionen beraten. Im Ergebnis verständigte sich der Ausschuss zu der unter Nr. 9 der Beschlussempfehlung aufgeführten Empfehlung.

Der mitberatende Ausschuss für Bildung und Kultur hat sich in der 18. Sitzung am 8. Dezember 2017 mit der Unterrichtung in der Drs. 7/1923 sowie der vorläufigen Beschlussempfehlung beschäftigt und dem federführenden Ausschuss für Petitionen eine zehn Punkte umfassende Beschlussempfehlung übersandt, in die er die Empfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung unter Nr. 9 aufgenommen hat.

Der mitberatende Ausschuss für Finanzen befasste sich in der 30. Sitzung am 12. Dezember 2017 mit der gleichen Angelegenheit sowie mit der Beschlussempfehlung des mitberatenden Ausschusses für Bildung und Kultur. Er empfahl die Annahme der vorläufigen Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung und Kultur mit Änderungen unter Nr. 2 und Nr. 10.

Die Fraktion DIE LINKE stellte am 12. Dezember 2017 einen Änderungsantrag an den Ausschuss für Petitionen zur Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung und Kultur an den federführenden Ausschuss für Petitionen und schlug Änderungen bzw. Ergänzungen zu Nr. 1, Nr. 5 sowie Nr. 9 vor.