Zu dieser Beratung in nichtöffentlicher Sitzung wurden Vertreter des Städte- und Gemeindebundes, des Landkreistages, des Verbandes Deut
Mit Schreiben vom 2. Februar 2018 übersandte die Fraktion DIE LINKE einen Änderungsantrag zu § 9 Abs. 2 zur Beibehaltung der Evaluierungsklausel, der als Vorlage 3 verteilt wurde.
Die kommunalen Spitzenverbände übergaben dem Verkehrsausschuss mit Schreiben vom 14. Februar 2018 eine Stellungnahme, Vorlage 4.
In der Sitzung des Ausschusses für Landesentwicklung und Verkehr am 15. Februar 2018 haben die Vertreter des Städte- und Gemeindebundes, des Landkreistages, des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen und des Verbandes Mitteldeutscher Omnibusunternehmen ihre Redebeiträge vorgetragen.
In derselben Sitzung hat der Verkehrsausschuss den Gesetzentwurf beraten. Er verständigte sich darauf, die Synopse des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes in der Vorlage 2 zur Beratungsgrundlage zu erheben.
Der Vertreter des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes erläuterte die in der Synopse zur Überschrift und zum § 2 enthaltenen Anmerkungen.
Aufgrund eines Formulierungsvorschlages des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes zu § 9 Abs. 2 in der Vorlage 5 wurde der Änderungsantrag in der Vorlage 3 von den Einbringern zurückgezogen.
Bei 5 : 7 : 0 Stimmen lehnte der Verkehrsausschuss den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 7/2222 ab.
Der Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr beschloss mit 7 : 0 : 5 Stimmen, den § 1 in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung in Drs. 7/2157 zu übernehmen.
Die vom Gesetzgebungs- und Beratungsdienst zu § 2 vorgeschlagene Änderung zum rückwirkenden Inkrafttreten des Gesetzentwurfes wurde mit 9 : 0 : 3 Stimmen übernommen.
Der Verkehrsausschuss stimmte der vom Gesetzgebungs- und Beratungsdienst empfohlenen Änderung der Überschrift in „Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes über einen öffentlichen Personennahverkehr im Land Sachsen-Anhalt“ mit 7 : 0 : 5 Stimmen zu.
Im Ergebnis der Beratungen erarbeitete der federführende Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr am 15. Februar 2018 eine vorläufige Beschlussempfehlung für den mitberatenden Ausschuss für Finanzen, die mit 7 : 0 : 5 Stimmen beschlossen und als Vorlage 6 verteilt wurde.
Der mitberatende Ausschuss für Finanzen hat sich in der 33. Sitzung am 31. März 2018 mit dem Gesetzentwurf und mit der vorläufigen Beschlussempfehlung befasst und eine Beschlussempfehlung an den Verkehrsausschuss - vorliegend in der Vorlage 7 - erarbeitet. Darin empfahl er die Annahme des Gesetzentwurfes in der Fassung der vorläufigen Beschlussempfehlung.
In der abschließenden Beratung des Gesetzentwurfes im Verkehrsausschuss am 22. März 2018 diente die vorläufige Beschlussempfehlung, Vorlage 6, als Beratungsgrundlage. Außerdem lag die zuvor erwähnte Beschlussempfehlung des mitberatenden Ausschusses für Finanzen vor. Änderungsanträge gab es nicht.
Der Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr beschloss § 1 mit 6 : 2 : 3 Stimmen in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung in Drs. 7/2157.
Zu § 2 des Gesetzentwurfs übernahm der Verkehrsausschuss die Änderungsempfehlungen des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes und beschloss diese ebenfalls mit 6 : 2 : 3 Stimmen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr verabschiedete mit 6 : 2 : 3 Stimmen die Ihnen als Drs. 7/2658 vorliegende Beschlussempfehlung. Im Namen des Ausschusses für Landesentwicklung und Verkehr bitte ich um Ihre Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank für die Berichterstattung. - Bevor für die Landesregierung Minister Schröder in Vertretung für Herrn Minister Webel spricht, habe ich die ehrenvolle Aufgabe, Damen und Herren der Wirtschaftsjunioren Sachsen-Anhalt recht herzlich in diesem Hohen Hause zu begrüßen. Herzlich willkommen!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werden die bisher mehrfach befristete Finanzierungsregelung für die Ausgleichsleistungen für Ausbildungsverkehre in eine Dauerregelung überführt und der Finanzierungsbetrag in Höhe von 31 Mil
lionen € verstetigt. Damit wurde eine solide, zukunftsweisende und nachhaltige Finanzierungsperspektive gefunden, die im gemeinsamen Interesse von Aufgabenträgern und Land liegt.
21. November 2017 soll die Finanzierung künftig aus Landesmitteln erfolgen. Damit wurde auch eine sachgerechte Lösung zur Umsetzung des Koalitionsvertrages gefunden.
Nach fachlicher Abstimmung des Gesetzentwurfes mit den kommunalen Spitzenverbänden und den Verbänden der Verkehrswirtschaft ist die Zustimmung zur Beschlussempfehlung heute ein gutes Signal an die Aufgabenträger. Für die Aufgabenträger und Verkehrsunternehmen sind diese Zahlungen eine unerlässliche Finanzierung für einen attraktiven ÖPNV und damit gerade im ländlichen Raum von besonderer Bedeutung.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der vorliegende Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE hat in den beratenden Ausschüssen bereits keine Mehrheit gefunden. Es ist deutlich geworden, dass wir keine Evaluation brauchen, die am Ende auch keine neuen Erkenntnisse bringen würde.
Richtig ist aber, dass wir das Gesamtfinanzierungssystem anschauen müssen, und zwar sowohl auf der Leistungs- wie auf der Kostenseite. Wir müssen den Blick nach vorne richten; denn der ÖPNV hat tief greifende Wandlungsprozesse zu meistern. Ich nenne nur die Stichworte Elektromobilität, autonomes Fahren, neue Bedienformen und nicht zuletzt veränderte Ansprüche der Fahrgäste an das Thema Mobilität.
Auf diese Herausforderungen werden wir auch gesetzgeberisch Antworten finden müssen. Deshalb wird sich das Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr, wie es bisher schon geübte Praxis ist, mit allen relevanten Akteuren im Land zusammensetzen, gemeinsam prüfen, welche Veränderungen und Anpassungsbedarfe angezeigt sind, und darauf gegebenenfalls mit einer angepassten Finanzausstattung reagieren.
Dieser politische Gestaltungsauftrag - wenn Sie so wollen - ist zeitlos, zumindest ist er an keine zeitlichen Fristen gebunden. Ich bitte daher um Zustimmung zur Beschlussempfehlung. - Danke schön.
Vielen Dank, Herr Minister Schröder. Es gibt keine Anfragen. - Somit steigen wir in die Dreiminutendebatte der Fraktionen ein. Der erste Debattenredner ist für die SPD-Fraktion der Abg. Herr Dr. Grube. Sie haben das Wort, Herr Dr. Grube.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Sehr geehrte Damen und Herren! Das Gesetz, das wir heute zu beschließen haben, zeichnet sich durch eine epische Kürze aus. Es behandelt schlicht und ergreifend die Aussetzung oder die Abschaffung der Befristung für die Zuweisung der Landesmittel für die Ausbildungsverkehre. Das ist wichtig. Der Minister hat es bereits ausgeführt.
Es ist wichtig, weil der ÖPNV eine der tragenden Säulen und eines der wichtigsten Elemente für die öffentliche Daseinsvorsorge im Lande ist - das im Allgemeinen. Im Speziellen geht es auch die Ausbildungsverkehre, also die Frage, wie beteiligt sich das Land an der Finanzierung des Schulwegs für die Schülerinnen und Schüler nicht nur, aber gerade im ländlichen Raum. Das ist also auch ein zentrales Element der Bildungspolitik.
Wir werden mit dem Gesetz die Befristung für die 31 Millionen € aufheben. Es wird unbefristet sein. Das heißt, die Kommunen haben eine Planungssicherheit.
Der Landesrechnungshof und auch die Opposition haben moniert, dass wir das ohne Evaluation tun. Wir tun das aber, damit die Kommunen Planungssicherheit haben. Anders als der Rechnungshof das möglicherweise vermutet, wissen wir auch, dass die 31 Millionen € mindestens gebraucht werden.
Zum Änderungsantrag der Opposition. Die Frage, aus welchen Töpfen sich das speist, was wir hier gesetzlich festlegen, ist tatsächlich keine, die wir hier zu beantworten haben. Ich gehe fest davon aus - nicht nur auf Ihren Wunsch, sondern auch auf der Grundlage dessen, was wir als Koalition im Koalitionsvertrag verabredet haben -, dass das ein Thema für die Haushaltsverhandlungen sein wird, weil die Frage, aus welcher Einnahme sich die Ausgabe in dem Topf speist, zu klären sein wird.
Ein Zweites, was wir als Fraktion für die Haushaltsaufstellung anmelden werden, was es leider nicht in das Gesetz geschafft hat, ist die Frage, wie wir mit der Verankerung der Entflechtungsmittel umgehen. Da gibt es noch einen gewissen Diskussionsbedarf innerhalb der Koalition.
Wir haben nicht nur im Koalitionsvertrag vereinbart, sondern auch hier im Landtag bereits beschlossen, dass die Kompensation ab 2020, die wir aus der Umsatzsteuerumlageerhöhung für die Länder haben werden, analog der Zahlung der Entflechtungsmittel weiterhin eingesetzt wird.
Wir könnten uns nach wie vor vorstellen, das auch im ÖPNV-Gesetz zu regeln. Wie und ob wir dabei zusammenkommen oder ob wir das nur im Haus
Die Botschaft, die wir heute hier von diesem Hohen Hause an die Kommunen aussenden: Wir greifen euch weiter unter die Arme. Ihr könnt euch darauf verlassen, die Planungssicherheit zu haben. Die Schülerinnen und Schüler können sich darauf verlassen, dass es nicht am Land liegt, wenn Schulbusse nicht fahren.
Vielen Dank, Herr Dr. Grube. Ich sehe keine Anfragen. - Somit kommen wir zum nächsten Debattenredner. Für die LINKE-Fraktion spricht der Abg. Herr Henke.
Ich würde aber gern, bevor Sie einsteigen, noch etwas bekannt geben, damit sich die Fraktionen darauf vorbereiten können. Die parlamentarischen Geschäftsführer haben sich geeinigt, noch zwei Tagesordnungspunkte, die eigentlich für morgen vorgesehen waren, auf heute vorzuziehen.
Dabei geht es um den Tagesordnungspunkt 22 „Forstwirtschaft in Sachsen-Anhalt unterstützen - Professionalisierung von Privat- und Körperschaftswald voranbringen“ mit einer dreiminütigen Debatte. Der Tagesordnungspunkt soll nach dem Tagesordnungspunkt 12 behandelt werden.
Der zweite Tagesordnungspunkt aus der morgigen Sitzung ist der Tagesordnungspunkt 24. Dabei geht es um das Thema „Sponsoren veröffentlichen“. Hierzu ist keine Debatte vorgesehen. Dieser soll als letzter Tagesordnungspunkt heute noch mit behandelt werden. - Dies zur Information.
Somit gehen wir weiter in der Dreiminutendebatte zu diesem Tagesordnungspunkt. Herr Abg. Henke, Sie haben jetzt das Wort. Bitte.