Protokoll der Sitzung vom 20.04.2018

Auch das Verkehrsministerium sticht hinsichtlich der Deckungskreise heraus. Acht von neun Kapiteln im Einzelplan des Verkehrsministeriums sind untereinander deckungsfähig. Der große Deckungskreis macht es möglich, den Radwege-Etat im Einzelplan zunächst aufzustocken, ihn dann im Vollzug nur zur Hälfte zu nutzen und die andere Hälfte in den Straßenbau zu stecken.

(Frank Scheurell, CDU: Das ist richtig so!)

Das freut sicherlich die Autolobbyisten im Ministerium, ist verkehrspolitisch jedoch falsch und nicht im Sinne des Haushaltsgesetzgebers.

(Beifall bei der LINKEN - Frank Scheurell, CDU: Das war schon immer so!)

Zu den Punkten 3 und 4 unseres Antrags. Lieber Herr Scheurell! Die Personalkostenbudgets der

Ressorts sollen in einer solchen Höhe angesetzt werden, dass die geplanten Neueinstellungen finanziell ausreichend untersetzt sind und realisiert werden können. Im Sinne der Transparenz fordern wir mit der Vorlage des Haushaltsplanentwurfs einen Bericht der Landesregierung über die tatsächlich zur Verfügung stehenden Arbeitskraftanteile.

Ein Beitrag zu mehr Klarheit im Haushaltsplan wäre dann geleistet, wenn statt der Vollzeitäquivalente klar erkennbar wäre, wie viel aktives Personal die Aufgaben in den Behörden erledigt. Allein im Schulbereich sind es rund 700 Vollzeitäquivalente, die aufgrund von Elternzeit, Langzeiterkrankung oder aus anderen Gründen nicht aktiv sind und somit nicht für den Schuldienst zur Verfügung stehen. 700 Vollzeitäquivalente machen etwa 5 % des gesamten Personalvolumens an den Schulen aus. Darauf verzichten wir dauerhaft, weil wir nicht vollständig nachbesetzen.

Angesichts der dramatischen Personalsituation in den Schulen ist Klarheit über solche Umstände geboten. Diese soll künftig mit der Vorlage des Haushaltsplans geschaffen werden. Mit den Vollzeitäquivalenten im derzeitigen Haushaltsplan ist diese Klarheit leider nicht zu bekommen.

Jeder von uns könnte nun mit einigen Klicks im Haushaltsinformationssystem die Teilzeitquoten ermitteln und auf den aktiven Personalbestand zurückrechnen. Doch auch dann wissen wir noch nicht genau, ob dieses aktive Personalvolumen ausreicht, um die Aufgaben ordentlich zu erledigen. Das Parlament hat ein Personalvolumen beschlossen. Es hat übrigens kein Personalvolumen minus Elternzeitler und Langzeiterkrankte plus genaue Tarifsteigerungen beschlossen.

Dass Tarifsteigerungen bei der Personalveranschlagung vorsorglich zu berücksichtigen sind, versteht sich von selbst. Tarifsteigerungen von mehr als 2 % sind für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst der begrüßenswerte Regelfall, nicht die Ausnahme. Hier liegt der Hase im Pfeffer. Denn wir haben den Eindruck, dass die Mittel für Neueinstellungen und das damit verbundene Ausschöpfen des Vollzeitäquivalentziels am Ende eben deswegen fehlten, weil Tarifsteigerungen nicht in der entsprechenden Höhe veranschlagt wurden.

Das hängt auch mit unserem Antrag zusammen, über den wir gestern Abend abschließend, aber leider nicht zufriedenstellend beraten haben. Die Häuser müssen die Möglichkeit erhalten, in höherem Maße als bisher Ersatzeinstellungen vorzunehmen, wenn Kolleginnen und Kollegen dauerhaft nicht aktiv im Dienst sind, also auch nicht mehr bezahlt werden.

Des Weiteren brauchen die Häuser Personalbudgets, die groß genug sind, um Neueinstellungen

umzusetzen und es motivierten Kolleginnen und Kollegen zu ermöglichen, den Dienst über das Rentenalter hinaus weiterzuführen. Ein Fall wie im vergangenen Jahr, bei dem dringend benötigte erfahrene Polizisten länger arbeiten wollten, dies aber nicht durften, weil das Personalbudget nicht ausreichte, ist widersinnig, insbesondere wenn man sich anschaut, wie viel Geld am Ende des Jahres liegen geblieben ist.

(Beifall bei der LINKEN)

Die neuen Bewirtschaftungsregeln für das Personal wurden geschaffen, um dem Land zu nutzen. Wenn die Regeln dieses Ziel verfehlen, wie im vergangenen Jahr aufgrund der Beschränkung der Personalbudgets, dann müssen wir über die Regeln diskutieren und sie gegebenenfalls ändern.

Der Finanzminister wird wahrscheinlich gleich referieren, dass mit unseren Vorschlägen alles viel teurer werden würde. Dazu sage ich bereits jetzt, dass wir in den letzten Monaten im Finanzausschuss sehr viele Beispiele dafür hatten, dass Dinge deswegen teurer geworden sind, weil wir kein eigenes Personal haben und daher wichtige Planungsaufgaben nicht erfüllen konnten.

(Beifall bei der LINKEN)

Wir haben seit Jahren das Problem, dass Investitionsmittel nicht abfließen können, weil wir es nicht schaffen, die Investitionsvolumina zu überplanen. Jüngstes Beispiel ist die bereits gestern erwähnte JVA Halle, deren Bau wir nun in die Hände eines Totalunternehmers geben, weil unserer eigenen Bauverwaltung die Fachkräfte fehlen. Ich bezweifle, dass dies günstiger und besser wird als mit gut ausgebildetem, voll einsetzbarem eigenen Personal.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Deswegen ist Personal wichtig. Personal ist nicht nur ein Kostenfaktor. Die Häuser brauchen den nötigen Spielraum, um ihre VZÄ-Ziele umzusetzen. Sie brauchen den nötigen Spielraum, um ihre Aufgaben für die Menschen und die Wirtschaft im Land zu erledigen. Das wollen wir in diesem Bereich mit einer höheren Istkostenveranschlagung als bisher erreichen.

Gern würden wir dieses Thema mit Ihnen im Finanzausschuss besprechen. Wir beantragen daher eine Überweisung in eben diesen Ausschuss. - Vielen Dank.

(Beifall bei der LINKEN)

Ich sehe keine Fragen. Dann danke ich Frau Heiß für Ihre Ausführungen. - Für die Landesregierung spricht Minister Herr Schröder. Herr Minister, Sie haben das Wort.

Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Frau Heiß, der Haushaltsplan für das Jahr 2019 klopft noch nicht an die Landtagstür; denn ich habe ihn noch nicht abgeschickt. Das würde ich wissen. Sie können sicher sein, dass Ihnen für das kommende Jahr ein Haushaltsplanentwurf vorgelegt wird - wir wollen und werden Ihnen einen soliden und ausgeglichenen Haushaltsplanentwurf vorlegen -, der den Haushaltsgrundsätzen und den Vorgaben der Landeshaushaltsordnung entspricht. Einer gesonderten Aufforderung durch einen Antrag der Opposition bedarf es dafür nicht.

(Zustimmung bei der CDU)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Erstellung des Haushaltsplanentwurfes ist die vornehmste Aufgabe der Exekutive. Zudem ist es, wie wir heute im Rahmen der Aktuellen Debatte festgestellt haben, auch eine Verpflichtung der Exekutive, dem Parlament und damit dem Haushaltsgesetzgeber einen Haushaltsplan vorzulegen.

Diesem Entwurf jetzt durch verschiedene Auflagen vorzugreifen, die man machen möchte, dass man beispielsweise die globale Minderausgabe regeln will, dass man Deckungskreise verkleinern will, dass man den Spielraum der Verwaltung einengen will und Vorgaben für Personalkostenbudgets machen will, das ist etwas, mit dem Sie mit Blick auf Ihren Antrag wohl aus Angst vor einem Kontrollverlust des Parlaments ein wenig überziehen.

Ich will gar nicht behaupten, dass es dadurch teurer wird, Frau Heiß. Das habe ich gar nicht gesagt. Wenn Sie in Ihrem Antrag aber von einem Scheinhaushaltsausgleich sprechen, dann will ich doch darstellen und klarstellen, dass eine globale Minderausgabe aus Gründen des Haushaltsausgleichs unzulässig wäre. Eine globale Minderausgabe kann hingegen eingesetzt werden, um den sogenannten Bodensatz abzuschöpfen. Die Erfahrungen in Sachsen-Anhalt in den letzten Jahren, übrigens auch im Jahr 2017, haben gezeigt, dass dieser Bodensatz aus nicht zum Abfluss gelangten Ansätzen durchaus vorhanden ist.

Für das Jahr 2019 wird die Landesregierung einen Haushaltsplanentwurf vorlegen, der natürlich die Vorstellungen der Landesregierung wiedergibt. Wenn Sie damit nicht einverstanden sind, dann können Sie dies natürlich durch entsprechende Beschlüsse in den Ausschüssen und im Plenum ändern. Aber bereits zum jetzigen Zeitpunkt in die Arbeit der Landesregierung einzugreifen, halte ich eindeutig für verfehlt.

(Zuruf von der LINKEN)

Auch hinsichtlich der beanstandeten weiträumigen Deckungskreise möchte ich auf die rechtlichen

Grundlagen verweisen. Sie müssen, wenn Sie an den Deckungskreisen etwas ändern wollen, ins Gesetz gehen und zum Beispiel die Landeshaushaltsordnung ändern. Sie sollten aber nicht solche Anträge stellen, meine sehr verehrten Damen und Herren. Wenn man Ihren Antrag liest, dann könnte man vermuten, dass die Deckungskreise heimlich versteckt worden sind. Dies ist nicht der Fall. Sie sind offen und direkt in den Haushaltsplanentwürfen zu finden und nachzulesen.

Es ist so, dass die Personalsteuerung beispielsweise auf der Grundlage verbindlicher Vollzeitäquivalente und Personalkostenbudgets keineswegs dazu führt, dass man mit den Haushaltsgrundsätzen bricht oder sie verletzt. Die kapitelgenaue Festlegung von verbindlichen Vollzeitäquivalentzielen beschränkt die Bewirtschaftung durch die Häuser. Das Parlament gibt damit sehr konkret vor, mit wie viel Personal die jeweilige Behörde arbeiten kann.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Keine Sorge, die Personalkostenbudgets der Ressorts werden so kalkuliert, dass die Einstellungsmöglichkeiten auch finanziell untersetzt sind.

(Thomas Lippmann, DIE LINKE: Doch, die Sorge haben wir!)

Wir werden uns nach den haushaltstechnischen Richtlinien - das haben wir im Finanzausschuss vorgetragen; ich weiß, die Redezeit ist abgelaufen - natürlich auch noch entsprechend positionieren.

Ich möchte jetzt nicht die Ausschussdiskussion wiederholen, ich möchte Ihnen aber ein Beispiel nennen. Sie sagen, wir müssen Personal flexibel einsetzen können. Ich habe Ihnen entgegnet: Wenn Landesbehörden eine zugewiesene Aufgabe nachweislich effizienter regeln können, als das zum Beispiel durch eine Übertragung an Dritte möglich wäre, dann muss es möglich sein, für die Aufgabenerfüllung vorhandene Mittel auch in Personalkosten zu lenken.

Damit werde ich einen Haushaltsvorschlag für das Jahr 2019 verbinden, der genau das Gegenteil von dem macht, was Sie vorschlagen. Ich werde nämlich den Deckungskreis erweitern, um Mittel in Personal zu lenken, um diese Abwägungsentscheidung zu regeln. Um Ihre eigene Zielvorgabe zu erfüllen, werden wir also das Gegenteil von dem vorschlagen, was Sie in Ihrem Antrag fordern. Lassen Sie uns in den Haushaltsberatungen über diese Fragen weiterdiskutieren.

In keinem Punkt ist Ihr Antrag inhaltlich notwendig oder zielführend. Auch das Budgetrecht des Parlaments muss mit diesem Antrag nicht gesondert geschützt werden. - Vielen Dank.

Ich sehe keine Fragen. Dann danke ich dem Minister für die Ausführungen. - Für die Debatte ist

eine Redezeit von drei Minuten je Fraktion vorgesehen. Für die SPD spricht Herr Abg. Dr. Schmidt. Herr Dr. Schmidt, Sie haben das Wort.

Vielen Dank, Herr Präsident. - Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Linksfraktion gibt mit dem hier zu behandelnden Antrag einen berechtigten Hinweis darauf, dass das Haushaltsrecht des Landtages so durchgreifend in die Realität hineinwirkt, wie stringent die Regierung den Haushaltsplan und den darin enthaltenden politischen Willen des Landtags umsetzt. Ob diese Stringenz mit haushaltsbegleitenden Vorgaben zu erreichen ist und, wenn ja, mit welchen Instrumenten, hat die Linksfraktion in vier Punkten für sich beantwortet.

Ich habe, sehr geehrte Damen und Herren, grundsätzliche Fragen zum Ob einer solchen Operation. Aus meiner Sicht sind Hausleitungen, die im Einklang mit dem stehen, was die regierungstragenden Fraktionen erreichen wollen - die Opposition ist dann leider nicht so sehr dabei -, der sicherste Weg, dahin zu kommen, wohin die Linksfraktion grundsätzlich kommen will. Das sind Hausleitungen, die das dann auch entschlossen tun. Sehen Sie zu meiner Rechten und meiner Linken - da sind diese Hausleitungen, bei denen wir das voraussetzen dürfen.

Was die vorgeschlagenen Instrumente betrifft - auch hierüber darf man ein wenig nachdenken -, so pflügt die Linksfraktion aus meiner Sicht ein Stück neben dem Feld. Alle vier Vorschläge erreichen keineswegs zwingend mehr Haushaltsklarheit und mehr stringente Bindung im Haushaltsvollzug.

Das IB- bzw. ISW-Problem, das Frau Heiß angesprochen hat, lösen sie gar nicht, überhaupt nicht. Dafür haben alle vier Vorschläge - der vierte vielleicht noch am wenigsten - ziemliches Potenzial für Nebenwirkungen, die hauptsächlich so aussehen, dass man im Haushaltsvollzug Geld an einer Stelle liegen lassen muss, weil man es an einer anderen nicht mehr verwenden darf, siehe Deckungskreise.

Das ist ein Problem, das in der Welt des strukturellen Defizitausgleichs ziemlich zurückschlägt, indem man gebildete Rücklagen im nächsten Jahr nicht ohne Weiteres verwenden und sie dann wieder abbauen darf, sondern zu diesem Geld für lange Zeit - möglicherweise für immer - „Auf Wiedersehen“ sagen muss, jedenfalls wenn man es operativ verwenden will.

(Zuruf von Swen Knöchel, DIE LINKE)

Das freut die Schuldentilgerinnen und Schuldentilger, aber das ist, denke ich, nicht das Ziel der Linksfraktion. Ich kann das im Rahmen einer Drei

minutendebatte leider nicht detailliert darlegen; aber das muss ich Frau Heiß auch nicht erklären, das weiß sie selbst ganz genau.

Wir werden den Antrag ablehnen. Wir werden im Finanzausschuss selbstverständlich über alle Themen sprechen, die hier aufgerufen worden sind, im Vorfeld und im Zuge der Haushaltsberatungen, aber nicht deshalb, weil die Linken das beantragt haben, sondern weil sie ohnehin als Themen auf der Tagesordnung stehen. Dann werden auch Risiken und Nebenwirkungen mitbesprochen. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD)

Ich sehe keine Fragen und danke Herrn Dr. Schmidt für die Ausführungen. - Für die AfD spricht der Abg. Herr Raue. Sie haben das Wort.