Protokoll der Sitzung vom 20.04.2018

Ich sehe keine Fragen und danke Herrn Dr. Schmidt für die Ausführungen. - Für die AfD spricht der Abg. Herr Raue. Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Abgeordnete! Aufgabe der Landesverwaltung und der Landesbehörden ist die zuverlässige Erfüllung hoheitlicher Aufgaben, wie die Gestellung handlungsfähiger rechtsstaatlicher Strukturen, die Gewähr der inneren Sicherheit, die Beschulung unserer Landeskinder und die allgemeine Verwaltung. Hierzu müssen die Landesbehörden und die Ministerien personell und sächlich ausgestattet und haushaltseitig zuverlässig ausfinanziert werden.

Nun zu dem Antrag der LINKEN. Es ist uns ein Anliegen, auf die globale Minderausgabe zu verzichten und die Personalkostenbudgets der Landesverwaltung auskömmlich zu finanzieren,

ebenso dass die geschaffenen Stellen bei Lehrkräften und Polizei schnell besetzt werden und Haushaltsmittel möglichst titeltreu abfließen. In diesem Sinne werden wir uns bei der Erarbeitung des kommenden Haushaltsplans für das Jahr 2019 einbringen.

Für die Wünsche auf der Ausgabenseite stehen vorhersehbar nur begrenzte Einnahmen zur Verfügung. Genau an dieser Stelle öffnet sich in dem Antrag der LINKEN aber der klassische Widerspruch: Sie wollen die Landesverwaltung im Sinne von EU und prekärer Zuwanderung aufblähen - wir wollen sie entlasten. Diese Überlastung der Behörden resultiert allein aus den politischen Fehlern der CDU, der SPD und der GRÜNEN. Ihre Entscheidungen - Ihre Verantwortung, meine Damen und Herren.

(Zustimmung bei der AfD)

Wir wollen ohne schleichende Steuererhöhungen den Konsolidierungskurs des Landes fortsetzen und am Investitionskurs festhalten. Deshalb führt an der Notwendigkeit der Entlastung der Landesbehörden kein Weg vorbei, Entlastung von EU

Bürokratie, vom Fördermitteldschungel und von komplizierten Verfahrensvorschriften in Deutschland.

Kein Mensch versteht zum Beispiel, dass die Landesverwaltung Scharen von Anwälten und Beraterstäben beschäftigen muss, nur um rechtssichere Verfahren für EU-weite Ausschreibungen im Bau- und im Planungsbereich zu erstellen. Bau- und Genehmigungsverfahren verzögern und verteuern sich wegen verschiedenster EU-Vorschriften zum angeblichen Klima- oder Umweltschutz. Beispiele: EEG, Kohleausstieg, Dieselmobbing, Stickoxidmärchen, Natura 2000.

Hinzu kommt der Verwaltungsaufwand aufgrund von Sozialbetrug bei der Arbeitnehmerfreizügigkeit. Roma aus allen Staaten der EU zieht es in unsere Städte und sie erschleichen sich bei uns Sozialleistungen und Kindergeld. All das sind Entscheidungen, die Sie in der EU mittragen.

Und dann schlagen natürlich die zusätzlichen Ausgaben infolge der Belastungen aus der Asyl- und Zuwanderungspolitik zu Buche, die auch den Landesdienst selbst weiter belasten und damit zu Mehrbedarfen bei der Polizei, bei Lehrern, Richtern, Staatsanwälten und Sachbearbeitern führen. Ihr „Wir schaffen das!“-Programm muss die Landesverwaltung umsetzen.

Eine Kursänderung aber lehnt DIE LINKE ab. Sie will stattdessen die Mehrkosten auf die Deutschen umwälzen. Dieses ideologische „Weiter so!“, das den Geist ihres Antrages bestimmt, begründet die Enthaltung der AfD. - Vielen Dank, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der AfD)

Ich sehe keine Fragen. Dann danke ich Herrn Raue für die Ausführungen. - Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht der Abg. Herr Meister. Sie haben das Wort.

Danke schön. - Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Antrag der LINKEN thematisiert einige der haushaltspolitisch anstehenden Fragen. Zwei Dinge haben mich dabei überrascht: zum einen die Antragstellung an sich, da sie jüngere Positionierungen der LINKEN konterkariert, und zum anderen die zum Teil recht harsche Ablehnung innerhalb der Koalition.

Unter Punkt 1 wird die Begrenzung der globalen Minderausgabe auf 1 % gefordert. Das ist eigentlich kein revolutionärer Ansatz. Schwarz-Rot hat in der Vergangenheit, unterstützt von den damals oppositionellen Bündnisgrünen, eine Begrenzung auf null gefordert. Im aktuellen Haushalt lagen wir

dann zähneknirschend - so waren wir uns einig - bei knapp über 2 %. Das wurde richtig ausgeführt. Eine Begrenzung auf 1 % ist also wünschenswert, das kann man so sagen.

Dass mich die jetzige Antragstellung durch DIE LINKE wundert, liegt an der praktischen Wirkung der Maßnahme. Gerade wurden noch Exekutionsverweigerung - das war das schöne Wort - und Arbeitsverweigerung kritisiert, weil wir zu wenig ausgeben. Die Tatsache, dass der Haushaltsplan für das Jahr 2017 aber eine Punktlandung hingelegt hat, liegt natürlich gerade auch an dem Spielraum, den die globale Minderausgabe gab.

Gleiches gilt für die Frage der Deckungskreise unter Punkt 2. Große Deckungskreise relativieren den Einfluss des Haushaltsgesetzgebers. Daher ist ein kritischer Blick auf die Deckungskreise sinnvoll. Das war in der Vergangenheit auch ein Thema bei den Koalitionsfinanzern. Ich kann mich an Diskussionen mit CDU-Leuten im Ausschuss erinnern, die gerade dies vertreten haben.

Auch hierfür gilt aber, dass genau das die Flexibilität in der Umsetzung gab, die DIE LINKE fordert. Wenn man die GMA-Begrenzung, also die der globalen Minderausgabe, so umsetzt, wird das Haushaltsvolumen entsprechend kleiner. Das ist logisch. Es stehen also weniger Projekte darin. Diese werden wir am Ende nicht vollständig umsetzen. Es bleiben also größere Ausgabenreste übrig.

Finanzpolitisch ist das erst einmal nicht schlimm. Das Geld käme dann in Rücklage- und Vorsorgeinstrumente; Herr Dr. Schmidt deutete es an. Dann bleibt aber natürlich weniger für die Gestaltung. Das ist so ziemlich das Gegenteil dessen, was DIE LINKE noch in ihrem jüngsten Antrag zur Einreichung des Nachtragshaushalts beantragt hat.

Zu Punkt 3, ausreichende Personalkostenbudgets. Man kann sich irgendwie schwer dagegenstellen, dass Personalbudgets ausreichend finanziert werden sollen. Tatsächlich steht die Frage dahinter, ob die VZÄ, also die Vollzeitäquivalente, ausreichend finanziert sind. Dazu sagt das Finanzministerium ziemlich deutlich, dass es so sei.

Wenn man sich mit Einzelfragen befasst, so gibt es aber durchaus auch Zweifel. Uns ist das beim BLSA, dem Landesbetrieb Bau- und Liegenschaftsmanagement Sachsen-Anhalt, aufgefallen, der sein Personalkostenbudget im Jahr 2017 ausgeschöpft, von seinen 448 Vollzeitäquivalenten aber nur 410 genutzt hat, sodass es dort eine Differenz gibt. Darüber muss man sprechen, meine ich.

(Zurufe von der AfD)

Aber auch dabei gilt natürlich Vorsicht; denn die pauschale Ausweitung der Personalkosten ist bei

der insgesamt begrenzten Finanzlage eine Prioritätensetzung, die man so treffen kann; aber ob das tatsächlich die gewünschte ist, daran habe ich doch Zweifel.

Punkt 4 halte ich für unproblematisch. Letztlich thematisiert DIE LINKE damit das Problem, dass der Arbeitskräfteanteil und die Vollzeitäquivalente nicht eins zu eins dasselbe sind. Das ist Konsens, das wissen alle. Das Justizministerium hat neulich den Wert ausgerechnet. Das ist klar.

Ich habe durchaus ein Problem, diesem Antrag zuzustimmen. Die Diskussionswürdigkeit ist klar gegeben, trotzdem hat sich die Koalition - Sie haben es bereits gehört - nach längerem, hartem Ringen auf eine Ablehnung verständigt. Der implizierte Vorwurf verhinderter Haushaltsklarheit kam wohl nicht so an.

(Kristin Heiß, DIE LINKE, lacht)

Trotzdem muss man sagen, auch wenn es heute abgelehnt wird: Wir werden genau über diese Themen im Ausschuss zu diskutieren haben, sei es nun auf der Grundlage Ihres Antrags oder, wie meine Vorredner bereits sagten, weil es im Rahmen der Ausschussberatungen an der Reihe ist. - Danke schön.

Herr Meister, Herr Knöchel hat sich zu Wort gemeldet. - Herr Knöchel, eine Frage oder eine Intervention? - Sie haben das Wort.

Vielen Dank, Herr Präsident. - Eine Kurzintervention. Ich möchte den von Herrn Meister ausgemachten Widerspruch zwischen globaler Minderausgabe und Exekutionsverweigerung nicht stehen lassen. Schauen Sie: Schwarz-Rot-Grün, in diesem Punkt schon lange eine Große Koalition, hat in der letzten Legislaturperiode null GMA festgesetzt, obwohl alle übereinstimmend wissen: Es bleibt immer ein Bodensatz von etwa 1 % übrig.

Was war das Ergebnis? - Das waren die Abschlüsse des Kollegen Bullerjahn, die jährlich bis zu mehrere Hundert Millionen umfassten. Das heißt, das Parlament hat hier von seinem Gestaltungsrecht keinen Gebrauch gemacht.

Eine globale Minderausgabe von über 1 % ermöglicht dem Finanzminister, aus welchen Motiven auch immer, eine Exekutionsverweigerung. Herr Schröder hat bis in den Oktober hinein gebraucht - Herr Schröder, schauen Sie nicht so böse; Ihre Fachminister haben immer mit Fingern auf Sie gezeigt; machen Sie das unter sich aus -, um Haushaltsmittel freizugeben, weil er Klarheit darüber haben musste, dass er die GMA erwirtschaften kann, die so hoch angesetzt war.

Demzufolge gilt: 1 % ist ein empirischer Wert, der sich im Landeshaushalt ergibt. Das hat nichts mit Exekutionsverweigerung zu tun, sondern es ermöglicht die Exekution eines vom Gesetzgeber gewollten Haushalts. Null anzusetzen heißt, auf Gestaltungsrecht zugunsten des Finanzministers zu verzichten.

Herr Meister, möchten Sie antworten?

Ja. - Sie haben sicherlich gehört, dass ich mich für eine GMA von 1 % ausgesprochen habe. Tatsächlich ist der Unterschied zwischen der 102, die wir jetzt haben, und der 101, die dann kommt, allerdings ein geringer; das muss Ihnen klar sein. Es ist dann eben weniger für Projekte da und das wird weniger Gestaltung bedeuten. Ich weiß nicht genau, ob wir am Ende bei 1 % landen oder wohin es geht. Insofern hätte ich auch ein Problem damit, das jetzt so hart zu beschließen. Aber die Richtung wird sich ergeben.

Ich sehe keine weiteren Fragen. Damit danke ich Herrn Meister für die Ausführungen. - Für die CDU spricht der Abg. Herr Heuer. Sie haben das Wort.

Ich muss feststellen, ich bin heute zu meiner Rede pünktlich. - Sehr geehrter Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der ehemalige Oberbürgermeister von Stuttgart Manfred Rommel wusste schon, dass Finanzpolitik die Auseinandersetzung zwischen jenen Leuten ist, die einen Euro haben und zwei ausgeben wollen, und anderen, die wissen, dass das nicht geht. Diese Auseinandersetzung ist immer der Tatsache geschuldet, dass die Wünsche und Begehrlichkeiten stets größer sind, als es ein Haushalt bzw. die Einnahmen zulassen.

Unsere Einnahmen sind von vielen Faktoren abhängig. In erster Linie sind sie von unserer eigenen Wirtschaftskraft sowie von den Zuweisungen des Bundes und der EU abhängig. Diese Faktoren können wir als Land nur zum Teil beeinflussen. Wenn wir ein paar Jahre zurückschauen, dann können wir feststellen, dass sich unsere Einnahmesituation deutlich verbessert hat.

Wir hatten in den Jahren 2010 bis 2015 Steuermehreinnahmen in Höhe von ca. 1,5 Milliarden € zu verzeichnen. Die Steuerdeckungsquote stieg dadurch im aktuellen Haushalt auf ca. 60 %. Durch die Konsolidierungshilfen des Bundes konnte Sachsen-Anhalt endlich mit der Tilgung von Altschulden beginnen, wenngleich bei einer

Tilgung im Umfang von 100 Millionen € und Schulden in Höhe von 20 Milliarden € noch ein langer Weg vor uns liegt.

Der Konsolidierungsdruck, meine sehr geehrten Damen und Herren, bleibt nicht nur weiterhin bestehen, sondern er wird durch eine zu erwartende Verschlechterung der Rahmenbedingungen, zum Beispiel wegen steigender Zinsen, noch wachsen. Die Voraussetzungen für die Aufstellung des letzten Landeshaushalts und des kommenden Haushalts sind aufgrund von Rekordeinnahmen und Niedrigzinsen nicht die schlechtesten.

Bei der schon erwähnten Schuldenlast von ca. 20 Milliarden € werden die größten Herausforderungen auch in Zukunft die Einhaltung der Schuldenbremse ohne Nettoneuverschuldung und der Schuldenabbau sein. Vor diesem Hintergrund ist es unabdingbar, dass sich die Ausgabengestaltung des Landes immer sowohl an den Bedarfen als auch an den vorhandenen finanziellen Mitteln orientiert. Denn wir haben kein Einnahmen-, sondern ein Ausgabenproblem. Deshalb müssen die zukünftigen Ausgaben hinsichtlich ihrer Priorität und ihrer Höhe immer wieder neu bewertet werden.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Selbstverständlich sieht auch die CDU-Fraktion einige Punkte in dem aktuell aufzustellenden Haushaltsplan für das Jahr 2019 kritisch. Hierbei ist insbesondere der Einsatz des Instruments der globalen Minderausgabe zu nennen; meine persönliche Meinung habe ich im Finanzausschuss oft gesagt. Das ist jedoch ein probates Mittel zur Bodensatzabschöpfung.

Die CDU-Fraktion erwartet von der Landesregierung die Vorlage eines ausgeglichenen Haushaltsplanentwurfs mit dem Ziel, diesen im November dieses Jahres im Landtag zu beschließen. Über die Höhe einer eventuellen GMA wird dann im Rahmen der Haushaltsberatungen zu sprechen sein.

Das Mehr an Flexibilität, das den Häusern in der Stellenbewirtschaftung eingeräumt wurde, indem Anreize zur eigenständigen Personalsteuerung durch die Bildung von Budgets geschaffen wurden, müssen die Häuser auch entsprechend nutzen und bewerkstelligen. Am Beispiel des MULE habe ich das gestern kritisiert. Selbstverständlich gilt auch hier: Nach entsprechenden Deckungsquellen müssen die Ministerien suchen, nicht am Ende wieder das Parlament.

Um die Deckungskreise auf ein vernünftiges Maß zu führen, fordert die CDU-Fraktion die Landesregierung auf, § 20 Abs. 2 der Landeshaushaltsordnung restriktiv umzusetzen. Ich zitiere:

„Im Haushaltsgesetz oder im Haushaltsplan können Ausgaben und Verpflichtungser

mächtigungen jeweils gegenseitig oder einseitig deckungsfähig erklärt werden, wenn ein verwaltungsmäßiger oder sachlicher Zusammenhang besteht oder eine wirtschaftliche und sparsame Verwendung gefördert wird.“

(Zustimmung bei der LINKEN)