Ich danke Ihnen für die Frage. - Für die Landesregierung antwortet Minister Herr Prof. Dr. Willingmann. Herr Minister, Sie haben das Wort.
Herr Vizepräsident! Namens der Landesregierung beantworte ich die Anfrage des Abg. Guido Henke wie folgt.
Der Europaradweg R1 auf sachsen-anhaltischem Gebiet, trassengleich mit der D-Route 3 und dem Radweg Deutsche Einheit, ist ein überregionaler Radweg der Klasse 1 des Landesradverkehrsplanes Sachsen-Anhalt. Insofern kann der Ausbau des Weges durch die Kommunen als Baulastträger im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“, GRW, als touristische Infrastrukturmaßnahme gefördert werden. Der Regelfördersatz liegt bei 60 %, die Höchstförderung bei 90 %.
Die Sicherstellung von Ausbau, Unterhaltung und Pflege der Radwege und der Beschilderung inklusive der Vernetzung mit dem ÖPNV ist eine freiwillige Aufgabe der Kommunen als Träger der Wege. Das Land leistet über das Basismanagement der touristischen Infrastruktur eine regelmäßige Befahrung der Wege, die Feststellung von Problemen am Fahrweg oder an der Beschilderung und deren Weitergabe an den Aufgabenträger, in der Regel an die Kommunen.
GmbH der Investitionsbank Sachsen-Anhalt, unterstützt in Abstimmung mit dem Träger der Wege die Problembehebung bei der Beschilderung.
Im Jahr 2015 wurden im Rahmen eines kulturtouristischen Inszenierungskonzeptes Hinweistafeln zu Etappen und Besuchszielen am Europaradweg R1 errichtet. Die Hinweistafeln enthalten in der Lageskizze unter anderem Hinweise auf Bahnhöfe entlang der Strecke.
Der Europaradweg R1 hat im Zuge der Umsetzung des Bundesprojektes Radweg Deutsche Einheit im Jahr 2016 eine komplett neue Zwischenwegweisung erhalten.
Folgende Maßnahmen wurden in den letzten Monaten umgesetzt: Die regelmäßige Wartung der Beschilderung erfolgte durch die Förderservice GmbH der Investitionsbank, die Bankettpflege an
einzelnen Wegeabschnitten bei Bedarf durch die Kommunen, die Einrichtung von Umleitungen an besonders gefährlichen oder schlechten Stellen, und zwar erstens im Abschnitt an dem extrem steilen und holprigen Hang am Parkhotel Schloss Meisdorf an der Landesstraße 75, zweitens in Blankenburg-Michaelstein aus dem Wald heraus auf eine kommunale Straße, drittens in Blankenburg-Cattenstedt von einem ganz schlecht befahrbaren Feldweg auf eine kommunale Straße.
Zwischenwegweiser wurden der Stadt Blankenburg zur Montage an den neuen Umleitungen Michaelstein - Blankenburg und Cattenstedt - Wienrode übergeben.
Folgende Maßnahmen sind in Vorbereitung: Die routinemäßige Kontrolle der Beschilderung und geringfügige Instandhaltungsmaßnahmen durch die Kommune, die Umsetzung der genehmigten Umtrassierung des Europaradweges R1 in die Ortslage Ballenstedt, die Beseitigung eines Verstoßes gegen die Straßenverkehrsordnung durch Ausschilderung einer Umfahrung im Bereich der Stadt Falkenstein.
Seit August 2017 sind keine Ausbaumaßnahmen am Europaradweg R1 im Landkreis Harz bekannt. Es liegen keine Anträge von Kommunen auf eine GRW-Förderung vor. Ebenso liegen derzeit keine Trassenänderungsanträge für den Europaradweg R1 im Landkreis Harz vor.
In der von der Staatskanzlei beglaubigten Vereinbarung zwischen dem Verein der Freunde und Förderer des Museums Synagoge Gröbzig e. V. und dem Museumsverein Gröbziger Synagoge e. V. vom 30. Januar 2018 verpflichtet sich der Museumsverein Gröbziger Synagoge e. V., die Personalkosten der derzeitigen Museumsleitung in der Höhe der bisher geltenden Konditionen bis einschließlich Juni 2018 an den Verein der Freunde und Förderer des Museums Synagoge Gröbzig e. V. zu begleichen. Laut Vereinbarung erfolgt die Zahlung jeweils zum 20. des Monats.
Laut Information des Vereins der Freunde und Förderer des Museums Synagoge Gröbzig e. V. ist für die Monate Februar und März lediglich ein
Abschlag in Höhe von 7 000 € auf dem Konto des Vereins eingegangen. Damit entsteht ein Fehlbetrag von etwa 4 500 €, der eine erhebliche Insolvenzgefahr für den Verein bedeutet.
kosten der Museumsleitung für die Monate Februar und März nicht entsprechend der Vereinbarung beglichen?
lich Juni 2018 sicher, dass die Zahlung der Personalkosten an den Verein der Freunde und Förderer des Museums Synagoge Gröbzig e. V. erfolgt?
Ich danke Frau Buchheim für die Fragestellung. - Die Antwort der Landesregierung erfolgt durch Herrn Robra, Staatsminister und Minister für Kultur. Herr Minister, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Fragen der Abg. Frau Buchheim beantworte ich für die Landesregierung wie folgt.
Die am 30. Januar 2018 zwischen dem Verein der Freunde und Förderer des Museums Synagoge Gröbzig e. V. und dem Museumsverein Gröbziger Synagoge e. V. - das ist der neue Verein - geschlossene Vereinbarung tritt gemäß Nr. 9 dieser Vereinbarung erst mit dem Abschluss des Zuwendungsvertrages für das Museum Synagoge Gröbzig, dann allerdings rückwirkend, in Kraft.
Dieser Zuwendungsvertrag des Landes mit dem neuen Verein und den kommunalen Partnern konnte aufgrund kommunalrechtlicher Vorgaben erst am 28. März 2018 durch die Stadt Südliches Anhalt unterzeichnet werden. Dennoch sind durch den neuen Verein für die Monate Februar und März 2018 bereits Abschlagszahlungen - das heißt, das wird noch spitz gerechnet - an den alten Verein für die Kosten der Museumsleitung erfolgt.
Tatsächlich enthält die Vereinbarung unter Nr. 4 die von Ihnen, Frau Abgeordnete, zitierten Aussagen zur Lohnfortzahlung. Allerdings war weder der Landesregierung noch dem neuen Verein Gröbziger Synagoge e. V. bei Abschluss der Vereinbarung bekannt, dass die Museumsleiterin im Jahr 2017 nicht, wie im Ergebnis der externen Evaluation festgelegt, mit 40 Wochenstunden nach der Entgeltgruppe E 11 tätig war, sondern dass der alte Verein die vom Land im Jahr 2017 zusätzlich bereitgestellten Mittel in Höhe von 14 000 € stattdessen dafür verwendet hat, die Museumsleiterin für nur 35 Wochenstunden nach der
Diese Änderung des Arbeitsvertrags wurde ohne Kenntnis und ohne Zustimmung der Zuwendungsgeber von dem alten Verein vorgenommen; sie ist der Kern des Konflikts zwischen den beiden Vereinen. Da die betroffene Beschäftigte erkrankt ist, sind in die Abrechnungen zwischen den beiden Vereinen mittlerweile auch Krankengelder einzubeziehen. Das setzt die notwendige Transparenz und den Abgleich der jeweiligen Positionen voraus.
Ich appelliere auch von hier aus an die beiden Vereine, die konstruktive Bereitschaft zu zeigen, diese Fragen einvernehmlich zu lösen. Das Land bemüht sich wie auch bisher schon um Ausgleich und Beratung der Vereine, damit am Ende das Geld dahin kommt, wohin es gehört. - Ich danke Ihnen.
Sie stellen eine gewisse Unwissenheit dar. Aber diesem Vertrag war letztlich auch eine Entgeltabrechnung beigefügt. Daher war klar, welche Lohnzahlungen auf den neuen Verein zukommen. Es ist durch den alten Verein also schon transparent gearbeitet worden.
Ich bin darüber unterrichtet, dass die von dem neuen Verein benötigten Nachweise einschließlich der Frage des Krankengeldes insgesamt erst nach mehrfacher Aufforderung und unvollständig vorgelegt worden sind. Aus der Anlage ergab sich diese Höhergruppierung von der Entgeltgruppe E 11 auf die Entgeltgruppe E 14 anscheinend nicht.
In dem Vertrag wurde vereinbart, dass wie bisher nach der Entgeltgruppe E 11 bezahlt wird. Daraus ergab sich ein fiktiver Betrag. Geleistet werden nun im Ergebnis nur 35 Stunden und nicht 40 Stunden pro Woche, von denen jedenfalls der neue Verein ausgegangen war.
Es ist, wie ich auch persönlich finde, ein beklagenswertes Durcheinander, das an dieser Stelle eingetreten ist. Ich möchte den beiden Vereinen gern dabei behilflich sein, auf einen gemeinsamen
15. März 2018 unter der Überschrift „Im engen Gerätehaus reiht sich ein Mangel an den anderen“ zur Situation der Feuerwehr in Hettstedt. Zur Mängelliste zählen nicht nur unzureichende Umkleidemöglichkeiten, fehlende Sanitäranlagen, zu wenig Platz für Fahrzeuge, Materialien und Anhänger, sondern es gibt auch keinen Waschplatz für die Fahrzeuge und keinen sogenannten Schwarzraum, um kontaminierte Kleidung abzulegen. Mit einem neuen Gerätehaus will die Stadt diese Zustände beenden, doch versagte das Land für das laufende Jahr die beantragten Fördermittel.
Wie die „Mitteldeutsche Zeitung“ am 26. März 2018 in dem Beitrag „Lichtblick für Hettstedter Wehr“ informierte, beantragt die Stadt die Fördermittel für das nächste Haushaltsjahr erneut und hofft, dass nach mündlichen Zusicherungen von Minister Stahlknecht die notwendigen Fördergelder fließen. Wörtlich heißt es darin unter anderem:
„Für eine Bewilligung der Fördermittel für das Haushaltsjahr 2019 habe der Innenminister mündlich grünes Licht gegeben und wolle nun verschiedene Möglichkeiten