Herzlichen Dank, Frau Hohmann. - Wir kommen jetzt zum Abstimmungsverfahren. Es liegen drei Drucksachen vor, zwei Gesetzesentwürfe und ein Entschließungsantrag. Es liegt der Antrag auf Überweisung der Beratungsgegenstände zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration sowie zur Mitberatung in den Innen- und den Finanzausschuss vor. Im Sinne der Arbeitsökonomie könnten wir darüber in einer Abstimmung entscheiden, es sei denn, es widerspricht jemand. - Das sehe ich nicht.
Dann frage ich nunmehr: Wer dafür ist, alle drei zugrunde liegenden Beratungsgegenstände - das sind die Drs. 7/63, 7/64 und 7/69 - in die drei genannten Ausschüsse zu überweisen, den bitte ich jetzt um sein Kartenzeichen. - Dies sind alle Fraktionen des Hauses. Damit sind die entsprechenden Drucksachen überwiesen worden und wir können den Tagesordnungspunkt schließen.
ein Gesetzesentwurf angenommen, der Algerien, Marokko und Tunesien als asylrechtlich sichere Herkunftsländer einstuft. Der Gesetzesentwurf bedarf, um in Kraft zu treten, noch der Zustimmung durch den Bundesrat.
Unsere Landesregierung plant, sich bei der Abstimmung der Stimme zu enthalten, obwohl CDU und SPD, die beiden Regierungsparteien im Bund und die Urheber des Gesetzentwurfes, auch an unserer Landesregierung beteiligt sind.
Allem Anschein nach bestimmt eine stark linksorientierte Splitterpartei, die bei den letzten Wahlen in Sachsen-Anhalt mit mehr Glück als Verstand die Fünfprozenthürde genommen hat,
Das sollten sich dieses Parlament und vor allem die Bürger von Sachsen-Anhalt nicht gefallen lassen.
Die Lage ist ernst. Im letzten Jahr konnten 1,1 Millionen Einwanderer illegal nach Deutschland gelangen. Das ist eine Völkerwanderung mit unkalkulierbaren sozialen, kulturellen und ökonomischen Auswirkungen.
hat neulich der Bundesregierung vorgeworfen, mit der Grenzöffnung das Parlament übergangen und das geltende Aufenthaltsrecht gesprengt zu haben. Steinbach hat auf die enormen finanziellen Belastungen hingewiesen und hat auch, was in meinen Augen noch viel wichtiger ist, festgestellt, dass Deutschland in Gefahr steht, aufgrund der kulturfremden Einwanderer - ich zitiere - „einen irreparablen Identitätsverlust“ zu erleiden. Bravo, Frau Steinbach!
Die Bundesregierung, unter Führung der schlechtesten Kanzlerin aller Zeiten, hat mahnende Stimmen wie die von Erika Steinbach lange ignoriert.
Erst in den letzten Monaten ringt sich die Bundesregierung langsam, langsam zu einer Verschärfung des Asylrechts durch.
Wir von der AfD-Fraktion finden, in dieser Situation ist es, unabhängig von der Parteizugehörigkeit, die Pflicht jedes Politikers, der die Interessen unseres Landes vertritt, solche Bemühungen zu unterstützen und zu ermutigen, wo er nur kann.
Wir müssen alles tun, um den Schaden zu minimieren, der uns durch die zügellose Masseneinwanderung bislang entstanden ist und weiter entstehen kann.
Und was tun die GRÜNEN in dieser Krise der Nation? - Die GRÜNEN haben nichts Besseres zu tun, als jede auch noch so geringe Einschränkung des Asylrechts zu blockieren.
Immer, aber auch wirklich immer, wenn es gilt, Deutschland zu schaden, stehen die GRÜNEN an der Spitze.
Das Einzige, was man gegen diesen Gesetzentwurf sagen kann, ist, dass er nicht weit genug reicht. Das zeigt allein schon ein Blick auf die Zahlen: Im vergangenen Jahr sind 14 000 Algerier, 10 000 Marokkaner und 2 000 Tunesier nach Deutschland bekommen -
zusammengenommen gerade einmal 26 000 Personen oder eben nur knapp 2,4 % aller 1,1 Millionen Einwanderer.
Dass Tunesien, Algerien und Marokko zu sicheren Herkunftsstaaten erklärt werden, bedeutet dabei nicht einmal, dass Personen aus diesen Ländern keine Asylanträge mehr stellen dürften. Es bedeutet lediglich, dass die Anträge schneller bearbeitet werden.
verfahren künftig etwas schneller. An die Adresse der Bundesregierung muss ich sagen: Diese kosmetische Maßnahme als großen politischen Wurf zu verkaufen, ist reine Volksverdummung.
Das Gesetz bewirkt für eine winzige Minderheit aller Asylanten nicht mehr als eine einfache Beweislastumkehr. Der Antragsteller muss nun beweisen können, dass er verfolgt wurde. Das aber sollte, so will ich meinen, im Grunde für alle Anträge gelten.
Problematisch ist an dem Gesetz auch die Art und Weise, mit der es begründet wurde. Die Bundesregierung hat mit einem Aufwand, den ich für völlig überzogen halte, geprüft, ob und inwiefern die drei Maghreb-Staaten westeuropäischen Standards entsprechen, also ob Frauen in unserem Sinne gleichberechtigt sind, ob die Todesstrafe angewandt wird, wie es um die Demokratie und die Anerkennung von Menschenrechten steht etc. etc. etc.
Ein Land kann nach der Auffassung der Bundesregierung allem Anschein nach nur dann zu einem sicheren Herkunftsland erklärt werden, wenn es westeuropäische Standards erfüllt,