munen haben damit Spielräume, familienfreundliche Strukturen zu unterstützen. Das ist es, was wir im Land immer deutlich machen, auch im Sinne von Familienfreundlichkeit.
Eine weitere Änderung betrifft den Bereich der Entlastung von Mehrkindfamilien. Hierfür haben wir in unserem Gesetzentwurf eine Verwaltungsvereinfachung für die Erstattung der verminderten Einnahmen aus der Entlastung der Mehrkindfamilien vorgenommen. Das aufwändige Verfahren zur Feststellung der Einnahmeausfälle wird durch ein pauschaliertes Verfahren ersetzt. Dies wird für die Zukunft auch vieles im Abrechnungsverfahren einfacher machen.
Für das Jahr 2016 sollen zusätzlich Mittel in Höhe von 21 Millionen € bereitgestellt werden, damit die Kinderförderung für die Eltern, die Städte und Gemeinden nicht zu einer Überlastung führt. Mit diesen Mitteln können die Tarifsteigerungen, die von den Kommunen getragen werden müssen, auch künftig ausgeglichen werden. Damit entfällt auch zukünftig der Druck, Elternbeiträge weiter anzuheben.
Es gibt sicherlich niemanden hier im Saal, den das nicht freuen würde. Denn Investitionen in Kinder sind auch immer Investitionen in die Zukunft. Vor allem im ländlichen Raum ist die Unterstützung von Familien eine Möglichkeit, den Wegzug junger Menschen in die größeren Städte und in andere Länder aufzuhalten.
Dort, wo Familien Unterstützung erfahren, wo man sie mit ihren Interessen und Bedürfnissen ernst nimmt, dort, wo sie sich verstanden fühlen, werden sie sich wohlfühlen und ihren Lebensmittelpunkt wählen. Familienfreundlichkeit ist hierzu ein wichtiger Baustein.
Deshalb, meine Damen und Herren, haben die Koalitionsfraktionen in ihrem Gesetzentwurf die Pauschalen als monatliche Zuweisungen für jedes betreute Kind ausgewiesen, um der Steigerung der Tarife für die Erzieherinnen und Erzieher damit Rechnung zu tragen. Damit entlastet das Land die Kommunen, da diese die Tarifsteigerungen zu tragen haben.
Kostenbeiträge können und sollen dann eventuell sogar noch gesenkt werden. Neue Kostenbeitragserhöhungen sind demnach nicht notwendig. Eltern von Kindern in Kitas oder im Hort können also aufatmen. Sie müssen nicht mit weiter steigenden Elternbeiträgen rechnen. Deshalb haben wir uns mit dieser Gesetzgebung auch so beeilt, damit diese Änderungen so schnell wie möglich im Sinne der Entlastung der Eltern greifen können. Damit halten wir Wort, meine Damen und Herren.
Ein Teil der Mittel für den Ausgleich der Tarifsteigerungen im Jahr 2016 kommt aus dem Betreuungsgeld. Darauf ist bereits hingewiesen worden. Das wirkt in diesem Jahr für die Eltern indirekt.
Mit den Betreuungsgeldmitteln sollen ab dem kommenden Jahr zusätzlich explizit die Kosten für Krippenplätze gedämpft werden. Dazu werden für die Jahre 2017 und 2018 jeweils mehr als 20 Millionen € bereitgestellt.
Meine Damen und Herren! Das ist ein wichtiges Anliegen; denn jede und jeder hat in ihrem oder seinem Wahlkreis sicherlich unzählige Gespräche geführt. Deshalb tragen wir dieser Diskussion, die dort stattgefunden hat, mit diesem neuen KiFöG Rechnung. Deshalb ist es auch gut so, dass wir dieses KiFöG jetzt auf den Weg bringen.
Meine Damen und Herren! Es ist schon darauf hingewiesen worden, in welche Ausschüsse wir die Gesetzentwürfe überweisen wollen. Ich bin froh darüber, dass wir uns gemeinsam mit der Ministerin und mit den Koalitionsfraktionen darauf verständigt haben - aber auch von der LINKEN haben wir ein positives Signal bekommen -, dass wir in der nächsten Woche in der konstituierenden Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Integration das KiFöG schon einbringen können.
Damit verlieren wir keine Zeit. Wir sollten möglichst schnell für die Entlastung der Eltern und der Kommunen sorgen. Es wird darauf gewartet. Deshalb hoffe ich, dass wir dieses Gesetz nach Möglichkeit direkt nach Sommerpause beschließen können. - Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Steppuhn. - Zum Abschluss der Debatte hören wir noch einmal die Abg. Frau Hohmann.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zu Beginn etwas Positives. Wer weiß, wie weit wir heute wären, wenn wir im letzten Jahr nicht so gedrängelt und im Januar keine Sondersitzung durchgeführt hätten.
Nun zu Frau Ministerin Grimm-Benne. Wir können nur das Geld ausgeben, welches wir auch haben. Das ist eine schöne Aussage.
Aber dann verstehe ich nicht, warum Sie den Leuten in unserem Land im Wahlkampf solche Versprechen gemacht haben, etwa eine Deckelung der Beiträge bei 192 € oder bei 190 € oder
Beitragsfreiheit für das letzte Kita-Jahr usw. Das hätte bei Weitem viel mehr Geld erfordert als das, was Sie nun dafür bereitstellen wollen.
Entweder haben Sie bewusst eine Falschaussage getroffen oder Sie haben es vorher nicht durchgerechnet.
An Herrn Krull: Sie haben sich heute ein bisschen um Kopf und Kragen geredet. Das haben Sie bestimmt mitbekommen. Und zwar haben Sie gesagt, dass die Tarifsteigerung von 7 % auch dem Personal der freien Träger zugute kommen soll. Sie wollen das dann überprüfen.
Aber wenn Sie sich im KiFöG etwas auskennen, dann wissen sie ja, dass die Entgeltvereinbarungen prospektiv getroffen werden. Dann weiß ich nicht, wie Sie das überprüfen und dann eventuell eine Rückerstattung vornehmen wollen.
Bei solchen Aussagen sollte man immer ein bisschen Vorsicht walten lassen. Denn die Erzieherinnen bei den freien Trägern hoffen nun, dass sie die Tarifsteigerung von 7 % bekommen, und unter dem Strich könnte es dann doch nicht so sein. Ich würde es begrüßen. Aber mit solchen Aussagen sollte man wirklich vorsichtig umgehen.
Kommunale Selbstverwaltung wird bei uns großgeschrieben. Warum die 50 Millionen €? - Das ist keine fiktive Größe gewesen, die wir einfach mal so festgelegt haben. Wenn Sie, Herr Borgwardt, unser Wahlprogramm vorher genau gelesen haben, dann wüssten Sie, dass in unserem Finanzierungsmodell genau 50 Millionen € für die Kitas eingeplant gewesen sind.
Das heißt, wir haben auch noch weitere Projekte. Deshalb haben wir den Leuten im Land keine Kostenfreiheit insgesamt, kein kostenfreies letztes Kita-Jahr und keinen Beitrag von 192 € versprochen. Wir haben uns an diesem Wettbewerb nicht beteiligt, weil wir unser Wahlprogramm durchgerechnet haben. So sind wir auch zu den 50 Millionen € gekommen.
Wir haben gesagt, wir geben das Geld runter nach der Anzahl der Kinder. Die Stadträte und Verantwortlichen vor Ort wissen ganz genau, wo sie das Geld dann einsetzen können.
Noch ein Wort an die AfD. Wir als LINKE unterscheiden die Kinder nicht nach ihrer Herkunft, das heißt, nicht danach, ob sie hier geboren
Das heißt, für uns haben alle Kinder, die in Sachsen-Anhalt oder in Deutschland leben, die gleichen Rechte und die gleichen Chancen.
Ein letzter Punkt. Die Überweisung in den Innenausschuss - das können wir machen - erschließt sich mir nicht. Mir erschließt sich nicht, warum wir extra noch den Innenausschuss damit beauftragen.
(Sebastian Striegel, GRÜNE: Das ist der Ausschuss, der für die Kommunen zustän- dig ist! - Zuruf von Silke Schindler, SPD)
Wir wollten das so schnell wie möglich über die Runden kriegen, damit die Eltern so schnell wie möglich entlastet werden. Wir werden uns dem nicht verschließen. Aber wegen der 53 % - -
- Jetzt geht es erst einmal nur um die Finanzierung und das Gesetz. Es ist wieder ein Ausschuss mehr.
Frau Hohmann, Herr Borgwardt hat entweder eine Frage oder die Möglichkeit einer Zwischenintervention, die dann eine Endintervention wäre. - Ich gebe Ihnen das Wort.
Danke, Herr Präsident. - Ich wollte zumindest für eine Klarstellung sorgen. Der Redner der CDUFraktion hat in seiner Äußerung einen Anspruch formuliert, und zwar wenn wir argumentieren, dass wir jetzt die tariflichen Steigerungen als Grund für die Zahlungen nehmen, dann ist es für uns immanent, dass es auch die bekommen, die tatsächlich Tarifsteigerungen zahlen. Das ist für uns zwingend.
vorhin gesagt haben - ich habe das sehr genau gelesen -, stimmt, birgt aber auch ein Problem. Übrigens entscheiden nicht die Stadträte, welcher Träger das Geld bekommt, jedenfalls nicht in der Endkonsequenz, sondern das obliegt der Vertragsgestaltung mit den Trägern. Nichtsdestotrotz wollten auch Sie sicherstellen, dass diejenigen, die Kosten geltend machen, dann tatsächlich für die Standards sorgen. Dazu gehört auch, dass sie nach Tarif bezahlen. Nur das hat der Kollege Krull mit dem Anspruch deutlich zu machen versucht; nichts anderes.
Das ist sehr schön, Herr Borgwardt. Dabei befinden wir uns auf einer Linie, und wir werden das kritisch begleiten, dass die 7 % auch wirklich bei dem Personal der freien Träger ankommen.
Herzlichen Dank, Frau Hohmann. - Wir kommen jetzt zum Abstimmungsverfahren. Es liegen drei Drucksachen vor, zwei Gesetzesentwürfe und ein Entschließungsantrag. Es liegt der Antrag auf Überweisung der Beratungsgegenstände zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration sowie zur Mitberatung in den Innen- und den Finanzausschuss vor. Im Sinne der Arbeitsökonomie könnten wir darüber in einer Abstimmung entscheiden, es sei denn, es widerspricht jemand. - Das sehe ich nicht.