Danke. Ich sehe keine Nachfragen. - Herr Mittelstädt, ich will Sie nur auf eine Bemerkung hinweisen. Sie haben, glaube ich, gegenüber Herrn Aldag betont, dass Sie mit der Großen Anfrage als AfD-Fraktion eine Aufgabe erfüllt hätten, die er eigentlich hätte erfüllen sollen. Meines Wissens handelt es sich um eine Große Anfrage mehrerer Abgeordneter und nicht der AfD-Fraktion.
Das wollte ich nur noch einmal klarstellen. Anderenfalls müssten wir die Reihenfolge der Redebeiträge ändern.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Ich danke mehreren Abgeordneten, die diese Anfragen in der Tat gestellt haben. Sie haben zu einer erheblichen Wissenserweiterung in einem Innenministerium geführt,
weil man dort nicht so häufig mit Horst - ich meine mit den Horsten - beschäftigt ist und auch nicht mit - ich sage es bewusst - d e n Vögeln, damit Sie mich nicht falsch verstehen. Auch das kommt eher selten vor.
amtes, zur Verfolgung von Greifvögeln im Raum Möckern-Loburg, zu Problemen beim Einsatz von künstlichen Nisthilfen für Greifvögel, zur Entwicklung der Bestände von Rot- und Schwarzmilan für das Gebiet zwischen Möckern und Loburg und die Gemarkungen Brietzke und Zeppernick, zu Konflikten mit dem Vogelschutz im „Suchraum 128“ und zu Ergebnissen der polizeilichen Ermittlungen aufgrund des Verschwindens von Rotmilanhorsten ohne erkennbare natürliche Einwirkung bei uns im Land.
Wir haben versucht, unter Einbeziehung des Ministeriums für Justiz - liebe Frau Keding, das ist auch einmal etwas anderes - und des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft und Energie diesbezüglich zu ermitteln. Deshalb beschränke ich mich jetzt auf die polizeilichen Aspekte. Zu den übrigen Fragen verfügen andere Personen naturgemäß über anderes Fachwissen.
Es gab 889 Straftaten wegen Jagdwilderei, 118 Straftaten nach dem Bundesjagdgesetz, 5 847 Straftaten nach dem Tierschutzgesetz sowie 246 Straftaten nach dem Naturschutzgesetz. Aus diesen Zahlen können jedoch keine Aussagen in Bezug auf die Zerstörung von Horsten, die Vergrämung von Brutkolonien geschützter Greifvögel und die Beeinträchtigung, Verletzung und Tötung einzelner Vögel geschützter Arten abgeleitet werden, weil wir dies bislang nicht tun. Es gibt beispielsweise keine Statistik zu Meisen.
- Bitte? - durch die eigene Wahrnehmung bekannt wurden. Unsere Statistik bildet somit das Hellfeld der Kriminalität ab. Die Hellfeld-Statistik stellt insoweit nur einen Ausschnitt der Wirklichkeit dar. Es gibt ein großes Dunkelfeld.
Das Verhältnis zwischen den statistisch erfassten und den wirklich begangenen Straftaten ist die Dunkelziffer. Wir gehen davon aus, dass in dem Dunkelfeld eine wesentliche Anzahl der Straftaten liegt, weil es relativ selten zu einer Anzeige kommt. Noch seltener kommt es zu einer Kenntnis von Amts wegen, weil wir mit der Polizei weniger in den Horsten unterwegs sind, sondern eher in den Städten.
Die Polizeibeamtinnen und -beamten unserer Landespolizei müssen im Rahmen ihres täglichen Einsatzes eine Vielzahl von sehr unterschiedlichen Aufgaben erfüllen. Sie werden dafür auch im Rahmen ihres Studiums ausgebildet und während des gesamten Berufslebens fortgebildet.
Es gibt den Themenkomplex Umweltkriminalität. Er ist Bestandteil des Abschlussstudiums für die Polizeikommissaranwärterinnen und -anwärter sowie des Vorbereitungsdienstes. Inhaltlich erfolgt die Einbettung des Umweltschutzes in den Strafrechtskontext unter Hinweis auf Bestimmungen des Nebenstrafrechts - das wäre in dem Fall Wilderei - wie etwa aus dem Bundesnaturschutzgesetz und dem Tierschutzgesetz.
Die illegale Verfolgung bzw. Tötung von geschützten Vogelarten und anderen Wildtieren wird im Zusammenhang mit dem Themenkomplex „Umweltkriminalität“ nicht explizit thematisiert. Im Rahmen des Vorbereitungsdienstes für die Laufbahn des Polizeivollzugsdienstes der Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt werden die Polizeimeisteranwärterinnen und -anwärter ebenfalls zu den wesentlichen Straftatbeständen bei Straftaten gegen die Umwelt ausgebildet.
Entsprechende Inhalte sind aber Bestandteil der Fortbildung, welche die Polizeibeamten im Anschluss an ihre Ausbildung für die Aneignung und Vertiefung spezieller Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten nutzen können. Im Bereich der Umweltkriminalität werden Lehrgänge zu den Themen Umwelt-, Gewässer- und Bodenschutzdelikten, Natur-, Arten- und Tierschutzdelikten, Immissionsschutzdelikten sowie Abfall- und Anlagendelikten angeboten.
Meine Damen und Herren! Fest steht aber - das nehmen wir sehr ernst -, dass die Flora und Fauna unseres Bundeslandes zu schützen ist. Nur die konsequente Umsetzung geeigneter Schutzmaßnahmen kann eine Bestandsstabilisierung bzw. eine Bestandszunahme insbesondere von bedrohten Arten bewirken.
In Bezug auf die illegale Verfolgung von Greifvögeln bedeutet dies neben einer gezielten Öffentlichkeitsarbeit eine Beschlagnahme entsprechender Fangeinrichtungen sowie die konsequente Ahndung bekannt werdender Vorfälle, weil wir uns auch gerade für die Artenvielfalt und den Schutz bedrohter Tierarten einsetzen. Das tue ich persönlich auch durch meine Leidenschaft für die Jagd. - Herzlichen Dank.
Ich sehe keine Anfragen. Deswegen können wir in die Debatte der Fraktionen eintreten. Für die SPD-Fraktion spricht der Abg. Herr Erben.
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Abgeordnete! Ich falle dann quasi gleich einmal mit der Tür ins Hohe Haus:
am 21. Mai 2014 Anzeige wegen Zerstörung von Rotmilanhorsten in der Gemarkung Zeppernick, Ortsteil Zeppernick;
10. Juli 2014 Anzeige wegen Beunruhigens einer geschützten Vogelart während der Brutzeit im Park Brietzke;
17. Februar 2015 bis 5. März 2015 Anzeige wegen Verschwinden von zwei Rotmilanhorsten in Hobeck und Zeppernick;
26. März 2015 Anzeige wegen Verschwinden von drei von vier Milanhorsten bei Zeppernick - die untere Naturschutzbehörde Jerichower Land stellte zudem drei weitere fehlende Horstbäume fest, die beim Rotmilanmonitoring 2012 kartiert wurden, und erstattete zusätzlich Anzeige -;
15. Februar 2016 Anzeige wegen Fällung von Horstbaum und Entfernung und Zerstörung des Rotmilanhorstes in der Gemarkung Zeppernick;
10. März 2016 Anzeige wegen Entfernung und Zerstörung eines Rotmilanhorstes mit eindeutigem Spurenabrieb von Steigeisen am Horstbaum, welcher durch Polizei bestätigt wurde, im Park Kalitz bei Zeppernick usw. usf.
Ich habe noch drei weitere Fälle. Es waren insgesamt elf Strafanzeigen allein in den letzten drei Jahren, bei denen allesamt gegen das Bundesnaturschutzgesetz verstoßen wurde und die durch aufmerksame Bürger und ehrenamtliche Vogelbeobachter bei der Polizei gestellt wurden.
Das Ergebnis der Strafanzeigen ist immer dasselbe, nämlich gleich null. Die Täter konnten nicht ermittelt werden und deshalb wurden alle Verfahren eingestellt.
Weitere Fallbeispiele der vergangenen Jahre, die in der Großen Anfrage angesprochen werden, verdeutlichen den kausalen Zusammenhang zwischen dem Verschwinden und Zerstören von Rotmilanhorsten bzw. gleich den ganzen Horstbäumen und der Planung von Windparken und Windenergieanlagen.
lich von Recklingen in einem Kiefernwäldchen, welcher der Planung einer Windkraftanlage entgegenstand, nach Feststellung der unteren Naturschutzbehörde des Altmarkkreises von bislang Unbekannten mutwillig zerstört, und das mehrfach. Das Rotmilanbrutpaar ließ sich zuerst nicht abschrecken, baute den Horst erneut. Nur wenige Tage später war dieser wieder verschwunden.
Am 27. Oktober 2015 wurde in Tangeln eine 16 m hohe Kiefer, ein Horstbaum, mal eben aus Versehen gefällt. Auch dieser Horst stand mit einem geplanten Windparkprojekt in Konflikt. Der Täter zeigte sich über seinen Anwalt selbst an, den betreffenden Baum gefällt zu haben, und kam mit einer Geldbuße in Höhe von 500 € davon.
Von Zufall oder Einzelfällen, meine Damen und Herren, kann hierbei keine Rede mehr sein. Man muss sich fragen, was in diesem Land eigentlich los ist.
Die Antwort darauf kann uns nicht einmal mehr die Landesregierung geben. Diese wird im Fazit der Großen Anfrage mehr als deutlich. So zeige sich das Ausmaß der Zerstörung von Horsten in den letzten fünf Jahren in Sachsen-Anhalt für die Landkreise Mansfeld-Südharz, Salzlandkreis, Jerichower Land, Burgenlandkreis und Altmarkkreis, also den Windparkhochburgen in SachsenAnhalt. Die Dunkelziffer liege mit Sicherheit noch höher, heißt es.
Selbst die Polizei bestätigt offiziell, dass genau in den Bereichen, in denen in Sachsen-Anhalts Landkreisen Windparke geplant sind, die Rotmilanhorste gehäuft verschwinden - laut „Volksstimme“ vom 19. Februar 2016.
Von den 14 Fällen der Zerstörung von Greifvogelhorsten zwischen 2012 und August 2017 befanden sich 13 in unmittelbarer Nähe zu Windparkplanungen.
Dabei gehören alle in Deutschland heimischen Greifvögel zu den streng geschützten Arten im Sinne des § 7 Abs. 2 des Bundesnaturschutzgesetzes in Verbindung mit Anhang A der Verordnung (EG) Nr. 338/97. Es bestehen zudem Fang-, Tötungs-, Stör-, Besitz- und Vermarktungsverbote.
Ich mache jetzt noch einmal deutlich: Jede Art der Nachstellung gemäß § 71 Abs. 2 in Verbindung mit § 69 Abs. 2 Nr. 1 und § 44 Abs. 1 des Bundesnaturschutzgesetzes stellt eine Straftat dar, die mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden kann.
Neben dem Bundesnaturschutzgesetz unterliegen alle in Deutschland vorkommenden Greifvogelarten aber auch § 2 des Bundesjagdgesetzes und zugleich dem Bundesjagdrecht. Das heißt, alle jagdbaren Vogelarten unterliegen einer ganzjähri
gen Schonzeit. Das bedeutet auch, wer wildert oder Jagdfrevel betreibt, der kann gemäß § 292 des Strafgesetzbuches oder § 38 des Bundesjagdgesetzes zusätzlich mit einer Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe rechnen. § 17 des Tierschutzgesetzes bleibt dabei nicht unberücksichtigt; das würde noch hinzukommen.