„Außer Vögelei können Sie nichts! Sie können nichts und Sie wissen nichts! - Weitere Zurufe von der AfD“.
- Ich kann Ihnen an dieser Stelle nur sagen: Es ist ein vorläufiger Auszug aus dem Stenografischen Bericht. Ich missbillige diese Aussage und muss Ihnen dafür eine Rüge erteilen.
Jetzt noch etwas anderes. Ich würde gern wissen, wer im Motel One übernachtet; hier liegt immer noch die Karte.
- Es hat sich niemand zu sagen getraut, wer dort übernachtet. Ich lasse die Zimmerkarte trotzdem hier liegen.
Bericht über den Stand der Beratung zum Antrag „Bleiberecht für Opfer rechter Straftaten“ - Drs. 7/879
Sehr geehrte Damen und Herren! Gemäß § 14 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Landtages können fünf Monate nach Überweisung eines Beratungsgegenstandes eine Fraktion oder acht Mitglieder des Landtages verlangen, dass der Ausschuss durch den Vorsitzenden oder Berichterstatter dem Landtag einen Bericht über den Stand der Beratung erstattet. Von dieser Regelung macht die Fraktion DIE LINKE Gebrauch und verlangt vom federführenden Ausschuss für Inneres und Sport einen Bericht über den Stand der Beratungen.
Ich erteile zunächst der Fraktion DIE LINKE zur Begründung ihres Verlangens das Wort. Danach wird vom federführenden Ausschuss für Inneres und Sport der erbetene Bericht gegeben. Anschließend findet eine Dreiminutendebatte in der Reihenfolge SPD, AfD, GRÜNE, CDU und LINKE statt. Das Wort erhält zunächst für die Antragstellerin DIE LINKE Abg. Frau Quade. Frau Quade, Sie haben das Wort.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Meine Damen und Herren! Als ich im Januar 2017 den Antrag „Bleiberecht für Opfer rechter Gewalt“ hier einbrachte, ging es uns um einen kleinen Schritt von symbolischer und auch von konkreter Wirkung. Dass er notwendig ist, liegt unseres Erachtens auf der Hand; denn auch wenn Enquete-Kommissionen, Aktuelle Debatten und politische Erzählungen etwas anderes behaupten, rechtsmotivierte Gewalttaten haben in Deutschland Kontinuität.
Genauso kontinuierlich haben wir es mit Ignoranz und Relativierung zu tun und mit Betroffenen, die neben den Gewalterfahrungen, neben den körperlichen und psychischen Folgen, neben der Erfahrung, sich rechtfertigen zu müssen, warum sie Betroffene rechter Gewalt wurden, auch die Erfahrung machen müssen, dass die Täter ihr Ziel mittelbar doch erreichen; denn um nichts anderes geht es.
Rechte Gewalt gegen Geflüchtete und Migrantinnen und Migranten soll wehtun, sie soll verletzen, sie soll nicht selten auch töten, sie soll aber vor allem die Botschaft senden: Ihr seit hier nicht willkommen. Ihr habt hier keine Rechte. Ihr müsst hier weg. Wenn Betroffene rassistischer Gewalt genau dieses Wegmüssen durch den Staat erfahren, in den sie abgeschoben werden, ist ein wichtiges Ziel der Täter erreicht. Und genau das wollen wir nicht.
Nach wie vor machen rassistisch motivierte Gewalttaten den größten Teil rechtsmotivierter Gewalt aus. Sie richtet sich gegen alle Menschen, die als nicht deutsch wahrgenommen werden. Täter unterscheiden nicht nach Asylbewerber oder Flüchtling, nach sicherer oder unsicherer Bleibeperspektive.
Die Behauptung, wenn die ohne gute Bleibeperspektive schnell abgeschoben werden würden, würde sich automatisch auch die Aufnahmebereitschaft der Bevölkerung für die anderen erhöhen - das sagte ich in der damaligen Debatte und ich sage es heute -, diese politische Parole bleibt mit Blick auf die größte Fehlstelle an Aufnahmebereitschaft, nämlich Rassismus und rassistische Gewalt, völlig abwegig.
Die Forderung nach einem Bleiberecht für Betroffene von rechter Gewalt setzt bei der Frage an, was der Staat für diese Menschen tun kann. Mit einer Abschiebung oder einer erzwungenen Ausreise werden Betroffenen entscheidende Rechte im Strafverfahren genommen. Ihnen wird kein rechtliches Gehör gewährt. Eine Aussage vor Gericht ist nicht möglich, wenn die Betroffenen nicht da sind.
Fragestellungen, die sich möglicherweise erst in einer Hauptverhandlung ergeben, zum Beispiel zu Tatanteilen oder eben auch geäußerten Tatmotivationen, lassen sich überhaupt nicht mehr klären, wenn die Hauptzeugen nicht mehr da sind.
Auch die Chance, vom Opfer zum Nebenkläger zu werden, eine Form von Ermächtigung zu erfahren, wird von Gewalt Betroffenen, die abgeschoben wurden, genommen. Das ist in höchstem Maße ungerecht. Daran wollten und daran wollen wir etwas ändern.
Aber es geht eben nicht nur um die Betroffenen, es geht auch um die Täter; denn die Strafverfolgung wird de facto erschwert, wenn die einzigen Zeugen, nämlich die Betroffenen selbst, nicht mehr gehört werden können.
Viele Strafverfahren werden eingestellt oder enden mit einem Freispruch für die Täter, wenn die Zeuginnen und Zeugen im Gerichtsverfahren fehlen. Als wäre das nicht verheerend genug, kommt zur konkreten auch noch die symbolische Wirkung dazu. Der Staat gibt uns recht. Die, die wir vertreiben wollten, haben nicht das Recht hier zu sein. Das ist das Signal, das bei den Tätern ankommt.
Die Forschung zu Neonazismus und rechter Gewalt sowie der Blick auf die Entwicklung rechter und rassistisch motivierter Gewalt seit dem Jahr 1990 zeigt, es gibt das Gefühl, Vollstrecker eines wie auch immer gearteten und vielleicht auch nur empfundenen Mehrheitswillens zu sein. Das Gefühl, zwar mit Minderheitsmethoden zu agieren, aber im Kern im Recht zu sein, ist eines der zentralen Verstärkungsmotive für rechte Gewalttäter. Es ermuntert zu weiteren Taten und ist zugleich eine erneute Demütigung für die Opfer.
Hier setzt unser Antrag an. Hier wollten wir eine landesrechtliche Sonderregelung nach Brandenburger Vorbild schaffen, die es ermöglicht, Menschen, die Betroffene von rechter Gewalt wurden und keinen dauerhaften Aufenthaltstitel in
Mithilfe eines Erlasses sollten die Ausländerbehörden eine Empfehlung erhalten, wie sie ihr Ermessen nutzen sollen. Es handelt sich also um einen ermessenslenkenden Erlass, der die Einzelfallprüfung begleitet, der sie aber nicht ersetzt. Es ist ein Instrument zur Erhöhung der Handlungssicherheit der Ausländerbehörden und es ist ein dringend notwendiges doppeltes Signal: Rechte Täter erreichen ihr Ziel nicht und dieser Staat tut alles, um alle Menschen, die hier leben, vor Gewalt zu bewahren. Wer hier Opfer einer rechtsmotivierten Straftat wird, steht unter dem besonderen Schutz dieses Staates. Mithilfe eines solchen Erlasses sollten die Ausländerbehörden eine Empfehlung bekommen, wie das Ermessen genutzt werden soll.
Es gab damals Signale aus den Koalitionsfraktionen, sich dem nicht zu verschließen, und unser Antrag wurde in den Innenausschuss überwiesen. Und dann? - Dann passierte bis zum heutigen Tage im Wesentlichen nichts. Sie lehnten es zunächst ab, meine Damen und Herren Koalitionäre, eine Anhörung durchzuführen. Sie rangen sich dann dazu durch, mal in Brandenburg nachfragen zu lassen, welche Erfahrungen mit dem dort geltenden Erlass gemacht wurden. Das passierte auch. MI und MJ haben nachgefragt. Sie haben
auch Antworten bekommen. Dann folgte eine Phase der Auswertung. Die Koalitionsfraktionen kündigten damals - wir befinden uns mittlerweile zeitlich im September 2017; wie gesagt, Antragseinbringung war im Januar 2017 - an, sobald die Auswertung der Daten aus Brandenburg vorliege, wolle die Koalition auch entscheiden, wie sie mit dem Antrag verfahren wolle.
Den ersten Versuch, das Ergebnis dieses Entscheidungsprozesses, der natürlich nachvollziehbar innerhalb dieser Koalition ein schwieriger sein würde, auch dem Ausschuss zur Kenntnis zu geben, gab es dann im Februar dieses Jahres. Die Koalition ließ ihn von der Tagesordnung nehmen und kündigte die Präsentation eines Vorschlages zur Beschlussfassung in der nächsten Sitzung an.
Dasselbe Spiel ereignete sich dann am 31. Mai dieses Jahres. Meine Damen und Herren! Das ist schlichtweg ein unwürdiges Gebaren. Wenn die Koalition darüber uneinig ist, führen Sie doch wenigstens die Debatte mit uns in den Ausschüssen, wohin Sie diesen Antrag überwiesen haben.
Wir hatten hier damals für eine Direktabstimmung plädiert. Sie wollten es in den Ausschüssen erörtern. Aber diese Debatte bleiben Sie schuldig. Dann wäre tatsächlich meine Argumentation angesagt, und vielleicht hätte sich dann herausgestellt, dass eine Anhörung doch nicht so schlecht gewesen wäre. Aber: Das alles gab es Ihrerseits nicht.
Wir sind davon überzeugt, dass ein Bleiberecht für Betroffene von rechter Gewalt ein Schritt in die richtige Richtung und nach wie vor notwendig wäre. Wenn es dafür mit der Kenia-Koalition keine politische Mehrheit hier im Hause gibt, dann müssen wir das hinnehmen. Aber dann stehen Sie wenigstens dazu, statt dieses Thema in den Ausschuss zu überweisen, keine fachliche Debatte zu führen, um es schlichtweg zu beerdigen. Das wird der Verantwortung, die wir als Parlamentarier hier im Hause haben, schlichtweg nicht gerecht.
Ich danke Frau Quade für die Einbringung. - Die Berichterstattung aus dem Ausschuss erfolgt durch den Ausschussvorsitzenden Herrn Kohl. Herr Kohl, Sie haben das Wort.
Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Landtag von SachsenAnhalt hat den Antrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 7/879 mit dem Titel „Bleiberecht für Opfer rechter Straftaten“ in seiner 20. Sitzung am 3. Fe
Die antragstellende Fraktion möchte mit diesem Antrag erreichen, dass der Landtag beschließt, die Landesregierung aufzufordern, die gesetzlichen Möglichkeiten des Aufenthaltsrechts zu nutzen, um Opfern rechter Straftaten ein Bleiberecht einzuräumen, sowie gegenüber den Kommunen darauf hinzuwirken, dass diese bei Opfern rechter Gewaltstraftaten von den Möglichkeit der Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen und Duldungen auf der Grundlage des Aufenthaltsgesetzes Gebrauch machen. Schließlich soll der Landtag beschließen, dass die Landesregierung dem Ausschuss für Inneres und Sport einen Bericht vorlegt, der darlegt, in welchem Umfang im Land Sachsen-Anhalt diese Möglichkeiten angewandt worden sind.
Der Ausschuss für Inneres und Sport befasste sich in seiner 8. Sitzung am 23. März 2017 erstmals mit diesem Antrag. Im Ergebnis der Beratung fand ein Antrag der Fraktion DIE LINKE, eine Anhörung durchzuführen, nicht die erforderliche Mehrheit.
Die Koalitionsfraktionen schlugen indes vor, das Ministerium für Inneres und Sport zu bitten, Material zur Verfügung zu stellen, um einen Überblick über die in der Vergangenheit bekannt gewordenen Fälle zu erhalten und in einer der nächsten Sitzungen über die Erfahrungen mit der in Brandenburg seit Dezember 2016 existierenden Erlasslage zu berichten. Zu dieser Beratung sollte dann auch das Ministerium für Justiz und Gleichstellung hinzugezogen werden.
Nach Vorlage des Berichtes der Landesregierung, der an die Ausschussmitglieder als Vorlage 1 verteilt wurde, erfolgte eine weitere Beratung hierzu in der 13. Sitzung am 7. September 2017.
Im Verlauf der Beratung informierte das Ministerium für Inneres und Sport darüber, dass die vom brandenburgischen Ministerium erbetene Information über die Anzahl der Aufenthaltstitel bzw. Duldung für Opfer rechtsmotivierter Gewaltstraftaten noch nicht übermittelt werden konnte, weil die Auswertung des Zahlenmaterials noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird.
Daraufhin gab es eine Verständigung im Ausschuss, das Thema nach der schriftlichen Vorlage der Zahlen aus Brandenburg erneut aufzurufen. Diese Information erreichte den Ausschuss mit Schreiben des Ministeriums für Inneres und Sport vom 23. November 2017. Es bestand zunächst die Absicht, den Antrag in der Januar-Sitzung 2018 erneut auf die Tagesordnung zu setzen. Die innenpolitischen Sprecher verständigten sich jedoch darauf, den Antrag erst im Februar 2018 beraten zu wollen.