Schwerpunkt unseres Antrags ist allerdings die Einstufung der Maghreb-Staaten als sichere Herkunftsstaaten. Bei der Frage, was dieser Antrag bewirken soll, bleibt Folgendes festzustellen:
Erstens. Vor allem soll die Einstufung der Maghreb-Staaten als sichere Herkunftsstaaten das Asylverfahren beschleunigen und vereinfachen.
Zweitens ist davon auszugehen, dass durch die Einstufung die Rückführungsquoten steigen. Schnelle Verfahren sind eine Voraussetzung für eine erfolgreiche Rückführung. Zudem gehen wir von einem Anstieg der freiwilligen Ausreisen aus; denn derzeit bleibt die überwiegende Mehrheit der nordafrikanischen Asylierenden trotz Ablehnung in der Bundesrepublik.
Drittens geht von der Einstufung als sicheres Herkunftsland ein Signal in die Fluchtländer des Maghreb aus. Wenn die Chance auf Flüchtlingsanerkennung in Deutschland spürbar verringert wird, wenn Maghreb-Flüchtlinge zahlreich abgeschoben werden, steht zu vermuten, dass sich zukünftig weniger Migranten aus diesen Ländern auf den Weg nach Deutschland begeben.
Der wichtigste Effekt ist jedoch die merkliche Senkung der Kriminalität in Deutschland. Allein im ersten Quartal 2016 zählte das BKA bei Straftaten 67 150 Tatverdächtige, die aus dem Ausland kamen, davon nahezu 17 000, die aus den drei nordafrikanischen Ländern stammten - in einem Quartal! -, mehr als die Hälfte von ihnen mehrfach tatverdächtig. Die Abschiebung dieser kriminellen Nordafrikaner würde den Bürgern dieses Landes Zehntausende Straftaten und den Ermittlungsbehörden und Gerichten eine Menge Arbeit ersparen.
Nur am Rande: Im Jahr 2017 sind mehr als eine Million deutschsprachiger Urlauber in die nordafrikanischen Staaten gereist. Dass die MaghrebStaaten auch bei zahlreichen nordafrikanischen Asylbewerbern allerdings beliebte Urlaubsländer sind, sollte eigentlich hinreichend bekannt sein. So mancher Nafri gönnt sich nämlich gern eine Auszeit in der Heimat, wenn Willkommensfeste, Kennenlernveranstaltungen oder Integrationskurse zu anstrengend werden.
Bürger zu tun. Seit Ende März können Georgier leichter in die EU reisen. Viele nutzen diese Erleichterungen, um hierzulande einen Asylantrag zu stellen und sich dann die endlose Zeit bis zur Ablehnung des Asylantrages als gewerbsmäßige Eigentumsübereigner zu vertreiben. Selbst der georgische Innenminister verurteilt den Missbrauch des Asylrechts durch seine Landsleute scharf. Diese Verbrecher mögen in Georgien geboren sein, aber sie sind keine Georgier mit ihrem Herz und ihrer Seele. Sie bringen Schande über Georgien, so sagte er.
Wenn wir über die Fluchtgründe der MaghrebFlüchtlinge sprechen, sollte uns klar sein, dass sie überwiegend wegen der aussichtslosen wirtschaftlichen Situation in ihrer Heimat den Weg ins beste Sozialsystem Europas wählen. Es sind die Perspektivlosigkeit und die Unzufriedenheit, die sie nach Europa treiben. Das Problematischste daran ist, dass sich die Herkunftsländer weigern, die eigenen Staatsbürger zurückzunehmen. Isabelle Werenfels, Nordafrikaexpertin bei der Stiftung Wissenschaft und Politik, sagt dazu: Die fehlende Kooperation könne daran liegen, dass Marokko, Tunesien und Algerien schon seit Jahren versuchen, mit der EU über Visumslockerungen zu verhandeln.
Unserer Meinung nach muss hier seitens der Bundesregierung der Druck auf diese Länder deutlich erhöht werden. Die Instrumente dafür wären vielfältig. Ein Einreiseverbot für Angehörige dieser korrupten Eliten, das Einfrieren von Konten, der Exportstopp für bestimmte Güter oder aber die Kürzung von Entwicklungshilfe für diese Länder sind nur einige Beispiele für konsequentes Handeln. Allein Marokko bekam 490 Millionen € an deutscher Entwicklungshilfe.
Dass so etwas von den GRÜNEN ständig blockiert wird, ist verständlich; denn die Asylindustrie, die mit den Steuermilliarden unserer Bürger finanziert wird, sichert ja gerade der links-rot-grünen Klientel ein auskömmliches Leben und sichere Arbeitsplätze.
Einen Lichtblick am regenbogenfarbenen Migrationszuspruchshimmel gibt es allerdings doch noch zu verzeichnen. Die SPD-Vorsitzende Andrea Nahles hat die GRÜNEN aufgefordert, die von der Koalition vereinbarte Einstufung der Maghreb-Staaten als sichere Herkunftsländer im Bundesrat nicht länger zu blockieren. Wir schauen einmal, wie die SPD-Landtagsfraktion hier heute abstimmt und ob sie ihrer Bundesvorsitzenden mit ihrem Abstimmungsverhalten in den Rücken fällt.
Wer hier nicht aktiv wird, werte Kollegen, und diesem Antrag nicht zustimmt, macht sich mitschuldig. Er macht sich mitschuldig an jedem Opfer der Nafri-Kriminalität. Er macht sich mit
schuldig am Verschleudern deutscher Steuergelder. Er macht sich auch mitschuldig beim Verteilen deutschen Steuervermögens an teils arbeitsunwillige kriminelle Ausländer, und er macht sich mitschuldig an der Angst unserer Frauen, die sich abends nicht mehr allein heraustrauen.
Sehr geehrter Herr Stahlknecht, hören Sie bitte damit auf, nur immer über verstärkte Abschiebebemühungen oder Initiativen der Landesregierung zur Ausländerrückführung zu philosophieren. Betrachten wir die Abschiebezahlen, so müssen wir sagen: Das ist nicht mehr als „heiße Luft“.
Dass es zahlreiche Abschiebehemmnisse gibt, die sich nicht auf der Länderebene lösen lassen, ist uns vollkommen bewusst.
Wir vermissen Ihre Rufe nach Berlin. Wo sind die hörbaren Forderungen der Landesregierung an die Bundespolitik? - Ich höre sie nicht. Sie sind verstummt.
Herr Stahlknecht, Herr Ministerpräsident, werte CDU, wenn Sie es ernst meinen mit Ihren Versprechungen um stärkere Abschiebungen, dann stimmen Sie heute mit reinem Gewissen unserem Antrag zu; denn die Zustände in diesem Land lassen keine andere Entscheidung zu.
Werte SPD-Fraktion, trauen Sie Ihrer Bundesvorsitzenden und stimmen auch Sie unserem Antrag zu. Dieses Land hätte es verdient. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Es gibt keine Fragen. Wir steigen nun in die Fünfminutendebatte ein. Für die Landesregierung spricht Minister Herr Stahlknecht. Herr Stahlknecht, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag der AfD-Fraktion zur konsequenten Durchführung von Abschiebungen bringt keine neuen Gesichtspunkte ein,
In Sachsen-Anhalt werden im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben, Herr Kirchner, Ausreisepflichtige, die Ihrer Ausreiseverpflichtung und einer Rückkehrberatung nicht freiwillig nachkommen, konsequent abgeschoben.
Über das Zentrum zur Unterstützung der Rückkehr, kurz ZUR, in dem Sachsen-Anhalt mit einem Beamten ständig vertreten ist, arbeiten wir eng mit den Bundesbehörden zusammen.
Dabei ist es das Ziel, die Herkunftsstaaten, die nicht oder nur eingeschränkt an der Passersatzbeschaffung mitwirken, im Wege eines kohärenten Ansatzes zur Mitwirkung zu bewegen. Das heißt, in allen Ressorts des Bundes und auf der Landesebene wird das gemeinsame Ziel verfolgt, mit zusammenhängenden, aufeinander abgestimmten Maßnahmen eine Passersatzpapierbeschaffung und Rückführung zu erreichen.
Um Ihr Gehör etwas aufzufrischen: In die Innenministerkonferenz haben wir einen entsprechenden Antrag eingebracht. Darin haben wir gesagt, auf die Herkunftsstaaten, die nicht mitarbeiten, ist einzuwirken durch Visa-Erschwerung - auch das ist medial mehrfach begleitet worden - oder durch einen angemessenen Umgang mit finanziellen Mitteln, was die Entwicklungshilfe angeht, weil mit unterschiedlichen Maßnahmen Druck aufgebaut werden muss, damit sie sich bewegen.
Sie meinen, mit Passersatzpapieren für Ausländerinnen und Ausländer nach der Aufenthaltsordnung könne das Problem der Passersatzpapierbeschaffung gelöst werden. Insbesondere für die Dublin-Fälle würde dies die Überstellung beschleunigen.
Das ist nicht so einfach und stimmt auch nicht, zumindest dem Grunde nach nicht; denn nach § 9 Abs. 1 der Aufenthaltsverordnung erfasst der räumliche Geltungsbereich eines Reiseausweises grundsätzlich nicht den Staat, dessen Staatsangehörigkeit der Ausländer besitzt.
Des Weiteren akzeptieren sogenannte Problemstaaten das deutsche Reisepapier nicht als einen Nachweis für die Staatsangehörigkeit des aus Deutschland ausreisepflichtigen Ausländers, sodass eine Ausreise nicht mit Aussicht auf Erfolg durchgeführt werden kann.
Sie würden diejenigen wahrscheinlich in den Flieger setzen und würden sich wundern, wenn Sie die Betreffenden nicht dort lassen können. Dann würden Sie diese als Reiseleiter wieder mit zurücknehmen. Das wäre Ihre Vorstellung.
- Ja. Der Unterschied zu Ihnen ist, dass wir - Gott sei Dank! - einen funktionierenden Rechtsstaat haben und uns nur im Rahmen dessen bewegen können, was rechtlich möglich ist.
Für das Dublin-Verfahren hingegen sind Reisepapiere nach der Aufenthaltsverordnung nicht erforderlich und somit irrelevant. Hierfür gibt es nach Artikel 29 Abs. 1 Unterabs. 3 der Dublin-IIIVerordnung das Laissez-passer.
Die Passersatzbeschaffung ist insbesondere mit afrikanischen Staaten schwierig. Dort besteht noch ein sehr großer Handlungsbedarf, woran wir im Verbund mit den Bundesbehörden intensiv arbeiten. Auch das ist eine Aufgabe eines Außenministers, nicht nur des Bundesinnenministers. Es gibt in den afrikanischen Staaten Regionen, die kein Staatsgebilde in unserem Sinne haben.
So hat das Land Sachsen-Anhalt bereits im vergangenen Jahr gegenüber dem Bund mit Nachdruck geltend gemacht, dass mehr Einfluss auf die indische Seite genommen werden muss, um für diese große Gruppe in Sachsen-Anhalt aufhältiger Ausreisepflichtiger, 1 494 indische Ausreisepflichtige zum 31. Juli dieses Jahres, eine Passersatzpapierbeschaffung zu erreichen.
Nachdem die Thematik durch den Bund im Rahmen hochrangiger Gespräche mit der indischen Seite erörtert wurde, setzt nunmehr, wenn auch zögerlich, eine Verbesserung der Zusammenarbeit ein.
Nach wiederholten Gesprächen von Vertretern des Landes und des Bundesministerium des Innern mit der indischen Seite erteilt diese seit März dieses Jahres Passersatzpapiere für Personen mit starken Sachbeweisen. Bislang konnten von uns mehr 140 Passersatzpapiere erlangt werden.
Während im Jahr 2017 mangels Passersatzpapieren nur sechs Ausreisepflichtige nach Indien aus Sachsen-Anhalt abgeschoben werden konnten, erfolgten bis zum 22. August dieses Jahres bereits 49 Abschiebungen nach Indien. Hinzu kommen mit Stand vom 31. Juli 2018 75 freiwillige Ausreisen nach Indien.
Bis zum 22. August 2018 wurden aus Sachsen Anhalt insgesamt 490 Personen abgeschoben. Mit Stand vom 31. Juli 2018 reisten 330 weitere Personen freiwillig aus, sodass wir im Augenblick - aufgerundet - 1 000 Personen haben, die das Land bereits im August verlassen haben. Durch das Land wird weiter konsequent am Vollzug der gesetzlichen Ausreisepflicht gearbeitet.
Für Sachsen-Anhalt werden die Auswirkungen nach derzeitigem Stand im Gegensatz zu anderen Bundesländern relativ gering sein; denn zum 30. Juni 2018 hielten sich hier laut Ausländerzentralregister nur 88 Ausreisepflichtige aus diesen vier Herkunftsstaaten aus. Insofern würde es, wenn es das sichere Herkunftsländer werden würden, für Sachsen-Anhalt nur marginale Auswirkungen haben.