Für Sachsen-Anhalt werden die Auswirkungen nach derzeitigem Stand im Gegensatz zu anderen Bundesländern relativ gering sein; denn zum 30. Juni 2018 hielten sich hier laut Ausländerzentralregister nur 88 Ausreisepflichtige aus diesen vier Herkunftsstaaten aus. Insofern würde es, wenn es das sichere Herkunftsländer werden würden, für Sachsen-Anhalt nur marginale Auswirkungen haben.
Syrien als sicheren Herkunftsstaat einzustufen lehne ich klar ab. Die Einstufung als sicherer Herkunftsstaat führt dazu, dass das Nichtvorliegen von Asylgründen gesetzlich vermutet wird. Der Asylsuchende muss somit darlegen und beweisen, dass ihm - abweichend von der allgemeinen Lage im Herkunftsstaat - eine Verfolgung als politisch Verfolgter oder Flüchtling oder ein ernsthafter Schaden als subsidiär Schutzberechtigter droht.
Als sichere Herkunftsstaaten können nach Artikel 16a Abs. 3 des Grundgesetzes aber nur Staaten bestimmt werden, bei denen aufgrund der Rechtslage, der Rechtsanwendung und der allgemeinen politischen Verhältnisse gewährleistet erscheint, dass dort weder politische Verfolgung noch unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung stattfindet.
Es kommt - entgegen Ihrer Auffassung - also nicht darauf an, dass das Assad-Regime das Land Stück für Stück wieder unter seine Kontrolle bringt. Solange sich das repressive AssadRegime in Syrien an der Macht befindet, werden die Voraussetzungen eines sicheren Herkunftsstaates für Syrien auch unter den kriegerischen Handlungen nicht erfüllt sein.
Damit komme ich zu Punkt 3 Ihres Antrages. Die Frage der Rückführung ist von der Einstufung als sicherer Herkunftsstaat zu unterscheiden; denn auch in Staaten, die keine sicheren Herkunftsstaaten sind, kann abgeschoben werden, wenn die Voraussetzungen hierfür vorliegen.
Voraussetzung für die Rückführung nach Syrien ist insbesondere die Beendigung des dortigen Bürgerkrieges, was das Hauptziel der internationalen Gemeinschaft sein muss. Derzeit dauert die bewaffnete Auseinandersetzung weiter an, sodass momentan keine Rückführungen durchgeführt werden können. Bundesweit besteht ein Abschiebestopp für Syrien.
Sollte sich die Lage ändern, wäre zusammen mit Bundesbehörden zu prüfen, ob beispielsweise subsidiär Schutzberechtigte, die wegen des Bürgerkrieges, aber nicht wegen individueller
Verfolgung nach Deutschland gekommen sind, in ihr Heimatland zurückkehren können. Zurzeit besteht für diese Prüfung kein Anlass. - Vielen Dank.
Danke, Herr Innenminister. Es gibt zwei Fragen aus der AfD-Fraktion. - Zuerst Herr Raue, dann Herr Roi.
Herr Stahlknecht, das Problem mit Ihnen, der CDU, ist Folgendes: Sie schaffen erst eine inakzeptable Rechtslage, die noch dazu international belächelt wird, und können dann die Probleme, die diese selbst geschaffene Rechtslage mit sich bringt, unter Verweis auf eben diese selbst geschaffene Rechtslage nicht lösen.
Ich sage Ihnen ganz ehrlich: Wir werden alles dafür tun, dass die Bevölkerung Ihnen das Vertrauen entzieht. Sie, Herr Stahlknecht, sind in meinen Augen der allergrößte Schauspieler, den dieses Land hat.
Ich habe eine Frage. Sie haben jetzt viel zum Antrag erzählt, aber es gibt eine konkrete Frage. Wahrscheinlich wird das auch die Ursache für die Feststellung von Herrn Raue sein; ich weiß es nicht. Aber die Frage stelle ich Ihnen.
Und zwar hat sich die CDU in Sachsen-Anhalt immer und immer wieder zum Thema Asyl geäußert. Das steht jedem zu und ist auch schön. Aber hier sind wir genau an der Stelle, wo wir Entscheidungen treffen, nämlich im Parlament. Sachsen-Anhalt hat vier Stimmen im Bundesrat. Der Generalsekretär der CDU hat vor Kurzem,
nach einer Klausurtagung im Harz, davon gesprochen, dass die CDU-Basis klar erwartet, dass als Ultima Ratio die zwei CDU-Mitglieder im Bundesrat dann für die Maghreb-Staaten als sichere Herkunftsstaaten stimmen.
Meine Frage ist: Schließen Sie es aus, dass genau das passiert, dass also die CDU-Vertreter im Bundesrat für die Erweiterung der Liste der sicheren Herkunftsstaaten stimmen werden? Wie werden sie sich da verhalten?
Das Verhalten, wie wir im Bundesrat abstimmen, wird im Kabinett besprochen. Dort laufen die Besprechungen. Dem Ergebnis greife ich nicht vor.
Dann vielleicht noch allgemein etwas. Ihre Ausführung zu selbst geschaffenen Rechtslagen zeigt wiederum Ihr Verständnis. Dublin ist nicht von der CDU gemacht worden. Die Einstufung, welcher Staat sicher und welcher nicht sicher ist,
- hören Sie mir zu und quaken Sie nicht dazwischen! - erfolgt nach der Einschätzung unabhängiger Beobachter über die EU. Insofern gehen Ihre Ausführungen völlig an der Sache vorbei.
Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Dann können wir in die Debatte der Fraktionen einsteigen. Bevor wir dies allerdings tun, habe ich die angenehme Aufgabe, zusammen mit Ihnen Damen und Herren von der Deutschen SteuerGewerkschaft aus dem Ortsverband DessauRoßlau bei uns zu begrüßen. Herzlich willkommen!
fest. Das bedeutet, jeder der von den Fraktionen benannten Redner hat eine Redezeit von sieben Minuten.
Herr Präsident! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine Herren von der AfD, Sie werfen in Ihrem Antrag wieder alles durcheinander: Abschiebung, sichere Herkunftsstaaten, Aussagen des Ministerpräsidenten zur Zukunft von Syrien. Wahrscheinlich ist es wie immer: Hauptsache es hat irgendetwas mit Asyl, mit Ausländern und mit Flüchtlingen zu tun.
Deswegen will ich Sie kurz über die Sachlage in Kenntnis setzen. Sie haben richtigerweise angeführt, dass CDU, CSU und SPD auf der Bundesebene vereinbart haben, die Maghreb-Staaten und Georgien als sichere Herkunftsstaaten zu benennen. Das ist bereits Kabinettsbeschluss. Das Ganze bedarf dazu, dass es ein Bundesgesetz wird, am Ende der Zustimmung des Bundesrates.
- Ich glaube, Herr Roi, Sie haben soeben gesagt: „Kommt jetzt was Neues?“ - Ja, jetzt kommt was Neues.