Ich werde Ihnen sagen, dass Sie soeben ganz großen Blödsinn erzählt haben. Denn ein Land kann seine Stimmen nur einheitlich abgeben.
- Sie haben sich lächerlich gemacht. Wenn Sie das vorhin schon gewusst hätten, dann hätten Sie sich nicht so lächerlich gemacht
Es ist so, dass das Bundesverfassungsgericht - Sie werden sich vielleicht erinnern können oder auch nicht - im Fall des Landes Brandenburg
Folglich gibt es, weil wir das wissen, in unserem Koalitionsvertrag ein Regelwerk dazu, wie das Abstimmungsverhalten im Bundesrat festgelegt wird. Das heißt: Wenn einer der Koalitionspartner es verlangt, muss sich der Stimme enthalten werden. Dann können die anderen beiden Koalitionspartner Kopfstände machen, wie sie wollen, es ändert nichts. Das sind die Regeln.
Es macht auch keinen Sinn, dass wir hier vor Ort aufeinander einschlagen. Am Ende wird es - das ist meine Prognose - auf der Bundesebene einen großen Kompromiss zu diesen Fragen geben. Das ist in der Vergangenheit immer so gewesen und es wird vermutlich auch diesmal wieder so sein.
Ich glaube auch nicht, dass der Adressat dafür wirklich die GRÜNEN in diesem Lande sind, sondern wohl eher die Bundesspitzen der GRÜNEN.
Zu Ihrem Antrag. Dafür, die Maghreb-Staaten und Georgien als sichere Herkunftsländer aufzulisten, gibt es sehr gute Gründe. Syrien als sicheres Herkunftsland zu benennen - das kann doch wohl nur ein schlechter Witz sein. Oder es ist einfach die Unkenntnis, nämlich dass Sie überhaupt nicht wissen, was sichere Herkunftsländer im Sinne des deutschen Asylrechts sind.
Damit mit dieser Konstruktion jemand in diese Liste aufgenommen wird, ist es erforderlich, dass das Land aufgrund der Feststellung deutscher Behörden in diesem Land bestätigt, dass dieses Land sicher ist.
Jetzt nennen Sie mir einmal eine deutsche Behörde, die diese Feststellung treffen kann. Meiner Kenntnis nach gibt es nicht einmal mehr eine irgendwie geartete diplomatische Vertretung der Bundesrepublik Deutschland auf dem syrischen Staatsgebiet.
Nach der Auffassung Ihrer Kollegen, die im Kriegstourismus offensichtlich dort unterwegs sind, scheint das ja alles in den Hotels in Damaskus ganz sicher zu sein. Das ist aber nicht der Maßstab. Syrien ist kein sicherer Herkunftsstaat und kann es auch nicht werden. Syrien ist ein Kriegsland.
(Robert Farle, AfD: Aber Afghanistan ist si- cher zum Abschieben! - Zuruf von Alexan- der Raue, AfD)
- Das ist doch richtig. Jetzt haben Sie mit Ihrem Zwischenruf unter Beweis gestellt, dass nicht einmal Sie als Jurist das System des sicheren Herkunftsstaates verstanden haben.
- Afghanistan ist nicht eingestuft. - Die Frage „Ist Afghanistan sicher genug, um jemanden dorthin abzuschieben?“ ist eine völlig andere Rechtsfrage als die Frage, ob Afghanistan ein sicheres Herkunftsland ist. Jetzt haben Sie den Beweis. Danke für Ihren Zwischenruf. - Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Wie ich sehe, gibt es keine Fragen an den Redner. Deswegen spricht jetzt die Abg. Frau Quade für die Fraktion DIE LINKE. Frau Quade, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Neben den Maghreb-Staaten und Georgien, die auch in dem entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 18. Juli 2018 genannt worden sind, will die AfD mit ihrem Antrag nunmehr auch Syrien per Landtagsbeschluss zum sicheren Herkunftsstaat erklären. Herr Erben hat eben schon zu den rechtlichen Absurditäten ausgeführt.
Es ist fachlich absurd. Es ist politisch schlichtweg zynisch. Aber nun ja, bei der AfD wundert einen in der Tat eigentlich nichts mehr, kann einen auch nichts wundern. Nein, es ist nicht überraschend, dass sich die AfD die Vorlage, die der Ministerpräsident hier geliefert hat, nicht entgehen lässt.
Ich würde es auch begrüßen, wenn er hier anwesend wäre. Seine Äußerungen zu Syrien sind schlichtweg verantwortungslos, und das ist der Resonanzrahmen, auf dem die AfD hier hockt.
Wohlgemerkt: Es geht mit Syrien um ein Land, in dem inzwischen seit sieben Jahren ein furchtbarer und in jeder Hinsicht zerstörerischer Bürgerkrieg herrscht, und dies mit einer intensiven Beteiligung externer Akteure, die ihre machtpolitischen Interessen in diesem Krieg verfolgen.
und die USA haben zur Befeuerung der schier unübersichtlichen Konfliktlinien beigetragen. Deutsche Waffen sind überall dabei. Wie könnte es auch anders sein?
Die Begründung zu dem Antrag, dass der Diktator Assad zur Rückkehr aufruft, mag angesichts der Reisen der AfD und durch die treffend dokumentierte Affinität zum Terrorregime gut in das Konzept passen. Real dürfte die Rückkehr nach Syrien für die Betroffenen noch gefährlicher sein als die Flucht. Denn ähnlich wie in den MaghrebStaaten wird Flucht bestraft.
Wie problematisch die Menschenrechtssituation in den Maghreb-Staaten ist, habe ich hier schon mehrfach ausgeführt. An der Situation in den drei Ländern hat sich in der jüngsten Vergangenheit nichts zum Besseren gewendet.
Gegenteilig berichten Menschenrechtsorganisationen über zunehmende Zahlen von Gewalt und Zwang in allen drei Ländern. Dass Menschen etwa in Marokko wegen ihrer Homosexualität ins Gefängnis gesteckt werden, ist hier schon seitens der AfD via Zwischenruf goutiert worden. Angesichts der illegalen Abschiebung des Tunesiers Sami A. scheint es, dass die nunmehr geplante Gesetzesänderung einfach schon einmal vorab exekutiert werden soll.
Der nordrhein-westfälische Innenminister Herbert Reul, CDU, hat sich inzwischen für seine Äußerung entschuldigt, nach welcher sich Richter in ihrem Urteil am Rechtsempfinden der Bürger orientieren sollen. Doch mit solchen Äußerungen ist es wie mit Zahnpasta. Ist es erst einmal aus der Tube heraus, lässt es sich nicht wieder schadensfrei zurückdrängen.
Richtig: Die Äußerung Reuls bedient ein bestimmtes Bürgerempfinden, und zwar genau jenes, welches die AfD unermüdlich bedient.
Wir alle kennen die Ausführungen der AfD zum Frauenbild des Islam und ihre pauschale Hetze gegen muslimische Männer. Interessant ist, dass sie und die CDU sowie leider auch Teile der SPD kein Problem damit haben, dass ein Land als sicher gilt, in dem Vergewaltigung dann legitim ist, wenn der Mann die Vergewaltigte später heiratet. Das ist in Algerien der Fall. Sie wollen das Land zum sicheren Herkunftsstaat machen. Herzlichen Glückwunsch!
Was das Land Georgien angeht: Laut dem Bericht des Europarates aus dem Jahr 2015 ist dort die Zahl der Bedrohungen und Angriffe auf LSBTTIAktivistinnen deutlich gestiegen. Dabei ermittelt die Polizei in Georgien in diesen Fällen zumeist erst gar nicht.
In den von Georgien abtrünnigen Republiken Abchasien und Südossetien, die trotz der Abspaltung völkerrechtlich zu Georgien gehören, sind laut dem Auswärtigen Amt Reiseverkehr und wirtschaftliche Aktivität untersagt. Das Auswärtige Amt bezeichnet diese Republiken als eine Konfliktregion, in der sich die jeweils stabile Situation jederzeit ändern kann.
Auch diesbezüglich soll also künftig gelten, nicht mehr die Einzelfallprüfung als Prinzip anzuwenden, sondern als Prinzip die Abschiebung.
Der Antrag zeigt abermals das grundsätzliche Rechtsverständnis der AfD. Ihre Haltung ist, dass Abschiebehindernisse wie fehlende Papiere,
Krankheit oder die Weigerung der Herkunftsländer im Grunde ignoriert werden können und dass einfach über alle Hindernisse hinweg „mit viel Willen“ abgeschoben werden kann.