Protokoll der Sitzung vom 27.09.2018

Sie werden gerade besetzt.

Wenn diese Stellen besetzt werden würden, dann müssten wir sie an der richtigen Stelle im Haushalt finden. Wenn im Haushaltsplan keine Stellen zu finden sind, dann können auch keine Stellen besetzt werden. Wir lassen uns aber gern die 30 Waldarbeiter zeigen, die dann bald eingestellt sind. Dann sind wir vielleicht alle entspannter.

(Zustimmung bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Abg. Szarata. Es gibt keine weiteren Fragen.

Somit steigen wir in das Abstimmungsverfahren ein. Wir stimmen über den Entwurf eines Geset

zes über die Feststellung des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2019 (Haushaltsgesetz 2019 - HG 2019) in der Drs. 7/3350 ab.

(Unruhe)

- Ich bitte Sie, Ihre Gemüter zu beruhigen, sodass wir in ein vernünftiges Abstimmungsverfahren eintreten können.

Gemäß § 29 Abs. 4 der Geschäftsordnung des Landtages sind Haushaltsvorlagen zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Finanzen sowie zur Mitberatung an die übrigen Fachausschüsse, das heißt an die ständigen Ausschüsse ohne den Petitionsausschuss, zu überweisen.

Ich lasse nun über diese Ausschussüberweisung abstimmen. Wer dieser zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Ich sehe eine fraktionsübergreifende Zustimmung. Wer stimmt dagegen? - Niemand. Wer enthält sich der Stimme? - Niemand. Damit ist der Überweisung zugestimmt worden und der Tagesordnungspunkt 4 ist erledigt.

Wir kommen nunmehr zum

Tagesordnungspunkt 7

Zweite Beratung

Entwurf eines Siebenten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes SachsenAnhalt

Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 7/2402

Beschlussempfehlung Ausschuss für Inneres und Sport - Drs. 7/3364

(Erste Beratung in der 45. Sitzung des Landtages am 09.03.2018)

Der Berichterstatter ist der Abg. Herr Kohl. Sie haben das Wort, Herr Abgeordneter.

Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Den Entwurf eines Siebenten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt überwies der Landtag in der 45. Sitzung am 9. März 2018 zur federführenden Beratung und Beschlussfassung an den Ausschuss für Inneres und Sport. Mitberatend wurde der Ausschuss für Finanzen beteiligt.

Ziel des Gesetzentwurfes der Landesregierung ist unter anderem die Aufnahme der Meldeauflage in den gesetzlichen Katalog der ordnungsbehördlichen Standardmaßnahmen. Ferner sollen das Aufenthalts- und Kontaktverbot im Hinblick auf ter

roristische Straftaten weiterentwickelt bzw. erweitert werden. Dazu soll die Polizei zunächst probehalber ermächtigt werden, die sogenannte Fußfessel zur Überwachung von Aufenthaltsgeboten bzw. -verboten einzusetzen.

Zum gleichen Zweck soll sie auch Telekommunikations- oder Telemedienbestandsdaten oder Telekommunikationsinhalte oder -umstände verwenden dürfen.

In der 20. Sitzung am 22. März 2018 befasste sich der Ausschuss für Inneres und Sport erstmals mit dem Gesetzentwurf und beschloss, ein schriftliches Anhörungsverfahren durchzuführen.

Der Bitte des Ausschusses folgend, übersandte der Landesbeauftragte für den Datenschutz eine Stellungnahme.

Rechtzeitig vor der nächsten Beratung am 31. Mai 2018 lag dem Ausschuss die mit dem Ministerium für Inneres und Sport abgestimmte Synopse des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes vor. Durch diese wurden dem Ausschuss zahlreiche sprachliche, redaktionelle und rechtsförmliche Anpassungen, aber auch einige gesetzessystematische Änderungen empfohlen.

In der 23. Sitzung machte sich der Ausschuss für Inneres und Sport die Empfehlungen des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes zu eigen und verabschiedete mit 7 : 2 : 0 Stimmen die vorläufige Beschlussempfehlung an den mitberatenden Ausschuss für Finanzen.

Dieser befasste sich in der 37. Sitzung am 13. Juni 2018 mit dem Gesetzentwurf. Nach erfolgter Aussprache schloss er sich mit 7 : 5 : 0 Stimmen der vorläufigen Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses an.

Abschließend befasste sich der Ausschuss für Inneres und Sport in der 26. Sitzung am 13. September 2018 mit dem Gesetzentwurf und bestätigte ohne weitere Änderungen seine vorläufige Beschlussempfehlung sowie die Beschlussempfehlung des mitberatenden Ausschusses. Im Ergebnis der Beratung empfiehlt er mit 6 : 2 : 3 Stimmen die Annahme des Gesetzentwurfes der Landesregierung mit den vom Gesetzgebungs- und Beratungsdienst empfohlenen Änderungen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Namen des Ausschusses für Inneres und Sport bitte ich um Zustimmung zu der Ihnen in der Drs. 7/3364 vorliegenden Beschlussempfehlung. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der AfD)

Vielen Dank. Bevor wir in die Dreiminutendebatte einsteigen, werden wir aber doch noch hier vorne

einen kleinen Wechsel vornehmen. Erst dann wird der Minister Herr Stahlknecht reden. - Er verzichtet?

(Minister Holger Stahlknecht: Frau Präsi- dentin, da der Ausschussvorsitzende alles und alles richtig gesagt hat, verzichte ich auf meinen Redebeitrag für die Landes- regierung!)

- Vielen Dank. Dann nehmen wir das auch so hin.

(Oliver Kirchner, AfD: Vorbildlich! - André Poggenburg, AfD: Sie haben etwas gut bei uns!)

Mein Stellvertreter Herr Mittelstädt wird jetzt die Leitung übernehmen.

Wie angekündigt steigen wir in die Debatte ein. Die Landesregierung verzichtet auf einen Redebeitrag, wie es Herr Stahlknecht gesagt hat. Für die SPD spricht der Abg. Herr Erben.

(Rüdiger Erben, SPD: Ich verzichte auch!)

- Herr Erben verzichtet auch. - Für die Fraktion DIE LINKE spricht die Abg. Frau Quade.

(Henriette Quade, DIE LINKE: Ich verzichte auch!)

- Frau Quade verzichtet auch. - Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht Herr Striegel.

(Zurufe: Herr Striegel! - Oh! bei der CDU)

Herr Striegel, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich glaube, ganz so schnell können wir mit Bürgerrechten nicht umgehen. Über das, was wir hier in Sachsen-Anhalt planen, sollte auch debattiert werden. Helmut Schmidt hat in den Tagen des deutschen Herbstes im Jahr 1977 gesagt, dass man zur Abwehr des Terrorismus auch hart an die Grenzen des Rechtsstaates gehen müsse. In diesen Worten stecken zwei Botschaften. Ich finde, die sollten heute auch Beachtung finden.

Die erste Botschaft ist, dass der demokratische Staat wehrhaft gegenüber seinen Feinden sein muss. Die wehrhafte Demokratie gehört als Lehre aus der Vergangenheit zu den Grundsätzen der Bundesrepublik. Dies bedeutet, dass den Sicherheitsbehörden und der Polizei die notwendigen Eingriffsbefugnisse gegeben werden müssen, um gegen Terrorismus und Kriminalität vorgehen zu können. Dabei gilt es, die bestehende Rechtslage auch immer wieder an Bedrohungslagen anzupassen.

Die zweite Botschaft ist aber, dass die Grenzen des Rechtsstaates eben nicht angetastet werden dürfen. Meine Damen und Herren! Es muss verhindert werden, dass im Zeichen der Sicherheit Freiheit, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit

schleichend abgebaut werden.

Ein essenzieller Teil der Rechtsstaatlichkeit ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Er gebietet der Obrigkeit, dass der Gewinn an Sicherheit in einem vernünftigen Verhältnis zu den Eingriffen in die Grundrechte stehen muss, die polizeiliche Maßnahmen immer mit sich bringen. Das berechtigte Bedürfnis, gegen Bedrohungen der inneren Sicherheit vorzugehen, darf nicht derart aus dem Ruder laufen, dass die freiheitliche Demokratie einem Sicherheitsstaat weicht.

Meine persönliche Skepsis gegenüber der Fußfessel als Überwachungsmittel für terroristische Gefährder habe ich in der ersten Beratung über dieses Gesetz bereits ausführlich begründet.

Ich möchte hier und heute einen weiteren Aspekt zu bedenken geben. Seit den Anschlägen am 11. September 2001 wurden die Eingriffsbefugnisse der Sicherheitsbehörden massiv ausgeweitet. Das ist im Einzelfall notwendig, keine Frage. Diese Entwicklung muss jedoch stets einer kritischen gesellschaftlichen Reflexion unterworfen werden, damit kein autoritärer Polizei- und Schnüffelstaat errichtet wird. Mit dem heute zu verabschiedenden Gesetz machen wir deutlich, dass sich neue Befugnisse für Polizeibehörden bewähren müssen und nicht auf ewig geschaffen sind.

Wir werden als bündnisgrüne Fraktion sehr genau hinschauen, ob sich die beabsichtigten Wirkungen einer Fußfessel für Gefährder auch tatsächlich einstellen. Die zusätzlichen Befugnisse für die Polizei erfolgen auf Bewährung. Ob sie dauerhaft eingeführt werden können, muss ein erfolgreicher Test in der Praxis erst erweisen - Vielen herzlichen Dank.