In dieser Sitzung nahm der Ausschuss den Bericht des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft und Energie entgegen. Zunächst erklärte die Mi
nisterin, die am stärksten von Sturmschäden betroffenen Regionen in Sachsen-Anhalt seien der Harz, Anhalt und der Südfläming gewesen. Für Sachsen-Anhalt belaufe sich der Schaden auf etwa 2 Millionen Festmeter Sturmschaden. In ganz Deutschland hätten sich die Schäden in den betroffenen Ländern auf ca. 11 Millionen Festmeter summiert.
Seitens des Ministeriums wurde aufgezeigt, welche Hilfen zur Verfügung stünden, die unter anderem eine Wiederbewaldung im Rahmen des Waldumbaus möglich machten. Dafür stünden Mittel der EU, des Bundes und des Landes zur Verfügung. Weiterhin führte das Umweltministerium aus, dass gemeinsam mit dem Verkehrsministerium Maßnahmen ergriffen worden seien, um Wald Besitzende bei der Bewältigung der Sturmschäden zu unterstützen.
Der Ausbau und die grundhafte Instandsetzung der Waldwege nach der Beräumung der Flächen würden bis zu einem Anteil von 70 % gefördert. Über ein größer ausgebautes Wegenetz sollen bessere Voraussetzungen zur Waldbrandbekämpfung und -vorbeugung sowie zur Überwachung und bei Bekämpfungsaktionen von Forstschädlingen geschaffen werden.
schloss sich die Beratung an. Der Vertreter der Fraktion der AfD fragte, ob in den Fällen, in denen sich bei Neuanpflanzungen auf Waldflächen, die teilweise schon realisiert worden seien, Anwachsprobleme, unter anderem aufgrund der Trockenheit im Sommer, zeigten, eine erneute Förderung beantragt werden könne. Die Ministerin ließ wissen, wenn Schäden bei Wiederanpflanzungen auftauchten, könnten entsprechende Nachpflanzungen nach der Richtlinie Waldumbau gefördert werden. Eine Rückzahlung der bereits gewährten Fördermittel sei nicht erforderlich.
Die CDU-Fraktion äußerte, nach der Beräumung der durch die Sturmereignisse und Kalamitäten geschädigten Bestände und der sich daran anschließenden Neuanpflanzungen werde sich eine Minderung der CO2-Senke ergeben, zumal die jungen Bäume zunächst wenig CO2 speichern könnten. Insofern bestehe an dieser Stelle ein ernsthaftes Problem, und es sei notwendig, nicht beschädigte Bestände zu schützen.
Die Fraktion der CDU fragte nach, ob es für Flächen, die keinen Besitzer hätten bzw. auf denen keine Beräumungsmaßnahmen stattfänden und die oftmals Ausgangspunkt neuer Kalamitäten seien, Überlegungen gebe, Zwangsmitgliedschaften in Forstbetriebsgemeinschaften oder Zwangsbewirtschaftungen zu organisieren.
Der Vertreter des Ministeriums ließ dazu wissen, wenn Eigentümer von Waldflächen nicht in der Lage seien, eine entsprechende Bewirtschaftung
zu realisieren und eine Gefahr von diesen Flächen in Bezug auf Kalamitäten ausgehe, dann werde das Landeszentrum Wald in Abstimmung mit den beteiligten Behörden Bewirtschaftungsangebote unterbreiten. Eine Zwangsmitgliedschaft in einer Forstbetriebsgemeinschaft sei nicht zulässig.
Die Fraktion DIE LINKE machte deutlich, im Landeszentrum Wald und im Landesforstbetrieb solle das Personal aufgestockt werden, um den Herausforderungen, die sich auf den Waldflächen in der Folge von Sturmereignissen und Kalamitäten stellten, gerecht werden zu können. Damit könne eine Unterstützung seitens des Landeszentrums Wald an die privaten Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer gegeben werden. Die Fraktion DIE LINKE wies in diesem Zusammenhang auf das Vorgehen Brandenburgs hin. Dort seien
120 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in die Forstbetriebe des Landes eingestellt worden. Ein solches Vorgehen sei auch in Sachsen-Anhalt wünschenswert.
Seitens der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wurde aufgezeigt, in den Wäldern seien Schäden durch Stürme und durch die langanhaltenden Trockenperioden zu beklagen. Es stehe sich zu befürchten, dass sich die Natur in einigen Regionen nicht werde erholen könne, sodass hier eine erneute Aufforstung nicht sinnvoll sei. Sie stellte die Frage, wie dann im erforderlichen Umfang Wald entstehen solle. Der Klimawandel werde sich verstetigen und es sei in Zukunft auch mit negativen Folgen für den Forst zu rechnen. Eine Maßnahme, um auf diese Entwicklungen zu reagieren und die Wälder zukunftsfähig zu gestalten, sei der Anbau von mehr Mischwäldern.
Auf die Frage nach weiteren waldbaulichen Klimaanpassungsmaßnahmen, beispielsweise hinsichtlich einer Bewässerung, um langfristig die Speicherung von CO2 in den Wäldern absichern zu können, antwortete das Ministerium, dass in Zusammenarbeit mit der Nordwestdeutschen Forstlichen Versuchsanstalt ein entsprechendes Projekt initiiert worden sei.
Die Nordwestdeutsche Forstliche Versuchsanstalt erarbeitet Empfehlungen insbesondere zum Wassermanagement, um Bäumen auch bei Trockenheit ein Anwachsen zu ermöglichen.
Im Ergebnis der Diskussion sprach sich die Fraktion der CDU dafür aus, den Alternativantrag der Koalitionsfraktionen in der Drs. 7/2911, ergänzt um Punkt 3 des Antrags der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 7/2866 und weiterer Anpassungen, zur Beschlussempfehlung an den Landtag zu erheben.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN unterstützte den Vorschlag. Es wurde seitens der Fraktion betont, dass die Wälder quasi für die Zukunft
fit gemacht werden müssten. An alle Beteiligte erging der Appell, Überlegungen auf allen Ebenen zusammenzutragen, mit welchen praktischen Maßnahmen der Forst bzw. die Bäume gehalten werden könnten. Letztlich gehe es um das Ziel, die CO2-Emmission zu senken.
Der Vorsitzende gab abschließend zu bedenken, dass ein Waldumbau, angepasst an den Standort, erfolgen müsse. Übertriebener Aktionismus sei nicht förderlich. Umbaumaßnahmen sollten besonnen und auf der Basis dessen erfolgen, was die Erfahrungen zeigten und die Fachleute empfehlen würden.
Auf der Grundlage des Vorschlags der CDU-Fraktion, den Alternativantrag der Koalitionsfraktionen, ergänzt um Punkt 3 des Antrages der Fraktion DIE LINKE, zur Beschlussempfehlung zu erheben, formulierte der Ausschuss die Ihnen nun vorliegende Beschlussempfehlung und stimmte dieser nach ausführlicher Beratung mit 12 : 0 : 0 Stimmen zu.
Dieses einstimmige Ergebnis zeigt, dass der Forst allen Fraktionen nicht nur wichtig ist, sondern dass alle Fraktionen auch Handlungs- und Unterstützungsbedarf beim Forst sehen.
Im Namen des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten bitte ich das Hohe Haus, sich dieser Beschlussempfehlung anzuschließen. - Vielen Dank.
Eine Debatte ist nicht vorgesehen. Wir kommen direkt zum Abstimmungsverfahren und stimmen über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in der Drs. 7/3349 ab.
Wer der Beschlussempfehlung zustimmen möchte, den bitte ich um das Kartenzeichnen. - Das sind die Koalitionsfraktionen, die Fraktion DIE LINKE und die Fraktion der AfD. Wer stimmt dagegen? - Sehe ich nicht. Stimmenthaltungen? - Sehe ich auch nicht. Damit ist der Tagesordnungspunkt 13 erledigt.
Ich habe noch zwei kleine Informationen. Ich möchte daran erinnern, dass der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration zu Beginn der Mittagspause der Landtagssitzung zu einer Sondersitzung gemäß § 84 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Landtages im Raum B1 09 zusammentrifft.
pünktlich da sind. Es geht um eine namentliche Abstimmung zu Tagesordnungspunkt 14. Das ist auch in der Tagesordnung ersichtlich. Dazu möchten alle da sein.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Mittelstädt hat vor der Pause noch einmal darauf aufmerksam gemacht, dass es notwendig ist, pünktlich im Saal zu erscheinen. Das ist es erstens immer und zweitens jetzt aus einem besonderen Grund: Wir haben ein Wahlverfahren mit einem gesetzlich vorgegebenen Quorum.
Zu a). Durch den in der Drs. 7/3344 vorliegenden Antrag soll die Besetzung des 17. Parlamentarischen Untersuchungsausschusses dahin gehend geändert werden, dass für den Abg. Guido Heuer, CDU, der Abg. Eduard Jantos, CDU, Mitglied des 17. Parlamentarischen Untersuchungsausschusses wird.
Zu b). Durch den in der Drs. 7/3388 vorliegenden Antrag soll die Besetzung des Ausschusses zur Überprüfung der Abgeordneten auf eine Tätigkeit für den Staatssicherheitsdienst der DDR dahin gehend geändert werden, dass der Abg. Herr Uwe Harms, CDU, für die aus dem Landtag ausgeschiedene Abg. Frau Eva Feußner, CDU, als ordentliches Mitglied und stellvertretender Vorsitzender des Ausschusses zur Überprüfung der Abgeordneten auf eine Tätigkeit für den Staats
Der Beschluss hierzu bedarf gemäß § 46a Abs. 3 Satz 3 des Abgeordnetengesetzes der Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Abgeordneten, mindestens jedoch der Mehrheit der Mitglieder des Landtages. Das sind 44 Abgeordnete. § 75 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Landtages schreibt vor, durch Namensaufruf abzustimmen, wenn ein Beschluss einer Mehrheit bedarf, die nach der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Landtages zu berechnen ist. Beides findet ohne Debatte statt.
Kommen wir nunmehr zur Abstimmung. Wir stimmen zuerst über den Antrag der Fraktion der CDU in der Drs. 7/3344 ab. Zur Erinnerung: Darin geht es um den 17. Parlamentarischen Untersuchungsausschuss. Für den Abg. Guido Heuer soll der Abg. Eduard Jantos Mitglied des Ausschusses werden. Wer dafür ist, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Das ist nicht der Fall. Gibt es Stimmenthaltungen? - Eine Stimmenthaltung. Damit ist dieser Antrag so angenommen worden.