Er lässt die Peitsche knallen und sagt uns den Kampf an, so sieht es aus. Mit Verfassungsschutzdrohungen, Beeinflussung und Einschüchterung will er die AfD mundtot machen und die Bürgerproteste ersticken. Aber das wird ihm nicht gelingen.
Wir verstehen auch, warum die Kanzlerin auf Bundes- und er auf der Landesebene so hysterisch reagieren, nämlich aus wahlkampftaktischen
Gründen und um alle konservativen und rechten Kräfte zu brandmarken, aus der Gesellschaft auszuschließen und in ihren Grundrechten zu beschneiden. Man kann es verstehen; denn die Luft wird dünn und die Prozente fallen, meine Damen und Herren.
Der Minister ist der Meinung, die CDU stehe für einen starken Rechtsstaat. Dabei vergisst er oder verdrängt es scheinbar, dass es die CDU war, die 2015 die rechtsstaatliche Ordnung in der Bundesrepublik Deutschland in bekannten Bereichen außer Kraft gesetzt hat und Rechtsbruch als Dauerzustand installiert hat.
Herr Stahlknecht faselt dem Volk ständig und mit einem Dauergrinsen etwas von Recht und Ordnung und Gesetz vor. Den Moslems verspricht er, ihre Moscheen bauen zu dürfen, wenn sich die Ostdeutschen nur an sie gewöhnt hätten. Doch diesen Gefallen, Herr Innenminister, werden die Ostdeutschen einem westdeutschen Minister nicht tun - nicht in Köthen und nicht in Wittenberg. - Vielen Dank.
Ich sehe keine Fragen. Somit hat die Ministerin Frau Keding für die Landesregierung das Wort. Frau Ministerin, Sie haben das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der AfD-Redner hat eben darum gebeten, die Sätze drei bis sieben aus der Begründung zu streichen, weil sie auf einem Fehler beruhten - dies ist in der Tat so -, nimmt aber in seiner Rede genau diese Gründe wieder in Bezug.
Dieses passt nicht zusammen und zeigt mir ein weiteres Mal, wie gearbeitet wird, nämlich indem Behauptungen aufgestellt werden und, wenn sie dann auf Gegenwehr und Protest stoßen, zurückgenommen werden, aber dann doch weiter vorgetragen werden.
Genau dieses Verfahren ist bereits gestern von Minister Stahlknecht angesprochen und problematisiert worden, diese Vermischung von Tatsachen und Meinungen, von Wertungen und Schlussfolgerungen, dieses Nichtakzeptieren von Tatsachen, dieses Infragestellen und dieses ständige Versuchen, Misstrauen zu säen und Leute in ihrer Professionalität, aber auch in ihrer Rechtschaffenheit infrage zu stellen.
Das ist kein Vorgehen, das zu einer politischen Auseinandersetzung gehört, sondern das sind Methoden, um Institutionen in ihrer Glaubhaftigkeit grundsätzlich zu zerstören, und zwar von innen heraus, und dies geht nicht.
(Beifall bei der SPD, bei der LINKEN und bei den GRÜNEN - Robert Farle, AfD: Das ist genau Ihre Methode!)
In Wittenberg und Köthen sind im Zuge einer körperlichen Auseinandersetzung zwei Menschen zu Tode gekommen. Ich habe es bereits in der Pressekonferenz nach dem Vorfall in Köthen gesagt und ich wiederhole es hier: Mein Mitgefühl und mein Beileid gelten den Angehörigen und Freunden der Verstorbenen in Köthen und in Wittenberg.
Vor diesem Hintergrund ist es für mich absolut inakzeptabel, wenn diese Sachverhalte nun instrumentalisiert werden sollen, wenn versucht wird, daraus kurzfristig politisches Kapital zu schlagen.
Vielmehr gilt, die Strafverfolgungsbehörden werden die Sachverhalte aufklären und abschließend unter Berücksichtigung aller Beweise rechtlich bewerten.
Aufklärung, Beweiswürdigung und rechtliche Bewertung erfolgen durch die Staatsanwaltschaft in den nach der Strafprozessordnung vorgeschriebenen Verfahren und nicht in sozialen Netzwerken oder Medien.
Ich habe keine Zweifel daran, dass die Staatsanwaltschaften Dessau-Roßlau und Magdeburg ihrem gesetzlichem Auftrag gerecht werden.
Sie behaupten weiterhin in Ihrem Antrag und sogar in der Überschrift, dass die bereits im Innen- und im Rechtsausschuss erörterten Fälle von Wittenberg und Köthen ungleich behandelt würden, ohne dass es dafür einen Grund gäbe.
Dies macht die AfD-Fraktion in der Begründung daran fest, dass der Beschuldigte im Fall Wittenberg im Gegensatz zu Köthen nicht in Untersuchungshaft genommen worden sei, sondern sich auf freiem Fuß befinde. Sie haben es in Ihrer Rede eben wieder vorgetragen. Des Weiteren, heißt es, sei bei den Tatverdächtigen im Fall Köthen der Haftbefehl nur auf den dringenden Tatverdacht einer gefährlichen Körperverletzung gestützt worden.
Der Haftbefehl des Amtsgerichtes Dessau-Roßlau vom 9. September 2018 - ich sage es hier noch einmal ausdrücklich - stützt sich ausdrücklich auf den dringenden Tatverdacht einer Körperverletzung mit Todesfolge. Genau dieses hat der Leitende Oberstaatsanwalt zuletzt im Rechtsausschuss noch einmal ausdrücklich bestätigt. Die anderslautende Behauptung in der Begründung ist falsch und ist für mich ein gewichtiges Indiz für ein politisch motiviertes Kapitalschlagen, wovon ich eingangs schon gesprochen habe.
Im Übrigen darf ich daran erinnern, dass der Haftbefehl gegen die beiden Beschuldigten im Fall Köthen eine richterliche Entscheidung darstellt, die ich aus Gründen der richterlichen Unabhängigkeit nicht zu bewerten habe. Auch die AfD-Mitglieder im Landtag von Sachsen-Anhalt täten gut daran, die richterliche Unabhängigkeit als Ausfluss der Gewaltenteilung zu respektieren.
Auch mit der Behauptung, dass - ich zitiere - „mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit die brutalen Gewaltattacken ursächlich für den Tod des Opfers durch Herzversagen gewesen seien“, wird den Ermittlungen im Fall Köthen in unzulässiger Weise vorgegriffen. Nach dem bisherigen Ergebnis der rechtsmedizinischen Obduktion trat der Tod infolge eines Herzinfarktes ein, der auf einer langjährigen Herzerkrankung des Verstorbenen beruhte.
Die Rechtsmedizin stuft die Herzvorerkrankung sogar also so schwerwiegend ein, dass jederzeit ein Todeseintritt möglich gewesen wäre. Die Rechtsmediziner sind sich zum gegenwärtigen
Zeitpunkt außerdem sicher, dass der Verstorbene nicht unmittelbar durch Schläge oder Tritte zu Tode gekommen ist. Die entscheidende Frage - -
- Ich rede weiter. - Die entscheidende Frage, welcher konkrete Zusammenhang zwischen dem Herzinfarkt
Die entscheidende Frage, welcher konkrete Zusammenhang zwischen dem Herzinfarkt und der zuvor stattgefundenen Auseinandersetzung besteht, ist Gegenstand der derzeit laufenden umfangreichen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau. Dieses Ergebnis
aus laufenden Ermittlungen gefährden den Ermittlungserfolg, führen zu Verzögerungen und behindern den Erkenntnisfortschritt, wie wir gesehen haben.
(Beifall bei der LINKEN, bei der SPD und bei den GRÜNEN - Zurufe von Mario Leh- mann, AfD, und von Daniel Roi, AfD)