Protokoll der Sitzung vom 25.10.2018

Wir gehen davon aus, dass Sie als die Getriebenen in der schwarz-rot-grünen Koalition auch heute unserem guten Vorschlag wieder nichts entgegensetzen werden. Sie werden das bisherige Mangelhafte im Waffenrecht wieder schönreden - das erwarte ich heute, so wie beim letzten Mal -, sich durch die Gegend schlängeln und versuchen, die Schützen einzulullen mit dem, was vorhanden ist, und das als gut darstellen.

(Beifall bei der AfD)

So wie ein Vertreter, der an der Haustür klingelt und einen Pferdeapfel als Schwarzwälder Kirsch verkaufen will. So etwas erwarte ich heute wieder.

(Beifall bei der AfD)

Deshalb sind wir auch jetzt schon auf den hilflosen Spagat der CDU gespannt, wie er aussehen wird, um bei ihren rot-grünen Busenfreunden nicht in Ungnade zu fallen.

Die AfD stellt sich als Anwalt der Schützen, wie gesagt, dar und wird sich der Hobbyverhinderung

entgegensetzen. Das wird auch von den Schützen - das ist meine Reaktion und meine Erkenntnis der letzten vier Wochen - dankbar aufgenommen, wie ich anhand der positiven Resonanzen nach unserem letzten Vorstoß feststellen konnte.

Heute gilt es, den Hebel zugunsten der Sportschützen bei § 14 Abs. 2 Satz 2 des Waffengesetzes anzusetzen. Der Sportschütze muss das Bedürfnis für sein Hobby anhand von regelmäßigen Trainings für eine Disziplin nachweisen. Über diese Bedürfniskonstruktion an sich sollte man übrigens auch auf Bundesebene einmal diskutieren. Der Innenminister als Vorsitzender der IMK wäre durchaus in der Position dazu, tut es aber leider noch nicht, obwohl er sich uns immer auf vielen Gebieten als Macher darstellt.

Stellen Sie sich jetzt einmal vor, liebe Kollegen, bei Ihnen würde morgen oder übermorgen eine Behörde vor der Tür stehen und ihr geliebtes Fahrrad einziehen, weil Sie in einem Monat zum Beispiel wegen einer Knieentzündung oder

schlicht und einfach aus Zeitmangel, weil Sie im Urlaub waren oder arbeiten mussten, nicht Fahrrad gefahren sind. Wir alle würden uns an den Kopf fassen und fragen: Was ist das für eine Willkür? Aber mit den Schützen springt man so um. Das ist unhaltbar. Darüber müssen wir reden. Dafür müssen sich die etablierten Parteien, die das einmal veranlasst haben, schämen.

Hierzu muss eine Diskussion eröffnet werden, ganz sachlich, weil das so nicht bleiben kann. Wir von der AfD wollen das ändern. Deshalb: Weg mit einer solchen Willkür!

Der Sportschütze muss im Idealfall zwölf Mal im Kalenderjahr zum Schießtraining. Das heißt, er muss nachweislich einmal pro Monat eine Trainingseinheit absolvieren. Dabei wird auch nicht gefragt, ob ein gesetzestreuer, arbeitender

Mensch, der das Hobby Schießen hat, auch einmal einen längeren Erholungsurlaub genießen möchte, oder ob er vielleicht einmal einen Monat von seinem Arzt zu einer Kur geschickt worden ist, nach einer Operation oder einer anderweitigen Erkrankung.

Sollte es sich der Sportschütze tatsächlich einmal herausnehmen in seiner Frechheit, einen Monat ohne Schießen zu verbringen, wird er vom Gesetzgeber ohne Wenn und Aber zu insgesamt 18 Trainingseinheiten im Kalenderjahr verdonnert.

(Zuruf von der SPD)

- Nein, hier wäre ein einfaches Nachschießen der fehlenden Norm viel zu einfach. Sie haben richtig gehört, er muss 18 Mal in diesem Kalenderjahr schießen.

Beim oberflächlichen Lesen durch den waffenfeindlichen Laien in den Parlamenten mag dieser

Laie diese 18 Pflichttermine gut und toll finden. Aber wir fragen Sie: Wie soll das der anständige Bürger schaffen, wenn er drei Wochen auf einer Kreuzfahrt ist im November, wenn er sich zum Ende des Kalenderjahres, also im Oktober, November oder Dezember, das Bein bricht und drei Wochen zu Hause mit einem Gips liegt und dadurch einen Schießtermin in einem Kalendermonat versäumt?

Wie soll er insgesamt auf 18 Trainings kommen, wenn im November das Gipsbein ihn zur Zwangspause zwingt, der elfte Termin, also im elften Monat, nicht einzuhalten, ist? Dann kann er im Dezember acht Trainingstermine nachholen, nämlich den elften, den versäumten, den zwölften, den 13., den 14., den 15., den 16., den 17. und den 18. Im Dezember, wo die Weihnachtsferien anstehen, aufgrund der Witterung die Schießplätze vielleicht geschlossen sind? - Das ist unhaltbar. Wenn er die Pflichttermine nicht wahrnehmen kann, droht der Entzug der waffenrechtlichen Erlaubnis. Das kann er nicht aufhalten.

Wie soll so viel politischer Schwachsinn unseren Schützen draußen auf den Schießständen, zu Hause erklärt werden?

Einem berufstätigen Familienvater, der sich nichts weiter hat zuschulden kommen lassen, außer dass er die Frechheit besessen hat, sich das Bein zu brechen, ohne zu fragen, wird sein Hobby versagt. Er ist dann die Waffenbesitzkarte los.

So eine gesetzliche Regelung ist im Grunde genommen eine Frechheit und in keinem anderen Rechtsbereich zu finden. Das geht nur mit den Schützen.

Sie müssen darüber mit uns reden. Das gehört neu überdacht und auch geändert. Wenn nicht, dann muss auf Bundesebene eine Initiative eingebracht werden. Vergessen Sie nicht, dass Sie Dienstleister der Bürger sind und nicht deren Schikaneur und Oberlehrer.

Das Mindeste, das die Landesregierung durch Erlass einer Rechtsverordnung für die Schützen tun kann, ist ein Wegbewegen von der Kalenderjahrregelung zu einer Zwölfmonatsregelung nach dem Trainingsausfall etwa aufgrund von Krankheit, Unfall oder Urlaub. Wenn im Sommer Schießplätze wegen Waldbrandgefahr oder trockener Witterung zwei, drei Monate gesperrt sind, dann kann man zum Beispiel auch im Sommer drei, vier Monate nicht auf den Schießplatz gehen.

Noch sinnvoller oder bürgerfreundlicher wäre es allerdings, wenn man es im Falle der Nachholung des einen ausgefallenen Trainingstermins darauf beruhen lassen und sagen würde, er hat einen Termin ausfallen lassen und schießt einmal nach. Dann hat er das auch erledigt. Aber das wäre wahrscheinlich viel zu einfach. Ich höre schon

wieder das Wenn und Aber, warum das alles nicht gehen könnte.

Ich kann mir bei diesem fehlenden Realitätsbezug so viel Einsicht bei Ihnen nicht vorstellen. Wir werden es nachher sehen. Ich bin gespannt auf Ihre Ergüsse.

Deshalb überzeugen Sie mich nachher durch Sachinhalte und ordentliche, klare, schützenfreundliche Beiträge. Das wäre unser Ansatz mit der Nachschießmöglichkeit. Die könnten Sie von mir aus nachher gern zum Populismus küren und dürfen Sie auch. Aber denken Sie bitte sachlich und bürgerfreundlich über unsere kritischen Betrachtungen zum Schützenrecht - das ist nicht aus der Luft gegriffen -, zur Willkür im Waffenrecht nach und finden Sie gemeinsam mit uns eine Regelung zugunsten unserer Sportschützen.

Ich wiederhole meine Worte von vor vier Wochen zu dem letzten Antrag: Betrachten Sie die mittlerweile mehr als 51 000, wahrscheinlich schon 52 000 Waffenbesitzkarteninhaber in SachsenAnhalt nicht als lästige Dummköpfe, die es zu gängeln und auszurotten gilt. Diese Menschen lassen eine Menge über sich ergehen für ihr Hobby. Sie lassen sich durchleuchten, stellen Anträge und müssen ein Jahr Mitgliedschaft nachweisen und, und, und. Sie wissen das alle selber, die sich mit dem Thema auskennen.

Die AfD nimmt diese zuverlässigen, loyalen Bürger politisch mit und kämpf Monat für Monat für deren Interessen. Sie dürfen sich gern anschließen, liebe CDU. Ich erinnere daran, Sie stellen sich immer gern als Macher für für die Lösung solcher Probleme dar. Also machen Sie etwas für die Schützen; denn - ich stelle ein Zitat an den Schluss -:

„Wir haben als Politiker dem Gemeinwesen und dem Bürger zu dienen.“

- Walter Wallmann, CDU-Politiker und Jurist. - Danke schön.

(Beifall bei der AfD)

Herr Barth hat sich zu Wort gemeldet.

(Jürgen Barth, SPD: Eine Zwischeninter- vention!)

Eine Zwischenintervention. Herr Barth, Sie haben das Wort.

Lieber Herr Lehmann, ich bin Mitglied im Landesjagdverband.

Ich kann Ihnen sagen, mir ist nicht bekannt, dass der Landesjagdverband die AfD als ihren Anwalt angestellt hat. Das verbitte ich mir. Ich würde das im Jagdverband auch immer vertreten. - Danke.

(Beifall bei der SPD und bei der CDU - Zuruf von Lydia Funke, AfD)

Herr Lehmann, Sie haben die Möglichkeit, darauf zu reagieren.

Ich finde es sehr anmaßend und auch lächerlich, dass ein SPD-Mann wie Sie sich hinstellt, Landesjagdverband - - Ich habe beim letzten Plenum genug Zitate von SPD-Mitgliedern gebracht, die die Schützen als Feindbild darstellen. Da müssen Sie hier gar nicht den Mund aufmachen.

(Beifall bei der AfD)

Fragen sehe ich nicht. Dann danke ich Herrn Lehmann für die Ausführungen. - Wir fahren fort. In der Debatte ist eine Redezeit von drei Minuten je Fraktion vorgesehen. Für die Landesregierung spricht Minister Herr Stahlknecht. Herr Minister, Sie haben das Wort.

Frau Ministerin Keding hat in meiner Abwesenheit in der letzten Landtagssitzung bereits ausgeführt, dass das Waffengesetz nach unserer Auffassung ausgewogen und ausreichend reglementiert ist. Insbesondere die strengen Maßstäbe, die das deutsche Waffenrecht an den Erwerb und den Besitz von erlaubnispflichtigen Schusswaffen legt, sind erforderlich und halte ich auch für wichtig, um gerade in diesem sensiblen Bereich die besonderen Gefahrenabwehrrechte zu gewährleisten.

Ich bin davon überzeugt - ich wiederhole das auch immer wieder gern, im Innenausschuss war das ja auch schon Ihr Ansinnen -, dass die Sportschützen in unserem Land mit den Waffen sehr verantwortungsvoll umgehen und mit den vorhandenen Regelungen sehr zufrieden sind.

Ich bin häufig bei den Schützen- und Landesschützentagen. Sie können sich dort einmal erkundigen. Ich glaube auch, dass Sie dort parteipolitisch nicht so eine besondere Rolle spielen. Aber das ist ein anderes Thema.

Die Regelung in § 14 Abs. 2 des Waffengesetzes in Bezug auf das regelmäßige Schießen zum Nachweis des Bedürfnisses schafft eben einheitliche Maßstäbe für die Sportschützen in ganz Deutschland. Wenn wir das weiter ausgestalten, ändern, ausdehnen würden, dann konterkarieren wir den bundeseinheitlichen und bundesweiten Vollzug des Waffengesetzes.

Natürlich ist es zum Nachweis des Bedürfnisses eines regelmäßigen Schießens angebracht, zu trainieren, um auch die Ernsthaftigkeit des Bedürfnisses zu dokumentieren. Das tun die Schützen und haben deshalb auch regelmäßig Training. Ich besuche viele Schützenvereine im Land, die auch regelmäßig trainieren und dem Sportgedanken sehr gut nachkommen.

Insofern sehe ich keine Notwendigkeit, jetzt in der Verordnung etwas weiter auszudehnen. - Herzlichen Dank.