Protokoll der Sitzung vom 21.11.2018

Glaubenskampf in der Tierproduktion, an welcher Stelle Kosten und Verluste gegeneinander abgerechnet werden können.

Die GRÜNEN wollen, dass der Verbraucher diese Kosten komplett trägt - mit allen Konsequenzen. Der andere Teil der Streitkoalition möchte, dass die Kosten auf die Allgemeinheit umgelegt werden. In einer Solidargemeinschaft halte ich das für vernünftig.

(Dorothea Frederking, GRÜNE: Also am Ende zahlen die Verbraucherinnen und Verbraucher auch dafür! - Sebastian Strie- gel, GRÜNE: Auch die Vegetarier! Völlig sinnfrei!)

Über die Änderungen des § 1 und des § 3 Abs. 1, 2 und 3 brauchen wir nicht zu diskutieren; denn diese sind nicht mehr und nicht weniger als Aktualisierungen oder Präzisierungen. Allerdings ist der Vorschlag zu § 3 Abs. 4 meiner Meinung nach absurd; denn ein Bekenntnis zur Weiterführung der anteiligen Finanzierung ist richtig, wichtig und gut. Jedoch sind die Beschränkung allein auf das Jahr 2019, die Absenkung auf 12,5 % im Jahr 2020, also eine Verminderung um 50 %, sowie das Fehlen einer Regelung für die Folgejahre nicht klug und zeugen nicht von einer verlässlichen Politik. Eher scheint hier wieder einmal der Schwanz mit dem Hund zu wedeln.

Ich schlage Ihnen für Absatz 4 die folgende Fassung vor: Das Land erstattet der Tierseuchenkasse für die Gewährung der Beihilfen 25 vom Hundert der Kosten der Beseitigung. Die Tierseuchenkasse rechnet jeweils am Ende eines Kalendervierteljahres mit dem Land ab. Sie erkennen das konservative Profil: bewahren, was sich bewährt hat - wie eben dieser vierte Absatz.

Der Änderungsantrag liegt vor. Ich bitte um Ihre Zustimmung. - Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Ich sehe keine Fragen. Dann danke ich Herrn Olenicak für den Redebeitrag. - Für die SPD spricht der Abg. Herr Barth. Herr Barth, Sie haben das Wort.

Vielen Dank, Herr Präsident. - Meine sehr verehrten Damen und Herren! Am Freitag, dem 16. November 2018, endete die Frist für die Einreichung von Anträgen auf Dürrehilfe. In Summe wurden nach Angaben des MULE 653 Anträge gestellt. Stimmt die Zahl?

(Ministerin Prof. Dr. Claudia Dalbert: Es sind noch mehr!)

- Es sind also noch mehr. - Diese Zahl verdeutlicht, dass es vielen landwirtschaftlichen Unternehmen im Land nicht gut geht und dass sie auf Unterstützung durch das Land angewiesen sind. Das betrifft vor allem die tierhaltenden Betriebe, die neben der Dürrekatastrophe auch noch mit niedrigen Preisen für Milch und Schweinefleisch zu kämpfen haben. Ich will gar nicht von den erhöhten Futterkosten reden, die auf sie zukommen.

(Dorothea Frederking, GRÜNE: Aber das sagt doch, dass die Preise höher sein müs- sen!)

- Ja, Doro, lass mich einmal ausreden. - Vor diesem Hintergrund wäre es, denke ich, ein fatales Signal, wenn wir zum jetzigen Zeitpunkt diese Zuschüsse für die Tierseuchenkasse abschaffen würden.

(Dorothea Frederking, GRÜNE: Aber die reichen doch nicht!)

Deshalb ist es für uns folgerichtig, dass wir die Unterstützung zumindest für das kommende Jahr in der bisherigen Höhe beibehalten.

(Zuruf von Sebastian Striegel, GRÜNE)

Es ist hier schon mehrfach davon gesprochen worden, dass im nächsten Jahr bei der Aufstellung des Doppelhaushaltes erneut darüber gesprochen werden soll. Sollte es dazu kommen, werden wir dafür plädieren, die frei werdenden Mittel für Investitionen in das Tierwohl zu verwenden, um die Erneuerung von Stallanlagen zu ermöglichen.

(Zustimmung bei der SPD und bei den GRÜNEN). Investitionen in das Tierwohl - so sehen wir es zumindest - tragen dazu bei, Tierverluste zu minimieren. Das gilt allerdings nur für den Fall, dass es dazu kommt; denn das Geld für diesen Zweck sollte nicht verloren sein. Frau Eisenreich, ich habe noch einen Hinweis für Sie: Wir lehnen die Weidetierprämie nicht ab. Vielmehr haben wir noch Beratungsbedarf, weil der Sachverhalt nicht so einfach ist, wie er seinerzeit in Ihrem Antrag dargestellt wurde. Deshalb werden wir uns weiterhin mit dem Thema befassen. Meine Damen und Herren! Der Gesetzentwurf soll zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sowie zur Mitberatung in den Finanzausschuss überwiesen werden. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Zustimmung bei der SPD)

Fragen sehe ich nicht. Dann danke ich Herrn Barth für die Ausführungen. - Für die CDU spricht noch einmal der Abg. Herr Heuer.

(Zuruf - Guido Heuer, CDU: Ich mache es kurz!)

Herr Heuer, Sie haben das Wort.

Danke, Herr Präsident.

(Dorothea Frederking, GRÜNE: Bist du jetzt überzeugt?)

Liebe Kollegin Dorothea Frederking, heute früh in der Beratung des Finanzausschusses zum Einzelplan 15 habe ich bewusst unseren Landesrechnungshof gefragt. Der hat sich eindeutig dazu positioniert, dass das Tierkörperbeseitigungsgesetz ordnungspolitisch richtig ist.

(Zustimmung bei der CDU - Zuruf von Se- bastian Striegel, GRÜNE)

- Doch, das ist so. Olaf, du warst dabei, du hast den Finanzausschuss geleitet. Das war so.

(Olaf Meister, GRÜNE: Ja!)

Bei diesem Tierkörperbeseitigungsgesetz geht es vor allem um die Beseitigung der Tierkörper der Kategorien 1 und 2. Richtig, Doro? - Ja. Darin steht, Kategorie 1: Körperteile und Häute von TSE-verseuchten Tieren - das heißt Enzephalopathie; das ist eine Hirnkrankheit - sowie anderen Tieren als Nutz- und Wildtieren.

Jetzt wissen wir genau, dass die ASP vor der Haustür steht. Sie wird im nächsten Jahr kommen; davon können wir ausgehen. Sie ist in Polen, sie ist in Tschechien, sie ist in Belgien. Genau deshalb werden wir auch darüber noch einmal reden.

(Olaf Meister, GRÜNE: Das ist doch Quatsch! - Ministerin Prof. Dr. Claudia Dal- bert: Das ist doch falsch! Bei einer Tier- seuche werden die Kosten doch ohne- hin von der Tierseuchenkasse übernom- men!)

- Nein, das ist kein Quatsch, Olaf. Das ist überhaupt kein Quatsch.

(Zuruf Dorothea Frederking, GRÜNE)

- Ja, Doro, du kannst gleich fragen.

Noch einmal zu deinem Argument hinsichtlich der Lebensmittel. Wir machen ein Programm. Die Mittel haben wir in den Haushaltsplan eingestellt; das haben wir jedenfalls vor. Das haben wir heute im Finanzausschuss auch beschlossen.

Wenn der Haushalt so verabschiedet wird, steht es darin.

Jetzt muss ich aber einmal eines sagen: Wir in Sachsen-Anhalt werden es allein nicht damit schaffen, dass die Lebensmittel teurer werden, dass die Wertschöpfung höher wird. Wir können das unterstützen. Aber unsere landwirtschaftlichen Betriebe einseitig zu benachteiligen, während sie ringsherum in allen anderen Ländern noch gefördert werden, ist das falsche Signal an unsere Landwirtschaft.

(Zustimmung bei der CDU)

Dasselbe Thema haben wir beim Forst. Darüber werden wir demnächst beraten. Das ist doch genau das Thema. Wir müssen unsere Betriebe im Land unterstützen, statt sie zu schädigen. Wir müssen dafür sorgen, dass sie nicht stärker benachteiligt werden als in anderen Bundesländern.

(Zustimmung bei der CDU und bei der AfD - Siegfried Borgwardt, CDU: Das nennt man Selbstkasteiung!)

Herr Heuer, es gibt zwei Fragen. - Als Erstem erteile ich Herrn Knöchel das Wort.

Ja, das war ja klar.

Na ja, Sie führen sozusagen als Beleg für den Gesetzentwurf den Landesrechnungshof an. Ja, es ist richtig, ordnungspolitisch ist es sinnvoll, die Tierkörperbeseitigung schon aus Gründen der Gefahrenabwehr zu regeln. Aber worin liegt dann die Begründung dafür, dass es öffentlich finanziert werden muss?

(Zustimmung bei den GRÜNEN)

Herr Knöchel, wenn wir das nicht verlängern, dann kann das Land zum Beispiel auch die Verträge mit der SecAnim GmbH nicht mehr verhandeln - es ist eine kommunale Aufgabe -, dann bekommen wir einen Flickenteppich und andere Regelungen von Landkreis zu Landkreis. Das ist der Grund, warum wir uns beteiligen müssen, damit wir das Heft in der Hand haben.

(Zustimmung von Andreas Schumann, CDU)

Frau Frederking hat eine Frage. - Frau Frederking, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Heuer, wir brauchen keine Signale, wir brauchen etwas, das der Landwirtschaft wirklich hilft.

(Zustimmung bei den GRÜNEN - Jens Kol- ze, CDU: Das ist Grün!)

Die Beihilfe zur Tierkörperbeseitigung wäre nur ein Tropfen auf den heißen Stein, verglichen mit den anderen Aufwendungen, die man in der Tierhaltung hat, durch Impfungen, Untersuchungen usw.

Wenn man zwischen den Bundesländern einen Ausgleich schaffen will, dann kann man das mit dieser Beihilfe ohnehin nicht schaffen. Ich nehme nur einmal die Entsorgungskosten für eine Sau mit einem Gewicht von 150 kg. In Sachsen-Anhalt kostet das 33 €, in Niedersachsen 11 €. Das heißt, diese Spanne ist viel größer als das, was das Land gewähren könnte.

(Unruhe bei allen Fraktionen)