Protokoll der Sitzung vom 22.11.2018

Sie gehen jetzt auf andere Aspekte ein. Es geht nur um das, was Ihnen persönlich angetan wurde.

Genau. Jemand, der hier sagt „Danke Antifa“, hat kein Recht, die AfD zu kritisieren, und mich auch nicht.

(Thomas Lippmann, DIE LINKE: Ihre Rede- zeit ist zu Ende!)

Das ist so.

(Unruhe - Cornelia Lüddemann, GRÜNE, lacht)

Eine Fraktion, die Hausbesetzungen in der Hafenstraße toll findet, hat kein Recht, die AfD zu kritisieren.

(Unruhe bei der LINKEN, bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Herr Lehmann, ich muss Sie darauf hinweisen - ich habe es jetzt zweimal gesagt -, das ist keine persönliche Bemerkung.

Das will keiner hören.

Das ist eigentlich ein Redebeitrag, den Sie hier halten wollen. Den muss ich jetzt an dieser Stelle abbrechen.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Dann machen wir das so. Aber - -

Es tut mir leid. Aber das geht nicht.

(Beifall bei der LINKEN, bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Das steht Ihnen nicht zu. Sie sollten vor der eigenen Haustür kehren. Wir könnten noch viele Beispiele anführen.

(Wolfgang Aldag, GRÜNE: Es ist Schluss, Herr Lehmann! - Eva von Angern, DIE LINKE: Haben Sie es nicht mitgekriegt?)

Genau so ist das. - Danke schön.

(Beifall bei der LINKEN, bei der SPD und bei den GRÜNEN - Andreas Steppuhn, SPD: Schönen Feierabend!)

Sehr geehrte Damen und Herren! Beschlüsse werden zur Sache gemäß § 46 Abs. 6 der Geschäftsordnung des Landtages nicht gefasst. Damit ist der Tagesordnungspunkt beendet.

Wir treten nunmehr in die Mittagspause ein. Wir sehen uns um 14:18 Uhr wieder im Plenum.

Unterbrechung: 13:18 Uhr.

Wiederbeginn: 14:22 Uhr.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir sollten uns langsam doch auf unsere Plätze begeben.

(Unruhe)

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir fahren in der Tagesordnung fort. Wie gestern beschlossen wurde, haben wir Tagesordnungspunkt 27 nach vorn, gleich hinter die Mittagspause, verlegt.

Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 27

Beratung

Entlassung der Ministerin für Justiz und Gleichstellung

Antrag Fraktion AfD - Drs. 7/3596

Herr Höse ist schon hier vorn. Herr Höse, ich würde Ihnen jetzt das Wort erteilen. Bitte.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Werte Abgeordnete! Ist es rechtstaatliches, transparentes Handeln, wenn die Staatsanwaltschaft Dessau unwahre Tatsachen zum Tatablauf der Presse mitteilt und damit das Volk und die Öffentlichkeit täuscht? Ist es rechtsstaatliches und transparentes Handeln, wenn der Generalstaatsanwalt und Sie, Frau Minister, uns Parlamentariern im Ausschuss falsche Tatsachen über den Tathergang darlegen?

(Sebastian Striegel, GRÜNE: Das ist doch eine Falschbehauptung!)

Oder ist das genau die Art von Vermischung von Tatsachen und Meinungen, von Wertungen und Schlussfolgerungen, dieses Nichtakzeptieren von Tatsachen, das Sie uns unterstellen?

Mit diesem Vorgehen haben die Staatsanwaltschaft Dessau unter Leitung des linken Oberstaatsanwaltes B. und genau Sie selbst, Frau Minister - um mit Ihren Worten zu sprechen -, Misstrauen gesät, die Professionalität und Rechtschaffenheit Ihres Justizapparates infrage gestellt und das Vertrauen in die Institution Strafverfolgung erschüttert.

(Zustimmung bei der AfD)

Sie waren es, nicht wir!

Ich wiederhole mich gern: Es geht nicht darum, dass wir als AfD in die Gewaltenteilung eingreifen wollen, juristische Bewertungen vornehmen oder vorgenommene juristische Bewertungen als falsch oder richtig bewerten wollen. Am allerwenigsten geht es darum, den Rechtsstaat systematisch zu untergraben, wie es der linke Chefpropagandist der GRÜNEN hier voller Hass ausspie.

Nein, Frau Minister, es geht uns einzig und allein darum, dass den Ausschussmitgliedern, dem Parlament und nicht zuletzt der Öffentlichkeit die Unwahrheit über die juristisch zu beurteilenden Tatsachen erzählt wurde.

(Zustimmung bei der AfD)

Oder soll ich sagen, dass - bewusst oder unbewusst, sei dahingestellt - gelogen wurde? - Sie wissen es genau, dass es so ist; denn Sie gaben

im Septemberplenum zu Protokoll, das Video gesehen zu haben. Das hätten Sie nicht tun sollen, Frau Minister; denn dann hätten Sie ruhigen Gewissens bei Ihrer Version bleiben und uns weiterhin als Glaubwürdigkeitszerstörer brandmarken können.

So aber hätten Sie sehen können und müssen, dass entgegen der Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Dessau vom 2. Oktober 2017 der Wittenberger und seine Begleiterin nicht vor dem Arsenal auf vier Syrer trafen, sondern die Syrer sich schon vom Kaufhaus entfernten. Die Deutschen wurden, als sich beide Gruppen in der Bewegung begegneten, vom Tatverdächtigen schon mit dem Mittelfinger begrüßt. Danach änderten sie plötzlich ihre Richtung, gingen zum Arsenal zurück und kreisten die Deutschen provokativ beim Anschließen von deren Fahrrädern ein.

Weiterhin hätten Sie sehen können, dass entgegen der Pressemitteilung der erste körperliche Kontakt eindeutig vom Syrer ausging, dass also sein Wegschubsen keine Abwehr-, sondern schon eine Angriffsaktion war, die nur erwidert wurde.

Des Weiteren hätten Sie sehen können, dass entgegen der Pressemitteilung der Syrer auf den Faustschlag des Deutschen, der eventuell selbst schon eine Notwehr auf eine Beleidigung war - denn auch die Ehre darf als geschütztes Rechtsgut grundsätzlich mit allen Mitteln der Notwehr verteidigt werden -,

(Zustimmung von Jan Wenzel Schmidt, AfD)

und dass der Syrer als Reaktion auf den Faustschlag des Deutschen diesen eben nicht nur mit einem, sondern mit mehreren Faustschlägen am Kopf traf.

Was Sie aber entgegen der Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft nicht hätten sehen, schon gar nicht hätten hören können, sind ausländerfeindliche Beschimpfungen, die Ihre Staatsanwälte scheinbar hörten bzw. noch in der Wochenendbereitschaft ermittelten. Diese passen einfach zu gut in die Wahnvorstellung linker Politik vom bösen, dummen, aggressiven, Ausländer hassenden Deutschen und dem armen, demütigen syrischen Flüchtlingskind, Frau Ministerin.

Hätten Sie den Film gesehen, wäre Ihnen aufgefallen, dass entgegen Ihrer eigenen Aussage im Rechtsausschuss am 10. November 2017 der Deutsche nach einem verbalen Austausch den Syrer eben nicht und nicht zweimal mit der Faust geschlagen und der Syrer daraufhin nicht nur einmal zurückgeschlagen hat.

Sie hätten auch gesehen, dass es entgegen der Aussage des Generalstaatsanwalts im Ausschuss

nicht der Wahrheit entsprach, dass zunächst zwei gezielte Faustschläge auf den Kopf des Syrers erfolgten, dieser den Angreifer dann zur Seite stieß und danach eine Pause eintrat. Nein, Sie hätten eher gesehen, dass der Syrer den Deutschen zuerst gerade von sich weg und dieser den Syrer dann zurückstieß. Schläge auf den Syrer hätten Sie vor der Pause überhaupt nicht sehen können, aber vielleicht wollten Sie es ja.