Protokoll der Sitzung vom 22.11.2018

Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 7/3373

Beschlussempfehlung Ausschuss für Finanzen - Drs. 7/3591

Änderungsantrag Fraktion DIE LINKE - Drs. 7/3627

Entschließungsantrag Fraktion DIE LINKE - Drs. 7/3628

(Erste Beratung in der 55. Sitzung des Landtages am 27.09.2018)

Berichterstatter ist der Abg. Herr Meister. Herr Meister, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich berichte zum Verlauf der Beratungen in den Ausschüssen. Den Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften in der Drs. 7/3373 überwies der Landtag in der 55. Sitzung am 27. September 2018 zur Beratung und Beschlussfassung an den Ausschuss für Finanzen.

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll eine Rechtsgrundlage geschaffen werden, durch welche die abgesenkte Ost-Besoldung in den Jahren 2008 und 2009 für die Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter, welche fristgerecht Widerspruch erhoben haben und deren Widerspruch noch nicht beschieden worden ist, rückwirkend beseitigt wird. Es sollen außerdem finanzielle Anreize zum Hinausschieben des Eintritts in den Ruhestand und zur Übernahme einer Tätigkeit in Mangelbereichen des öffentlichen Dienstes geschaffen werden.

Das Pensionsfondsgesetz wird geändert, sodass erstens eine Anpassung der Zuführungspflichten an die tatsächliche Zuführungspraxis erfolgt, so die Gesetzesbegründung, und außerdem vorfristige Zahlungen für Versorgungsansprüche für ab dem 1. Januar 2007 begründete Dienstverhältnisse ermöglicht werden. Die entsprechende Vorschrift im Landesrichtergesetz wurde ergänzt.

Der Ausschuss für Finanzen befasste sich erstmals in der 40. Sitzung am 17. Oktober 2018 mit dem Entwurf. Zur Beratung lagen dem Ausschuss

die Synopse des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes sowie zwei Änderungsanträge der regierungstragenden Fraktionen vor, welche als Vorlagen 2 bzw. 3 verteilt wurden.

Im Ergebnis der Beratung wurden die kommunalen Spitzenverbände sowie der Deutsche Beamtenbund gebeten, sich zu dem Gesetzentwurf schriftlich zu äußern. Beide kamen dieser Bitte nach.

Eine weitere Beratung zu dem Gesetzentwurf fand in der 43. Sitzung des Ausschusses für Finanzen am 9. November 2018 statt. Ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE, als Vorlage 6 verteilt, sowie zwei weitere Änderungsanträge der regierungstragenden Fraktionen, die als Tischvorlagen verteilt wurden, lagen zur Abstimmung vor. Der als Vorlage 3 verteilte Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen wurde zu Beginn der Beratung zurückgezogen.

Der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE, der sich auf die Nachzahlung von Dienstbezügen bezog, fand nicht die erforderliche Mehrheit.

Ein Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen bezog sich auf die Schaffung der Voraussetzungen für eine bestmögliche Stellenbesetzung, um auch geeigneten Beamten und Beamtinnen die Möglichkeit zu eröffnen, sich zu bewerben. Dieser Änderungsantrag wurde beschlossen.

Ein weiterer Änderungsantrag der regierungstragenden Fraktionen wurde beschlossen; damit wurde die Möglichkeit der Gewährung von Anwärtersonderzuschlägen eingeräumt.

Schließlich fand ein Änderungsantrag der regierungstragenden Fraktionen die erforderliche Mehrheit, sodass dem Fachkräftemangel im Schuldienst begegnet werden kann.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Ausschuss für Finanzen beschloss im Ergebnis seiner Beratung in der 43. Sitzung am 9. November 2018 die Ihnen in der Drs. 7/3591 vorliegende Beschlussempfehlung. Im Namen des Ausschusses für Finanzen bitte ich um Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung. - Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN - Zustimmung bei der SPD)

Ich danke für die Ausführungen von Herrn Meister. - Für die Landesregierung spricht Herr Minister Schröder. Herr Minister Schröder, Sie haben das Wort.

Danke schön. - Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich freue mich, dass

dieses wichtige Gesetz heute auf der parlamentarischen Zielgeraden angekommen ist. Ich will gar nicht so viel zu dem vom Ausschussvorsitzenden Gesagten ergänzen. Ich möchte nur darauf hinweisen: Die abgesenkte Ost-Besoldung für die Besoldungsgruppen ab der Besoldungsgruppe A 10 in den Jahren 2008 und 2009 war verfassungswidrig. Wir werden den betroffenen Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richtern, die noch offene Verfahren haben, die entsprechende Differenz zu den abgesenkten Dienstbezügen nachzahlen.

Viel wichtiger sind aber die Instrumente des finanziellen Dienstrechts, die wir mit diesem Gesetzentwurf jetzt einarbeiten, die dabei helfen, dem deutlich sichtbar drohenden Fachkräftemangel zu begegnen.

Wir werden Zuschläge gewähren können, um den Eintritt in den Ruhestand hinauszuschieben. Wir werden Zuschläge zur Sicherung der Funktions- und Wettbewerbsfähigkeit ermöglichen. Dort, wo eine anforderungsgerechte Besetzung schwierig wird, werden wir zum Anfangsgrundgehalt 10 vom Hundert als Sonderzuschlag gewähren können.

Wir werden für die Gewinnung von Anwärterinnen und Anwärtern finanzielle Möglichkeiten eröffnen. So können in Vorbereitungsdiensten mit unzureichender Bewerberlage Anwärtersonderzuschläge gewährt werden. Und wir werden die Hinzuverdienstgrenze für die Ruhestandsbeamtinnen und Ruhestandsbeamten anheben. All diese wichtigen Instrumente werden uns helfen, dem Fachkräftemangel in der Landesverwaltung zu begegnen.

Ich darf Sie um Zustimmung zu der Beschlussempfehlung bitten.

Unter Verweis auf die Diskussion, die wir schon im Finanzausschuss mit der Fraktion DIE LINKE hatten, darf ich darauf hinweisen, dass eine Umsetzung der Forderung der LINKEN, heute noch einmal mit Änderungsanträgen belegt, zu einer Mehrarbeitszeitvergütungsverordnung beitragen

würde, die bundesweit einmalig ist, und was die Ausdehnung der Zahlungen gemäß dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts anbetrifft, mit lapidaren Mehrkosten von mehr als 60 Millionen € behaftet wäre. Insofern bitte ich Sie, diesem Ansinnen nicht zuzustimmen und der Beschlussempfehlung zu folgen. - Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU)

Herr Minister Schröder, es gibt eine Frage von Herrn Knöchel. - Herr Knöchel, Sie haben das Wort.

Herr Minister, Sie haben darauf hingewiesen, dass das Bundesverfassungsgericht festgestellt hat, dass die Regelungen der Zweiten Besoldungs-Übergangsverordnung verfassungswidrig

waren. Das heißt also, die Feststellung hieß eigentlich: Wenn wir ein verfassungsgemäßes Gesetz gehabt hätten, hätten Sie diese 60 Millionen € bereits im Jahr 2008 zahlen müssen.

Wie können Sie vor diesem Hintergrund dann von Mehrausgaben sprechen? Ist das nicht vielmehr Geld von Bediensteten, das Sie bisher nur nicht ausgegeben haben?

Ich habe auf die Mehrkosten Ihres Antrages hinweisen wollen und schiebe noch einmal in Antwort auf Ihre Anfrage ausdrücklich nach, dass der jetzt auch mit der Beschlussempfehlung vorgeschlagene Weg der ständigen Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichtes entspricht.

Es gibt keine weiteren Fragen. Dann steigen wir jetzt in die Debatte ein. Es ist eine Redezeit von drei Minuten je Fraktion vorgesehen. Für die AfD spricht der Abg. Herr Kohl. Herr Kohl, Sie haben das Wort.

Vielen Dank, Herr Vizepräsident. - Sehr geehrte Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf kommt bei oberflächlicher Betrachtung gut gemeint daher, sodass man diesen ohne Beanstandungen durchwinken könnte. Aber bei genauem Hinsehen fällt eine Regelung auf, die wir nicht unkritisiert lassen können und wollen. Dabei handelt es sich - der Herr Finanzminister hat es gerade angesprochen - um die Einführung des § 23e in das Besoldungs- und Versorgungsrechtsänderungsgesetz.

Zu begrüßen ist, dass die Landesregierung hierbei eigeninitiativ tätig wird und die aus der Zweiten Besoldungs-Übergangsverordnung resultierende verfassungswidrige Regelung nun korrigieren will.

Zu beanstanden ist allerdings, dass nur Beamte eine Nachzahlung erhalten sollen, die fristgerecht ein Rechtsmittel eingelegt haben. Das bedeutet nämlich, dass der gutgläubige Beamte, also jener, der auf die Verfassungskonformität der Zweiten Besoldungs-Übergangsverordnung vertraute, leer ausgeht oder der Dumme ist.

Sicherlich erfüllt die Regelung des § 23e die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes und ist

daher nicht unmittelbar zu beanstanden. Zu kritisieren ist aber, dass keine darüber hinausgehende Regelung getroffen wird, die alle Beamten erfasst, unabhängig davon, ob sie seinerzeit Rechtsmittel eingelegt haben oder nicht.

Gemäß dem Alimentationsprinzip haben Beamte Anspruch auf eine amtsangemessene Besoldung. Offensichtlich wurde mit der Zweiten BesoldungsÜbergangsverordnung gegen dieses Prinzip verstoßen. Beamten wurde ein Teil der ihnen zustehenden Besoldung vorenthalten. Das führt zu Enttäuschung, erzeugt Frust bei den Betroffenen.

Das Schlimmste ist jedoch das Signal, welches Sie mit dieser Entscheidung an die Beamtenschaft senden, nämlich dass ein Misstrauen gegenüber dem Dienstherrn berechtigt ist und im Zweifel belohnt wird. Wenn man so mit den Beamten verfährt, muss man sich nicht wundern, wenn sich mehr und mehr Jobdenken unter den Bediensteten breitmacht.

Wenn Sie schon nicht die Nachzahlung für alle Beamten vornehmen wollen, empfehle ich als Kompensationsmaßnahme, den Beförderungsstau schnellstmöglichst aufzulösen.

Ich habe mit Wohlwollen zur Kenntnis genommen, dass es für die Polizei eventuell ein Sonderbeförderungsbudget geben soll. Das geistert derzeit auch als Gerücht durch die Amtsstuben. Ich bitte Sie, das, sobald sich dieses Gerücht zu einer Tatsache entwickeln oder verfestigen sollte, in geeigneter Weise zu kommunizieren; denn in den Polizeibehörden laufen derzeit große Beförderungsausschreibungen und die Klagebereitschaft unter den Beamten ist ungebrochen groß. Daher wäre es zur Vermeidung von Klagen und zur Sicherung der Ausschreibungsverfahren für die Behörden hilfreich, den Beamten eine konkurrenzentschärfende Nachricht zukommen zu lassen.

Im Übrigen ist es sicherlich nicht verkehrt, über ein angemessenes Sonderbeförderungsbudget für den Justizvollzugsdienst und die Finanzverwaltung nachzudenken bzw. diese Budgets zu beschließen.

Aus den vorgenannten Gründen werden wir uns bei der Abstimmung zu diesem Gesetzentwurf der Stimme enthalten. Dem Änderungsantrag der LINKEN werden wir zustimmen. - Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Fragen sehe ich nicht. Dann danke ich Herrn Kohl für die Ausführungen. - Für die SPD spricht die Abg. Frau Prof. Dr. Kolb-Janssen. Frau Prof. Dr. Kolb-Janssen, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Eigentlich sollte dieser Gesetzentwurf eher eine Reparaturmaßnahme im Nachgang zur Änderung des Beamtengesetzes im letzten Jahr sein. Allerdings wurde im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens dieser Gesetzentwurf durch ein Thema erweitert, sodass es angemessen ist, heute noch einige Sätze dazu zu verlieren.

Ich will jetzt gar nicht viel über die Stelle der Besoldungsgruppe B 4 im BLSA sagen, sondern ich will auf ein Thema eingehen, nämlich die Unterrichtsversorgung an den Schulen in SachsenAnhalt. Mit dem Gesetzentwurf wollen wir versuchen, ein neues Instrument, nämlich die Vergütung der Mehrarbeitszeit, einzuführen, um den Kolleginnen und Kollegen, die freiwillig auf ihren Freizeitausgleich verzichten und an dessen Stelle eine Mehrarbeitszeitvergütung wählen, die Möglichkeit dazu einzuräumen.

Diesbezüglich war das Beamtenrecht bisher sehr restriktiv. Das hat ursprünglich erst ab der 81. Stunde funktioniert. Auch die Stundensätze waren so unattraktiv, dass das im Prinzip kein praktisches Instrument war, um dafür zu sorgen, dass letzten Endes auch tatsächlich mehr Lehrerinnen und Lehrer vor den Klassen stehen.