Diesbezüglich war das Beamtenrecht bisher sehr restriktiv. Das hat ursprünglich erst ab der 81. Stunde funktioniert. Auch die Stundensätze waren so unattraktiv, dass das im Prinzip kein praktisches Instrument war, um dafür zu sorgen, dass letzten Endes auch tatsächlich mehr Lehrerinnen und Lehrer vor den Klassen stehen.
Ich finde, wir haben mit diesem Instrument, das jetzt in das Beamtengesetz Eingang gefunden hat, das Instrumentarium tatsächlich erweitert. Die Erfahrungen in diesem Jahr zeigen, dass 50 % der Lehrer von den Angeboten Gebrauch machen, und das, obwohl wir über die Höhe des Stundenlohnes noch nicht abschließend gesprochen haben. Das ist das Thema, das tatsächlich noch aussteht, wozu auch ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE vorliegt.
Richtig ist: Der Dienstherr hat eine Fürsorgepflicht, die ihm auferlegt, dass er Freizeitausgleich gewähren soll und dass eine Vergütung von Mehrarbeit die Ausnahme ist. Wenn die Ausnahme dann aber greifen soll, wird dies dem Betreffenden in der Regel mit einer Art Bonus, ich sage mal, versüßt oder schmackhaft gemacht. Das heißt, wenn das Ministerium das tatsächlich als Instrumentarium im Sinne einer Motivation nutzen wollte, müsste die Vergütung pro Stunde deutlich über dem eigentlichen Stundensatz liegen. Insoweit habe ich eine gewisse Sympathie für diesen Antrag.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Gut gemeint ist noch lange nicht gut gemacht. Da entschließt sich also die Landesregierung vor dem Hintergrund, dass es immer schwieriger wird, geeignetes Fachpersonal für die Landesverwaltung zu bekommen, in einem Gesetzentwurf Maßnahmen vorzuschlagen, die die Arbeit im öffentlichen Dienst attraktiver machen sollen.
Für Bedienstete, die den Ruhestand etwas hinausschieben wollen, soll es einen Zuschlag geben. Im Gesetzgebungsverfahren ist ein Zuschlag für Anwärterinnen und Anwärter in Mangelberufen hinzugekommen. Der Präsident des BLSA soll in die Besoldungsgruppe B 4 eingruppiert werden. Bei der Versorgung im Altersbereich soll sich Einiges zum Positiven wenden.
Aber: Dann zeigen Sie gleichzeitig in Artikel 2 auf, wie unattraktiv es doch ist, im Land SachsenAnhalt zu arbeiten, welcher Art dieser Dienstherr ist, der sein Personal immer wieder in den Hintern tritt.
Da hat also das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass eine Regelung zur Besoldung verfassungswidrig ist, und der Finanzminister spricht von Mehrausgaben, obwohl doch völlig klar ist, dass er das Geld eigentlich hätte ausgeben müssen, wenn er sich verfassungsgemäß verhalten hätte.
Wiederum sind Beamtinnen und Beamte das Sparschwein des Finanzministers. Das kann nicht sein. Mit einem solchen Bild werden Sie den öffentlichen Dienst im Land Sachsen-Anhalt sicherlich nicht attraktiver machen.
Und ja, Sie versuchen ein anderes Problem zu lösen, nämlich das Problem des katastrophalen Personalbestandes bei Lehrerinnen und Lehrern. Dort wollen Sie in Zukunft Überstunden vergüten, aber Sie sagen nicht, wie. Das Problem, das dahinter steht, ist, dass Sie es seit Jahren versäumt haben, Lehrerinnen und Lehrer einzustellen, und dass der Arbeitsmarkt jetzt schlicht und ergreifend leer gefegt ist.
Wir haben einen Entschließungsantrag vorgelegt, den wir mit dem Gesetzentwurf beschließen sollten. Ja, die Überstundenvergütung soll deutlich über dem Stundensatz der Bediensteten liegen. Denn Sie sollen - Gott verdamm‘ mich noch mal! - nicht die Lehrer zu Überstunden animieren, sondern Sie sollen neue Lehrer einstellen. Sie versuchen jetzt, genau das zu umgehen. Deswegen
Noch einmal: Gut gemeint, schlecht gemacht. Tatsächlich: Sie verhöhnen die Bediensteten in unserem Land, die auf die Rechtmäßigkeit der Tätigkeit ihres Dienstherrn vertraut haben und nicht Widerspruch eingelegt haben. Einmal mehr hat das Verfassungsgericht festgestellt, dass Besoldungsregeln verfassungswidrig sind. Einmal mehr organisieren Sie in der Landesverwaltung Unruhe und Ärger über dieses Gesetz bei den Bediensteten. Sie können das vermeiden, indem Sie unserem Änderungsantrag zustimmen. Ich werbe ausdrücklich darum.
Herr Präsident! In diesem Gesetzentwurf sind Regelungen enthalten, die wir nicht unbedingt brauchen. Es sind sinnvolle Regelungen darin enthalten, und es sind Regelungen enthalten, die wir ablehnen. Aus diesem Grund bitten wir darum, über diesen Gesetzentwurf artikelweise abzustimmen, damit wir unsere Auffassung bei den einzelnen Regelungen kenntlich machen können. Sollten Sie unserem Änderungsantrag nicht zustimmen, werden wir das Gesetz in Gänze ablehnen.
Fragen sehe ich nicht. Dann danke ich Herrn Knöchel für die Ausführungen. - Für die CDUFraktion spricht der Abg. Herr Szarata. Herr Szarata, Sie haben das Wort.
Sehr geehrter Vizepräsident! Hohes Haus! Wenn man als vorletzter Redner spricht, dann ist das Wichtigste meist schon gesagt. Daher möchte ich einen Beitrag zur Einhaltung des Zeitplans leisten. Dennoch kann ich nicht unerwähnt lassen, dass der Gesetzentwurf neben den bereits vorgenommenen Änderungen, die Minister Schröder in beiden Lesungen erläutert hat, in den letzten Wochen noch einmal deutlich verbessert wurde.
An dieser Stelle möchte ich gern hervorheben, dass wir es als Koalition trotz intensiver Haushaltsberatungen schaffen, Zeit und Muße zu finden, um uns mit den wichtigen Themen in unserem Land zu beschäftigen, um gemeinsam zu guten Lösungen zu kommen.
So konnte das Gesetz in den letzten Wochen dahin gehend verbessert bzw. ergänzt werden, dass die Landesregierung Anwärtersonderzuschläge gewähren kann, wenn ein erheblicher Mangel an qualifizierten Bewerberinnen oder Bewerbern besteht. Des Weiteren erhalten Lehrerinnen und
Lehrer an öffentlichen Schulen die Möglichkeit, sich angeordnete und genehmigte Mehrarbeit vergüten zu lassen. Auf Antrag können sie natürlich auch eine Dienstbefreiung erhalten. Konkret heißt das, dass einer Lehrkraft, die Freizeit bevorzugt, diese gewährt wird. Andere Kollegen, die jedoch der finanzielle Aspekt mehr reizt, bekommen die Mehrarbeit vergütet.
Das, meine Damen und Herren, kommt bei den Lehrern gut an. Vor ein paar Tagen konnte man einem Artikel in der „Volksstimme“ entnehmen - Frau Kolb-Janssen ist gerade darauf eingegangen -, dass rund 250 der 500 betroffenen Lehrerinnen und Lehrer das Angebot angenommen haben und sich die Mehrarbeit teilweise auszahlen lassen wollen.
Daher ist die Kritik der GEW nur schwer nachvollziehbar, die eine Billiglohnstrategie unterstellt. Natürlich ist auch uns bewusst, dass die Mehrarbeitsvergütungsverordnung angepasst werden muss. Das steht außer Frage. Dabei sollte natürlich im Vordergrund stehen, dass insbesondere für jüngere Lehrkräfte ein Anreiz gesetzt wird, Mehrarbeit zu leisten. Gleichzeitig dürfen die älteren Arbeitnehmer bei angeordneter Mehrarbeit aber nicht schlechtergestellt werden.
Ich bin mir sicher, dass wir uns bei der Umsetzung dieser Wünsche auf die Kreativität des Finanzministeriums verlassen können. Daher bedarf es keines schnell hingeschusterten Änderungsantrages der LINKEN.
Ziel muss es - natürlich nicht dauerhaft - sein, die Unterrichtsversorgung zu verbessern und somit den Wünschen vieler Eltern Rechnung zu tragen und gleichzeitig die hervorragende Arbeit unserer Lehrkräfte entsprechend zu entlohnen und anzuerkennen.
Meine Damen und Herren! Die Überarbeitung des Gesetzentwurfs ist vollendet. Ich freue mich, mit Ihnen zusammen dem Gesetzentwurf zuzustimmen. - Vielen Dank.
Ich danke Herrn Szarata für die Ausführungen. - Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht der Abg. Herr Meister. Herr Meister, Sie haben das Wort.
Danke. - Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Dieser Gesetzentwurf wurde im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens deutlich aufgerüstet. Das macht ihn im Verfahren spannender und in seinen konkreten Auswirkungen bedeutender, als zu Beginn absehbar war.
Eigentlich sollten nur zurückliegende Fragen der Richterbesoldung nach einem Signalurteil aus dem Nachbarbundesland geklärt und Fragen der Zuführungspraxis an den Pensionsfonds aktualisiert werden. Hierbei handelt es sich um zwei durchaus brisante Fragen. Der Antrag der LINKEN nimmt den einen Punkt auf und fordert die Ausdehnung der Besoldung.
Ich habe wirklich überlegt, wie man mit einer solchen Situation umgeht; denn die Frage der Gerechtigkeit, die Herr Knöchel anspricht, ist elementar. Man muss aber sagen: Wenn wir das so tun, dann sind das die 65 Millionen € bis 70 Millionen € - das steht im Gesetz -, die wir jetzt mit einem Fingerschnippen ausgeben. Das sind 0,6 % des Gesamthaushaltes und somit etwa das Dreifache von dem, was bei dem Titel für den Landesstraßenbau eingestellt worden ist. Das muss einem klar sein. Das ist die Belastung für den Haushalt, die Sie hier einfach mal so vorschlagen, ohne dafür einen Deckungsvorschlag zu unterbreiten. Dem, so meine ich, kann man nicht zustimmen, obwohl man dies mit Blick auf die Menschen versteht.
Bedeutender für die aktuellen Herausforderungen des öffentlichen Dienstes in Sachsen-Anhalt sind die Motivationsaspekte des Gesetzes. Die monetäre Motivation dafür, den Übertritt in den Ruhestand in Mangelbereichen der öffentlichen Verwaltung nach hinten zu schieben, hilft dabei, Experten und Spezialisten etwas länger für den Dienst an der Gesellschaft zu gewinnen. Dem Fachkräftemangel im öffentlichen Dienst kann man am auch Ende des regulären Berufslebens noch begegnen. Was spricht dagegen, diesen Menschen mit Berufserfahrung bei Bereitschaft und bei Bedarf ein besonderes Angebot zu machen? - Wer weiß, wie hilfreich die Erfahrungen hiermit bei einer Debatte um einen flexiblen Renteneintritt noch werden können.
Dem anderen Ende, nämlich dem Beginn des öffentlichen Dienstes, wendet sich die mögliche Mehrvergütung bei Berufsanfängern zu. Damit sollen geeignete Beamtenanwärter und -anwärterinnen animiert werden, sich zu bewerben, um eine bestmögliche Stellenbesetzung zu ermöglichen. Beispielhaft wurden die Justizangestellten angeführt, die bereits einen Berufsabschluss für eine Ausbildung im Justizdienst mitbringen müssen. Wir haben diese Möglichkeit auf die anderen Bereiche, von denen wir meinen, dass dort Mangelbereiche entstehen können, ausgeweitet.
In der vollen Bandbreite des Dienstalters bewegt sich die neue Möglichkeit zur Mehrarbeitsvergütung für Lehrerinnen und Lehrer. Neben der Abgeltung von sich häufenden Überstunden durch Freizeit ist eine Auszahlung derselben möglich.
Der Aspekt der Freiwilligkeit war dabei wesentlich. Die ersten Rückmeldungen dazu legen nahe, dass diese Möglichkeit genutzt werden wird und die gesetzlichen Regelungen dafür angebracht sind.
Die Koalitionspartner haben sich zudem darauf verständigt, dass die Landesregierung die Mehrarbeitsvergütungsverordnung nach oben anpassen wird, damit die Überstunden im Durchschnitt nicht schlechter bezahlt werden als die reguläre Arbeitszeit. Diese Regelung ist ein Versuch, dem Lehrermangel im Land zu begegnen. Ziel ist natürlich die Einstellung von Lehrkräften. Allein, diese sind Mangelware, weshalb wir vernünftigerweise, so meine ich, auch auf diese Möglichkeit zurückgreifen.
Wichtig ist, dass die Wahlfreiheit zwischen Bezahlung und Freizeitausgleich erhalten bleibt. Gleichzeitig stehen mehr als 200 000 Überstunden bei den Lehrkräften zu Buche, die so ein Stück weit abgebaut werden können, da es nicht möglich ist, die gesamten Überstunden durch Freizeit zu kompensieren. Um die Bindung von Fachkräften und deren Motivation zu ermöglichen, bitte ich um Ihre Zustimmung.
Wir kommen nun zum Abstimmungsverfahren. Es liegt ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 7/3627 vor. Wir stimmen zuerst über diesen Änderungsantrag ab. Wer für diesen Änderungsantrag stimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Fraktion DIE LINKE und die AfD. Wer stimmt dagegen? - Das sind die Koalition und ein fraktionsloser Abgeordneter. Wer enthält sich der Stimme? - Niemand. Damit hat dieser Antrag keine Zustimmung erhalten.
Wie von der Fraktion DIE LINKE beantragt, stimmen wir nun artikelweise über den Gesetzentwurf in der Fassung der Beschlussempfehlung ab. Ich rufe Artikel 0/1 auf. Wer Artikel 0/1 seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalition und ein fraktionsloser Abgeordneter. Wer stimmt dagegen? - Niemand. Enthaltungen? - Das sind die Fraktion DIE LINKE und die Fraktion der AfD. Damit ist Artikel 0/1 zugestimmt worden.
Nun stimmen wir über Artikel 1 ab. Wer für Artikel 1 stimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalition und die Fraktion DIE LINKE sowie ein fraktionsloser Abgeordneter. Wer stimmt dagegen? - Niemand. Wer enthält sich der Stimme? - Die AfD-Fraktion. Damit ist Artikel 1 zugestimmt worden.
Wir stimmen über Artikel 2 ab. Wer für Artikel 2 stimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalition und ein fraktionsloser Abgeordneter. Wer stimmt dagegen? - Die Fraktion DIE LINKE. Wer enthält sich der Stimme? - Die AfDFraktion. Damit ist Artikel 2 zugestimmt worden.
Dann stimmen wir über Artikel 3 ab. Wer für Artikel 3 stimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen, die Fraktion DIE LINKE und der fraktionslose Abgeordnete. Wer stimmt dagegen? - Niemand. Stimmenthaltungen? - Das ist die AfD-Fraktion. Damit ist Artikel 3 beschlossen worden.