Protokoll der Sitzung vom 22.11.2018

Wir stimmen über Artikel 4 ab. Wer für Artikel 4 stimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen und der fraktionslose Abgeordnete. Wer stimmt dagegen? - Das ist die Fraktion DIE LINKE. Wer enthält sich der Stimme? - Das ist die AfD-Fraktion. Damit ist Artikel 4 beschlossen worden.

Wir stimmen über Artikel 5 ab. Wer für Artikel 5 stimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen und der fraktionslose Abgeordnete. Wer stimmt dagegen? - Niemand. Wer enthält sich der Stimme? - Das sind die Fraktion DIE LINKE und die AfD-Fraktion. Damit ist Artikel 5 beschlossen worden.

Wir stimmen über Artikel 6 - Inkrafttreten - ab. Wer für Artikel 6 stimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen und der fraktionslose Abgeordnete. Wer stimmt dagegen? - Niemand. Wer enthält sich der Stimme? - Das sind die Fraktion DIE LINKE und die AfD-Fraktion. Damit ist Artikel 6 beschlossen worden und die Abstimmung über die einzelnen Artikel abgeschlossen.

Wir stimmen nun über die Artikelüberschriften ab. Wer für die Artikelüberschriften stimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? - Niemand. Wer enthält sich der Stimme? - Das sind die Fraktion DIE LINKE und die AfD-Fraktion. Damit wurden die Artikelüberschriften beschlossen.

Dann stimmen wir über die Gesetzesüberschrift ab. Sie lautet: Zweites Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften. Wer für diese Gesetzesüberschrift ist, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen und der fraktionslose Abgeordnete. Wer stimmt dagegen? - Niemand. Stimmenthaltungen? - Das sind die Fraktion DIE LINKE und die AfD-Fraktion. Damit ist die Gesetzesüberschrift beschlossen worden.

Dann stimmen wir über das Gesetz in seiner Gesamtheit ab. Wer für das Gesetz in seiner Gesamtheit ist, den bitte ich um das Kartenzeichen. -

Das sind die Koalitionsfraktionen und der fraktionslose Abgeordnete. Wer stimmt dagegen? - Das ist die Fraktion DIE LINKE. Wer enthält sich der Stimme? - Das ist die AfD-Fraktion. Somit hat dieses Gesetz die Zustimmung des Hohen Hauses erhalten.

Wir stimmen jetzt noch über den Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 7/3628 ab. Wer für diesen Entschließungsantrag stimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das ist die Fraktion DIE LINKE. Wer stimmt dagegen? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer enthält sich der Stimme? - Das ist die AfD-Fraktion. Damit ist der Entschließungsantrag abgelehnt worden. Somit ist der Tagesordnungspunkt 15 abgearbeitet.

Wir kommen nunmehr zum

Tagesordnungspunkt 19

Zweite Beratung

Ausbildungsabbrüche in Sachsen-Anhalt reduzieren

Antrag Fraktion DIE LINKE - Drs. 7/383

Beschlussempfehlung Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration - Drs. 7/3584

(Erste Beratung in der 9. Sitzung des Landtages am 29.09.2016)

Die Berichterstatterin ist die Abg. Frau Zoschke. Frau Zoschke, Sie haben das Wort.

Herr Vorsitzender! Werte Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 7/383 wurde in der 9. Sitzung des Landtages am 29. September 2016 zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration überwiesen. Die Ausschüsse für Bildung und Kultur sowie für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung wurden mitberatend beteiligt.

Mit dem Antrag wird die Landesregierung aufgefordert, Maßnahmen zu ergreifen, um die hohe Zahl vorzeitig gelöster Ausbildungsverträge deutlich zu senken. Dazu gehört, die Eignung der Ausbildungsstätte nach Erteilung der erstmaligen Ausbildungsberechtigung regelmäßig zu überprüfen und die Mängel in der betrieblichen Ausbildung frühzeitig festzustellen und zu beheben.

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration hat den Antrag erstmals in der 4. Sitzung am 19. Oktober 2016 beraten. In dieser verständigte er sich auf Antrag der Koalitionsfraktionen darauf, ein Fachgespräch durchzuführen.

Dieses Fachgespräch fand in der 6. Sitzung am 16. November 2016 statt. Auf Antrag der Fraktion der AfD wurde es in öffentlicher Sitzung durchgeführt. Dazu wurden unter anderem das Institut für Strukturpolitik und Wirtschaftsförderung in Halle, die Industrie- und Handelskammern, die Handwerkskammern, Vertreter von Gewerkschaften, Landesschülerräte aus Magdeburg und Halle, Vertreter einer Arbeitsagentur und der Allgemeine Arbeitgeberverband der Wirtschaft für SachsenAnhalt e. V. eingeladen.

In der 7. Sitzung am 7. Dezember 2016 verständigte sich der Ausschuss zum weiteren Verfahren. Es wurde festgelegt, das Thema in der Sitzung am 26. April 2017 erneut aufzurufen. In dieser sollte ein weiteres Fachgespräch stattfinden, wozu die Vorsitzende des Landesbeirates Sachsen-Anhalt „Übergang Schule - Beruf“ und der Verfasser der Studie „Vorzeitig gelöste Ausbildungsverträge in der dualen Ausbildung in Sachsen-Anhalt im Jahr 2014“ eingeladen werden sollten.

Jedoch verständigte sich der federführende Ausschuss in der 10. Sitzung am 22. Februar 2017 darauf, das Fachgespräch später, und zwar erst in der Sitzung am 16. August 2017 durchzuführen. Grund dafür war eine Fachklausur des Landesbeirates „Übergang Schule - Beruf“ zum Thema „Ausbildungserfolge sichern“ am 10. Mai 2017, deren Auswertung abgewartet werden sollte.

Das genannte Fachgespräch fand, wie vereinbart, in der 14. Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Integration am 16. August 2017 statt. Darin berichtete die Vorsitzende des Landesbeirates Sachsen-Anhalt „Übergang Schule - Beruf“ über den Inhalt, den Verlauf und die Schlussfolgerungen der im Mai 2017 durchgeführten Fachklausur.

Der Verfasser der Studie „Vorzeitig gelöste Ausbildungsverträge in der dualen Ausbildung in Sachsen-Anhalt im Jahr 2014“ vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung erläuterte anhand einer umfangreichen Präsentation die genannte Studie und informierte den Ausschuss über erhobene Daten und Schlussfolgerungen aus der Studie.

Unmittelbar im Anschluss an das Fachgespräch kam der Ausschuss überein - auch angesichts der Tatsache, dass gerade erst das neue Ausbildungsjahr begonnen hatte -, über den Antrag in einem Jahr, also im Sommer 2018, wieder zu beraten. Dann sollten auch die Ergebnisse der Umsetzung der Schlussfolgerungen aus der Fachklausur des Landesbeirates, also zum Beispiel die Stichworte Branchendialoge und Unterstützung der Mobilität der Auszubildenden, in die Beratung einbezogen werden.

Der Antrag in der Drs. 7/383 wurde somit in der 26. Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Integration am 15. August 2018 wieder aufgerufen. Dem Ausschuss lag dazu als Tischvorlage der Entwurf einer vorläufigen Beschlussempfehlung der Koalitionsfraktionen vor.

In dieser geänderten Fassung des Antrages sprachen sich die Koalitionsfraktionen für eine gesetzlich vorgeschriebene Mindestausbildungsvergütung, für eine Novellierung des Berufsbildungsgesetzes, für die Einführung eines Azubi-Tickets im Land und für eine grundsätzliche Modernisierung der beruflichen Bildung aus. Zu Letzterem soll eine Ausstattungsoffensive für die Berufsschulen gestartet werden, insbesondere im Bereich der Digitalisierung.

Ferner soll eine frühzeitige Berufsorientierung ohne Geschlechterstereotypen an allen Schulen des Landes angeboten werden. Die positiven Erfahrungen aus dem Landesprogramm „Zukunftschance assistierte Ausbildung“ sollen in die Weiterentwicklung des Bundesprogramms der assistierten Ausbildung eingebracht werden. Schließlich sprachen sich die Koalitionsfraktionen dafür aus, die Qualität der Ausbildung in den Blick zu nehmen und für ein gutes Ausbildungsklima zu werben.

Die Koalitionsfraktionen teilten mit, in den Entwurf der vorläufigen Beschlussempfehlung in die Nrn. 4 und 5 je eine Ergänzung aufnehmen zu wollen, um die sie von der Fraktion DIE LINKE im Vorfeld der Sitzung gebeten worden waren. Bei Nr. 4 handelte es sich um die Aufnahme der Wörter „einerseits“ und „andererseits“. Bei Nr. 5 sollte im letzten Satz klargestellt werden, dass auch Verstöße gegen die Handwerksordnung und gegen das Berufsbildungsgesetz zu ahnden sind. Die Ahndung soll durch die zuständigen Stellen erfolgen.

Diese Fassung einer vorläufigen Beschlussempfehlung mit dem neuen Titel „Berufliche Ausbildung attraktiv gestalten“ wurde vom Ausschuss mit 8 : 0 : 3 Stimmen angenommen und an die beiden mitberatenden Ausschüsse weitergeleitet.

Der Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung hat sich mit dem Antrag und der vorläufigen Beschlussempfehlung in der 20. Sitzung am 13. September 2018 befasst. Er hat sich der vorläufigen Beschlussempfehlung in unveränderter Fassung mit 8 : 0 : 2 Stimmen angeschlossen.

Der Ausschuss für Bildung und Kultur hat sich mit dem Antrag und der vorläufigen Beschlussempfehlung in der 26. Sitzung am 14. September 2018 befasst. Auch er hat sich der vorläufigen Beschlussempfehlung in unveränderter Fassung

angeschlossen. Das Stimmenverhältnis lautete 7 : 0 : 4.

Die abschließende Beratung im federführenden Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration fand in der 30. Sitzung am 7. November 2018 statt. Die vorläufige Beschlussempfehlung wurde zur Abstimmung gestellt und der Antrag in der Drs. 7/383 in der geänderten Fassung verabschiedet.

Die Beschlussempfehlung liegt dem Plenum heute in der Drs. 7/3584 mit der Bitte um Zustimmung vor. Im Namen des Ausschusses bitte ich, dieser Empfehlung zu folgen. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der LINKEN)

Fragen sehe ich nicht. Dann danke ich Frau Zoschke für die Berichterstattung. - Wir steigen jetzt in die Debatte ein. Es sind drei Minuten Redezeit je Fraktion vorgesehen. Für die Landesregierung spricht jetzt Ministerin Frau GrimmBenne. Frau Ministerin, Sie haben das Wort.

Herzlichen Dank, Herr Präsident. - Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Eigentlich sind es gute Nachrichten für junge Menschen in Sachsen-Anhalt: Im statistischen Landesdurchschnitt stehen für jede ausbildungsinteressierte Person 1,1 Ausbildungsstellen zur Verfügung. Die Kehrseite der Medaille ist allerdings, dass die Zahl der unbesetzten Ausbildungsstellen wächst und zum Stichtag 30. September 2018 bei knapp 1 100 lag.

Umso wichtiger ist es, dass wir uns intensiv mit der Attraktivität der dualen Berufsbildung und mit der Qualität in der Umsetzung der Berufsausbildung beschäftigen. Um bei jungen Menschen überhaupt einen Fuß in die Tür zu bekommen, muss eine Ausbildung gegenwartsbezogen sein und als zukunftsträchtige Perspektive für das eigene Arbeitsleben wahrgenommen werden.

Zukunftsperspektive wird vermittelt, wenn den jungen Menschen deutlich wird, dass eine Lehre die gleichen Chancen auf Erfolg und Karriere eröffnet wie der Weg über eine Hochschulausbildung.

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Eine Mindestausbildungsvergütung trägt insbesondere in den Berufsgruppen, in denen Auszubildende wenig verdienen, zur Steigerung der Attraktivität der Ausbildung bei. Ich bin dem Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration sehr dankbar, dass er diesen wichtigen Punkt in seine Beschlussempfehlung aufgenommen hat.

Auch die Reduzierung der Mobilitätsausgaben von Auszubildenden für ihren Weg zum jeweiligen Lern- bzw. Ausbildungsort trägt dazu bei, dass eine Ausbildung an Attraktivität gewinnt. Da die Federführung für die Bearbeitung des Landtagsbeschlusses zum Azubi-Ticket beim Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr liegt, kann ich nur so viel sagen: Wir setzen uns im Ministerium auch für die möglichst zeitnahe und gerechte Entlastung der Auszubildenden ein.

Das hierfür zunächst am wirksamsten scheinende Mittel ist die sogenannte Fahrtkostenrichtlinie des Bildungsministeriums. Diese soll inhaltlich überarbeitet und finanziell deutlich besser ausgestattet werden, und das schon im nächsten Haushaltsjahr. Dies ist ein guter und wirksamer Anfang. An dieser Stelle hören wir aber nicht auf. Parallel dazu arbeiten wir zusammen mit den Fraktionen weiter an einer Lösung für ein echtes AzubiTicket. Vielleicht wird es erst einmal in einer Modellregion eingeführt.

Bereits landesweit ist in allen Sekundar- und in einem guten Teil der Förderschulen eine Berufsorientierung im Rahmen des Landesprogramms Brafo verfügbar. Hierbei entwickeln die Schülerinnen und Schüler eine Idee, welchen Beruf sie erlernen möchten. Das Ministerium setzt den Landtagsbeschluss „Vertiefte Berufsorientierung langfristig sichern“ um und arbeitet gemeinsam mit dem Bildungsministerium und der Regionaldirektion Sachsen-Anhalt-Thüringen an der Weiterentwicklung und Verstetigung des Landesprogramms Brafo über das Jahr 2022 hinaus.

Auch durch das Landesprogramm Rümsa ist es gelungen, dass wir den begonnenen Berufsorientierungsprozess insbesondere in den Regionen vernünftig umsetzen können. Hierbei liegen die Schwerpunkte bei der Einbindung der Eltern in die Berufswahl und bei der Ermöglichung von mehr betrieblicher Praxis, zum Beispiel durch eine höhere Anzahl an Praktika.

Ich könnte Ihnen auch noch etwas zu der assistierten Ausbildung berichten, aber ich habe nur drei Minuten Redezeit. Ich freue mich jedenfalls und kann die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Integration in allen Punkten gutheißen. Ich begrüße sie ausdrücklich. - Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Zustimmung bei der SPD und von Olaf Meister, GRÜNE)

Ich sehe keine Fragen. Dann danke ich Ministerin Frau Grimm-Benne für die Stellungnahme der Landesregierung. - Für die CDU spricht der Abg. Herr Krull. Herr Krull, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das duale Berufsausbildungssystem ist eines der Erfolgsmodelle der sozialen Marktwirtschaft. Es gibt jungen Menschen die Gelegenheit, sich durch eine fundierte Ausbildung eine berufliche Zukunft aufzubauen. Ich selbst durfte das während meiner kaufmännischen Ausbildung erleben. Es ist auch die Basis dafür, dass die Quote der Jugendarbeitslosigkeit in Deutschland deutlich unter dem europäischen Durchschnitt liegt.

Gleichzeitig muss man feststellen, dass gemäß der Statistik ein Drittel aller Ausbildungen vorzeitig abgebrochen wird. Die Gründe hierfür sind vielfältig. Deshalb war es richtig, dass wir uns im Ausschuss so ausführlich mit diesem Thema beschäftigt haben.