Die laufenden Versatzarbeiten, mit denen wir leben müssen - sind wir einfach einmal ehrlich mit uns und fordern nicht einfach nur populistisch, dass alles weg muss -, sind also nichts anderes als Folgen unserer Zivilisation, unserer wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklung.
Wir können damit nicht ständig nach dem SanktFlorians-Prinzip umgehen, indem wir sagen, solange das nur woanders hingeschafft wird, ist auch alles gut. So funktioniert eine Gesellschaft nicht.
Meine Damen und Herren! Die aktuellen Beschwerden über Geruchsbelästigungen sind, so wurde vom Landesbergamt mitgeteilt, die ersten dieser Art in den vergangenen mehr als zwei Jahrzehnten. Es gab Beschwerden in der Vergangenheit zu Arbeiten von GTS; sie bezogen sich in den Vorjahren auf Staubbelastungen und Lärm. Jetzt sind allerdings - das ist gar nicht zu leugnen - manifeste Geruchsbelastungen aufgetreten.
Ein Einlagerungsstopp bzw. ein Stopp der Versatzarbeiten kann angesichts der Risiken - das Stichwort Gebirgsschlag wurde gerade angesprochen - in jedem Fall nur die Ultima Ratio sein. Ein Stopp ergibt auch nur dann einen Sinn, wenn sich dadurch die Geruchsbelastungen tatsächlich beenden ließen. Es wurde bereits ausgeführt, dass dies kurzfristig nicht der Fall wäre. Deshalb ist jede Annahme, ein sofortiger Einlagerungsstopp würde schon alle Probleme beseitigen, unzutreffend.
Die bereits eingelagerten Abfälle gasen nämlich über Monate hinweg weiter aus und sie lassen sich auch nicht über Nacht wieder zutage fördern. Es würde also niemandem etwas nützen.
Richtig ist aber auch, werter Herr Abg. Lange, dass wir natürlich wissen müssen, wie man das Problem in den Griff bekommt. Damit sich die Lage für die Anwohner verbessert, hat das Landesamt für Geologie und Bergwesen in enger Abstimmung mit meinem Ministerium in den vergangenen Wochen zwei Strategien erarbeitet, um die Geruchsbelastungen kurzfristig zu beseitigen und das Problem langfristig zu lösen.
Zur kurzfristigen Besserung ist GTS aufgefordert, unter Tage umgehend eine Anlage zur Geruchseliminierung zu errichten. Sie reinigt den ausziehenden Wetterstrom weitgehend von den Substanzen, die als maßgeblich für den Geruch identifiziert worden sind.
Die gute Nachricht für alle Anwohner: Diese Anlage läuft mit Genehmigung und unter enger Begleitung des LAGB seit diesem Mittwoch, also seit vorgestern, im Testbetrieb. Der Testbetrieb wird schrittweise hochgefahren. Aussagen sollen sich bereits Ende nächster Woche treffen lassen; dann findet auch eine erneute Befahrung statt und es werden fortan kontinuierlich Messungen am Schacht durchgeführt. Die GTS muss zudem wöchentlich gegenüber dem LAGB berichten.
Insoweit können die betroffenen Anwohner, erlauben Sie mir das Wortspiel, zumindest einmal durchatmen.
Natürlich müssen wir das Problem auch langfristig lösen. Um die Geruchsemissionen zu unterbinden, werden derzeit die Versatzkammern unter Tage untersucht. Ziel ist es, die Abfälle zu identifizieren, die die spezifischen Gerüche verursacht haben. Im Zweifelsfall werden diese Abfälle dann von der zukünftigen Versatzstoffaufbereitung ausgeschlossen. Das Landesamt für Geologie und Bergwesen hat durch eigene Recherchen bereits potenzielle Abfälle dafür ausgemacht und bereitet gegenwärtig die verwaltungsrechtlichen Schritte vor.
Auch wenn nach Erkenntnissen des Landesbergamtes derzeit die Annahme besteht, es liege keine akute Gesundheitsgefährdung vor, findet derzeit eine Gesundheitsverträglichkeitsunter
suchung statt bzw. wird vorbereitet. Geprüft werden soll, ob durch die Emissionen gesundheitlich bedenkliche Folgen für die Anwohner im Umkreis des Schachtes Halle möglich sind.
Das Gesundheitsamt des Saalekreises hat diese Untersuchung initiiert und wird auch eine Erstbewertung der Situation auf der Grundlage der Meldungen über gesundheitliche Beeinträchtigungen
sowie anhand von Ausbreitungsberechnungen zur Emissionsbeurteilung und zusätzlicher Messungen vornehmen. Wir sind insoweit auch mit den Menschen vor Ort im Gespräch.
Die abschließende Überprüfung und Bewertung - auch das wurde bereits mitgeteilt - ist dem Institut für Umwelttoxikologie der Universität Halle vorbehalten. Die Ergebnisse dieser Gesundheitsverträglichkeitsprüfung - um diese geht es vor allen Dingen - werden Ende des ersten Quartals 2019 vorliegen. Sie sind eine wesentliche Entscheidungsgrundlage.
Zudem wollen wir sicherstellen, dass Abfallstoffe mit hohem Geruchspotenzial künftig überhaupt nicht mehr ins Bergwerk gelangen. Daher wird das Landesbergamt gemeinsam mit dem Landesverwaltungsamt Hinweisen zur Geruchsbelästigung durch Abfallbehandlungsanlagen im Aufsichtsbereich des Landesverwaltungsamtes nachgehen, die vorbehandelte Abfälle nach Teutschenthal liefern.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich erwarte weiterhin, dass die Belastungen für die Bevölkerung beseitigt werden. Für mich ist klar: Gelingt das nicht durch die jüngst installierte Anlage zur Geruchseliminierung, werden wir weitere Schritte unternehmen, um schnellstmöglich zu einer Lösung des Problems im Sinne der Anwohner zu kommen. Für uns stehen die Sicherheit und das Wohl der Bevölkerung an erster Stelle.
Über die weitere Entwicklung und über die weiteren Untersuchungsergebnisse werden sowohl das Landesbergamt als auch ich den Landtag und die Öffentlichkeit wie in der Vergangenheit zeitnah und transparent informieren.
Seien Sie versichert: Wir behalten insoweit die Ängste und Sorge der Bürger im Blick. - Lieber Herr Abg. Aldag, ich bin Ihnen aber auch dankbar dafür, dass Sie darauf aufmerksam gemacht haben, welche Belange zusätzlich in den Blick genommen werden müssen; sie dürfen nicht ganz in den Hintergrund treten. Wir haben es mit einem Unternehmen mit 150 Beschäftigten zu tun; wohlgemerkt stellt das nicht in Abrede, dass gesundheitliche Beeinträchtigungen und Belastungen dieser Art nicht hinnehmbar sind.
Meine Damen und Herren! Vor diesem Hintergrund halte ich es für eine Selbstverständlichkeit, dass wir die rechtlichen Möglichkeiten daraufhin prüfen, ob die Einlagerung unterbrochen werden kann. Sie bleibt dann Ultima Ratio, schließt sich aber nicht a priori aus.
Noch ein letzter Gedanke, meine Damen und Herren. Unsere Verwaltung, unser Landesbergamt und auch das Ministerium, für das ich Verantwortung trage, sind dem Grundsatz der Gesetzes
bindung der Verwaltung unterworfen. Es wird geltendes Recht angewandt. Wenn uns das manchmal nicht gefällt, ist das unschön. Aber es ist existenziell für unser Gemeinwesen, dass sich die Verwaltung an Rechtsvorschriften hält und nicht aus dem Bauch heraus entscheidet. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Minister, Sie sind noch eine Weile gefragt. Es gibt sieben Abgeordnete, die Fragen an Sie richten möchten.
Bevor wir aber dazu kommen, begrüße ich recht herzlich Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums Francisceum Zerbst in unserem Hohen Hause. Seien Sie herzlich willkommen!
Herr Minister, welche Bedeutung haben Umwelt- und Gesundheitsstandards bei Vorgängen, die nach Bergrecht in unserem Land verwaltet werden?
Ich werde Ihnen dieselbe Auskunft geben, die Sie bereits vom Landesbergamt und von mir im Ausschuss bekommen haben. Sie sind Teil des Abwägungsprozesses, der zu berücksichtigen ist.
Vielen Dank. - Sehr geehrter Herr Minister, Sie sagten vorhin, die Entscheidung zum Versatz, dass also Material eingelagert wird, sei bereits in den 90er-Jahren gefallen. Für welche Materialien ist diese Entscheidung zum Versatz denn damals getroffen worden? Soweit ich weiß, sind mehrere Abschlussbetriebspläne vorgelegt worden, die auch mehrfach geändert wurden. Welche Abfälle waren es vorher und welche sind es denn jetzt?
Wir wissen auch, die Geruchsbelästigung ist erstmals Ende 2017 und dann vermehrt im Juli 2018 aufgetreten. Es muss also irgendeine Veränderung stattgefunden haben. Es wäre nett, wenn Sie dazu Ausführungen machen könnten.
Am 15. August und am 20. August sind Kontrollmessungen durch das LAGB durchgeführt worden. Welche Stoffe wurden a) kontrolliert und b) mit welchem Ergebnis?
Frau Funke, ich danke Ihnen für Ihre Fragen. Die Historie der einzelnen Ablagerungs- oder Einlagerungserlaubnisse kann ich Ihnen an dieser Stelle nicht nachzeichnen. Ich kann Ihnen lediglich sagen, dass sich das LAGB bei den einzelnen Versatzschritten, die vorgenommen worden sind, an die geltenden Bestimmungen gehalten hat. So wurde es auch im Ausschuss vorgetragen. Ich glaube, Sie waren in der Ausschusssitzung auch anwesend.
Im Übrigen ist Ihnen, so glaube ich, auch die Liste der Stoffe, die eingebracht werden, bekannt gegeben worden. Vor diesem Hintergrund sollten wir aufhören, uns wechselseitig zu examinieren. Schauen Sie doch noch einmal in das Protokoll; das finden Sie in Ihren Unterlagen. Dann können wir gern mit den Fachleuten des LAGB darüber reden. - Vielen Dank.
Herr Minister, danke, dass Sie den Vorgang so umfangreich dargestellt haben. Für die Betroffenen stellt das eine erhebliche Einschränkung ihrer Lebensqualität dar. Gleichzeitig wissen wir, dass Teutschenthal im Frischlufteinzugsgebiet für Halle und Halle-Neustadt liegt. Gibt es denn schon Überlegungen, wenn das Problem größer wird, wie wir dann mit der Stadt Halle bzw. HalleNeustadt umgehen? Denn dort werden wir dann erhebliche Probleme mit der Frischluftzufuhr bekommen.
Schönen Dank. - Herr Abg. Bommersbach, Sie sprechen ein berechtigtes Problem an. Das erklärt übrigens auch, warum sich der Oberbürgermeister der Stadt Halle an all diesen Diskussionen und Prozessen durchaus beteiligt und auch den Kontakt zu uns hält.
Es gibt in der Tat zumindest Überlegungen, was wir tun müssen, wenn wir das Problem nicht in den Griff bekommen. Im Moment ist allerdings die Zielstellung vor allen Dingen die, die Geruchsbelästigung zu beseitigen, und nicht zu überlegen, was man macht, wenn sie fortdauert oder sich steigert. In diesem Fall müssen wir tatsächlich über intensivere verwaltungsrechtliche Schritte nachdenken.
Herr Minister, meine zweite Frage lautet: Es findet dort derzeit ein Versatz mit Abfallstoffen statt, die von überall herkommen, die damals mit Beton angemischt und dann unterirdisch verbracht worden sind über entsprechende Leitungen, wobei auch schon mal eine Leitung geplatzt ist und es infolgedessen zu einer erheblichen Staubbelastung kam. Auch das gehört zur Ehrlichkeit dazu.
Aber es muss an dem Verfahren irgendetwas geändert worden sein, sodass wir momentan diese akuten Geruchsbelästigungen zu verzeichnen haben. Bis wann, schätzen Sie ein, werden in Ihrem Haus dazu Erkenntnisse vorliegen? Sie sprachen vom ersten Quartal 2019. Bezieht sich das auf die Giftstoffe? Ich habe das nicht ganz verstanden.
Schönen Dank. - Es tut mir leid, wenn das unklar dargestellt wurde. Wir haben im ersten Quartal 2019 die Ergebnisse der Gesundheitsverträglichkeitsprüfung vorliegen. Diese ist, so glaube ich, auch aus der Sicht der Bevölkerung von besonders großer Bedeutung.
Darüber hinaus haben Sie völlig recht. Es muss irgendetwas passiert sein - das ist unsere Annahme, erlauben Sie mir das als Laie des Bergfaches -, was jedenfalls dazu geführt hat, dass wir jetzt in diesem Sommer verstärkt diese Gerüche wahrnehmen, nachdem viele Jahre lang eingebracht wurden. Jetzt können wir anfangen, darüber zu spekulieren, was das ist.
Das Landesbergamt geht jedenfalls allen Vermutungen nach, der Vermutung, dass sich möglicherweise an der Versatzzusammensetzung etwas geändert hat, auch der Möglichkeit, dass die Kavernen Probleme haben, die Kapazitäten so aufzunehmen, sodass möglicherweise diese Art des Versatzes selbst nicht mehr in Betracht kommt. Es wäre jetzt aber völlig verfrüht, hier irgendetwas in den Raum zu stellen.