Ein weiterer Ansatz zur „Vision Zero“ ist der Abbiege-Assistent bei Lkw, für den wir Regierungsfraktionen uns auch gemeinsam einsetzen. Vom Bund wird die Straßenverkehrsordnung bald überarbeitet. Dabei müsste festgeschrieben werden, dass Lkw mindestens in Städten nur mit AbbiegeAssistent fahren dürfen.
Mit unserem heutigen Antrag beschließen wir den nächsten Baustein, um null Verkehrstote zu erreichen. Ich arbeite weiter und sehr hart daran, dass auch die anderen Bausteine abseits des Autos umgesetzt werden.
Frau Kollegin Lüddemann, die Aussage, dass wir vor Schulen und anderen sozialen Einrichtungen das zu langsam und zu wenig umsetzen, was in der StVO jetzt möglich ist, unterstütze ich ausdrücklich.
Würden Sie mit mir mitgehen und das auch mitverfolgen, dass wir eine Entscheidung darüber auch an anderen Kriterien festmachen sollten als am Verkehrsfluss? Teilen Sie meine Auffassung, dass man eine Entscheidung darüber jenseits des übertragenen Wirkungskreises auch in die kommunale Selbstverwaltung geben sollte?
Das geht in der Tat in die Richtung, die wir auch in die Debatte einzupflegen versucht haben. Wir hätten sehr gern eine grundsätzliche Möglichkeit, erleichtert Tempo-30-Zonen einzurichten, nicht nur - in Anführungszeichen - vor sozialen Einrichtungen. Das ist im Moment der Kern. Deswegen habe ich auch auf Schulen und Kindergärten abgestellt. Ich denke, es gibt auch noch andere Parameter, die man natürlich vor Ort am besten beurteilen kann. Ja, ich gebe Ihnen in allen Punkten recht.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das begleitete Fahren mit 16 bedeutet: Ein Jahr länger Zeit, um Fahrpraxis zu sammeln. Ein Jahr länger Zeit als bislang, um sich der Gefahren im Straßenverkehr bewusst zu
Ein Mehr an Erfahrung bedeutet ein Mehr an Sicherheit, sowohl für Fahranfänger als auch für alle anderen Verkehrsteilnehmer. Dieses Mehr kann hoffentlich Jugendliche besser qualifizieren, in einer entscheidenden kritischen Situation im Straßenverkehr die richtige Fahrentscheidung zu treffen. Dieses Mehr an Qualifikation im Fahrverhalten kann Unfälle vermeiden.
Jeder Verletzte und jeder Tote weniger - dabei sind auch das Leid der Familien und Angehörigen und der Gesamtschaden für unsere Wirtschaft zu beachten - ist es wert, dass alle die Verantwortung zum Thema Verkehrssicherheit tragen und sich Gedanken über Ideen und Lösungen zur Verbesserung dieser Verkehrssicherheit machen.
Darum sollten wir schauen, dass wir - jeder an seinem Platz, an dem er wirkt - prüfen, was wir tun können, um die Zahl der Unfälle zu verringern. Der Modellversuch des begleiteten Fahrens mit 16 kann dazu ein Baustein sein. Das sagte auch sinngemäß mein Vorredner Dr. Grube.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte noch etwas anderes zu diesem Antrag sagen, auch zu seiner Entstehung. Ich wurde von einem Bürger angesprochen, Herrn Jörg F. aus Stendal. Er machte mich auf das Thema aufmerksam. Sich für das begleitete Fahren mit 16 einzusetzen, ist keine Umsetzung des Koalitionsvertrags. Wir müssen das nicht tun. Deshalb bin ich insbesondere Frau Lüddemann, Herrn Dr. Grube, Herrn Dr. Schmidt und meinem Arbeitsgruppenführer Frank Scheurell, Herrn Sturm und Herrn Szarata aus der Arbeitsgruppe Landesentwicklung und Verkehr sehr dankbar. Sie alle haben mir gemeinsam, völlig uneitel und an der Sache orientiert eine schnelle Prüfung des Antrags zugesagt. Erst so hatte ich die Möglichkeit und die Chance, diesen Antrag einzubringen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Sie erkennen daran auch: Kenia ist nah am Menschen, Kenia erkennt Probleme, Kenia schlägt Lösungen vor und, wie Sie immer so schön sagen - ich bin ja lernfähig -, Kenia wirkt.
Das ist ein ernstes Thema. Ich komme ja nicht zum Ende, ich werde immer unterbrochen. Ich möchte mich auch bei den Vorrednern der Oppositionsfraktionen recht herzlich bedanken, dass
Zum Ende, meine Damen und Herren, gestatten Sie mir noch einen kleinen Wink mit dem Zaunpfahl. Im Landtag von Schleswig-Holstein in Kiel hat es zu einem ähnlichen Antrag zum begleiteten Fahren mit 16 nach langer Diskussion einen einstimmigen Beschluss gegeben. Alle Abgeordneten von der CDU, der SPD, vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, von der FDP, der AfD und vom SSW stimmten gemeinsam zu.
Meine Damen und Herren, setzen wir ein Zeichen in Sachsen-Anhalt. Streit, Eklats, Parlamentsfolkore - das hatten wir alles schon oder es kommt vielleicht heute noch. Zeigen wir gemeinsam auch eine andere Seite der Politik in diesem Hohen Haus. Stimmen Sie bitte zu.
Vielen Dank, Herr Abg. Güssau. Ich sehe keine Fragen. - Den Wunsch des Abg. Güssau haben Sie alle vernehmen können. Wir steigen somit in das Abstimmungsverfahren zur Drs. 7/3600 ein. Wer diesem Antrag seine Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen, die Fraktion DIE LINKE und die AfD-Fraktion. Wer stimmt dagegen? - Eine Gegenstimme von einem fraktionslosen Abgeordneten. Stimmenthaltungen? - Sehe ich nicht. Damit ist der Wunsch nicht ganz aufgegangen, Herr Abg. Güssau, aber ich denke, es ist das Gros, wenn alle Fraktionen bis auf einen fraktionslosen Abgeordneten dem zustimmen.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Werte Abgeordnete! Hohes Haus! Wenn wir über den UN-Migrationspakt sprechen, dann sprechen wir über Mi
gration, also Wanderung. Das, worüber wir leider nicht sprechen, ist Asyl. Es geht bei diesem sogenannten Pakt, wie gesagt, um Ein- und Auswanderung, also um etwas, das es auf dieser Welt schon öfter gab.
Etwas, das es jedoch nicht so oft gab, ist, dass die Souveränität der unterzeichnenden Staaten faktisch ausgehöhlt wird.
Gut, jetzt werden einige sagen, dass der Migrationspakt keine rechtlich bindende Vereinbarung ist. Der globale Pakt stellt - so steht es darin geschrieben - einen rechtlich nicht bindenden Kooperationsrahmen dar, der auf den Verpflichtungen aufbaut, auf die sich die Mitgliedsstaaten in der New Yorker Erklärung für Flüchtlinge und Migranten geeinigt haben.
Ehrlich gefragt: Welche Relevanz hat eine Unterschrift unter einen Vertrag, der rechtlich nicht bindend ist? Kann sich ein unterzeichnender Staat den vereinbarten Zielen später wieder entziehen? - Wohl eher nicht.
Wir befinden uns nämlich im Bereich des Soft Law, des weichen Rechts. Dazu hat der Innenminister gestern bereits ausgeführt. Dabei handelt es sich um rechtlich unverbindliche Erklärungen, welche bereits nach kurzer Zeit als Völkergewohnheitsrecht verstanden werden. Soft Law kann faktisch zu geltendem Recht werden. Organisationen wie die OSZE und die UNO bedienen sich gern solcher Hebel.
Beispielsweise wurde die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung am 25. September 2015 beim UNO-Nachhaltigkeitsgipfel der Staats- und Regierungschefs beschlossen. Hierin tauchte erstmals die Forderung nach einer geordneten, sicheren und regulären Migration auf. Artikel 18 des Migrationspakts bezieht sich unter anderem explizit auf diese Agenda.
Es ist wichtig zu wissen, dass die unverbindliche Agenda 2030 nicht einmal ein Jahr später, am 19. Juli 2016, durch die Bundesregierung verbindlich gemacht wurde. Dies erfolgte durch die damalige Vorlage des Berichts über die nationale Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele. Wie gesagt, nicht einmal ein Jahr später.
Klar ist, dass wir ein Einwanderungsgesetz brauchen. Meine Partei hat sich dies eindeutig in das Grundsatzprogramm geschrieben. Hinsichtlich der Einwanderung aus EU-Staaten fordern wir eine umfassende und durchgreifende Neuausrichtung des europäischen Rechts mit dem Ziel der Wiedergewinnung nationaler Handlungsmöglichkeiten zur Beendigung des massenhaften Missbrauchs von Rechten, die mit der europäischen Freizügigkeit einhergehen.
Was die Einwanderung aus Drittstaaten angeht, setzen wir uns für eine maßvolle, legale Einwanderung nach qualitativen Kriterien ein, soweit ein unabweisbarer Bedarf weder durch einheimische Potenziale noch durch Zuwanderung aus der EU gedeckt werden kann. Dies ist Einwanderungspolitik auf Grundlage eigener Interessen. Nichts anderes sollte zählen, wenn man sich darüber unterhält, wer kommt, wer bleibt und wer wieder zu gehen hat.
Ein Einwanderungsgesetz von oben, wie man den UN-Migrationspakt auch verstehen könnte, ist grundsätzlich abzulehnen. Hierbei stehen nicht souveräne nationale Interessen im Vordergrund, sondern beispielsweise die Interessen sogenannter Multi-Akteur-Partnerschaften. Dabei machen Lobbyisten, NGOs, Institutionen, Interessenträger und zum Teil auch Medien harte Politik am Souverän, dem stimmberechtigten Bürger, vorbei. Das lehnen wir ab.