Ich rufe Einzelplan 20 - Staatlicher Hochbau und Liegenschaftsmanagement -auf. Auch hierzu gibt es keine noch abzustimmenden Änderungsanträge. Wer dem Einzelplan 20 in der Fassung der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? - Das sind die AfD-Fraktion und die Fraktion DIE LINKE. Gibt es Stimmenthaltungen? - Ein fraktionsloser Abgeordneter. Damit hat der Einzelplan 20 die erforderliche Mehrheit erreicht.
Wir kommen zur Abstimmung über die Sondervermögen, Einzelplan 50 - Wirtschaftsplan Sondervermögen „Schwerbehindertenausgleichsabgabe“. Wer stimmt dem Einzelplan 50 in der Fassung der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses zu? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? - Das sind die AfDFraktion und die Fraktion DIE LINKE. Wer enthält sich der Stimme? - Ein fraktionsloser Abgeordneter. Damit hat der Einzelplan 50 die erforderliche Mehrheit erreicht.
Wir kommen zum Einzelplan 51 - Wirtschaftsplan Sondervermögen „Grundstock des Landes Sachsen-Anhalt“. Wer stimmt dem Einzelplan 51 in der Fassung der Beschlussempfehlung zu? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? - Das sind die AfD-Fraktion und die Fraktion DIE LINKE. Gibt es Stimmenthaltungen? - Ein fraktionsloser Abgeordneter. Damit hat der Einzelplan 51 die erforderliche Mehrheit erreicht.
Wir kommen zum Einzelplan 54 - Wirtschaftsplan Sondervermögen „Altlastensanierung“. Wer stimmt dem Einzelplan 54 in der Fassung der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses zu? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? - Das sind die Fraktion der AfD und die Fraktion DIE LINKE. Stimmenthaltungen? - Ein fraktionsloser Abgeordneter. Damit hat der Einzelplan 54 die erforderliche Mehrheit erreicht.
- Gut. - Dann stimmen wir jetzt über den Einzelplan 52 - Wirtschaftsplan Finanzierung der beruflichen Ausbildung in der Pflege - in der Fassung der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses ab. - Wer dem Einzelplan 52 in der Fassung der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses seine Zustimmung erteilt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? - Das ist die AfD-Fraktion. Wer enthält sich der Stimme? - Die Fraktion DIE LINKE und ein fraktionsloser Abgeordneter. Damit ist der Einzelplan 52 beschlossen worden.
Dann kommen wir jetzt zur Abstimmung über den Einzelplan 55 - Wirtschaftsplan Sondervermögen „Pensionsfonds“. Abzustimmen ist über den Einzelplan 55 in der Fassung der Beschlussempfehlung. Wer stimmt dem zu? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? - Das sind die AfD-Fraktion und die Fraktion DIE LINKE. Gibt es Stimmenthaltungen? - Ein fraktionsloser
Wir kommen nunmehr zur Abstimmung über die Stellenpläne. Ich rufe dazu auf Stellenpläne und Stellenübersichten. Gibt es jemanden in diesem Hohen Haus, der darüber eine nach den Einzelplänen getrennte Abstimmung wünscht? - Ich gehe einmal davon aus, dass ich jetzt kein Ja gehört habe.
Dann kann ich insgesamt darüber abstimmen lassen. Wer den vorliegenden Stellenplänen und Stellenübersichten zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen und ein fraktionsloser Abgeordneter. Wer stimmt dagegen? - Das sind die Fraktion der AfD und die Fraktion DIE LINKE. Gibt es Stimmenthaltungen? - Das ist nicht der Fall. Damit haben die Stellenpläne und die Stellenübersichten die erforderliche Mehrheit erreicht.
Wir kommen nun zum Gesetzentwurf über die Feststellung des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2019, Haushaltsgesetz 2019. In seiner Beschlussempfehlung in der Drs. 7/3720 empfiehlt der Finanzausschuss, den Gesetzentwurf in der geänderten Fassung anzunehmen. Ich weise darauf hin, dass über die erste und die zweite Anlage in der Abstimmung zu den §§ 1 und 3 bzw. zu § 8 mit entschieden wird.
Wir kommen zuerst zur Abstimmung über die selbstständigen Bestimmungen. In Anwendung des § 32 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Landtages schlage ich vor, über die Bestimmungen der vorliegenden Beschlussempfehlung in ihrer Gesamtheit abzustimmen. Oder verlangt ein anwesendes Mitglied dieses Landtages die getrennte Abstimmung über jeden einzelnen Paragrafen? - Das sehe ich nicht.
Demzufolge gibt es eine Gesamtabstimmung. Wer den selbstständigen Bestimmungen zustimmt, den bitte ich jetzt um sein Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? - Das sind die AfD-Fraktion, die Fraktion DIE LINKE und ein Abgeordneter aus der CDU-Fraktion. Gibt es Stimmenthaltungen? - Das sind zwei Mitglieder der CDU-Fraktion und ein fraktionsloser Abgeordneter.
Wir kommen zur Abstimmung über die Gesetzesüberschrift. Diese habe ich bereits vorgelesen. Wer stimmt der Gesetzesüberschrift zu? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? - Das sind mehrere Mitglieder der Fraktion DIE LINKE und die AfD-Fraktion. Wer enthält sich der Stimme? - Das ist die Mehrheit aus der Fraktion DIE LINKE und ein fraktionsloser Abgeordneter.
seine Zustimmung erteilt, den bitte ich jetzt um sein Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? - Das ist ein Abgeordneter der CDU-Fraktion, die AfD-Fraktion und die Fraktion DIE LINKE. Gibt es Stimmenthaltungen? - Das sind zwei Mitglieder aus der CDUFraktion und ein fraktionsloser Abgeordneter. Damit hat das Haushaltsgesetz 2019 die entsprechende Mehrheit erreicht und ist damit beschlossen worden.
Eine Abstimmung ist noch offen, und zwar ist das der Entschließungsantrag, Punkt II der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses in der Drs. 7/3720. Wer dem Entschließungsantrag, also Punkt II der Beschlussempfehlung - Klammer auf - Spitzabrechnung - Klammer zu - zustimmt, den bitte ich jetzt um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen und die Fraktion DIE LINKE. Wer stimmt dagegen? - Das ist die AfDFraktion. Wer enthält sich der Stimme? - Ein fraktionsloser Abgeordneter. Damit ist auch dieser Entschließungsantrag angenommen worden.
Damit sind wir am Ende der Haushaltsberatungen. Ich bedanke mich ausdrücklich für die Disziplin in den Fraktionen. Wir nehmen jetzt einen Wechsel bei der Sitzungsleitung vor.
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Blinden- und Gehörlosengeldes sowie weiterer tariflicher Anpassungen
Berichterstatterin des Ausschusses ist die Abg. Frau Dr. Späthe. Frau Dr. Späthe, Sie haben das Wort.
tionen von CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drs. 7/3490 und der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 7/3511 wurden in der 57. Sitzung des Landtages am 24. Oktober 2018 zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration sowie zur Mitberatung in die Ausschüsse für Finanzen sowie für Inneres und Sport überwiesen.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werden vier Gesetze geändert. Ein wesentlicher Bestandteil des Gesetzespaketes ist die Erhöhung des Blinden- und Gehörlosengeldes.
Eine weitere Gesetzesänderung betrifft die Erhöhung des Mittelansatzes für die Suchtberatungsstellen und die Ehe-, Lebens-, Familien- und Erziehungsberatungsstellen im Land.
Des Weiteren sollen mit der Änderung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes Sachsen-Anhalt tarifliche Anpassungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den offenen Jugendeinrichtungen des Landes vorgenommen werden.
Ferner soll das Ausführungsgesetz zur Insolvenzverordnung geändert werden. Hierbei werden Klarstellungen und Vereinfachungen vorgenommen, insbesondere hinsichtlich der Regelung für die Erstattung der Aufwendungen für die Beratungsstellen.
Mit ihrem Änderungsantrag in der Drs. 7/3511 beantragt die Fraktion DIE LINKE eine weitere Erhöhung des monatlichen Blindengeldes. Des Weiteren beantragt die Fraktion DIE LINKE, das Kinder- und Jugendhilfegesetz Sachsen-Anhalt dahin gehend zu ändern, dass die Mittel zur Förderung der kommunalen Jugendarbeit anteilig über einen Flächenfaktor verteilt werden.
Außerdem beantragt sie eine Erhöhung der jährlichen Zuweisungen zur Förderung von Ausgaben für Fachkräfte und für örtliche Maßnahmen der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, der Jugendsozialarbeit und des Jugendschutzes.
Der federführende Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration hat sich erstmals in der 30. Sitzung am 7. November 2018 mit dem Gesetzentwurf befasst. Hier wurde unter dem Punkt „Verschiedenes“ festgelegt, zu den in Rede stehenden Drucksachen eine schriftliche Anhörung durchzuführen.
Dafür wurden die kommunalen Spitzenverbände, der Blinden- und Sehbehindertenverband, die Gehörlosengemeinschaft, die Beratungsstellen für Hörbehinderte in Halle und in Magdeburg, die Liga der freien Wohlfahrtspflege und der Kinder- und Jugendring um die Zusendung einer schriftlichen Stellungnahme bis Ende November 2018 gebeten. Der federführende Ausschuss hatte sich
In der 31. Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Integration am 13. November 2018 wurde die vorläufige Beschlussempfehlung erarbeitet. Dazu lag dem Ausschuss ein Änderungsantrag der Fraktion der AfD vor, das monatliche Blindengeld sowie die monatliche Zuwendung für hochgradig Sehbehinderte und Gehörlose zu erhöhen. Eine Synopse des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes lag zu diesem Zeitpunkt noch nicht vor, war aber angekündigt.
Der Änderungsantrag der Fraktion der AfD wurde bei 3 : 9 : 0 Stimmen abgelehnt. Abgelehnt wurde auch der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 7/3511. Er fand bei 5 : 7 : 0 Stimmen keine Mehrheit. Der Ausschuss verabschiedete mit 7 : 2 : 3 Stimmen die vorläufige Beschlussempfehlung, die zum Inhalt hatte, den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen in unveränderter Fassung anzunehmen.
Den mitberatenden Ausschüssen wurde gleichzeitig mitgeteilt, dass die Abschlussberatung des federführenden Ausschusses am 12. Dezember 2018 stattfinden soll.
Der mitberatende Ausschuss für Inneres und Sport befasste sich in der 30. Sitzung am 6. Dezember 2018 mit dem Gesetzentwurf und der vorläufigen Beschlussempfehlung. Ihm lag dazu auch die am 27. November 2018 zugegangene Synopse des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes vor. Diese enthielt mit dem Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration abgestimmte Änderungsempfehlungen.
Außerdem konnte der mitberatende Innenausschuss zu seiner Sitzung auch den überwiegenden Teil der Stellungnahmen der schriftlichen Anhörung in seine Beratung einbeziehen.
Im Ergebnis seiner Beratung empfahl der Ausschuss für Inneres und Sport mit 6 : 0 : 5 Stimmen, den Gesetzentwurf in der vom Gesetzgebungs- und Beratungsdienst empfohlenen Fassung zu verabschieden.
Die abschließende Sitzung des federführenden Ausschusses für Arbeit, Soziales und Integration fand vereinbarungsgemäß in der 33. Sitzung am 12. Dezember 2018 statt.
Der mitberatende Ausschuss für Finanzen hatte sich bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht mit dem Gesetzentwurf und der vorläufigen Beschlussempfehlung befasst. Es war auch keine spätere Beratung dazu geplant. Eine Beschlussempfehlung lag somit von ihm nicht vor.
ausschusses wurde zur Begründung mitgeteilt, dass der Ausschuss für Finanzen bisher stark in die Haushaltsberatungen für das Jahr 2019 eingebunden war.