Wir gehen mit dem Landeshaushalt 2019 konsequent den Weg weiter. Überall dort, wo das Land direkt oder indirekt Arbeitsleistungen bezahlt, muss diese Arbeit tarifgerecht bezahlt werden, und Tarifsteigerungen müssen vom Land übernommen werden.
Dieser Grundsatz zieht sich im Landeshaushalt durch die unterschiedlichsten Bereiche. Das betrifft die Förderung freier Träger und die automatische Übernahme von Tarifsteigerungen in den Kitas ebenso wie die Hochschulen, die bislang nach dem Bernburger Frieden 10 % der Tarifsteigerungen aus eigenen Mitteln tragen mussten.
Es gibt aber auch Bereiche, in denen wir mit der Durchsetzung dieses Prinzips Lohnerhöhungen erst möglich gemacht haben. Ich nenne zwei Beispiele, die uns besonders freuen und die Beschäftigten sicherlich auch. Das eine Beispiel ist die Landessportschule in Osterburg, die im nächsten Jahr 300 000 € mehr bekommen wird. Das ist eine wichtige Anerkennung der Arbeit, die dort geleistet wird.
Das andere Beispiel sind die Harzer Schmalspurbahnen. Die HSB ist nicht nur ein herausragendes touristisches Aushängeschild für Sachsen-Anhalt. Sie sind auch ein Musterbeispiel dafür, dass ein Unternehmen selbst für einen Traumberuf wie den des Lokführers kein Personal mehr findet, wenn die Bedingungen nicht stimmen und chronisch unter Tarif bezahlt wird.
An diesem Beispiel wird Folgendes besonders plastisch deutlich: Mit dem, was im Landtag manchmal als ödes Zahlenwerk diskutiert wird, gestalten wir Realität, können wir das Leben von Menschen tatsächlich positiv voranbringen.
einen Lokführer der Harzer Schmalspurbahn, eingeführt. Er wird dort aktuell erheblich schlechter bezahlt als beispielsweise bei der Deutschen Bahn. Mit einigem Stolz kann ich für meine Fraktion sagen, dass wir 1,5 Millionen € für Herrn K. und seine Kolleginnen und Kollegen ausgehandelt haben.
Damit erfüllen wir nicht nur ein Versprechen aus dem Koalitionsvertrag. Nein, im Jahr 2019 kann mit diesem Geld bei der HSB mit Tariflohn auf den Brocken und durch das Selketal gedampft werden.
Das zweite Thema, das wir als SPD ganz oben auf unsere Prioritätenliste gesetzt haben, ist die finanzielle Stärkung der Kommunen. 40 Millionen € sind es unter dem Strich geworden, die wir für das Jahr 2019 gegenüber dem Regierungsentwurf noch obendrauf gepackt haben. Davon stehen 20 Millionen € zur Verfügung, um Belastungen der Landkreise aus dem Unterhaltsvorschussgesetz aufzufangen. Eine Auseinandersetzung vor dem Landesverfassungsgericht über die Auswirkungen eines Bundesgesetzes können und sollten wir uns damit ersparen.
Weitere 20 Millionen € fließen in die direkte Förderung von Investitionen in den Kommunen. Derselbe Betrag wird auch in den Jahren 2020 und 2021 zur Verfügung stehen.
Ich will an dieser Stelle etwas ausdrücklich ansprechen, was nicht im Haushalt steht, wonach ich aber in diesen Tagen häufig gefragt werde. Das Thema Straßenausbaubeiträge sorgt landesweit für Gesprächsstoff. Dass sich meine Fraktion als erste der Regierungsfraktionen für die Beitragsfreiheit ausgesprochen hat, hat für Bewegung in Stadt- und Gemeinderäten und auch in Bürgerinitiativen gesorgt. Erste kommunale Vertretungen haben bereits Beschlüsse über Straßenbaumaßnahmen ausgesetzt, bis sich das Land positioniert hat.
Ich begrüße diese Entwicklung. Sie stellt uns in der Koalition alle gemeinsam in die Verantwortung, nach einer tragfähigen Regelung für die Abschaffung der Beiträge, für eine Übergangslösung und für die Gegenfinanzierung durch das Land zu sorgen. - So weit schon einmal ein kleiner Vorgeschmack auf die nächsten Haushaltsberatungen.
Im Bereich der schulischen Bildung - ich komme zum dritten Schwerpunktthema - gab es in den parlamentarischen Beratungen mit der Absicherung der Schulsozialarbeit durch Verpflichtungs
Egal wie es um die Erfolgsaussichten für eine künftige ESF-Förderung aussieht, die Schulsozialarbeit in Sachsen-Anhalt ist gesichert.
Weitere positive Akzente im Haushalt gibt es mit der Finanzierung der gerade ausgeschriebenen 310 neuen Stellen für pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie mit zusätzlichem Verwaltungspersonal zur Bearbeitung von Ausschreibungen und Bewerbungen; denn es ist klar, dass die wichtigste Herausforderung in der Schulpolitik in den nächsten Jahren ist und bleibt, wie unser Land sich im Wettbewerb um die Einstellung junger, neu ausgebildeter Lehrerinnen und Lehrer positioniert.
Das vierte Thema bei diesen Haushaltsverhandlungen, bei dem wir einen großen Fortschritt sehen, sind die Investitionen in die Gesundheitsversorgung. Im Zuge der parlamentarischen Beratungen konnte an gleich zwei Stellen im Haushalt mit Verpflichtungsermächtigungen, die den Krankenhäusern Planungssicherheit geben, deutlich nachgelegt werden.
Dabei geht es um zwei Vorhaben. Erstens. Wir stellen die Kofinanzierung von Bundesmitteln für Krankenhausinvestitionen mit insgesamt 55 Millionen € aus Landesmitteln ab dem Jahr 2020 sicher.
Damit sorgen wir dafür, dass unseren Krankenhäusern in der Fläche keine dringend benötigten Investitionsmittel aus Berlin verloren gehen.
Zweitens. Wir verdoppeln die mit Verpflichtungsermächtigungen abgesicherten Investitionszuschüsse für beide Universitätsklinika in den Jahren 2020 bis 2023 und darüber hinaus von jeweils 5 Millionen € auf 10 Millionen € je Klinikum und Jahr.
Ich bin sehr froh darüber, dass die Krankenhäuser in der Fläche an dieser Entwicklung ebenso teilhaben wie die Universitätsklinika. Und ich begrüße es ausdrücklich, dass wir uns bei den letzten beiden, also den Universitätsklinika, auf eine gleichmäßige Förderung an den Standorten Magdeburg und Halle verständigt haben.
Nicht vergessen werden darf an dieser Stelle das Thema Blindengeld, das der Kollege Daniel Szarata in der Debatte hier im Plenum zur Einbrin
gung des Haushaltes angemahnt hatte und das wir als Koalitionsfraktionen jetzt gemeinsam zu einem guten Abschluss gebracht haben.
Das fünfte Thema, das uns bei diesen Haushaltsberatungen besonders am Herzen lag, war natürlich die finanzielle Umsetzung des neuen KiFöG. Mit dem Haushalt 2019 finanzieren wir die deutlich angehobenen Zahlungen des Landes nach dem neuen Gesetz im Interesse der Entlastung der Eltern mit mehreren Kindern und für den Einstieg in eine verbesserte Personalausstattung in den Kitas. Dafür werden wir im Jahr 2019 28 Millionen € und künftig jährlich 48 Millionen € zusätzlich aufwenden.
In diesem Zusammenhang begrüße ich es im Namen meiner Fraktion nachdrücklich, dass Bundestag und Bundesrat in der vergangenen Woche, ebenfalls auf den letzten Metern, das GuteKita-Gesetz verabschiedet haben. Damit eröffnen sich zusätzliche Möglichkeiten, um sowohl Eltern weiter zu entlasten als auch weiter in die Qualität der Kinderbetreuung zu investieren. Diese Chance werden wir ergreifen.
Meine Damen und Herren! Etwas Wichtiges haben unsere Haushaltsberatungen noch gezeigt: Der Doppelhaushalt 2020/2021 muss anders vorbereitet werden als der Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2019. Die Landesregierung muss ihr Aufstellungsverfahren überdenken. Das Parlament braucht für seine Beratungen einen Haushaltsplanentwurf, der verlässlich alle Rechtsverpflichtungen abbildet, der die vereinbarten Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag auskömmlich finanziert und politische Schwerpunkte setzt. Wir wollen uns als Landtag mit einem Haushaltsplanentwurf auseinandersetzen, der von einer klaren Orientierung geprägt ist.
Meine Damen und Herren! Haushaltsberatungen gelten gemeinhin als Sternstunde der Opposition. Das funktioniert natürlich nur dann, wenn eine Oppositionspartei ihre Kritik an der Regierung auch in Alternativvorschläge packt, die die Mehrheitsfraktionen ins Schwitzen bringen. Die AfD hat das in den Fachausschüssen und im Finanzausschuss nicht einmal im Ansatz versucht.
Meine Herren von der AfD, Sie haben in der vergangenen Woche im Bundestag mit Ihrem Auszug versucht, die Beschlussunfähigkeit herbeizuführen und den Parlamentarismus vorzuführen. Vorgeführt wurden dabei nur Sie selbst.
Nicht Sternstunde der Opposition, sondern Abtauchwochen der AfD - das waren diese Haushaltsberatungen.
Der folgenlose Budenzauber, der anscheinend nur für die Presse gemacht wird, den Sie heute hier veranstalten, kann das nicht vergessen machen.
Meine Damen und Herren! Ich habe am Anfang darauf hingewiesen, wie kompliziert der Prozess einer Haushaltsberatung ist. Deshalb gibt es am Ende auch Anlass für Dank an eine Reihe von Menschen, die am Erfolg mitgewirkt haben. Ich nenne ganz bewusst und auch ganz bewusst als Erste Siegfried Borgwardt und Cornelia Lüddemann, weil es nur durch die gute und vor allem vertrauensvolle Zusammenarbeit mit meinem Kollegen und meiner Kollegin an der Spitze der Fraktionen der CDU und der GRÜNEN möglich war, dass das Parlament seine Rolle als Haushaltsgesetzgeber so offensiv und selbstbewusst wahrgenommen hat.