Ich sage Ihnen noch etwas: Wir werden bei der Demokratisierung von jungen Menschen und bei der politischen Bildung der jungen Menschen nicht an den Hochschulen aufhören. Es ist Kernbestandteil auch des Bildungsprogramms „Bildung elementar“ in den Kitas, Kinder zur Wahrnehmung ihrer Rechte zu ermutigen.
Es ist in unseren Schulen guter Konsens, politische Bildung zu vermitteln. Dies wird an unseren Hochschulen gepflegt, es wird im Bereich der Jugendauszubildendenvertretungen in den Betrieben gepflegt, und wir werden all diese Formen der politischen Bildung, der Stärkung von jungen Menschen, sich an der Demokratie und den politischen Prozessen in diesem Land zu beteiligen, immer stärken und werden sie vor Ihren Angriffen immer verteidigen.
(Beifall bei der SPD, bei der LINKEN und bei den GRÜNEN - Zuruf von der AfD: Wenn nicht gerade Mittagspause ist!)
Über die rechtlich schwierige Bewertung der im Hochschulgesetz aufgeführten Mitgliedschaft in der Studierendenschaft, die in Sachsen-Anhalt tatsächlich für ein Semester besteht - danach ist jeder Student, jede Studentin frei, aus der Studierendenschaft auszutreten -, hat übrigens das Bundesverfassungsgericht in 1999 geurteilt.
Folgendes vielleicht zum Abschluss, damit wir auch wissen, dass es nicht nur irgendwie ein linker Wahn ist, der das für richtig hält, sondern dass wir an dieser Stelle auf dem Boden unserer Rechtsprechung stehen:
„Die zwangsweise Eingliederung des Beschwerdeführers in die Studierendenschaft ist durch die von dieser Körperschaft wahrgenommenen öffentlichen Aufgaben gerechtfertigt. Die im angegriffenen Urteil genannten, vom Landesgesetzgeber mit der Schaffung einer öffentlich-rechtlich verfassten Studierendenschaft verfolgten Ziele sind legitim und zudem hinreichend gewichtig, um eine zwangsweise Eingliederung der Studierenden in eine solche Körperschaft zu rechtfertigen.“
dierendenschaften seien im Interesse der demokratischen Legitimation und hinreichenden Autonomie eines für alle Studierenden stehenden Ansprechpartners zur möglichst effektiven Aufgabenerfüllung gerade in einer Zeit der anonymen Massenuniversitäten nach wie vor erforderlich.“
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Minister, Ihr seichtes Gespöttel und insbesondere der Vorwurf des Nürnberger Trichters fallen auf Sie selbst zurück; denn Sie gehören doch zu den Befürwortern des Bologna-Prozesses. Sie tragen damit Mitverantwortung an der Verschulung des Studiums. Sie tragen Mitverantwortung dafür, dass die akademische Freiheit an der deutschen Universität vernichtet wurde. Wir, die AfD, haben uns dagegen immer zum humboldtschen Bildungsideal und zur alten deutschen Universität bekannt, die sich durch ein hohes Maß an akademischer Freiheit auszeichnet. - Das dazu.
Dann noch eine kleine Fußnote: Wir stellen nicht die Selbstverwaltung infrage, auch nicht die Autonomie. Das haben Sie nicht verstanden. Das wundert mich eigentlich; ich halte Sie ja für einen differenzierungsfähigen Menschen. Es geht hier um die Ordinarienuniversität versus die 68er-Idee der Gruppenuniversität. Selbstverwaltung und Autonomie sind natürlich auch mit einer Ordinarienuniversität möglich, und darum geht es uns.
Im Grunde haben Sie sich auch daran aufgehangen, dass wir die Selbstverwaltung und die Autonomie infrage stellen, was aber nicht stimmt; das habe ich eben erklärt.
Dann zum Eintreten für die Menschenrechte: Das kam auch immer wieder. Natürlich sind Menschenrechte gut. Auch wir sind für Menschenrechte, und wir sind auch für Toleranz.
dass das, was heute an der Universität unter dem Titel „Toleranz und Menschenrechte“ getrieben wird, mit Toleranz und Menschenrechten gar nichts mehr zu tun hat. Das ist das Problem.
Herr Lange, Sie verstehen von Wissenschaft auch überhaupt gar nichts, und diese abfällige Äußerung, wir wollten ja zurück ins 19. Jahrhundert - -
Wenn Sie sich mal mit dem 19. Jahrhundert beschäftigen würden, mit der deutschen Universität im 19. Jahrhundert, im späten 19. Jahrhundert, in der Zeit des Kaiserreichs, dann sähen Sie: Das war eine einzigartige Blütezeit, in der wissenschaftlich mehr geleistet wurde als heute. Und die Universitätskultur war damals höher als heute. Das ist leider so. Nehmen Sie dies zur Kenntnis!
Dann noch ein Wörtchen zur Demokratie, weil hier immer im Namen der Demokratie gegen die AfD argumentiert wird: Wissen Sie eigentlich, wie lächerlich niedrig die Wahlbeteiligung bei Hochschulwahlen ist? - Das zeigt doch: Wir haben es hier mit einer lauten Minderheit zu tun, die sich über Gebühr Aufmerksamkeit verschafft. Die Mehrheit der Studenten ist vernünftig und will davon nichts hören. Die Mehrheit der Studenten ist angenervt von den linken Aktivisten, von den linken Schreihälsen, und die AfD ist das Sprachrohr dieser Mehrheit.
Gut, vielen Dank. Ich habe noch zwei Minuten, bin aber am Ende. Mehr gibt es aus meiner Sicht hierzu nicht zu sagen.
(Sebastian Striegel, GRÜNE: Sie müssen sich endlich mal entscheiden, ob sie Mehr- heit oder Minderheit sein wollen!)
Herr Dr. Tillschneider, Sie haben eben gesagt, die Menschenrechte könnten ruhig raus aus dem Hochschulgesetz. Die viel spannendere Frage ist: Kann für Sie die Menschenwürde auch aus der Verfassung?
Aus der Menschenwürde lässt sich zum Beispiel nicht ableiten, dass jeder, der einen Fuß auf deutschen Boden setzt, sofort alle Rechte und Partizipationen am Sozialsystem genießt wie die Deutschen. Das ist alles eine Frage der Auslegung.
Natürlich bekennen wir uns zur Menschenwürde. Die Würde des Menschen ist unantastbar. Wir bekennen uns zur Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen von 1948, alles schön und gut. Das ist eine Frage der Auslegung. In den letzten Jahren ist eben Schindluder getrieben worden, auch mit Artikel 1 des Grundgesetzes.
Es ist ja so: Wenn man sich dieses Gutachten des Verfassungsschutzes gegen die AfD anschaut, hat man wirklich den Eindruck, das hätten drittklassige Absolventen der Politikwissenschaft zusammengeschrieben. Da wird zum Beispiel mir unterstellt, dass ich gegen die Menschenwürde bin. Weshalb? Ich sage, es gibt eine deutsche Architektur, eine deutsche Kunst, eine deutsche Sprache. Da heißt es, dass das ein übergriffiges Verständnis von Egalität sei; ich wolle anderen vorschreiben, wie sie zu leben haben. Das geht nicht. Weil das gegen die Menschenwürde geht, bin ich Verfassungsfeind. - Schwachsinnsargumentation! Dieser Schwachsinn muss ein Ende nehmen.
Menschenrechte sind sehr grundlegend. Sie gelten für jedermann. Aber deshalb sind sie eben sehr grundlegende, in ihrem Umfang beschränkte Rechte.
Natürlich müssen Geflüchtete menschenwürdig behandelt werden. Sie dürfen nicht gefoltert werden, man muss ihnen zu essen und zu trinken geben, man darf sie keiner menschenunwürdigen Behandlung aussetzen. Aber es heißt zum Beispiel nicht, dass sie genau den gleichen Hartz-IVSatz bekommen wie Deutsche. Das war auch bis vor ein paar Jahren nicht so,