Zu guter Letzt möchte ich auf die Frage der Haftpflichtversicherung zu sprechen kommen. Bei der Anhörung im Ausschuss wurde ausgeführt, dass das praktisch nicht umsetzbar wäre, weil man keine Versicherung finden würde, die die Planung und die Ausführung eines Baus aus einer Hand versichern würde. Wir haben diese Aussage zum Anlass genommen, uns mit Handwerkern aus anderen Bundesländern in Verbindung zu setzen, um herauszufinden, wie diese es handhaben.
Wir haben von mehreren Handwerkern, die über eine eingeschränkte Bauvorlageberechtigung verfügen und die Planung und die Ausführung aus einer Hand anbieten und durchführen, erfahren, dass es durchaus Versicherungen gibt, die das absichern und haftpflichtversichern. Ich werde diese Versicherer jetzt nicht nennen; denn ich möchte keine Werbung machen. Wer Genaueres wissen möchte, der kann sich nach meiner Rede gern an mich wenden.
Darum schlagen wir vor, einen neuen § 64b einzufügen, der es zur Voraussetzung macht, den Bauaufsichtsbehörden einen Nachweis über eine bestehende Haftpflichtversicherung zu erbringen. Dieser Nachweis muss jedem Bauantrag beigefügt werden. So ist auch der Schutz des Verbrauchers, in diesem Fall des Bauherrn, gegeben.
Abschließend bleibt zu sagen, dass es mit der beschränkten Bauvorlageberechtigung zu einer Entbürokratisierung, zu einer Beschleunigung von Bauvorhaben und zu einer Kostenreduzierung für einfache Objekte kommt. Darum hoffe ich auf eine positiv verlaufende Debatte. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Ich sehe keine Fragen. Dann danke ich dem Abg. Büttner für die Einbringung des Gesetzentwurfs. - In der Debatte sind drei Minuten Redezeit je Fraktion vorgesehen. Die Landesregierung hat Redeverzicht angekündigt. Für die SPD-Fraktion spricht der Abg. Herr Dr. Grube. Herr Dr. Grube, Sie haben das Wort.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Sehr geehrte Damen und Herren! Das Thema haben wir inhaltlich hier schon diverse Male diskutiert. Wir hatten auch in diesem Raum - nicht als Landtag, sondern als Ausschuss - eine umfangreiche Anhörung. Die Koalitionsfraktionen haben grundsätzlich eine Sympathie für die kleine Bauvorlageberechtigung bekundet. Das ist bis heute nicht anders geworden. Wir werden den Gesetzentwurf mit in den Ausschuss überweisen.
Herr Büttner, ich muss nur etwas Wasser in den Wein gießen. Richtig gut gemacht ist der Gesetzentwurf nicht. Ich will Ihnen auch sagen, warum das der Fall ist. Sie haben es in Ihrer Rede gesagt und schreiben auch, ohne Bauhandwerksmeisterbrief und staatlichen Technikerabschluss für Bautechnik mit dem Schwerpunkt Hochbau ist die Erlangung einer Bauvorlageberechtigung nicht möglich - nach Ihrem Gesetzentwurf schon.
Sie schreiben, dass in § 64 Abs. 2 die Nr. 5 eingeführt werden soll, und verweisen in der Klammerbemerkung auf die Handwerksordnung. Wenn man sich § 3 Abs. 7 der Handwerksordnung einmal anschaut, dann liest man dort, welche Menschen, die keinen Meisterbrief haben, in die Handwerksrolle eingetragen werden können. Das sind zum Beispiel Gesellen mit ganz langer Erfahrung. - Ich mache das jetzt einmal etwas kurz. -
Die wollen Sie auch mit der kleinen Vorlageberechtigung beglücken. Das ist zumindest erklärungsbedürftig.
Sie haben gesagt, nur wer einen Brief hat, bekommt die Vorlageberechtigung. Nach Ihrem Gesetzentwurf ist das nicht so. Die Ausnahmetatbestände beschreiben Sie selber: und Handwerksmeister, die Baumaßnahmen aufgrund ihrer beruflichen Ausbildung und Erfahrung entwerfen können. Das bedeutet auch andere als Maurer-, Beton- oder Zimmererhandwerksmeister. Sonst hätten Sie die gar nicht aufführen müssen.
Die zweite Sache ist die Frage, wer Prüfungen abnimmt. Auch das muss man diskutieren. Machen das die Handwerkskammern, oder macht das jemand, der unabhängig ist? - Das ist jetzt aber ein Detail.
Dann die Frage Versicherungsschutz. Wir hatten in Magdeburg - das stand am Samstag in der Zeitung - vor einigen Jahren einmal den Fall, dass ein vorgehängter Balkon - keine sonderlich schwere Aufgabe - abgegangen ist. Planung und Ausführung aus einer Hand. Das war im Vergleich zu dem, was hier vorgeschlagen ist, ein eher unkomplexes Bauwerk. Das heißt, das, was hier gebaut werden soll, ist komplexer.
Deshalb ist für uns die spannende Frage, ob man Bauausführung und -planung aus einer Hand festschreiben sollte oder ob man das nicht trennt. Dann wären Handwerksmeister auch bauvorlageberechtigt, könnten aber nicht bauen. Aber das sind Dinge, die wir im Ausschuss diskutieren müssen.
Das, was ich anhand Ihres Gesetzentwurfs gerade aufgeworfen habe, sind für uns die Knackpunktfragen. Wie die in welchem Gesetzentwurf am Ende das Licht der Öffentlichkeit erblicken, wird die Ausschussberatung zeigen. Wir hatten bereits nach der Anhörung gesagt, dass die Koalition aufgrund der vielen Details ein paar Wochen mehr Zeit braucht. Die würden wir uns gern auch geben, um das Ganze am Ende glatt zu haben. - Vielen Dank.
Ich sehe keine Fragen. Dann danke ich Herrn Dr. Grube für den Redebeitrag. - Für die Fraktion DIE LINKE spricht der Abg. Herr Henke. Herr Henke, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Eine Aussage bleibt uns die einbringende AfDFraktion schuldig. In welchem Verhältnis steht ihr Gesetzentwurf jetzt zu ihrem Septemberantrag? - Dort haben Sie inhaltsgleich die Landesregierung
beauftragt, einen solchen Gesetzentwurf zu erarbeiten. In der Konsequenz davon gab es Mitte März hier an dieser Stelle diese große Anhörung, ein sehr aufwendiges Verfahren.
Nun gehen Sie - bezeichnenderweise der Vorsitzende des federführenden Ausschusses - darüber hinweg und sagen, wir machen einmal ganz schnell; denn wir haben keine Zeit zu verlieren. Das ist in meinen Augen eine arrogante Haltung, eine Missachtung all der Fachleute, die wir angehört haben.
Es liegt uns noch nicht einmal das Protokoll dieser öffentlichen Anhörung vor. Es muss ausgewertet werden. Mein Vorredner hat darauf hingewiesen. Aus welchen Gründen auch immer Ihre Reflexionen, Ihre Schlussfolgerungen, die Sie aus dieser Anhörung gezogen haben - - Ja, die sind schon des Merkens würdig, und auf jeden Fall ist das hier kein geschlossener Entwurf.
Ohne jetzt die alten Argumente noch einmal hervorzukehren; denn das ist wahrscheinlich auch der Grund, warum die Landesregierung auf den Redebeitrag verzichtet: Sie sprachen die Baupreisentwicklung an. Wissen Sie, was der größte Kostentreiber ist?
- Nein. Das ist die Kostengruppe 400. Das ist die technische Gebäudeausrüstung. Das ist der große Kostentreiber, nicht die Planung und die Bauvorlage. Sicherlich ist da eine Indizierung im Preis. Aber das ist nicht das, was die große Baukostenexplosion der letzten Jahre hervorgerufen hat. Dass auch die Baupreisentwicklung, die Materialentwicklung eine Rolle gespielt hat - - Aber das war nicht die Kostengruppe 300. Das war die 400, falls Sie wissen, was das ist.
Es ist auch putzig, dass mir aus Ihrer Fraktion im September entgegengehalten wurde, das Berufsbild der Meister und der Bautechniker gibt das alles her. Aber auch in Ihrem Septemberantrag waren Sie widersprüchlich; denn auch dort wollten Sie schon ein Prüfungserfordernis einbauen, was Sie jetzt noch einmal ausführlich begründet haben.
Wissen Sie, sehr geehrte Damen und Herren der AfD-Fraktion, als ich Ihren Entwurf gesehen habe, hatte ich als alter Lobbyist des Handwerks den Eindruck, dass Sie mit den Interessen, Sorgen und Nöten des Handwerks Schindluder treiben und hier eine Show abziehen, die
Herr Henke, Herr Büttner hat sich zu Wort gemeldet, wenn Sie zur Verfügung stehen. - Herr Büttner, dann haben Sie das Wort.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Herr Henke, ich muss sagen, ich bin wirklich davon beeindruckt, wie Sie es schaffen, unseren positiven Antrag und die positive Intention dahinter so ins Negative zu drehen. Aber das war schon so auffällig, dass es - wie soll ich sagen - nicht einmal wirklich ernst herüberkam.
Aber ich wollte Ihnen eigentlich eine andere Frage stellen. Wann haben Sie denn zum letzten Mal gebaut? Oder haben Sie überhaupt schon mal selbst gebaut? Waren Sie schon einmal Bauherr in Ihrem Leben?
(Heiterkeit bei der AfD - Cornelia Lüdde- mann, GRÜNE: Das spielt doch überhaupt keine Rolle! - Unruhe)
Schauen Sie sich einmal meine Berufsbiografie an. Das ist das eine. Das Zweite: Beantworten Sie mir doch einmal meine Frage. In welchem Verhältnis steht Ihr heutiger Gesetzentwurf zu Ihrem Septemberantrag?
Herr Henke, ich erkläre Ihnen kurz einmal die parlamentarischen Gepflogenheiten. Sie hätten mich zu meinem Redebeitrag befragen können.
Jetzt bin ich dran, Ihnen Fragen zu stellen, und nicht Sie mir. Das haben Sie irgendwie falsch verstanden.