Ich sehe keine weiteren Fragen. Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht die Abg. Frau Lüddemann. Frau Lüddemann, Sie haben das Wort.
Herr Präsident, vielen Dank. - Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich will ganz ehrlich sein. Ich persönlich hätte diesen Gesetzentwurf abgelehnt,
und zwar, weil Sie damit ein laufendes Verfahren, das Sie selbst in diesem Hohen Hause angestoßen haben, konterkarieren und damit das gesamte Hohe Haus und alles, was wir hier gemacht haben, ad absurdum führen.
Wir haben uns auf Ihre Intention hin sehr ernsthaft alle zusammen zur Handwerkskammer nach Halle begeben und dort eine vorgezogene Anhörung gemacht. Wir haben uns alle zusammen hier in diesem Saal mit großer Besetzung viele Fachleute angehört, und wir haben alle zusammen - Sie selbst, Herr Büttner, saßen hier oben als Ausschussvorsitzender und haben das noch einmal wiederholt - gesagt, wir haben jetzt unheimlich viel Material angesammelt; das muss sachgerecht geprüft werden. In zwei Monaten ziehen wir uns das wieder auf den Tisch, und dann schauen wir, was wir tun können.
Das sind nicht einmal mehr Schaufensteranträge. Das ist hier wirklich nur noch für die Galerie. Das hat nichts mehr mit Regeln zu tun. Das hat nichts mehr mit Inhalten zu tun; denn Sie wissen, dass das alles läuft.
Statt hier einmal eine vernünftige Beschlussempfehlung vorzulegen, wenn Sie meinen, das geht alles nicht schnell genug - - Einfach dasselbe noch einmal zu beantragen, nur um einen öffentlichen Aufschlag zu bekommen, weil der Ausschuss nicht öffentlich ist
und daher niemand sieht, wie viel Sie dort arbeiten, das, finde ich, hätte man ablehnen müssen. Aber wir haben uns der Sache wegen, weil uns die Sache wichtig ist
und wir seit Monaten daran arbeiten, dafür entschieden, das gemeinsam zu überweisen. Mehr ist dazu nicht zu sagen. - Vielen Dank.
Frau Lüddemann, Herr Lieschke hat sich zu Wort gemeldet, wenn Sie eventuell - - Herr Poggenburg auch. - Herr Lieschke, Sie haben das Wort.
Ja, hallo. Zunächst einmal wäre es ganz nett, wenn Sie vielleicht inhaltlich etwas zu dem Gesetzentwurf sagen könnten - das würde uns sehr freuen -, welche Gründe Sie hätten, dass Sie ihn gut oder schlecht finden, wie auch immer. Ansonsten denke ich - -
Sind Sie auch der Meinung, dass man, wenn Fakten auf dem Tisch liegen, wenn man die Anhörung besucht und zumindest die, die es wollten, sich das angehört haben, die Beratung über Gesetzentwürfe unbedingt zwei, drei, fünf Monate, ein halbes Jahr oder zwei Jahre hinziehen muss, wenn man das schneller machen kann? Wollen wir nicht dafür sorgen, dass man, wenn man alles klären kann, Gesetzentwürfe relativ schnell durchbekommen kann, ohne dass man zwei Jahre darauf warten muss? - Die Handwerker warten darauf.
Ich weiß nicht, ob das jetzt sinnvoll ist. Der Kollege von der LINKEN hat es erklärt. Ich habe versucht, es zu erklären. Ihre eigene Fraktion hat genau in diesem Saal diesem Verfahren zugestimmt, dass wir uns jetzt zwei Monate Zeit neh
men, die vorgetragenen Dinge prüfen, die Unterlagen prüfen und dann gemeinsam zu einer Entscheidung kommen. Alles Inhaltliche habe ich beim ersten Aufschlag hier gesagt. Dass ich persönlich dafür eine große positive Vorliebe habe, das alles so zu tun, habe ich zu Protokoll gegeben. Aber ich lasse mir von Ihnen keine sinnlose Schaufensterdebatte aufzwingen, wenn wir im sachlich arbeitenden Verfahren sind.
Frau Lüddemann, Herr Poggenburg hat sich noch zu Wort gemeldet. - Herr Poggenburg, Sie haben das Wort.
Eine Kurzintervention, bitte. - Sehr geehrte Frau Lüddemann, dass Sie den Gesetzentwurf kritisieren, liegt auf der Hand. Dass Sie ihn ablehnen wollen, liegt auch auf der Hand.
Aber dass Sie die Nichtöffentlichkeit der Ausschüsse, die zu ändern auch Sie und Ihre Fraktion seit Jahr und Tag verhindern, als Gegenargument anbringen, das ist einfach nur grundpeinlich. - Danke.
Ich will nur feststellen, dass das grundpeinlich ist, was Sie hier vortragen. Es ist aktenkundig, dass wir uns, als wir noch für uns allein sprechen konnten, als wir in der Opposition waren, immer für die Öffentlichkeit der Ausschüsse ausgesprochen haben.
beim Status quo zu bleiben. Zur Fachlichkeit habe ich vorgetragen. Sie haben eben bewiesen, dass Sie mir überhaupt nicht zugehört haben, dass
Weitere Fragen sehe ich nicht. Dann danke ich Frau Lüddemann für den Redebeitrag. - Für die CDU spricht der Abg. Herr Keindorf. Herr Keindorf, Sie haben das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine werten Kollegen! In der schon oft genannten Anhörung Mitte März in diesem Saal kam auch ein Zimmerermeister aus Osterwieck zu Wort. Auf die Frage, ob er mit der kleinen Bauvorlageberechtigung eine Erhöhung der Umsätze oder irgendwelche finanziellen Interessen verbindet, war seine ganz klare Antwort: nein. Er möchte es machen, weil er es gelernt hat und weil er es kann - und ich möchte hinzufügen: weil er es 5 km weiter westwärts darf und hier nicht.
Eigentlich möchte ich dem nichts weiter hinzufügen. Aber ich glaube, Sie wären enttäuscht, wenn ich mich wieder hinsetze. Deshalb noch einige Dinge zu dieser Anhörung. Wie üblich gab es Argumente pro und kontra. Auf die ProArgumente möchte ich nicht weiter eingehen. Der Gesetzentwurf der AfD-Fraktion hat einiges aufgegriffen. Ich freue mich auf die Diskussion darüber im Ausschuss.
Aber die Kontra-Elemente möchte ich noch einmal beleuchten. Es war immer wieder und auch heute hier die Rede davon, es wäre schlecht für den Verbraucherschutz, wenn Bauen und Planen in einer Hand liegen, und das Thema fehlender Versicherungsschutz wurde immer wieder angesprochen. Ich möchte nur sagen, das Problem Bauen und Planen in einer Hand schaffen wir nicht, wenn wir die kleine Bauvorlageberechtigung für den Handwerksmeister in die Landesbauordnung aufnehmen.
Seit der Novelle der Handwerksordnung im Jahr 2004 dürfen Bauingenieure und Architekten ohne weitere Nachweise Baufirmen gründen. Mit Stand vom 31. März 2019 sind in Sachsen-Anhalt in den beiden Kammerbezirken Halle und Magdeburg rund 190 Baubetriebe in die Handwerksrolle eingetragen, in denen die Führungskraft kein Handwerksmeister, sondern Bauingenieur oder Architekt ist.
Das heißt, seit dem Jahr 2004 ist es durch Bundesrecht auf der Grundlage der Handwerksordnung erlaubt, dass der Planer auch bauen darf. Kein Mensch hat in den letzten 15 Jahren jemals darüber diskutiert. Deswegen kann das kein Grund sein, dem bauausführenden Handwerker im Jahr 2019 im Landesrecht zu untersagen zu planen, wenn er es gelernt hat und es sich zutraut.
Ich möchte abschließend noch Folgendes sagen. In einer Podiumsdiskussion im Handwerk wurde mir von meinen Handwerkskollegen Folgendes in mein - ich sage einmal - politisches Stammbuch geschrieben: „Wenn eure Politik“ - wen mein Kollege mit „eure Politik“ gemeint hat, kann sich jeder selbst ausmalen - „wieder mehr Akzeptanz beim Wähler finden soll, dann muss diese Politik transparent und glaubwürdig sein.“ Transparent heißt, wir müssen sagen, was wir tun. Glaubwürdig heißt, wir müssen auch tun, was wir sagen.
Wie oft haben wir in diesem Saal schon über die Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung sowie über die Durchlässigkeit im Bildungssystem zwischen diesen beiden genannten Säulen debattiert. Der Deutsche Qualifikationsrahmen gibt das auch vor.
Ich möchte an die sechste Wahlperiode erinnern. Am 16. Oktober 2004 wurde in diesem Saal vom gesamten Parlament einstimmig der Beschluss für die Stärkung des Meisterbriefes als Garant für Ausbildung, Verbraucherschutz und wirtschaftliche Stabilität gefasst.