Protokoll der Sitzung vom 04.04.2019

- Deutlicher machen. - Es gibt eine Frage, Herr Striegel.

(Sebastian Striegel, GRÜNE, schüttelt den Kopf)

- Sie möchten nicht.

(Zuruf von Thomas Höse, AfD)

- Bitte?

(Thomas Höse, AfD: Eine Kurzintervention!)

- Dann dürfen Sie reden. Bitte.

Frau Präsident, vielen Dank. - Haben Sie es gehört, Frau Präsident?

Ja. Aber Sie haben ganz deutlich „Frau Präsident“ gesagt.

Ja, das habe ich auch, seit drei Jahren sage ich das.

Ich bin kein Präsident.

Ein Hauptmann kann auch weiblich sein und man wird sie auch mit „Frau Hauptmann“ oder „Frau Major“ ansprechen. - Nur mal so zur Info.

(Unruhe)

Ich wollte nur sagen, ich finde es eigentlich schon recht anmaßend, dass GRÜNE sich überhaupt hier zu Kindern äußern, mit der Vergangenheit. - Danke schön.

(Beifall bei der AfD - Unruhe bei der CDU, bei der LINKEN, bei der SPD und bei den GRÜNEN - Zurufe: Oh, Junge, Junge, Jun- ge!)

Ich denke, wir sollten hier einen vernünftigen Ton anschlagen, Herr Höse. Ich denke, das gehört hier nicht rein.

(Thomas Höse, AfD: Von wem ging das denn aus? - Unruhe bei der AfD)

- Herr Höse, überlassen Sie mir, was ich hier vorn kritisiere und was nicht. Ich sitze hier vorn.

(Sebastian Striegel, GRÜNE: Der ist völlig durch! - Unruhe)

Der nächste Debattenredner wird für die CDUFraktion Herr Kolze sein. Sie haben das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Antrag der Fraktion DIE LINKE beabsichtigt, die Rechte von Kindern in Verfahren in Familiensachen mittels verbindlicher Standards zu stärken. Hierzu sollen verbindliche Qualifikationsanforderungen an Familienrichter, Verfahrensbeistände und Gutachter geschaffen werden.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zum wiederholten Male haben wir es mit einem Antrag zu tun, mit dem die Landesregierung aufgefordert wird, sich auf Bundesebene für eine Modernisierung des Justizsystems einzusetzen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir sind uns im Hohen Haus alle einig, dass familiengerichtliche Verfahren für alle Verfahrensbeteiligten Folgen mit erheblicher Tragweite mit sich bringen können. Wir sind hier in einem sensiblen Bereich, weil Kinder im Verfahren beteiligt sind. Deren Rechte gilt es zu gewährleisten.

Wir sollten aber bitte nicht den Anschein einwecken, dass die bisherigen Vorgaben zu Verfahren in Familiensachen überholt sind und sich diesbezüglich auf Bundes- oder Landesebene in den letzten zehn Jahren nichts getan hat. Wir sollten nicht vergessen, dass im Jahr 2008 der Bundestag das Gesetz zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit beschlossen hat. Durch dieses Gesetz wurde das familiengerichtliche Verfahren von Grund auf neu geregelt.

Ich möchte Sie daher weiter daran erinnern, dass zum Beispiel die Rechtsfigur des Verfahrensbeistandes durch diese Reform neu eingeführt worden ist und seither den bis dahin gesetzlich vorgesehenen Verfahrenspfleger für minderjährige Kinder ersetzt hat.

Es hat sich bereits langjährig bewährt, dass der Verfahrensbeistand die subjektiven Rechte des Kindes in dem jeweiligen Verfahrensstadium als eigener Verfahrensbeteiligter wahrnimmt. Dazu soll der Verfahrensbeistand die Interessen des Kindes feststellen und im gerichtlichen Verfahren zur Geltung bringen. Verfahrensbeistände müssen fachlich geeignet sein. Fortbildungsangebote für Verfahrensbeistände stehen entsprechend dem Fortbildungskatalog des Landesjugendamtes zur Verfügung.

Im Zusammenhang mit dieser FGG-Reform wurden mehr als 100 weitere Bundesgesetze angepasst und geändert. Auch wir als Landesgesetzgeber haben seinerzeit aufgrund des FGG-Reformgesetzes landesrechtliche Anpassungen vornehmen müssen. Ich möchte darauf hinaus, Ihnen zu vergegenwärtigen, dass unser Rechts- und Justizsystem von Kontinuität und Gründlichkeit und nicht von schnellen Veränderungen und Modernisierungsbestrebungen lebt, auch wenn diese von einigen politisch gewollt sind.

Wir hingegen vertreten den Standpunkt, im Vertrauen auf die Leistungsfähigkeit und den Erfahrungsschatz unserer Justiz grundlegende Änderungen nur mit der dafür gebotenen Gründlichkeit und im Konsens der Bundesländer und des Bundes vorzunehmen. So werden wir es auch bei diesem Antrag handhaben.

Sehr geehrte Damen und Herren! Mit unserem Alternativantrag, Qualitätssicherung - -

Herr Abgeordneter, kommen Sie bitte zum Schluss.

Ja. - Mit unserem Alternativantrag „Qualitätssicherung in familienrechtlichen Verfahren“ der Koalitionsfraktionen bitten wir die Landesregierung um eine ausführliche Berichterstattung im Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung über den Stand des Evaluierungsverfahrens zur Reform des - -

Bitte jetzt den letzten Satz, Herr Kolze.

Ich bitte Sie um Zustimmung zu unserem Alternativantrag.

(Heiterkeit und Beifall bei der CDU)

Vielen Dank. Ich sehe keine Fragen. - Somit hat für die Fraktion DIE LINKE Frau von Angern noch einmal das Wort.

(Eva von Angern, DIE LINKE, schüttelt den Kopf)

- Sie verzichtet auf einen Redebeitrag. - Wir steigen nunmehr in das Abstimmungsverfahren ein. Einen Überweisungswunsch bezüglich Ihres Antrages habe ich nicht vernommen, Frau von Angern.

(Eva von Angern, DIE LINKE: Es gibt einen Alternativantrag!)

- Einen Alternativantrag. Wollen Sie sich diesem anschließen?

(Eva von Angern, DIE LINKE: Nein!)

- Nein. - Also lasse ich zuerst über den Ursprungsantrag in der Drs. 7/4147 abstimmen. Das ist der Antrag der Fraktion DIE LINKE. Wer diesem Antrag seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das ist teilweise die Fraktion DIE LINKE. Jetzt wird es die gesamte Fraktion. Wer stimmt dagegen? - Das sind die Koalitionsfraktionen und die Fraktion der AfD. Wer enthält sich der Stimme? - Niemand. Der Antrag ist somit abgelehnt worden.

Wir kommen zum Alternativantrag der Koalitionsfraktionen in der Drs. 7/4192. Es wurde der Antrag gestellt, diesen Antrag in den Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung zu überweisen. Wer mit diesem Vorschlag einverstanden ist, den bitte ich um das Kartenzeichen.

(Siegfried Borgwardt, CDU: Es gibt gar kei- ne Überweisung!)

- Eine Direktabstimmung. Aber Sie haben gesagt, Überweisung in den Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung. Ich muss noch einmal fragen: Es soll keine Überweisung geben?

(Dr. Katja Pähle, SPD: Nein!)

- Direkt abstimmen? - Okay.

(Zuruf von Silke Schindler, SPD)

Ich habe es hier vorn so verstanden, dass der Alternativantrag überwiesen werden sollte. Wenn das nicht der Fall ist, dann ist alles okay. Deshalb frage ich nach. Dann führen wir zu dem Antrag in der Drs. 7/4192 eine Direktabstimmung durch. Wer diesem Alternativantrag seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen, zögerlich, und die AfD-Fraktion.

(Oliver Kirchner, AfD: Geschlossen!)

Wer stimmt dagegen? - Niemand. Wer enthält sich der Stimme? - Das ist die Fraktion DIE LINKE. Damit ist der Tagesordnung erledigt.

Schlussbemerkungen