Protokoll der Sitzung vom 23.05.2019

drittens mehr Zeit für Anleitung,

viertens Elternbeteiligung stärken.

Auch wir als Landtag von Sachsen-Anhalt haben bereits mit einem dezidierten Antrag klar Position bezogen. Ich verzichte an dieser Stelle darauf, alles zu wiederholen. Aus meiner Sicht sind die Ergebnisse, die die Ministerin vorgestellt hat, gegenüber unserer damaligen Beschlussfassung durchaus nachvollziehbar.

(Siegfried Borgwardt, CDU: Sie können sich sehen lassen!)

Aber eines möchte ich ganz deutlich sagen: Wir werden über das Thema natürlich auch weiterhin diskutieren müssen.

Für uns als CDU war neben der Verbesserung der Qualität in der Kindertagesbetreuung vor allem eines wichtig: die Entlastung bei den Elternbeiträgen zu erreichen.

Bereits in dem Gute-Kita-Gesetz wurde geregelt, dass neben dem Kreis derjenigen, die bereits Beitragsfreiheit gewährt bekommen, künftig auch Personen beitragsfrei gestellt werden sollen, die Sozialleistungen wie Kinderzuschlag und Wohngeld erhalten. Wir müssen für die Empfängerinnen und Empfänger kleiner Einkommen deutlich machen, dass es sich lohnt, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen, und dass ihre Einkünfte nicht dazu führen dürfen, dass sie zusätzliche Belastungen erfahren. Kurz gesagt: Arbeit muss sich lohnen.

(Zustimmung von Angela Gorr, CDU)

Das ist ein Prinzip der sozialen Marktwirtschaft und damit auch einer der sozialpolitischen Ansätze der CDU in Sachsen-Anhalt.

In diesem Sinn befürworten wir auch das Gesetz zur zielgenauen Stärkung von Familien und ihren Kindern durch die Neugestaltung des Kinderzuschlages und die Verbesserung der Leistungen für Bildung und Teilhabe, das sogenannte StarkeFamilien-Gesetz der unionsgeführten Bundesregierung. Gerade dass der Kinderzuschlag nicht auf einmal wegfällt, sondern in Stufen reduziert wird, ist ein wichtiger Schritt.

Bei allem notwendigen Verbesserungsbedarf sollten wir aber auch deutlich machen, in welcher guten Qualität, Vielfalt und Verfügbarkeit die Kinderbetreuung in Sachsen-Anhalt bereits existiert. Auch die Eltern werden von Beiträgen entlastet. Ich verweise nur auf den Beschluss des Magdeburger Stadtrates in der vergangenen Woche, der zu einer erheblichen Reduzierung der KitaGebühren geführt hat.

Lassen Sie uns in diesem Sinn handeln und deutlich machen, dass wir bei der Kinderbetreuung zwar noch Verbesserungsbedarf haben, aber die

Kinderbetreuung in unserem Land in einer guten Qualität geliefert wird. Das sollten wir hier auch einmal benennen und nicht immer nur schlechtreden, meine sehr geehrten Damen und Herren.

(Beifall bei der CDU)

Herr Krull, wenn Sie fertig sind: Herr Steppuhn hat sich zu Wort gemeldet. - Herr Steppuhn, Sie haben das Wort.

Danke. Eine Kurzintervention. - Herr Kollege Krull - dies auch an die Kollegin Lüddemann gerichtet -, wenn es jetzt vielleicht so rübergekommen ist, dass wir das Thema gute Kinderbetreuung im Land als Sozialdemokraten zu sehr vereinnahmt haben, dann hängt das vielleicht damit zusammen, dass es für uns ein sehr wichtiges Thema ist, auch schon ausgehend von den Koalitionsverhandlungen.

Aber ich will sehr deutlich machen, dass ich mich ausdrücklich auch bei den Koalitionsfraktionen für die gute Zusammenarbeit, gerade auch im Sozialbereich, bedanke. Das tue ich hiermit.

(Beifall bei der CDU - Angela Gorr, CDU: Das hören wir gern!)

Herr Krull, Sie haben die Möglichkeit, darauf zu antworten.

Herr Steppuhn, geschätzter Kollege, es freut mich natürlich, dass ich Sie vielleicht falsch verstanden habe. Aber seien Sie gewiss: Kinderbetreuung ist mir nicht nur als Vater von zwei Jungen eine große Herzensangelegenheit, sondern auch der CDU als der wahren Familienpartei. - Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU - Oh! bei den GRÜ- NEN)

Ich danke Herrn Krull für den Redebeitrag. - Für die Fraktion DIE LINKE spricht die Abg. Frau Hohmann. Frau Hohmann, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sie alle kennen es: „Wer, wie, was, wieso, weshalb, warum? Wer nicht fragt, bleibt dumm.“ - Dieser Text des „Sesamstraßen“-Liedes lässt sich im Kern auch auf uns in der Politik übertragen.

(Markus Kurze, CDU: Was?)

Denn wenn wir als Abgeordnete nicht kritisch nachfragen würden, könnten wir nicht die in der Gesetzgebung wohl wichtigste Aufgabe des Parlaments erfüllen, nämlich die Kontrolle der Landesregierung.

(Beifall bei der LINKEN)

Ohne Informationen würde dies alles nicht funktionieren.

Jetzt werden sich sicherlich einige von Ihnen fragen, was meine Eingangssätze mit der Aktuellen Debatte zu tun haben. Hier die Aufklärung:

Ich versuche bereits seit mehr als vier Wochen, von der Landesregierung Auskunft zum Gute-KitaGesetz zu erhalten. Schon in der letzten Landtagssitzung wollte ich wissen, für welche priorisierten Handlungsfelder Bundesmittel in welcher Höhe eingesetzt werden sollen. Ich hatte auch nach dem Zeitplan der Landesregierung für die Umsetzung der Maßnahmen gefragt.

Die Antwort der Landesregierung war, dass sich dies aus dem entsprechenden Landtagsbeschluss vom 31. Januar 2019 in der Drs. 7/3905 ergibt.

Wer sich diesen Beschluss ansieht, wird allerdings erkennen, dass es sich dabei um einen allgemeinen Prüfauftrag handelt. Auch die Frage nach der finanziellen Größenordnung für die einzelnen Maßnahmen ergab, dass hierfür unterschiedliche Vorläufe erforderlich sind, wie zum Beispiel die Erstellung von Richtlinien usw., und dass in den Fachausschüssen über den weiteren Fortgang auf Bundes- und Landesebene berichtet wird. Ich sage Ihnen: Auf die Berichterstattung warten wir noch heute.

Nachdem ich die Antwort hatte, stellte ich nochmals eine Kleine Anfrage, dieses Mal etwas detaillierter. Die Antwort kam in der letzten Woche. Diese fiel noch kürzer aus als die erste und verwies ebenfalls auf den Beschluss des Landtages. Ebendies, meine Damen und Herren, halte ich als Parlamentarierin für eine Unverfrorenheit.

(Beifall bei der LINKEN)

Ich kann Ihnen auch sagen, warum. Während die Ministerin auf Podien verkündet, dass sie am 13. Juni 2019 mit der Bundesministerin in Köthen die Vereinbarung unterzeichnen möchte, erhalten wir als Parlament keine Antwort auf die Frage, welche Vertragsinhalte mit welchen finanziellen Mitteln denn nun vereinbart werden sollen. Auch wurde der § 3 Abs. 2 Satz 3 des Bundesgesetzes überhaupt nicht berücksichtigt. Zur Erinnerung möchte ich Ihnen den noch einmal zitieren:

„Bei der Analyse der Ausgangslage nach Absatz 1 sowie bei der Ermittlung der Handlungsfelder, Maßnahmen und Handlungsziele nach Absatz 2“

- jetzt hören Sie gut zu -

„sollen insbesondere die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, die kommunalen Spitzenverbände auf Landesebene, die freien Träger, Sozialpartner sowie Vertreterinnen und Vertreter der Elternschaft in geeigneter Weise beteiligt und wissenschaftliche Standards berücksichtigt werden.“

Ich frage deshalb: Wann sollen denn nun die eben Genannten noch einbezogen werden, wenn die SPD-Fraktion heute über die konkreten Absichten berichtet? Soll die Beteiligung der im Gesetz genannten Personengruppe nur eine Alibiveranstaltung werden? - Denn etwas anderes kann ich mir diesbezüglich nicht mehr vorstellen.

(Beifall bei der LINKEN)

Sehr geehrte Damen und Herren! Andere Bundesländer gehen mit ihren Vorhaben zum GuteKita-Gesetz viel transparenter um. Am Beispiel von Brandenburg möchte ich Ihnen zeigen, wie ich es mir auch von unserer Landesregierung gewünscht hätte. Ich zeige Ihnen nur eine Seite.

(Monika Hohmann, DIE LINKE, hebt ein Schriftstück hoch)

Darauf stehen die priorisierten Maßnahmen. Darauf stehen die Handlungsfelder. Darauf steht, wann in welchem Jahr welche Mittel fließen sollen. Das sind die Vorhaben. Brandenburg schließt morgen erst den Vertrag ab.

(Beifall bei der LINKEN)

Das heißt, das Papier ist schon Monate alt.

Warum gelingt diese positive Transparenz nicht auch unserer Landesregierung?

(Beifall bei der LINKEN)

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Mit unserem Antrag im Januar hatten wir bereits unsere Schwerpunkte aus den zehn Handlungsfeldern benannt. Gern wiederhole ich sie noch einmal.

Erstens wollten wir die Erweiterung der Maßnahmen zur Entlastung der Eltern bei den Gebühren. Wenn ich mir das Ganze jetzt in MecklenburgVorpommern ansehe, stelle ich fest, sie wollen die komplette Beitragsfreiheit.

Zweitens wollten wir, dass jede pädagogische Fachkraft eine Stunde Vor- und Nachbereitungszeit pro Woche erhält. Dies wurde leider abgelehnt. Ich kann Ihnen sagen: Sachsen gewährt seinen pädagogischen Fachkräften zwei Stunden Vor- und Nachbereitungszeit.

Drittens wollten wir ein Investitionsprogramm für Kindertageseinrichtungen zur Umsetzung des gesetzlich verankerten Bildungsprogramms „Bildung: elementar“. Hierzu kann ich Ihnen das Saarland