Der übliche Schachzug der Politik ist mittlerweile auch verbraucht. Er lautet - ich sage es jetzt ganz platt und simpel -: Wir, die Politik, die Etablierten haben etwas entdeckt, liebe Bürger, das für euch Wähler sehr gefährlich ist. Wir, die Politik, müssen euch vor dieser Gefährlichkeit schützen. Wir, die Politik, regeln das für euch. Diese Regelung lautet erfahrungsgemäß: Wir müssen euch etwas verbieten oder wir müssen etwas erheblich teurer und aufwendiger machen. Das ist der Werdegang, der sich in einer Dauerschleife wiederholt. Das geht nicht mehr.
Liebe Kollegen auf den Parlamentsbänken! Falls es Ihnen noch nicht aufgefallen ist: Was jahrelang - ich habe es eben genannt - so einfach ging, wird jetzt nichts mehr, das sagen wir Ihnen.
Wir sorgen einfach weiter dafür, dass sich der Wind zur Vernunft und zum ordentlichen Umgang mit den gesetzestreuen Wählern und den Sportschützen und den Jägern dreht; trotz aller Hindernisse, die uns entgegenschlagen. Wir sind bis jetzt sehr, sehr erfolgreich. Dies merken wir an den Rückkoppelungen aus der Gesellschaft. Geben Sie also unserem Antrag statt. - Ich bedanke mich bei Ihnen.
Vielen Dank. Ich sehe keine Fragen. - Somit kann für die Landesregierung der Minister Herr Stahlknecht sprechen. Herr Minister, Sie haben das Wort, bitte.
Frau Präsidentin, vielen Dank. - Sie fordern, Herr Lehmann, die gesetzgebenden Organe der Bundesrepublik Deutschland auf, die EU-Feuerwaffenrichtlinie für umgesetzt zu erklären. Ich habe, ehrlich gesagt, auch nach intensivem Lesen und Suchen keine Norm gefunden, die beschreibt, dass ein Landtag gegenüber den Gesetzgebungsorganen des Bundes derartige Forderungen im Bereich der ausschließlichen Gesetzgebung des Bundes stellen kann. Insofern geht Ihr Antrag irgendwie ins Leere.
Deshalb gehört der vorliegende Antrag, den Sie einbringen, auch nicht hierher, sondern, wenn überhaupt, meine Damen und Herren, in den Bundestag. Aber was sollte die Erklärung, die EUFeuerwaffenrichtlinie sei bereits umgesetzt, dort
bewirken? Wollen Sie ein Vertragsverletzungsverfahren durchführen? - Das könnte das verhindern, würde aber vielleicht das Gegenteil provozieren.
Sie wollen eigentlich mit Ihrem heutigen Antrag die Regelung der EU-Feuerwaffenrichtlinie selbst angreifen, die 2017 im Rechtssetzungsverfahren der Europäischen Union, bei deren Organen, anzugreifen gewesen wäre. Jedenfalls ist heute und hier der falsche Zeitpunkt, der falsche Ort und die falsche Uhrzeit dafür.
Jetzt könnte man inhaltlich zu vielen Dingen etwas sagen. Ich sage Ihnen persönlich als Jäger: Ich fühle mich mit Sicherheit durch das, was passiert, weder drangsaliert noch benachteiligt, und viele Schützen tun das auch nicht. Wenn Sie das Bedürfnis - wir reden jetzt nicht über die Zuverlässigkeit - zum Besitz einer Waffe nicht nachweisen können, dann frage ich mich, wozu Sie eine Waffe führen müssen, wenn Sie nicht das Bedürfnis haben.
In Bezug auf die Zuverlässigkeit gibt es Regelungen, die auch auf dem Bundesschützentag in Wernigerode sehr einvernehmlich dargestellt wurden. Wenn man zehn Jahre zuverlässig war, dann unterliegt man keiner Zuverlässigkeitsprüfung mehr.
Wenn ich auf dem Hochsitz sitze, dann tue ich das auch nicht mit einem Maschinengewehr, sondern ich bin so weit trainiert, dass ich das mit einem Schuss schaffe oder eben auch nicht.
Ich habe allmählich das Gefühl, Sie wollen sich als Oberlobbyist der Schützen hervortun. Das wird Ihnen nur bedingt gelingen, weil Sie ein Ministerium und einen Minister haben, der bedingungslos zu seinen Schützen steht, und Sie gelegentlich - erlauben Sie mir das - den Dingen etwas hinterherlaufen und die Dinge durch die ständige Wiederholung letztlich nicht besser machen. - Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Minister. Ich sehe keine Fragen und keine Wortmeldungen. - Wir steigen somit in die Dreiminutendebatte der Fraktionen ein. Herr Abg. Erben wird für die SPD-Fraktion das Wort bekommen. Sie haben das Wort.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Lehmann, Sie haben vorhin - ich habe mir das aufgeschrieben - den Begriff der Dauerschleife verwandt. Die Dauerschleife ist das, was wir hier spielen, nämlich wieder einmal ein Waffenantrag von der AfD. Die Rituale sind mittlerweile eingeübt. Sie haben schon viele schlechte Anträge eingebracht,
Wenn Sie Ihren Antragstext, also das, was Sie beantragen, ins Verhältnis zu der Begründung setzen - - Sie sagen auf der einen Seite - was überhaupt nicht geht -, es möge festgestellt werden, dass die EU-Feuerwaffenrichtlinie in Deutschland umgesetzt sei, um dann auf der anderen Seite weiter unten über fast zwei Seiten die EU-Richtlinie niederzumachen.
Dann kommen Sie noch mit Verschwörungstheorien: Dunkle Mächte im Bundesinnenministerium nutzen die Gelegenheit, wenn Verbandsfunktionäre auf Waffenschauen in Amerika sind, und schicken ihnen einen Referentenentwurf zur Anhörung, der mit einer kurzen Frist versehen ist.
Sie tun hier immer so, als seien Sie der Vollstrecker des Volkswillens. Sie werden es wahrscheinlich mitbekommen haben, haben es aber heute aus gutem Grund vermutlich nicht erwähnt: Am letzten Wochenende fand in der Schweiz eine Volksabstimmung statt. Dabei wollten Ihre Freunde, so vermute ich das einmal, erreichen, dass in der Schweiz festgelegt wird, dass die EU-Feuerwaffenrichtlinie nicht umgesetzt wird. Das Ergebnis der Abstimmung war, dass mehr als zwei Drittel der Schweizer gesagt haben: Natürlich wird die Richtlinie bei uns umgesetzt und wir überführen sie in schweizerisches nationales Recht. Wie deutlicher als durch eine Volksabstimmung kann denn das passieren?
Zum Schluss noch eine Aufforderung. Herr Lehmann, hören Sie doch endlich auf, hier ständig zu behaupten, dass Schützen und Jäger in Sachsen-Anhalt von den Jagd- und Waffenbehörden drangsaliert würden. Sie haben in Ihren vielen Reden noch nicht einen einzigen konkreten Sachverhalt vorgetragen, mit dem Sie nachgewiesen haben, dass es auch nur ansatzweise eine Drangsalierung von Jägern oder Sportschützen in Sachsen-Anhalt gegeben hat. - Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Erben. Ich sehe eine Wortmeldung. Möchten Sie diese beantworten? - Herr Büttner, Sie haben das Wort, bitte.
Vielen Dank. Frau Präsidentin. - Herr Erben, ich finde es immer wieder verwunderlich. Man stellt fest, dass Sie die Argumente drehen und wenden, wie Sie sie brauchen. Ist Ihre Partei nicht eigentlich gegen Volksabstimmungen? - Ich erinnere mich daran, dass von Vertretern Ihrer Partei ausgeführt worden ist, das Volk sei nicht kompetent genug, weil es in die Themen nicht eingearbeitet sei, wie es bei Politikern der Fall ist.
Nun haben Sie sich in Ihrem Redebeitrag auf Volksabstimmungen bezogen, obwohl Sie eigentlich gegen Volksabstimmungen sind. Wie passt das eigentlich zusammen?
Also, Faktenwissen hilft immer. Wenn Sie Fakten zur Kenntnis nehmen würden, dann würden Sie wissen, dass es gerade die SPD ist, die auch auf der Bundesebene für die Einführung von Volksentscheiden und Volksbegehren ist.
Ich weiß nicht, wie Sie darauf kommen, dass meine Partei in irgendeiner Weise gegen Volksabstimmungen, Volksentscheide oder Volks
begehren sei. Das ist völlig unzutreffend. Aber man kann es ja erstmal behaupten; das ist ja offensichtlich Ihr Stil, Herr Büttner.
Vielen Dank, Herr Erben. Es gibt keine weiteren Wortmeldungen. - Die nächste Debattenrednerin ist für die Fraktion DIE LINKE Frau von Angern.
- Sie verzichten. - Abgeordnete von den GRÜNEN haben auch verzichtet. Für die CDU-Fraktion spricht jetzt der Abg. Herr Schulenburg. - Er verzichtet auch. Er schüttelt den Kopf. - Herr Lehmann, dann sind Sie noch einmal an der Reihe. Sie haben das Wort, bitte.
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Herr Innenminister, es ist schlimm, dass Sie nicht im Detail darauf eingegangen sind, wie ich es vorhin schon dargelegt habe, dass sich Berlin hinter Brüssel ver
steckt und die EU-Feuerwaffenrichtlinie viel, viel schärfer auslegt, als Brüssel das überhaupt fordert. Wir setzen also in Berlin einen drauf.
Man kann denken, in Berlin sitzt ein GRÜNER im Innenministerium, irgend so ein Waffenfeind, und nicht ein CSU-Innenminister. Das habe ich vorhin gesagt. Von Ihnen kein Wort dazu, dass aus Brüssel nicht gefordert wird - das ist dort eine Kannbestimmung -, eine Sollbestimmung daraus zu machen und zu kontrollieren, zu kontrollieren, zu kontrollieren.
Zu Herrn Erben sage ich: Die Dauerschleife, die Sie mir vorwerfen, tut not. Das zeigt das Verhalten Ihrer Fraktion zum Waffenrecht. Deshalb werden wir auch weiterhin die Dauerschleife zu diesem Thema fahren. Das kann ich Ihnen versprechen. Das Letzte, was ich hier als Abgeordneter der AfD machen werde, ist, auf Ihre Aufforderung in der von Ihnen geforderten Weise zu reagieren und aufzuhören. Wenn Sie sagen, hören Sie auf, dann mache ich es erst recht. Das verspreche ich Ihnen.
Sie sagen, es sei alles toll und schön hier. Ich zitiere einmal die Kommentare aus den Fachzeitschriften zum neuen Waffenrecht. In einer der bekanntesten deutschen Zeitungen, „Deutsches Waffen Journal“, schrieb der Chefredakteur in der letzten Ausgabe Folgendes: Es trifft wieder die Falschen. Der Referentenentwurf dient der Zielrichtung, den illegalen Zugang zu Schusswaffen zu erschweren, die behördliche Rückverfolgung einer Schusswaffe sicherzustellen und den legalen Zugang zu Schusswaffen zur Begehung von Terroranschlägen zu erschweren.
Wenn man diese Zielrichtung, diese drei Stoßrichtungen verfolgt, dann ist das bisherige deutsche Waffenrecht mehr als sinnerfüllend und ausreichend. Wir brauchen die Veränderung gar nicht. Es fällt auf, dass die Attentäter illegal erworbene Waffen, die über ungesicherte Grenzen eingeschleust wurden, verwendet haben, und nicht legale Waffen von irgendwelchen Sportschützen verwendet worden sind, um hier Dutzende von Leuten abzuschießen.
Warum sieht der deutsche Gesetzentwurf eine über die EU-Richtlinie weit hinausgehende Verschärfung vor, fragen wir uns, die erneut nur die ohnehin gesetzestreuen legalen Waffenbesitzer trifft. Das ist die Frage, die man sich stellen kann. Um die Verschärfung kümmert sich nämlich nicht ein einziger Krimineller oder Terrorist, die kümmern sich darum nicht die Bohne, so der Chefredakteur des „Deutschen Waffen Journals“. - Das ist kein Erguss der AfD.
Herrn aus dieser Zeitung - hat, wie allgemein bekannt, die roten Mörder von der RAF auch nicht beeindruckt und davon abgehalten, Blutbäder in der alten BRD anzurichten. Das ist vielleicht die Antwort auf die Frage, die ich gestellt habe.
Hat die etablierte Politik in Deutschland vielleicht eine unbegründete Phobie gegenüber den legalen Schützen und Jägern im eigenen Volk und will sie diese deshalb Stück für Stück enteignen und trockenlegen? - Jeder Anschlag kommt vielleicht gerade recht, um etwas zu verschärfen.
Das erinnert mich immer stärker an die verblichene DDR, in der sich interessierte Schützen, die in der DDR schießen wollten, bei der sozialismuskonformen GST, der Gesellschaft für Sport und Technik, anmelden mussten, um dann unter staatlicher Aufsicht mit zentral verschlossenen Waffen, wo wir vielleicht auch noch hinwollen, bei politischer Konformität ab und zu mal schießen zu dürfen. Von den Kreisparteisekretären der SED aufwärts kam man in den sozialistischen Genuss, Waffenträger zu sein.