Im Namen des Ausschusses für Inneres und Sport bitte ich um Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Ich sehe keine Fragen. Dann danke ich Herrn Kohl für die Berichterstattung. - Bevor wir zum Abstimmungsverfahren kommen, möchte ich den Wunsch der parlamentarischen Geschäftsführer auf eine Änderung der Tagesordnung bekannt geben. Die Tagesordnungspunkte 17, 19 und 31 sollen noch heute abgehandelt werden. - Wenn es dagegen keinen Widerspruch gibt, verfahren wir so.
Jetzt kommen wir zum Abstimmungsverfahren zur Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport in der Drs. 7/4511. Dazu liegt ein Änderungsantrag der Fraktion der AfD in der Drs. 7/4532 vor. Ich schlage deshalb vor, dass wir zunächst über den Änderungsantrag der AfDFraktion abstimmen. Wer für diesen Änderungsantrag stimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das ist die Fraktion der AfD. Wer stimmt dagegen? - Das sind die Koalitionsfraktionen und die Fraktion DIE LINKE. Damit hat der Antrag nicht die Mehrheit des Hauses erhalten.
Nun stimmen wir über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport in der Drs. 7/4511 zum Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drs. 7/3207 ab. Ich schlage vor, über das Gesetz in Gänze abzustimmen. Wer für das Gesetz in der Fassung der Beschlussempfehlung stimmen möchte, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? - Das sind die Fraktion DIE LINKE und die AfD-Fraktion. Damit hat dieser Antrag die Mehrheit des Hohen Hauses erhalten und der Gesetzentwurf der Landesregierung in der Fassung der Beschlussempfehlung hat die Zustimmung erhalten. Der Tagesordnungspunkt 8 ist somit erledigt.
Entwurf eines Landesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetzes 2019/2020/2021 (LBVAnpG 2019/2020/2021)
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ziel des Gesetzentwurfes der Landesregierung ist die Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter des Landes sowie der Beamtinnen und Beamten der Gemeinden, der Verbandsgemeinden, der Landkreise und der sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts an die Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse.
Wie Sie wissen, hat sich die Koalition vorgenommen, dafür den Tarifabschluss für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes der Länder vom März 2019 zeit- und inhaltsgleich auf den Bereich der Beamten zu übertragen.
Die Tarifvertragsparteien haben sich im März auf die Erhöhung der Tabellenentgelte in drei Schritten wie folgt geeinigt: zum 1. Januar 2019 um ein Gesamtvolumen von 3,2 %, zum 1. Januar 2020 um ein Gesamtvolumen von 3,2 % und zum 1. Januar 2021 um ein Gesamtvolumen von 1,4 %. Dazu kommt die Erhöhung der Ausbildungsentgelte um jeweils 50 € zum 1. Januar 2019 und zum 1. Januar 2020. Ferner wird die Jahressonderzahlung für die Jahre 2019 bis 2022 auf dem bisherigen Niveau fortgesetzt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Koalition hält Wort, setzt diesen Gesetzentwurf um und wird damit gegenüber dem Ausgangsjahr 2018 Mehrausgaben im Personalbereich allein in diesem Jahr von 45 Millionen €, im Jahr 2020 von 90 Millionen € und im Jahr 2021 sogar von 110 Millionen € leisten müssen, um diese Zielstellung umzusetzen.
Wir haben darüber gesprochen, dass wir einen gewissen Programmierungsaufwand haben, eine Vorlaufzeit brauchen, um die Nachzahlungen für das Jahr 2019 zu leisten. Bei einem normalen Gesetzgebungs- und Beratungsgang wäre das erst Ende des Jahres möglich, sodass ich die Signale vernommen habe, dass die Koalitionsfrak
tionen mit einer raschen Sitzung des Finanzausschusses tätig werden wollen. Bei einem positiven Votum des Ausschusses bin ich bereit, im Wege eines Vorgriffes diese Nachzahlung bereits Ende August für die Gehaltszahlungen im September umzusetzen. Das erfordert jedoch, dass die Verabschiedung des Gesetzes mit sogenannter hinreichender Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist und dies auch entsprechend dokumentiert wird.
Ich gehe deswegen davon aus - so mein Vorschlag -, dass der Finanzausschuss mich als Minister bitten wird, im Vorgriff auf das Inkrafttreten der im Gesetzentwurf enthaltenen linearen Erhöhung der Grundgehälter, Versorgungsbezüge, der Anwärtergrundbeträge und der Unterhaltsbeihilfen die entsprechenden Zahlungen ab Ende August 2019 rückwirkend zum 1. Januar anzuordnen. Sofern dies im Finanzausschuss deutlich wird, werde ich das tun. Dann wird der Empfängerkreis von dieser deutlich spürbaren Erhöhung bereits mit den Septemberbezügen Nachricht erhalten.
In diesem Sinne hoffe ich auf Unterstützung für das gemeinsame Anliegen. Die Koalition hält in diesem Bereich trotz der finanziellen Auswirkungen Wort. Ich hoffe auf baldige konstruktive Beratungen, nämlich morgen, im Finanzausschuss. - Herzlichen Dank.
Herr Minister, eine Nachfrage. Wir befinden uns in der ersten Beratung. Soll der Gesetzentwurf nur in den Finanzausschuss überwiesen werden? Und ich frage in die Runde, ob es einen anderen Wunsch gibt.
Ich sehe keine weiteren Fragen. Dann danke ich Herrn Minister Schröder für die Einbringung. Eine Debatte ist nicht vorgesehen.
Wir stimmen jetzt darüber ab, ob der Gesetzentwurf in der Drs. 7/4475 in den Ausschuss für Finanzen überwiesen wird. Wer für die Überweisung stimmen möchte, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das ist das gesamte Haus. Wer stimmt dagegen? - Ich sehe niemanden. Stimmenthaltungen? - Sehe ich auch nicht. Damit wurde der Überweisung dieses Gesetzentwurfs in den Ausschuss für Finanzen zugestimmt.
Meine Damen und Herren! Bevor wir in den Tagesordnungspunkt 11 einsteigen, gebe ich den folgenden Hinweis: Die parlamentarischen Geschäftsführer haben sich darauf verständigt, dass heute noch die Tagesordnungspunkte 11, 17, 19, 31 und - als letzter Tagesordnungspunkt - der Tagesordnungspunkt 12 behandelt werden. Der Tagesordnungspunkt 18 wird am heutigen Tag nicht behandelt. - Das zur Information.
Entwurf eines Gesetzes über die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen in Sachsen-Anhalt (E-Rechnungsgesetz Sach- sen-Anhalt - ERG LSA)
Danke, Frau Präsidentin. - Hohes Haus! Ihnen liegt ein Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen über die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen in Sachsen-Anhalt, kurz E-Rechnungsgesetz, vor. Wir behandeln dieses nunmehr als separaten Tagesordnungspunkt. Ursprünglich sollte es durch einen Änderungsantrag als Artikelgesetz an das E-GovernmentGesetz angehängt werden. Aufgrund des Zweilesungsprinzips bei Gesetzentwürfen, welches dann nicht eingehalten werden würde, wird das E-Rechnungsgesetz heute als eigenständiger Gesetzentwurf eingebracht.
Dem vorausgehend, trat am 26. Mai 2014 die entsprechende EU-Richtlinie in Kraft und am 13. Juli 2016 verabschiedete der Bundestag dazu bereits einen Gesetzentwurf. Zur Umsetzung der EU-Richtlinie ist es aber auch erforderlich, dass das Land Sachsen-Anhalt ein eigenes Gesetz zur Umsetzung der Vorgaben erlässt. Ziel dieses Gesetzes ist es, die Abwicklung von Rechnungen insbesondere im Vergabeverfahren zu standardisieren und den Unternehmen die Kommunikation bei der Rechnungsstellung auf elektronische Weise zu erleichtern.
Unter einer E-Rechnung versteht man alle Rechnungen, die den Vorgaben der Europäischen Union entsprechen. Rechnungen im PDF-, JPEG- oder TIF-Format entsprechen nicht dieser Norm.
In Deutschland wurde aus diesem Grund das XML-Datenformat, die sogenannte X-Rechnung, als Standard definiert. Rechnungen in diesem Format können elektronisch ausgelesen und automatisch in Rechnungsverarbeitungssysteme bzw. Haushaltsverfahren eingelesen werden.
Die Länder müssen bis April 2020 die Voraussetzungen für den Empfang und die Verarbeitung von elektronischen Rechnungen schaffen. Je nach Digitalisierungsgrad der Behörde lassen sich die Anforderungen durch geringe Anpassungen des bereits vorhandenen Rechnungssystems umsetzen. Dies ist in Sachsen-Anhalt bereits im Gange.
Sehr geehrte Damen und Herren! Um die Umsetzung rechtzeitig zu gewährleisten, beantrage ich die Überweisung des Gesetzentwurfes in den Ausschuss für Finanzen als federführenden Ausschuss und in den Ausschuss für Inneres und Sport als mitberatenden Ausschuss. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Abg. Szarata. Ich habe auch hierzu die Information, dass dieser Tagesordnungspunkt ohne Debatte stattfinden wird. Ich habe vernommen, dass dieser Antrag zur federführenden Beratung in den Finanzausschuss und zur Mitberatung in den Ausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft überwiesen werden soll.
Ich werde jetzt darüber abstimmen lassen. Wer damit einverstanden ist, dass diese Drucksache zur federführenden Beratung in den Finanzausschuss und zur Mitberatung in den Innenausschuss überwiesen wird, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind offensichtlich alle Fraktionen. Wer stimmt dagegen? - Niemand. - Wer enthält sich der Stimme? - Auch niemand. Damit ist der Tagesordnungspunkt 11 erledigt.