Ich möchte an die Verständigung erinnern, die eingangs der Sitzungsperiode erfolgte, bei der wir beschlossen haben, auch diesen Tagesordnungspunkt ohne Debatte zu behandeln. Die Berichterstatterin wird die Abg. Frau Schindler sein. Sie haben das Wort, bitte.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Sehr geehrte Damen und Herren! Wie soeben gehört, ist der Antrag in der Drs. 7/3483 in der 58. Sitzung des Landtages am 25. Oktober 2018 dem Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung zur Beratung zugewiesen worden.
Mit dem Antrag der Fraktion der AfD vom 17. Oktober 2018 soll die Landesregierung aufgefordert werden, eine Verwaltungsvereinbarung mit dem Land Baden-Württemberg für die Ausbildung von Gerichtsvollziehern an der FH Schwetzingen abzuschließen, um Anwärter für die Gerichtsvollzieherlaufbahn aus Sachsen-Anhalt zu einem dreijährigen Bachelorstudiengang „Gerichtsvollzieher FH“ zu entsenden.
Weiterhin soll die Landesregierung eine entsprechende Anpassung der Laufbahnverordnung vornehmen und die Einführung eines Bachelorstudienganges Gerichtsvollzieher für das Land Sachsen-Anhalt prüfen. Ausweislich der Begründung bezweckt der Antrag die Einrichtung einer eigenen Gerichtsvollzieherlaufbahn, die bei den Zugangsvoraussetzungen den Laufbahnen der Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt - A 9 - entspricht.
Meine Damen und Herren! Der Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung hat sich in der 24. Sitzung am 9. November 2018 darauf verständigt, zu dem Thema eine Anhörung in öffentlicher Sitzung durchzuführen.
Die Anhörung fand in der 27. Sitzung am 22. März 2019 statt. Dabei wurden angehört der Deutsche Gerichtsvollzieherbund, der Landesverband Baden-Württemberg, der Verband der Gerichtsvollzieher in Sachsen-Anhalt, die Deutsche Polizeigewerkschaft im Deutschen Beamtenbund, der Landesverband Sachsen-Anhalt, der Landesverband Sachsen-Anhalt im Deutschen Anwaltverein sowie eine Verfahrensbeiständin aus Sachsen. Weiterhin sind schriftliche Stellungnahmen des Freistaates Bayern sowie der Deutschen Justiz
Ohne hier näher auf die Anhörung einzugehen, kann ich zumindest sagen, dass die Anzuhörenden die sehr hohen Anforderungen an den Gerichtsvollzieherberuf und damit auch an die Ausbildung der Gerichtsvollzieher deutlich gemacht haben.
In der darauffolgenden 28. Sitzung am 12. April 2019 befasste sich der Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung erneut mit diesem Antrag und verständigte sich darauf, in der nächsten Sitzung eine Beschlussempfehlung für den Landtag zu erarbeiten.
Zur abschließenden Beratung in der 30. Sitzung des Ausschusses für Recht, Verfassung und Gleichstellung am 7. Juni 2019 lag ein Beschlussvorschlag der Fraktionen der CDU, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vor. Nach kurzer Aussprache wurde der Beschlussvorschlag der Koalitionsfraktionen unverändert zur Abstimmung gestellt und mit den Stimmen der Fraktionen der CDU, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion der AfD sowie der Fraktion DIE LINKE mit 7 : 0 : 5 Stimmen als Beschlussempfehlung an den Landtag verabschiedet. Diese liegt Ihnen heute in der Drs. 7/4467 vor.
Sehr geehrte Damen und Herren! Im Namen des Ausschusses für Recht, Verfassung und Gleichstellung bitte ich Sie um Zustimmung zu der vorliegenden Beschlussempfehlung. - Vielen Dank.
Vielen Dank für die Berichterstattung, Frau Abg. Schindler. - Wie bereits gesagt, wurde vereinbart, hierzu keine Debatte zu führen. Wir steigen somit in das Abstimmungsverfahren ein.
Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht, Verfassung und Gleichstellung in der Drs. 7/4467 zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? - Niemand. Wer enthält sich der Stimme? - Das sind die Fraktion der AfD und die Fraktion DIE LINKE. Damit ist der Tagesordnungspunkt 17 erledigt.
Wir nehmen jetzt noch einmal einen kleinen Wechsel vor. - Herr Vizepräsident Gallert, kommen Sie nach vorn?
Dann kommen wir in unserem Spurttempo auch sofort zu dem nächsten Tagesordnungspunkt. Das ist der Tagesordnungspunkt 19, erste Beratung, Entwurf eines Landesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetzes 2019.
Bericht des Ausschusses zur Überprüfung der Abgeordneten auf eine Tätigkeit für den Staatssicherheitsdienst der DDR
Bericht Ausschuss zur Überprüfung der Abgeordneten auf eine Tätigkeit für den Staatssicherheitsdienst der DDR - Drs. 7/4465
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! In der 25. Sitzung am 7. April 2017 hat der Landtag die Einsetzung des Ausschusses zur Überprüfung der Abgeordneten auf eine Tätigkeit für den Staatssicherheitsdienst der DDR beschlossen. Der Ausschuss wurde zuerst mit drei Abgeordneten der Fraktionen der CDU, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN besetzt. Mit dem Einsetzungsbeschluss wurde der Ausschuss ermächtigt, dem Landtag den Entwurf einer Geschäftsordnung zuzuleiten.
Der Ausschuss hat sich in der Sitzung am 6. Juni 2017 konstituiert und den Vorschlag für eine Geschäftsordnung gemäß § 46a Abs. 5 des Abgeordnetengesetzes erarbeitet, die der Landtag in der 29. Sitzung am 21. Juni 2017 beschloss.
Nach § 46a Abs. 1 des Abgeordnetengesetzes Sachsen-Anhalt können Abgeordnete bei der Präsidentin des Landtages eine Überprüfung im Sinne des Stasi-Unterlagen-Gesetzes beantragen. Der Ausschuss wurde beauftragt, das Verfahren durchzuführen und zu begleiten.
Bereits bei dem Einsetzungsbeschluss und bei dem Beschluss zur Geschäftsordnung wies ich darauf hin, dass die Überprüfung eine freiwillige Entscheidung eines jeden Mitgliedes Landtages ist. Gleichzeitig äußerte ich den Wunsch, dass
alle davon Gebrauch machen und dass, wie in der letzten Legislaturperiode des Landtages, durch den Bundesbeauftragten keine Mitteilung über eine Tätigkeit eines Mitgliedes des Landtages erfolgt. Ich wies darauf hin, dass es um das Ansehen, die Glaubwürdigkeit und das Vertrauen in die Politik und in die Abgeordneten dieses Landtages geht.
Mit Beschluss des Landtages vom 21. Juni 2017 erfolgte auch eine Nachbesetzung durch die AfD. Der Ausschuss bestand somit aus vier Mitgliedern: Frau Eva Feußner - ihre Position wurde nach ihrem Ausscheiden aus dem Landtag mit Herrn Harms von der CDU neu besetzt -, Frau Dorothea Frederking von den GRÜNEN, Herrn Kirchner von der AfD und meiner Person als Vorsitzende.
Über die Vorsitzenden der Fraktionen im Landtag erging im Juni 2017 die Bitte, die Mitglieder ihrer Fraktionen über die Möglichkeit der Antragstellung zu informieren. Die Antragstellung erfolgte über die Präsidentin des Landtages, die den Ausschuss regelmäßig über den Stand der Überprüfung unterrichtete.
In einer weiteren Sitzung des Ausschusses am 11. September 2018 verständigte sich der Ausschuss darauf, den Abgeordneten, die bis zu diesem Zeitpunkt noch keinen Antrag auf eine Überprüfung gestellt hatten - dies betraf auch die nach der Bundestagswahl für ausscheidende Mitglieder des Landtages nachgerückten Abgeordneten -, nochmals die Möglichkeit bis zum 31. Oktober 2018 einzuräumen.
Insgesamt haben 54 Mitglieder des Landtages einen Antrag auf Überprüfung bei der Präsidentin gestellt. Bei 22 Mitgliedern des Landtages, die zum Zeitpunkt der Auflösung des Staatssicherheitsdienstes der DDR mit Stichtag 12. Januar 1990 ihr 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten, ist eine Überprüfung nicht zulässig und daher nicht möglich. Die genaue Aufteilung und Aufstellung, bezogen auf die Fraktionen, entnehmen Sie bitte dem schriftlichen Bericht, der Ihnen vorliegt.
Neben den Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE, die, wie bereits in der vergangenen Wahlperiode, keine Überprüfung beantragten, stellten zwei weitere Abgeordnete keine Anträge.
Im Ergebnis der durchgeführten Überprüfungen liegen für alle, für die eine Überprüfung durchgeführt wurde, die gleichlautenden Mitteilungen vor, die auch den Mitgliedern direkt zugegangen sind, wonach keine Hinweise auf eine hauptamtliche oder inoffizielle Tätigkeit für den Staatssicherheitsdienst der DDR vorliegen.
äußerten Wünsche in Erfüllung gegangen ist, nämlich dass keine Mitteilung über eine Zusammenarbeit mit einem Mitglied des Landtages vorliegt. Der Wunsch, dass sich alle Mitglieder des Landtages an der Überprüfung beteiligen, hat sich leider nicht erfüllt. Das bedauere ich sehr.
In der Sitzung am 4. Juni 2019 beschloss der Ausschuss, seine Tätigkeit zu beenden. Er legt dem Landtag nunmehr den Bericht in der Drs. 7/4465 zur Kenntnisnahme vor.
Am Ende möchte ich mich bei den Ausschussmitgliedern für die gute Zusammenarbeit und beim Gesetzgebungs- und Beratungsdienst für die Unterstützung der Arbeit des Ausschusses bedanken. - Vielen Dank.
Im Ältestenrat ist vereinbart worden, dazu keine Debatte zu führen. Der Landtag nimmt den Bericht zur Kenntnis. Damit ist der Tagesordnungspunkt 19 beendet.
Im 15. Parlamentarischen Untersuchungsausschuss soll nach dem genannten Antrag die Abg. Frau Kerstin Eisenreich für die Abg. Frau von Angern als stellvertretendes Mitglied tätig werden. Es ist im Ältestenrat vereinbart worden, dazu keine Debatte zu führen.
Wir kommen nunmehr zu dem Abstimmungsverfahren zu dem Antrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 7/4533. Wer für diesen Antrag ist, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen und die Fraktion DIE LINKE. Wer ist dagegen? - Niemand. Wer enthält sich der Stimme? - Die Fraktion der AfD. Damit ist diese Vorlage so beschlossen worden und wir können den Tagesordnungspunkt 31 schließen.