Vielen Dank, Herr Präsident. - Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Berichtszeitraum vom 1. Dezember 2018 bis zum 31. Mai 2019 machten 297 Bürgerinnen und Bürger Gebrauch von ihrem Grundrecht, sich schriftlich mit Bitten und Beschwerden an den Landtag zu wenden.
29 Eingaben waren nach den Grundsätzen des Petitionsausschusses nicht als Petition zu behandeln, wurden jedoch mit einem Rat oder Hinweis an die Einsender beantwortet. Elf Petitionen gab der Ausschuss an die zuständigen Landesparlamente und an den Deutschen Bundestag ab. 257 der eingegangenen Bitten und Beschwerden konnten als Petition registriert und bearbeitet werden.
mit 47 Petitionen zu verzeichnen, gefolgt vom Sachgebiet Landtag mit 36 Petitionen. Weitere Einzelheiten können Sie der Anlage 15 zu der Beschlussempfehlung entnehmen.
226 Petitionen wurden im Berichtszeitraum in sieben Sitzungen beraten, 186 davon abschließend. Führend hierbei war das Sachgebiet Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr mit 44 Petitionen, gefolgt von dem Sachgebiet Inneres mit 22 Petitionen. Etwa 15,1 % der vom Ausschuss behandelten Petitionen wurden positiv, 5,4 % zumindest teilpositiv erledigt.
Viele Bürgerinnen und Bürger nutzten die Möglichkeit der Einreichung von Sammel-, Massen- und Mehrfachpetitionen. 13 Sammelpetitionen mit insgesamt 2 882 Unterschriften gingen ein. Themen sind unter anderem der Straßenausbaubeitrag mit 472 Unterschriften, der AZV Naumburg mit 489 Unterschriften und der Erhalt der JVA Volkstedt mit 794 Unterschriften. Die Ortsumfahrung B 246a Gommern kam auf 604 Unterschriften.
Acht Sammelpetitionen, unter anderem zu den Themen Straßenausbaubeitrag, AZV Naumburg, Änderung des KiFöG-Betreuungsschlüssels und Natura 2000, wurden abschließend behandelt.
Eine Massenpetition mit 50 Unterschriften ging zum Thema Novellierung des Denkmalschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt ein. Des Weiteren ging eine Mehrfachpetition mit drei Zuschriften zu einem Verlegungsgesuch ein.
Mitglieder des Ausschusses führten sechs Ortstermine unter Beteiligung der Petenten und der zuständigen Behörden durch. Dabei stellten sie wiederholt fest, dass diese Termine hervorragend geeignet sind, um Bürgernähe zu praktizieren und vermittelnd zwischen Verwaltung und Bürger tätig zu sein. Einzelne Themen, mit denen sich der Petitionsausschuss befasste, können Sie den Anlagen 1 bis 14 der Beschlussempfehlung entnehmen.
Durch die Unterstützung der Bediensteten der Landesverwaltung war es dem Petitionsausschuss möglich, jedes einzelne Petitionsbegehren umfassend zu beantworten. Der Petitionsausschuss möchte an dieser Stelle allen Beteiligten seinen Dank für ihre Unterstützung aussprechen.
Sehr geehrte Damen und Herren! Ihnen liegt die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Petitionen in der Drs. 7/4787 für den Zeitraum vom 1. Dezember 2018 bis 31. Mai 2019 vor. Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, die in den Anlagen 1 bis 14 aufgeführten Petitionen mit Bescheid an die Petenten für erledigt zu erklären. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Fragen sehe ich nicht. Dann danke ich Herrn Krause für die Berichterstattung. Wir kommen auch hierzu zum Abstimmungsverfahren.
Wir stimmen über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Petitionen in der Drs. 7/4787 ab. Wer für die Beschlussempfehlung stimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalition und die Fraktion DIE LINKE. Wer stimmt dagegen? - Das sehe ich nicht. Gibt es Stimmenthaltungen? - Die AfD-Fraktion. Damit hat die Beschlussempfehlung die Zustimmung des Hauses erhalten.
Wir kommen jetzt zur Berichterstattung zu c). Hierzu ist wieder Frau Buchheim die Berichterstatterin. Frau Buchheim, Sie haben das Wort.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Meine werten Kolleginnen und Kollegen! Der jährliche schriftliche Bericht des Petitionsausschusses an den Landtag für den Tätigkeitszeitraum vom 1. Dezember 2017 bis zum 30. November 2018 liegt Ihnen in der Drs. 7/4788 vor.
Von dem Grundrecht, sich schriftlich mit Bitten und Beschwerden an den Landtag von SachsenAnhalt zu wenden, haben im Berichtszeitraum wieder zahlreiche Bürgerinnen und Bürger Gebrauch gemacht.
Im Berichtszeitraum gingen beim Petitionsausschuss 439 Bürgeranliegen ein. Davon wurden 146 Bürgeranliegen online auf der Internetseite des Landtages eingereicht. 359 Vorgänge wurden als Petition registriert und bearbeitet, 61 Vorgänge wurden als Eingaben im Sinne der Grundsätze des Petitionsausschusses über die Behandlung von Bitten und Beschwerden beantwortet. 19 Petitionen wurden an den Bundestag oder die Volksvertretung eines anderen zuständigen Bundeslandes weitergeleitet.
Mit ca. 19,8 % war im Sachgebiet Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr der höchste Eingang an Petitionen zu verzeichnen, gefolgt von dem Sachgebiet Inneres mit ca. 15 % und dem Sachgebiet Justiz mit 11,9 %. Der geringste Eingang war in den Sachgebieten Arbeit sowie Medien mit jeweils 1,9 % und im Sachgebiet Wissenschaft mit 0,8 % zu verzeichnen. Statistische Einzelheiten können Sie dem Anhang A zum Tätigkeitsbericht entnehmen.
Die Möglichkeit der Einreichung von Sammelpetitionen wurde auch in diesem Berichtszeitraum zahlreich genutzt. Dabei handelt es sich um Unterschriftensammlungen mit demselben Anliegen. 16 Sammelpetitionen mit Unterschriften von ins
gesamt 11 510 Bürgerinnen und Bürgern gingen im Berichtszeitraum ein. Beispielsweise seien hier folgende Themen genannt: Jugendcamp mit 615 Unterschriften, Abwasserzweckverband UnstrutFinne mit 2 115 Unterschriften, Stollenanlage Langenstein-Zwieberge mit 1 086 Unterschriften, Bewirtschaftung des Huy-Waldes mit 758 Unterschriften, Natura 2000 mit 3 408 Unterschriften und Grube Teutschenthal mit 1 383 Unterschriften. Elf Sammelpetitionen wurden abschließend behandelt.
In 15 Sitzungen beriet der Petitionsausschuss über 424 Petitionen, über 367 davon abschließend. Hierbei ist das Sachgebiet Inneres mit ca. 18,5 % abschließend behandelter Petitionen führend, dicht gefolgt vom Sachgebiet Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr mit 17,4 %.
12,3 % - das entspricht 45 der abschließend behandelten Petitionen - konnten als positiv erledigt angesehen werden, indem behördliches Handeln korrigiert wurde oder ein Kompromiss im Sinne der Petenten gefunden wurde. 2,2 % der abschließend behandelten Petitionen wurden zumindest teilpositiv erledigt.
Eine Petition - dies betrifft die Sammelpetition zur Stollenanlage Langenstein-Zwieberge - wurde auf Empfehlung des Petitionsausschusses vom Landtag an die Landesregierung zur Berücksichtigung überwiesen. Nach dem Erhalt der Beschlussrealisierung hat der Ausschuss gemäß § 51 der Geschäftsordnung des Landtages beschlossen, über die Petition von Neuem zu beraten, da eine abschließende Klärung des Anliegens bisher nicht erfolgt ist.
In der überwiegenden Zahl der Fälle war das Verwaltungshandeln der Behörden jedoch nicht zu beanstanden oder ein Tätigwerden im Sinne der Petenten nicht möglich. Dies spricht für die überwiegend gute Qualität der Arbeit der Verwaltungsbehörden.
In diesem Zusammenhang möchte ich mich für die kompetente Unterstützung des Petitionsausschusses durch die Bediensteten der Landesregierung, der nachgeordneten Behörden und der Landtagsverwaltung bedanken.
Wie sehr der Ausschuss um die Anliegen der Petenten bemüht war, zeigt sich auch darin, dass viele Petitionen mehrfach behandelt wurden, um eine Lösung im Sinne der Petenten zu finden. In neun Fällen bat der Petitionsausschuss die jeweils zuständigen Fachausschüsse um eine Stellungnahme, weil er auf das dort vorhandene Fachwissen angewiesen war. Auch diesen Ausschüssen, soweit sie auf das Ersuchen des Petitionsausschusses mit einer inhaltlichen Stellungnahme reagiert haben, möchte ich meinen Dank aussprechen.
Neun weitere Petitionen wurden den jeweils zuständigen Fachausschüssen zur Kenntnisnahme weitergeleitet, weil sie als Anregung für eine parlamentarische Initiative geeignet erschienen oder um sie auf das Anliegen der Petition besonders aufmerksam zu machen.
Durchgeführte Ortstermine - in diesem Berichtszeitraum waren es neun - trugen dazu bei, akzeptable Lösungen zu finden. Den Bürgern konnten die Entscheidungen der Verwaltung oder aber auch den Behörden die Sichtweise, die Sorgen und die Nöte der Bürger nähergebracht werden. Die oftmals verhärteten Fronten zwischen Bürger und Verwaltung konnten aufgeweicht und die Beteiligten dazu gebracht werden, miteinander zu reden.
Der Ausschuss stellte bei diesen Terminen immer wieder fest, wie wichtig der unmittelbare Kontakt zwischen allen am Verfahren beteiligten Personen ist. Den betroffenen Bürgern konnte so vermittelt werden, dass ihre Anliegen ernst genommen und nicht nur nach Aktenlage entschieden werden.
Beispielhafte Themen, mit denen sich der Petitionsausschuss im vergangenen Berichtszeitraum befasste, können Sie den Seiten 10 ff. des Berichtes entnehmen.
Als Beispiel für eine positive Vermittlungstätigkeit des Ausschusses verweise ich auf einen Fall aus dem Sachgebiet Kultur. Die Eigentümer eines an die denkmalgeschützte Freyburger Stadtmauer grenzenden Grundstückes bemühten sich seit Jahren um eine Baugenehmigung für das Grundstück. Das Grundstück sollte nicht durch sie selbst bebaut werden, sondern sollte für diesen Zweck verkauft werden.
Eine Bauvoranfrage hinsichtlich der Bebauung mit einem Einfamilienhaus wurde abgelehnt. Das Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie hatte sich gegen eine Bebauung mit Hochbauten ausgesprochen, da eine solche Bebauung zu einer erheblichen Sichtbeeinträchtigung der denkmalgeschützten Stadtmauer führen würde.
Die Petenten baten den Ausschuss um Unterstützung. Nach umfangreichen Verhandlungen einigten sich die Petenten mit den beteiligten Behörden darauf, dass die Stadt das Grundstück erwerben und es mit einem Parkplatz bebauen werde. Zu diesem Verkauf kam es jedoch nicht. Daraufhin beabsichtigten die Petenten einen Verkauf des Grundstückes für die Errichtung eines Kindergartens. Die Behörden standen diesem Vorhaben jedoch nicht positiv gegenüber.
Dem Ausschuss erschloss sich nicht, warum der Bau eines Parkplatzes an dieser Stelle zulässig sein sollte, eine anderweitige, mit entsprechenden Auflagen versehene Bebauung hingegen nicht.
Durch die generelle Versagung einer Bebauung ist den Petenten die Nutzung ihres Grundstückes nicht möglich.
Der Ausschuss beschloss daher, einen Vor-OrtTermin unter Hinzuziehung aller beteiligten Behörden und der Petenten durchzuführen. Im Ergebnis dessen verständigte man sich darauf, dass zwei Möglichkeiten zur Nutzung des Grundstückes bestehen.
Die erste und von den Petenten favorisierte Option bestand in der Errichtung einer Kindertageseinrichtung oberhalb der bestehenden Freifläche. Die Freifläche selbst hätte dann als Spielplatz oder Parkfläche genutzt werden können. Damit würde der Forderung der Denkmalschutzbehörde entsprochen werden, die Freifläche nicht zu bebauen, um den Blick auf die Stadtmauer nicht zu beeinträchtigen. Bedenken gegen den Bau einer Kindertageseinrichtung wurden seitens der Denkmalschutzbehörde nicht geäußert. Zur Umsetzung dieser Option wäre eine Änderung des Stadtentwicklungskonzepts erforderlich gewesen. Hierfür hätte es eines Beschlusses der Verbandsgemeinde bedurft; diese war jedoch mit der Ansiedlung eines Kindergartens zunächst nicht einverstanden.
Die zweite Option war der bereits erwähnte Kauf durch die Stadt zur Errichtung eines Parkplatzes. Diese Option kam jedoch aus finanziellen Gründen nicht zur Umsetzung.
Nach weiteren Verhandlungen vor Ort kam die Angelegenheit letztlich zu einem guten Ende: Die Stadt erteilte die sanierungsrechtliche Genehmigung und die Petenten konnten ihr Grundstück für den Bau eines Kindergartens verkaufen.
Leider war der Ausschuss nicht in all seinen Fällen so erfolgreich. In einem weiteren Fall bat ein Lehrer, der mehrmals erfolglos eine Teilnahme am Sabbatjahr - eine besondere Form der Teilzeitbeschäftigung - aus gesundheitlichen Gründen beantragt hatte, den Ausschuss um Unterstützung. Das Landesschulamt hatte seinen Antrag wegen dienstlicher Belange, nämlich wegen der angespannten Unterrichtsversorgungssituation, abgelehnt. Dem Ausschuss erschloss sich nicht, warum das Anliegen des Petenten abgelehnt wurde, obwohl die Möglichkeit des Sabbatjahres gesetzlich festgeschrieben ist.
Die von der Landesregierung aufgeführten Gründe zur Ablehnung des Antrages überzeugten den Petitionsausschuss nicht. Er beschloss deshalb, den Ausschuss für Bildung und Kultur um eine Stellungnahme zu bitten. Dieser führte in seiner Stellungnahme aus, dass die von der Landesregierung aufgeführten Gründe zwar nicht zu bestreiten seien, aber offensichtlich aus der bisherigen allgemeinen Personalplanung und Aus
Aus der Sicht des Fachausschusses würden die Interessen des Antragsstellers im Hinblick auf die Erhaltung seiner Gesundheit und damit auch der weiteren Dienstfähigkeit für die Arbeit in der Schule durch die vorgebrachten dienstlichen Gründe des Ministeriums nicht aufgewogen. Dabei sei auch zu berücksichtigen, dass es sich bei der Fächerkombination Geografie und Sport nicht um typische Mangelfächer handele. Zudem bliebe bis zur angestrebten Freistellung im Schuljahr 2018/ 2019 genug Zeit, um entsprechende Vorsorge zu treffen, zum Beispiel im Rahmen der ohnehin notwendigen Stellenausschreibungen.
Im Ergebnis der Beratung empfahl der Ausschuss für Bildung und Kultur daher dem Ausschuss für Petitionen, der Petition stattzugeben.
Die Landesregierung blieb trotz der Stellungnahme und der Empfehlung des Fachausschusses bei ihrem Standpunkt und verwies auf einen bestandskräftigen Bescheid. Der Petent hatte zwischenzeitlich einen neuen Antrag für das Schuljahr 2019/2020 gestellt, der seitens des Landesverwaltungsamtes wiederum abgelehnt worden war. Diesmal hatte der Petent jedoch Klage erhoben.
Der Ausschuss, der aufgrund der mangelnden Kompromissbereitschaft der Landesregierung keine Möglichkeit dafür sah, das Petitionsanliegen zu unterstützen, beschloss, den Ausgang des Klageverfahrens abzuwarten. Leider wurde die Klage des Petenten abgewiesen.
Dieser Fall ist ein Beispiel dafür, wie eingeschränkt die Möglichkeiten des Petitionsausschusses sind, für die Bürgerinnen und Bürger tätig zu werden. Er hätte zwar die Möglichkeit gehabt, dem Landtag zu empfehlen, der Landesregierung die Petition zur Berücksichtigung zu überweisen; die Landesregierung ist jedoch nicht verpflichtet, diesem Beschluss zu folgen.
Anders sind die Möglichkeiten im bayerischen Petitionsverfahren. Eine Überweisung an die Staatsregierung zur Berücksichtigung ist auch dort eine Aufforderung des Landtags zu einer bestimmten Handlung. Sofern die Staatsregierung erklärt, dass sie einem Berücksichtigungs
beschluss nicht entsprechen wird, oder dem Landtag nicht innerhalb von vier Monaten schriftlich mitteilt, dass dem Berücksichtigungs
beschluss entsprochen worden ist, findet eine neuerliche Beratung und Beschlussfassung im zuständigen Fachausschuss statt.