Vielen Dank, Herr Präsident. - Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Das Pflegeberufereformgesetz vom 17. Juli 2017 - wohlgemerkt: 2017 - überführt die bisherigen gesonderten Ausbildungen in der Gesundheits- und Krankenpflege, der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege sowie der Altenpflege in eine künftig einheitliche Ausbildung zur Pflegefachfrau bzw. zum Pflegefachmann, auch generalistische Ausbildung genannt.
Das Gesetz über die Pflegeberufe, kurz Pflegeberufegesetz, enthält eine Reihe von Vorschriften, für deren Ausführung auf Landesebene landesgesetzliche Regelungen zwingend notwendig sind. Auch die vom Bund erlassene Ausbildungs- und Prüfungsverordnung und die Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung vom Oktober 2018 beinhalten Vorschriften, die durch Landesrecht konkretisiert werden müssen. Mit der inhalt
lichen Ausgestaltung des Ihnen vorliegenden Ausführungsgesetzes zum Pflegeberufegesetz wurde eine ressortübergreifende Lenkungsgruppe beauftragt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die wichtigsten Eckpunkte des Gesetzentwurfes möchte ich Ihnen kurz vorstellen.
Schulstrukturen. Die bisher im Altenpflege- und im Krankenpflegegesetz getrennt geregelten Pflegeausbildungen werden zu einem neuen Ausbildungsberuf Pflegefachmann/Pflegefachfrau zusammengeführt. Somit müssen Schulstrukturen neu gedacht werden. Es muss sichergestellt werden, dass die Pflegeausbildung weiterhin attraktiv für die Menschen in unserem Land ist; denn den Pflegenotstand in diesem Bereich kennen wir alle. Es gilt, zukünftig noch mehr Auszubildende zu motivieren, sich für diesen neuen, anspruchsvollen Beruf zu entscheiden, und gute Rahmenbedingungen dafür zu schaffen.
Pflegeschulen können in öffentlicher und privater Trägerschaft geführt werden. Sie werden im Gesetzentwurf außerhalb des Schulgesetzes verortet.
Die Finanzierung der Pflegeausbildung wird neu geregelt und erfolgt einheitlich über einen Landesfonds. Damit wird bundesweit eine qualitätsgesicherte und wohnortnahe Ausbildung ermöglicht. Durch ein Umlageverfahren werden ausbildende und nichtausbildende Einrichtungen gleichermaßen zur Finanzierung herangezogen. Damit entfällt auch das Schulgeld an Schulen in freier Trägerschaft. Zudem haben Auszubildende einen Anspruch auf eine angemessene Ausbildungsvergütung, die jedoch nicht Bestandteil des Pauschalbudgets ist.
Die Verhandlungen über die Pauschalen für Sachsen Anhalt für die schulische Ausbildung und für die praktische Ausbildung wurden federführend durch das Sozialministerium begleitet und konnten erfolgreich abgeschlossen werden.
Pflegestudium. Ergänzend zur beruflichen Pflegeausbildung wird mit dem Bundesgesetz ein Pflegestudium eingeführt. Deshalb geht es in unserem Gesetzentwurf auch um die Schaffung der Grundlagen für eine primärqualifizierende Hochschulausbildung.
Fort- und Weiterbildungen. Das Landesinstitut für Schulqualität und Lehrerbildung, auch Lisa genannt, soll, gesetzlich verankert, einen Teil der Fort- und Weiterbildung für die Lehrkräfte an Pflegeschulen übernehmen. Selbstverständlich sind auch weitere Träger Anbieter für Fort- und Weiterbildungen.
zierung ausdrücklich ausgeschlossen. Folglich waren wir als Land gehalten, die Finanzierung im Gesetzentwurf zu berücksichtigen. Für die Planungssicherheit der betroffenen Träger wurde eine gesetzliche Anspruchsregelung formuliert. Sollte sich in den nächsten Jahren ein anderer Bedarf abzeichnen, kann im Rahmen der Evaluation gemäß § 13 nachgesteuert werden.
Was mit einem Gesetz immer zusammenhängt: Ermächtigungen. In dem Gesetzentwurf ist eine Vielzahl von Ermächtigungen vorgesehen. Das Sozialministerium benötigt eine Ermächtigungsgrundlage, um den Bedarf für Sachsen-Anhalt an passgenauen weitergehenden Regelungen für die Ausbildung und die Ausbildungsstrukturen festlegen zu können.
Das Bildungsministerium benötigt Ermächtigungen für schulfachliche und schulrechtliche Regelungen und zur Überführung alter Ausbildungen in ein neues Ausbildungssystem.
Für das Ministerium für Wirtschaft und Wissenschaft sind Ermächtigungen für die Einrichtung von Studiengängen und deren Finanzierung erforderlich.
Übergangsregelungen. In Sachsen-Anhalt sind Übergangsregelung zum Beispiel für die Qualifikation der Lehrkräfte in den Pflegeschulen zu schaffen. Der Bund gibt vor, dass Lehrkräfte für den theoretischen Unterricht über einen Masterabschluss möglichst in Pflegepädagogik verfügen sollen. Es muss sichergestellt werden, dass wir für einen gewissen Übergangszeitraum, solange es noch nicht genügend Masterabsolventen der Pflegepädagogik gibt, auf Bachelorabsolventen zurückgreifen können. Dies ist vernünftig zu regeln. Wir brauchen aber auch eine Übergangsregelung für das heute schon in den Pflegeschulen arbeitende Personal, Stichwort Bestandsschutz.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zum Gesetzentwurf hatten insgesamt 16 Verbände und Institutionen die Möglichkeit, bis Anfang Juli Stellung zu nehmen. Der Landespflegerat Sachsen-Anhalt, die Krankenhausgesellschaft Sachsen-Anhalt, der Landesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe, der Verband Deutscher Privatschulen, die Liga der freien Wohlfahrtspflege und weitere Institutionen haben Stellung genommen. Anregungen, Empfehlungen und Vorschläge zur Gesetzesänderung wurden geprüft; einige davon wurden berücksichtigt. Eine Vielzahl von Hinweisen war redaktioneller und klarstellender Natur.
Meine Damen und Herren! Die künftige Generalistik ermöglicht eine anspruchsvolle und moderne Ausbildung, fordert aber auch alle an der Umsetzung Beteiligten in besonderer Weise. Der aktuelle Entwurf des Ausführungsgesetzes soll nun in die parlamentarische Beratung gehen. Ziel ist ein reibungsloser Übergang von dem bisherigen Sys
Vielen Dank, Herr Präsident. - Nicht dass ich Gesetzentwürfe der Regierung mit Begeisterung lese, meistens mit Kopfschütteln. Aber an einer Stelle musste ich auch aufgrund der Erfahrungen, die wir in der Enquete-Kommission gesammelt haben, in der wir uns sehr eingehend mit dem Bundesgesetz befasst haben, ganz heftig mit dem Kopf schütteln, nämlich Bezug auf die Übergangsregelung für die Lehrkräfte an den Pflegeschulen.
Es geht darum, dass dort sozusagen nur noch Absolventen medizinpädagogischer Masterstudiengänge als Lehrkraft zugelassen werden sollen. Der Bund hat für die Länder in weiser Voraussicht eine Übergangsfrist bis zum Jahr 2029 definiert. Sie haben sich - ich weiß nicht - mit Todesmut für das Jahr 2025 entschieden und dann gesagt, das könnten wir per Verordnung verlängern. Wir haben in der Anhörung allerdings erfahren müssen, dass es im Moment keinen Ausbildungsgang gibt,
auch nicht in Sachsen-Anhalt, der diesen Voraussetzungen entspricht. Der Kollege Willingmann ist jetzt nicht anwesend. Es dauert eine Weile, bis man einen Ausbildungsgang etabliert hat. Das heißt, Sie haben in den Gesetzentwurf ein Ziel geschrieben und haben es per Verordnungsermächtigung gleich wieder relativiert, weil Sie es überhaupt nicht erreichen können.
Herr Knöchel, wir legen dem Hohen Haus jetzt einen Gesetzentwurf vor, in dem sich letztlich Kompromisse widerspiegeln. Sie haben schon darauf hingewiesen, dass das ein sehr umfangreiches Unterfangen ist. Ich bin im Nachhinein sehr dankbar und dem will ich Ausdruck verleihen. Wir hatten einen wirklich sehr engen Zeitkorridor, um diesen Gesetzentwurf zu erarbeiten. Es ist uns gemeinsam mit dem Sozialministerium, dem Wissenschaftsministerium und den vielen, vielen Beteiligten im Lande gelungen, diesen Gesetzentwurf heute hier vorzulegen. Das war ein sehr ambitionierter Zeitplan. Es ist gelungen und ich bin dafür sehr dankbar.
Wenn Sie aufgrund Ihrer Erfahrungen in der Enquete-Kommission und Ihrer Lebenserfahrungen jetzt Zweifel haben und sich fragen, ob manche Frist zu ambitioniert ist, dann stelle ich fest, Sie sagen: Die Regierung ist ambitionierter als die Opposition. Das ist auch ein Befund, den man zumindest einmal festhalten kann.
Es gibt, glaube ich, genügend Zeit, genau diese Terminkette in den Ausschüssen noch einmal in den Blick zu nehmen. Ich bin der Letzte, der am Ende an einem Gesetzentwurf festhält, von dem das Hohe Haus der Meinung ist, er sei in bestimmten Fragen nicht umsetzbar.
Ich glaube, bei solchen Fristen und in dem Übergangssystem, in dem wir uns befinden - - Die einheitliche Pflegeausbildung hat viele intensive Diskussionen hervorgerufen. Ich habe auch wahrgenommen, dass sich viele durchaus Sorgen machen, ob das am Ende alles so funktioniert, wie wir uns das vorgenommen haben.
Deswegen glaube ich, im Parlament kann noch einmal sehr intensiv darüber beraten werden. Wir werden eine Lösung finden, die den praktischen Erfahrungen des Hohen Hauses Rechnung trägt und trotzdem dem Anspruch, den wir damit verbinden, nämlich bundesgesetzliche Regelung umzusetzen und die Pflegeausbildung auf eine neue Grundlage zu stellen, gerecht werden kann.
Sie sagten immerhin, Sie wollten sich eines Besseren belehren lassen. Mit Ihrem Gesetzentwurf tun Sie eines: die Lehrkräfte, die heute an den Pflegeschulen hervorragende Arbeit leisten und hervorragende künftige Krankenpfleger ausbilden, in Bezug auf ihre Zukunft zu verunsichern.
Das Bundesgesetz besagt, im Jahr 2029 ist der Stichtag. Bis dahin müssen die Länder Absolventenjahrgänge in pflegepädagogischen Masterstudiengängen geschaffen haben. Es gibt keinen solchen Studiengang. Aber es gibt mit Ihrer Regelung eine Verunsicherung bei denjenigen Kolleginnen und Kollegen, die heute eine unendlich gute Arbeit leisten. Das muss nicht sein.
Lieber Herr Knöchel, ich habe Ihnen jetzt salomonisch versucht klarzumachen, dass man über solche Fristen noch einmal nachdenken kann. Aber ehrlich gesagt: Es waren so viele Experten dabei, die Regierung hat eine Anhörung durchgeführt, in den Ministerien haben sich viele sach- und fachkundige Experten darüber Gedanken gemacht. Wir schreiben die Fristen nicht aus Jux und Tollerei hinein. Wir haben sie also für erreichbar gehalten.
Aber Sie haben doch selbst darauf hingewiesen, dass wir uns mit der Verordnung sozusagen eine Hintertür offen gelassen haben. Ob Lehrkräfte jetzt verunsichert sind oder nicht: Das ist natürlich immer so, wenn man neue Wege beschreitet. Diese hat der Bund uns vorgegeben, sodass Verunsicherung besteht.
Aber am Ende werden wir eine praktische und pragmatische Lösung finden, die unserem Ziel entspricht, nämlich dem Fachkräftemangel im Pflegebereich zu begegnen, für eine gute Ausbildung im Pflegebereich zu sorgen und die zahlreichen qualitativen Ansprüche, die mit dieser Reform verbunden sind, so umzusetzen, dass wir den Nutzen für das Land letztlich mehren und nicht einen Schaden für das Land verursachen.
Sie können uns als Regierung wirklich glauben, dass wir uns viel Mühe und viele Gedanken gemacht haben und nicht aus Jux und Tollerei mal eben Leute verschrecken wollen. Das ist nun wirklich ein bisschen zu kurz gesprungen.
Herr Minister, es gibt zwei weitere Wortmeldungen. - Frau Prof. Dr. Kolb-Janssen, jetzt haben Sie das Wort.
Herr Minister, Sie haben ausgeführt, dass die neuen Pflegeschulen außerhalb des Schulgesetzes stehen. Bisher haben wir im Bereich der Pflegeausbildung freie Schulen, die diese Angebote als Ersatzschulen vorhalten.
Bedeutet das jetzt für diese freien Schulträger, dass sie ihren Status als Ersatzschulen verlieren, wenn sie außerhalb des Schulgesetzes stehen, und dass sie auch die damit verbundenen Konsequenzen tragen müssen, was das derzeitige System der Finanzierung betrifft?
keine wirklich verlässliche Antwort geben kann. Das sollten wir im Ausschuss noch einmal prüfen. Ich gehe davon aus, dass wir gemeinsam eine Regelung gefunden haben, die bestandswahrend für alle Akteure ist, die auf diesem Gebiet unermüdlich und tatkräftig agieren. Aber das sollten wir im Ausschuss noch einmal vertiefen. Die Frage kann ich Ihnen jetzt nicht beantworten.