Weiterhin sorgt der LHW mit mehr als 300 Messstellen für Wasser- und Pegelstände dafür, dass ein gewisser Datensatz, jedoch nicht für alle Beteiligten, vorhanden ist. Wenn man sich die Antwort auf die Kleine Anfrage, die ich zum Thema Wasserpfennig gestellt habe, ansieht, dann erkennt man eklatante Lücken in der Antwort, die uns vor die Frage stellen, wie wir es besser machen können.
Wir müssen vielleicht auf Landkreisebene die von den Landwirten gemeldeten Daten, die sie sowieso melden müssen, genau erfassen und der Landesregierung melden, damit mehr Daten zur Verfügung stehen, mit denen wir arbeiten können. Das ist an dieser Stelle ziemlich einfach.
Wie wollen wir Wasser transportieren oder Fernleitungsrohre benutzen? Es gibt mittlerweile auch Systeme, die man hierfür nutzen kann. Zum Beispiel könnte man über die Saale, also über einen Stollen - Kollege Farle hat mir dies einmal erklärt -, Wasser in den Süßen See leiten. Die Entnahme von Wasser aus der Saale ist zurzeit offensichtlich nicht erlaubt, weil der Landkreis dies verfügt hat.
Wie lange aber und auf welcher Datengrundlage dies so bleiben muss, bleibt noch geheim, da der LHW und der Landkreis stellenweise verschiedene Ansichten zur Wasserentnahme haben. Dies durfte ich kürzlich erfahren, als ich bei der Freisprechung der Landwirte in Wittenberg war. In Wittenberg haben mich einige Landwirte angesprochen, die in der Gegend wirtschaften und denen die Wasserentnahme verboten wurde. Das ist ganz klar. Sie hatten aber wiederum mit anderen Leuten gesprochen, zum Beispiel mit Leuten, die an der Talsperre aktiv sind und die Bode ab und zu speisen. Sie meinten, dass sie natürlich etwas mehr Wasser heraus lassen könnten, sodass mehr Wasser entnommen werden kann und die Felder beregnet werden können, sodass keine Schäden in Höhe von mehreren Millionen entstehen.
Wenn dies in diesem Hohen Hause nicht gewünscht ist, dann tut mir das sehr leid und ich bedauere dies, Frau Ministerin.
Den Alternativantrag der Linkspartei finde ich gar nicht schlecht. Deswegen würde ich die Punkte 1 bis 3 des Alternativantrages in unseren Antrag übernehmen, also unseren Antrag entsprechend ändern und den so geänderten Antrag, der mit „der Landtag beschließt“ beginnt, zur Abstimmung stellen. Die Wörter „stellt fest“ lasse ich außen vor. - Danke schön.
Damit sind wir am Ende der Debatte angelangt und wir können zur Abstimmung kommen. - Es gibt keine Wortmeldung, Herr Loth.
Ich muss vielleicht ganz kurz erklären, dass der Einbringer eines Antrages befugt ist, diesen Antrag selbst zu ändern. Deswegen kann Herr Loth für die Fraktion der AfD festlegen, dass der Antrag der AfD-Fraktion nicht durch die Punkte 1 bis 3 des Alternativantrages der Fraktion DIE LINKE ersetzt wird, sondern ergänzt wird. Habe ich Sie richtig verstanden?
Das bedeutet, dass wir zuerst - ich habe keinen Antrag auf Überweisung vernommen - über den Antrag der AfD-Fraktion abstimmen, der jetzt um die drei Punkte aus dem Alternativantrag der Fraktion DIE LINKE ergänzt worden ist. Wenn dieser keine Mehrheit bekommt, dann stimmen wir über den Alternativantrag ab.
Wir stimmen nun über den Antrag der AfD-Fraktion in der Drs. 7/4750 in der geänderten Fassung ab. Wer diesem Antrag seine Zustimmung erteilt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die AfD Fraktion und drei fraktionslose Abgeordnete. Wer ist dagegen? Das sind die Koalitionsfraktionen und die Fraktion DIE LINKE.
Dann kommen wir zum Alternativantrag der Fraktion DIE LINKE. Wer stimmt dem Alternativantrag zu? - Das ist die Fraktion DIE LINKE. Wer stimmt dagegen? - Das sind die Koalitionsfraktionen, die Fraktion der AfD und ein fraktionsloser Abgeordneter.
Wir sind am Ende der 78. Sitzung des Landtages angelangt. Die morgige 79. Sitzung beginnt um 9 Uhr mit dem sogenannten Prioritätenblock, nämlich mit den Tagesordnungspunkten 3 bis 6. Ich schließe damit die Sitzung im Verhältnis zu unserem Zeitplan etwas vorfristig. Einen guten Nachhauseweg!