Heute sind in Sachsen-Anhalt lediglich etwa 15 % der Menschen Mitglied einer der großen Kirchen - 15 %!
In Thüringen ist die LINKE seit dem Jahr 2014 an der Macht. Ich stelle die Frage: Hat sie in dieser Zeit die Staatskirchenleistungen abgeschafft? - Nein.
Sie hat in Thüringen keinerlei Initiativen ergriffen, um diese Staatsleistungen abzuschaffen oder zu verändern. Sie tönen nur, handeln sollen andere. Auch in Sachsen-Anhalt fordern sie nur. Die AfD habe ich als kirchenfeindlich kennengelernt.
Ich spreche mich dafür aus, dass die Regierung - ich meine damit unsere Regierung - in Zusammenarbeit mit den beiden großen Kirchen schnellstmöglich eine Einstellung - ich spreche von einer Einstellung und nicht von einer Ablösung - der Staatskirchenleistungen vereinbart; denn diese sind anachronistisch.
Eine weitere Anmerkung: Die Kirchen warten förmlich darauf, dass es Verhandlungen gibt. Ich möchte zum Abschluss ein Zitat des Konsistorialpräsidenten der berlin-brandenburgischen Kirche Dr. Jörg Antoine bringen: Er sagt:
„Wir müssten als Gegenwert das bekommen, womit wir die aktuell laufenden Zahlungen ersetzen können. Das hängt davon ab, was man uns gibt. Gibt man uns Grundstücke? Gibt man uns Aktien? Gibt man uns Geld? - Dann kann man ja gucken, was daraus finanziert werden kann.“
Ich sehe keine Fragen. Dann danke ich Herrn Backhaus für den Redebeitrag. - Jetzt hat noch einmal der Abg. Herr Gallert das Wort. Herr Gallert, Sie haben das Wort.
Ich will zu einigen wenigen Dingen noch etwas sagen. Erstens zu diesem - ich sage es noch einmal ganz deutlich - inzwischen albernen Spiel, wir können auf Landesebene nichts machen, weil der Bund nichts macht, und der Bund sagt, wir brauchen nichts zu machen, weil die Länder es ja machen können.
Dann gibt es hier eine Antwort der Bundesregierung, die auf einmal für den Kollegen Tullner als Landesminister, was völlig absurd ist - - Es ist eine Antwort der Bundesregierung aus dem Jahr 2014. Sie wissen, wer damals regiert hat. Sie sagt: Nein. Wir können das auf der Landesebene natürlich einvernehmlich machen.
Jetzt lese ich die Frage noch einmal vor, auf die sich die Antwort bezieht: Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Äußerung von Wolfgang Kubicki und aus der Bereitschaft von Kirchenvertretern wie Dr. Volker Knöppel, Vizepräsident der Evangelischen Kirche Kurhessen, in Verhandlungen über die A b l ö s u n g der Staatsleistungen zu treten? - Darauf antwortet die Bundesregierung: Den Ländern als Träger der Staatsleistungen steht es dagegen frei - nachdem sie gesagt haben, selbst wollen sie natürlich nichts machen -, einvernehmlich mit den Kirchen die Staatsleistungen zu verändern und neue Rechtsgrundlagen zu schaffen. Das Verfassungsrecht steht dieser Lösung nicht entgegen.
Dann noch einmal die Frage: Besteht vonseiten der Bundesregierung das Interesse, in Verhandlungen einzutreten? - Nein, das wollen wir nicht. Auf die Antwort auf die Frage 3 wird verwiesen. Wenn aufseiten der Länder oder der Kirchen der Wunsch nach einer Änderung der Staatsleistungen bestehen sollte, ist es nach Auffassung der Bundesregierung jederzeit möglich, einvernehmliche Lösungen zu schaffen.
Das ist doch eine ganz klare Aussage, Leute. Man kann ehrlich sein. Man kann sagen, wir wollen es nicht. Aber bitte sagt nicht, wir würden ja gern wollen, aber wir können nicht, weil der Bund uns nicht lässt. Das ist keine ehrliche Politik.
Zweitens. Herr Striegel, geht es nicht mal ein bisschen kleiner? Muss es gleich unverantwortlich sein?
Muss es gleich „Stichwortgeber für Tillschneider“ sein? - Meine kirchenfeindliche Haltung sei an dem Argument der Personalkosten zu erkennen. - Himmelherrgott, Sie können doch mal eine andere Meinung haben, ohne gleich ein moralisches Urteil bis in alle Ewigkeit zu fällen. Das muss doch mal gehen.
Mensch, dieses Argument, das sind Personalkosten, die wir daraus bezahlen, nämlich die Pfarrer, habe ich von Kirchenvertretern bekommen, weil sie wiederum in ihren Gemeinden das Problem hatten, dass denen erzählt wurde: Leute, wenn wir die Zahlungen nicht haben, dann haben wir noch weniger Kirchenpfarrer auf dem flachen Land. Die bezahlen wir daraus. Das waren Kirchenvertreter, die mir das gesagt haben. Man kann es doch mal ein bisschen kleiner machen, Kollege Striegel.
Letzter Punkt: 700 Millionen €, ich bin großzügig. Herr Tullner, wir setzen uns einmal zusammen. Dann nehmen wir einmal einen Zettel vor und errechnen: Was ist teurer - es so zu belassen, wie es jetzt ist, mit jährlich 2 % Steigerung, oder mit einer Ablösesumme von 700 Millionen €? - Dann schauen wir uns einmal an, wer von beiden großzügig ist. Wir nehmen den Kollegen Lippmann mit dazu. Als Mathe-Lehrer kann er dann an uns Noten verteilen, Herr Tullner. - Okay.
Mehr wollte ich dazu nicht sagen. Lassen Sie uns im Ausschuss darüber reden. ich denke mal, das bekommen wir gut hin. - Danke.
Ich sehe hierzu keine Fragen. Dann danke ich Herrn Gallert für die Schlussbetrachtung. - Wir kommen jetzt zum Abstimmungsverfahren. Ich konnte den Vorschlag wahrnehmen, dass der Antrag in den Bildungsausschuss überwiesen werden soll. - Das ist so.
Wer für die Überweisung dieses Antrages in den Bildungsausschuss ist, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalition, die Fraktion DIE LINKE und ein fraktionsloser Abgeordneter. Wer stimmt dagegen? - Ein fraktionsloser Abgeordneter. Wer enthält sich der Stimme? - Das ist die AfD-Fraktion. Damit ist der Antrag in den Bildungsausschuss überwiesen worden und der Tagesordnungspunkt 31 erledigt.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Sehr geehrte Damen und Herren! Kommen wir zu etwas völlig anderem, von ganz großen Kirchen, die es seit 100 Jahren gibt, zu einer winzig kleinen niedlichen Richtlinie, die es seit diesem Sommer gibt.
Vorangestellt sei: Wir freuen uns für alle Auszubildenden, die jetzt ihre Ausbildung begonnen haben und eine Berufsschule außerhalb ihres Kreises oder ihrer kreisfreien Stadt besuchen, dass sie 20 € Fahrtkosten pro Schulwoche erstattet bekommen. Allerdings teilen wir mit den Auszubildenden, die keine auswärtige Berufsschule besuchen, das Unverständnis, warum sie keine Fahrtkosten erstattet bekommen.
Erstes Beispiel: In Barleben im Landkreis Börde, 10 km von Magdeburg entfernt, haben zwei Jugendliche am 1. August ihre Ausbildung begonnen. Einer von ihnen lernt Anlagenmechaniker, hat in Magdeburg Berufsschule und zahlt für die Wochenkarte 25,50 €. Der andere Jugendliche lernt Kfz-Mechatroniker, wird in Haldensleben, Landkreis Börde, beschult und zahlt für die Wochenkarte 38,30 €. Die auswärtige Berufsschule ist in diesem Fall Magdeburg, also bekommt der Kfz-Mechatroniker, der länger unterwegs ist und mehr zahlen muss, nichts.
Zweites Beispiel: In der Berufsschulklasse in Salzwedel - wenn Herr Güssau jetzt da wäre, würde ich die Azubi Elisa nennen - für angehende Landwirte sitzen zwei Auszubildende nebeneinander. Die Auszubildende aus Letzlingen bei Gardelegen muss 52 km nach Salzwedel fahren und bekommt die 20 € nicht, weil die Berufsschule nicht auswärtig ist. Die Banknachbarin aus Gagel - Entfernung: 35 km - bekommt sie, weil Gagel schon im Landkreis Stendal liegt.
Im Saalekreis ist es noch verrückter. Wer in Löbejün wohnt und zur Berufsschule nach Halle fährt, bekommt Fahrkosten erstattet, wer aber in Löbejün wohnt und nach Merseburg - durch Halle - zur Berufsschule fährt, bekommt sie nicht, weil es nicht auswärtig ist.
Sehr geehrte Damen und Herren! Ich könnte Ihnen noch endlos Beispiele aus allen Regionen unseres Landes anführen. Wer will das denn den Menschen noch vermitteln?
Diesen Montag wurde auf Bundesebene das Papier „Allianz für Aus- und Weiterbildung 2019 bis 2021“ unterzeichnet. Darin wird ein sogenanntes Mobilitätspaket vereinbart. Ein Baustein darin lautet - ich zitiere -:
„Die ‚Allianz‘-Partner befürworten nachdrücklich die Ansätze in den Ländern, die Mobilität der Jugendlichen in Ausbildung durch kostenlose bzw. günstige, Regionen übergreifende ÖPNV-Tickets verstärkt in den Blick zu nehmen.“