Protokoll der Sitzung vom 02.09.2016

Damit kommen wir in die Direktabstimmung. Zuerst stimmen wir über den Ursprungsantrag der Koalitionsfraktionen ab. Wer dem seine Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um sein Kartenzeichen. - Das sind die drei Koalitionsfraktionen. Wer ist dagegen? - Das ist die AfD-Fraktion. Wer enthält sich der Stimme? - Das ist die Fraktion DIE LINKE. Damit ist der Ursprungsantrag der Koalitionsfraktionen angenommen worden und der Alternativantrag der Fraktion DIE LINKE ist hinfällig.

Damit beenden wir den Tagesordnungspunkt 9. Entgegen dem Ausdruck in unserem Zeitplan gibt

es eine Verständigung - das ist mir signalisiert worden - zwischen den Fraktionen, nunmehr den Prioritätenblock zu unterbrechen und in eine einstündige Mittagspause einzutreten. Das würde dann bis 14:10 Uhr sein. Dann sehen wir uns hoffentlich alle wieder und würden mit dem Tagesordnungspunkt 10 - FAG - weitermachen. - Danke.

Unterbrechung: 13:10 Uhr.

Wiederbeginn: 14:12 Uhr.

Ich begrüße ganz herzlich alle pünktlichen Abgeordneten. Ich freue mich über jeden Einzelnen, der es geschafft hat, pünktlich oder fast pünktlich um 14:10 Uhr hier zu erscheinen.

(Zustimmung bei der AfD)

Vielleicht schauen wir uns diejenigen, die später kommen, alle einmal etwas genauer an.

(Heiterkeit bei allen Fraktionen - Robert Farle, AfD: Wir schaffen das!)

Wir werden nunmehr in unserer Tagesordnung fortfahren. Es steht noch der letzte Tagesordnungspunkt des Prioritätenblockes aus, den ich hiermit aufrufe:

Tagesordnungspunkt 10

Zweite Beratung

Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes

Gesetzentwurf Fraktionen CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drs. 7/68

Beschlussempfehlung Ausschuss für Finanzen - Drs. 7/273

(Erste Beratung in der 5. Sitzung des Landtages am 02.06.2016)

Berichterstatter ist der Abg. Herr Meister. Herr Meister hat nunmehr das Wort.

Herr Präsident! Sehr geehrten Damen und Herren! Den Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes in der Drs. 7/68 überwies der Landtag in der 5. Sitzung am 2. Juni 2016 zu federführenden Beratung und Beschlussfassung in den Ausschuss für Finanzen und zur Mitberatung in den Ausschuss für Inneres und Sport.

Mit dem Gesetzentwurf verfolgen die Koalitionsfraktionen das Ziel, dass Gemeinden und Land

kreise zur Stärkung der kommunalen Finanzkraft im Haushaltsjahr 2016 eine Sonderzuweisung in Höhe von 44 Millionen € erhalten; in einem weiteren Schritt sollen Gemeinden und Landkreise laut Koalitionsvertrag eine weitere Zuweisung von 36 Millionen € erhalten. Die Gesamtsumme in Höhe von 80 Millionen € ermittelt sich aus einer Aufstockung der für Tilgungen vorgesehenen Beträge bei der Bedarfsberechnung sowie einer Nichtberücksichtigung des sogenannten Benchmarks und der Nichtanrechnung der Bundesentlastung bei den eigenen kommunalen Einnahmen.

Der vorliegende Gesetzentwurf, der die ersten beiden genannten Punkte berücksichtigt, soll im ersten Schritt zu einer Stärkung der kommunalen Finanzkraft in Höhe von 44 Millionen € führen. Die zusätzlichen Mittel sollen auch dazu dienen, dass die Kommunen ihre Aufgaben im Bereich der Flüchtlingsintegration erfüllen können, ohne dass andere Selbstverwaltungsaufgaben dadurch zurückgedrängt werden.

Der Ausschuss für Finanzen befasste sich erstmals in der 2. Sitzung am 15. Juni 2016 mit dem Gesetzentwurf und erarbeitete eine vorläufige Beschlussempfehlung an den mitberatenden Ausschuss für Inneres und Sport, welche die Annahme des Gesetzentwurfes in der vom Gesetzgebungs- und Beratungsdienst in seiner Synopse empfohlenen Fassung vorsieht. Diese vorläufige Beschlussempfehlung wurde mit 9 : 0 : 3 Stimmen beschlossen. Weiterhin verständigte sich der Ausschuss für Finanzen darauf, die kommunalen Spitzenverbände im Rahmen einer schriftlichen Anhörung um eine Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf zu bitten.

Der Ausschuss für Inneres und Sport erarbeitete in der 2. Sitzung am 18. August 2016 eine Beschlussempfehlung an den Ausschuss für Finanzen. Zur Beratung lag dem Ausschuss für Inneres und Sport eine Stellungnahme der kommunalen Spitzenverbände vor. Aus der Stellungnahme geht hervor, dass die kommunalen Spitzenverbände den Gesetzentwurf der regierungstragenden Fraktionen begrüßen.

Der Ausschuss empfahl dem federführenden Ausschuss für Finanzen im Ergebnis seiner Beratung mit 8 : 1 : 2 Stimmen die Annahme des Gesetzentwurfes in der vom Gesetzgebungs- und Beratungsdienst in seiner Synopse empfohlenen Fassung.

Schließlich befasste sich der Ausschuss für Finanzen in der 3. Sitzung am 19. August 2016 abschließend mit diesem Gesetzentwurf und erarbeitete eine Beschlussempfehlung an den Landtag. Zur Beratung lag neben der Beschlussempfehlung des mitberatenden Ausschusses für Inneres und Sport ein Änderungsantrag der regierungstragenden Fraktionen vor.

Der Änderungsantrag zielte angesichts der Vereinbarung über eine Integrationspauschale und der aktuellen Entwicklung der Ausgaben darauf ab, die den Kommunen zugutekommende Zahlung auf 80 Millionen € aufzustocken. Der Änderungsantrag wurde vom Ausschuss für Finanzen einstimmig beschlossen.

Im Ergebnis dieser abschließenden Beratung erarbeitete der Ausschuss für Finanzen die Ihnen in der Drs. 7/273 vorliegende Beschlussempfehlung, welche einstimmig beschlossen wurde.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Namen des Ausschusses für Finanzen bitte ich um Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei den GRÜNEN, bei der CDU, bei der SPD und von Minister André Schröder)

Für die Landesregierung hat Minister Schröder das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Uns liegt, wie Herr Meister gerade ausgeführt hat, eine einstimmig verabschiedete Beschlussempfehlung aus dem federführenden Finanzausschuss vor. Das kommt auch nicht alle Tage vor. Sie beinhaltet die besondere Zuweisung an die Kommunen zur Stärkung der kommunalen Finanzkraft, und zwar in Höhe von 80 Millionen €.

(Zustimmung bei der CDU)

Damit, meine sehr verehrten Damen und Herren, setzen wir den im Koalitionsvertrag verankerten Einstieg in die kommunale Entlastung in der vollen Höhe, wie wir sie im Koalitionsvertrag zugesagt haben, um und setzen damit auch ein zentrales Versprechen, das diese Koalition gegeben hat, um. Ich bedanke mich für die breite Unterstützung; denn alle Fraktionen hier im Haus sagen, die Koalition hat recht. - Jetzt hätte der Applaus eigentlich einsetzen sollen.

(Heiterkeit und Beifall bei der CDU - Zurufe von der CDU)

- So hatte ich es mir eigentlich überlegt. - Ich sage das deswegen so ausführlich, weil wir hier natürlich auch im Koalitionsvertrag festgehaltene Entscheidungen umsetzen werden, denen nicht mehr alle Fraktionen zustimmen. Das ist mir natürlich klar. Aber an dieser Stelle ist es gelungen.

Wir haben zunächst eine Summe von 44 Millionen € auf den Weg gebracht; Herr Meister sprach es gerade an. Nach der Bund-LänderVereinbarung zur Gewährung einer Integrations

pauschale und angesichts der Entwicklung der Ausgaben im laufenden Haushaltsjahr bestand für mich als Finanzminister die Möglichkeit, zusätzlich Geld zur Verfügung zu stellen und dieses auch den Koalitionsfraktionen anzubieten.

Eines möchte ich an dieser Stelle gern betonen: Wir verschlechtern das strukturelle Defizit nicht

(Zustimmung von Uwe Harms, CDU)

und wir gefährden auch die damit einhergehende Konsolidierungshilfe des Bundes nicht; denn die Mittel werden im Haushaltsvollzug erwirtschaftet. Wir haben mittlerweile die Zusage des Bundes für eine Integrationspauschale erhalten und wir haben die Erklärung des Bundes erhalten: Auch die Spitzabrechnungen für die Flüchtlinge im Jahr 2016 werden noch in diesem Jahr angewiesen.

Vor diesem Hintergrund habe ich den Koalitionsfraktionen zu der Sitzung des Ausschusses für Finanzen am 19. August 2016 den Vorschlag unterbreitet, den Betrag von 44 Millionen € aufzustocken. Sie wissen, dass wir das umgesetzt haben. Alle Fraktionen sind diesem Ansinnen gefolgt.

Sollte das Hohe Haus dieser Beschlussempfehlung heute ebenfalls folgen und ihr zustimmen, was ich hoffe und erwarte, werden die Kommunen - das möchte ich ankündigen - den hier beschlossenen Betrag, die Summe von 80 Millionen €, am 10. Oktober 2016 überwiesen bekommen.

Es ist sicherlich ein eher ungewöhnlicher Vorgang, dass der Finanzminister vor dem Parlament eine Beschlussempfehlung positiv kommentiert und begrüßt, die mit Mehrausgaben verbunden ist. Wir haben uns in der Koalition jedoch darauf verständigt, die Reserven, die wir im Haushaltsvollzug in diesem Jahr sehen, zur Entlastung unserer Kommunen zu nutzen. Diesem Ziel fühle ich mich verbunden und ich möchte dazu sagen: Ich halte das auch persönlich für richtig.

Zentrales Ziel der Koalition ist es, die kommunale Selbstverwaltung zu stärken und die aktive Mitarbeit der Bürgerinnen und Bürger bei den Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft zu fördern. Ein ganz wesentlicher Schritt auf diesem Weg ist die Verbesserung der kommunalen Finanzausstattung.

Ich möchte bei dieser Gelegenheit auch erwähnen, dass die kommunalen Spitzenverbände diesem Gesetzentwurf zugestimmt haben. Nun werden einige sagen: Es ist doch selbstverständlich, dass die Spitzenverbände einem Gesetzentwurf zustimmen, der mit Mehrausgaben für das Land zu ihren Gunsten verbunden ist.

Aber es ist doch ein wichtiger Aspekt, den ich an dieser Stelle noch einmal erwähnen möchte. Ich habe es auch in der Einbringungsrede zum FAG

schon gesagt: Es geht mir um eine deutlich verbesserte Kommunikation zwischen der Landesregierung und den Kommunen, speziell zwischen dem Finanzministerium und den kommunalen Spitzenverbänden.

(Zustimmung bei der CDU)

Gemeinsam mit dem Minister für Inneres und Sport haben wir die Finanzstrukturkommission wiederaufleben lassen. Es haben bislang zwei Sitzungen der Kommission stattgefunden, an denen neben dem Innenminister und mir sowie einem Vertreter der Staatskanzlei die Präsidenten und die Geschäftsführer des Landkreistages und des Städte- und Gemeindebundes teilgenommen haben.

Wir sind also, was die verbesserte Kommunikation anbetrifft, auf einem guten Weg. Die kommunalen Spitzenverbände haben die gute Arbeitsatmosphäre in dieser Finanzstrukturkommission bereits lobend erwähnt.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Bei unserem Ziel, die Finanzausstattung der Kommunen zu verbessern, sind wir noch nicht am Ende angelangt. Die Landesregierung beabsichtigt, in der Landtagssitzung im November 2016 einen Gesetzentwurf einzubringen, der die Finanzausstattung der Kommunen für die Jahre 2017 bis 2021 regelt.