Danke, Frau Präsidentin. - Hochwasserlagen sind bei großen Flüssen wie der Elbe keine seltenen Phänomene. Oft gehen sie unbemerkt vorbei, da die vorhandenen Schutzmaßnahmen im Normalfall ausreichend sind. Die beiden Hochwasser 2002 und 2013 haben jedoch gezeigt, dass heute Schutzmaßnahmen mit deutlich höheren Schutzzielen notwendig sind, als sie jahrzehntelang im
modernen Hochwasserschutz an der Elbe angenommen wurden. Diese Schutzmaßnahmen müssen schnellstmöglich umgesetzt, die Schutzziele schnellstmöglich erreicht werden, denn gerade die Starkniederschläge im Juni 2016 haben gezeigt, dass Extremwetterlagen jederzeit wieder auftreten können.
Ein Bereich der Landeshauptstadt Magdeburg, in dem die Schutzmaßnahmen bis an die Grenze ihrer Belastbarkeit ausgereizt bzw. nicht mehr gegriffen haben, waren die ostelbischen Bereiche.
stand der für Ostelbien geplanten Hochwasserschutzmaßnahmen am Herrenkrug, ab Pechau in südlicher Richtung und im Umflutkanal und wann sollen sie abgeschlossen sein?
Vielen Dank. - Die Antwort der Landesregierung wird durch Frau Prof. Dr. Dalbert, Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft und Energie, gegeben. Bitte.
Danke, Frau Präsidentin! Geehrte Kolleginnen und Kollegen! Bevor ich auf die einzelnen Maßnahmen des Hochwasserschutzes näher eingehe, möchte ich darauf hinweisen, dass die Landesregierung in der Beantwortung der Kleinen Anfrage des Abg. Tobias Krull, CDU, zur Umsetzung der geplanten Hochwasserschutzmaßnahmen in der Landeshauptstadt Magdeburg in der Drs. 7/258 vom 22. August 2016 bereits auf die Sachverhalte zu Frage 1 aktuell eingegangen ist.
Zu 1: Im Zuständigkeitsbereich des Landes werden durch den LHW folgende Hochwasserschutzmaßnahmen durchgeführt bzw. befinden sich in der Planung:
Erstens. Die Sanierung der Herrenkrugdeiche ist in fünf Bauabschnitten geplant. Seit dem Frühjahr 2016 werden die ersten drei Bauabschnitte, nämlich TWM-Bahnstrecke/Herrenkrugstraße, Pferderennbahn/Herrenkrugwiesen, Golfplatz gebaut. Die verbleibenden Bauabschnitte 4 und 5, TWM, Herrenkrugpark, werden im Zeitraum 2017 bis 2018 errichtet. Das Bauende für die gesamte Maßnahme ist für das Jahr 2018 geplant.
Kommen wir zweitens zur Elbdeichsanierung Magdeburg-Büchnerstraße bis Schönebeck. Der rechtseitige Elbdeich von Magdeburg-Büchnerstraße bis Schönebeck soll in mehreren Abschnitten DIN-gerecht saniert werden. Die Planung für den Abschnitt Randau-Calenberge läuft derzeit. Für die weiteren Abschnitte beginnen derzeit die Vorbereitungen der Planung. Baubeginn weiterer Abschnitte ist ab dem vierten Quartal 2016 vorgesehen. Das Bauende der Gesamtmaßnahme Sanierung Deich Magdeburg-Büchnerstraße bis Schönebeck ist bis 2020 geplant.
Kommen wir als Nächstes zur Elbeumflut und zur Alten Elbe Magdeburg. Zur Verbesserung der hydraulischen Leistungsfähigkeit in der Alten Elbe und im Elbeumflutkanal wird an einem Unterhaltungsrahmenplan gearbeitet. Der bestehende Unterhaltungsrahmenplan für die Alte Elbe ist diesbezüglich zu erweitern.
Auf der Grundlage der durch die Technische Universität Dresden durchgeführten Untersuchungen zur Verbesserung der Abflussverhältnisse der Elbe im Stadtgebiet Magdeburg und der hieraus entwickelten Szenarien, wie Geruchsreduzierung im Elbeumflutkanal, Bewuchsreduzierung in der Alten Elbe, Sedimentabtrag im Bereich der Alten Elbe, sollen nunmehr im Rahmen des geplanten Unterhaltungsrahmenplanes konkrete Maßnahmen abgeleitet werden.
umflut und Alte Elbe Magdeburg gebildet. Mitglieder der Projektarbeitsgruppe sind Vertreter der Landeshauptstadt Magdeburg, des Salzlandkreises, des Landkreises Jerichower Land, der Stadt Schönebeck, der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung sowie Vertreter des Landesbetriebes für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft.
In einem ersten Schritt wurden im ersten Quartal 2016 in der Alten Elbe und im Elbeumflutkanal standortfremde Gehölze, insbesondere Hybridpappeln entfernt. Im Rahmen des geplanten Unterhaltungsrahmenplanes sind alle Maßnahmen festzulegen, um den Planreferenzzustand dauerhaft zu erhalten.
Die Genehmigungsunterlagen für den Unterhaltungsrahmenplan sollen bis Ende Oktober 2016 der federführenden Genehmigungsbehörde, also der Landeshauptstadt Magdeburg, übergeben werden, damit die Beteiligung der betroffenen Landkreise, also des Salzlandkreises, des Landkreises Jerichower Land, sowie der Verbände und weiterer Betroffener, etwa der Landwirtschaft, erfolgen kann. Es ist vorgesehen, den Kommunen und Verbänden vor Beginn der offiziellen Beteiligung die Unterlagen im Rahmen einer Informationsveranstaltung vorzustellen und zu erläutern.
Kommen wir nun zu Pechau, linker Umflutdeich. Der betreffende Deichabschnitt vom Pechauer Siel bis zur Haberlandbrücke, also Deich-km 8,42 bis 12,8, ist eingebunden in den linken Elbeumflutdeich, also Deich-km 0 bis 17,3. Der linke Elbeumflutdeich soll in drei Abschnitten saniert werden.
Der Abschnitt von der Haberlandbrücke bis zum Pretziener Wehr, also Deich-km 12,8 bis 17,3, ist bereits fertiggestellt. Die Sanierung des Abschnitts von der Bundesstraße 1 bis zum Pechauer Siel, also Deich-km 2,07 bis 8,42, wird bis 2018 abgeschlossen sein. Die vorbereitenden Maßnahmen für diesen Abschnitt laufen seit April 2016.
Die Sanierung des Abschnitts vom Pechauer Siel bis zur Haberlandbrücke, also Deich-km 8,42 bis 12,8, auf der vorhandenen Trasse war ursprünglich ebenfalls im Zeitraum Ende 2015 bis 2018 geplant. Für die Deichsanierung sowie die Anlage eines Deichverteidigungsweges und eines Deichschutzstreifens sind Fäll- und Rodungsarbeiten in einem Umfang von ca. 4,9 ha erforderlich.
Im Rahmen der Vorprüfung der Umweltverträglichkeitsprüfung wurde durch die zuständige Forstbehörde die Erforderlichkeit einer UVP festgestellt, was die weitere Umsetzung verzögert. Um die Hochwassersicherheit des geschädigten Deiches im Abschnitt vom Pechauer Siel bis zur Haberlandbrücke, also Deich-km 8,42 bis 12,8, auch in der Zeit der Abarbeitung der notwendigen UVP sowie in der Planungs- und Bauphase herzustellen, ist durch den Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft in Abstimmung mit der zuständigen Katastrophenschutzbehörde, also der Landeshauptstadt Magdeburg, das Einbringen einer Spundwand als Kerndichtung mit dichtender und statischer Funktion vorgesehen. Der Baubeginn für diese Sofortmaßnahme ist noch für 2016 geplant und soll 2017 abgeschlossen sein. - So weit meine Antwort zu Frage 1.
Es wird auf die Ausführungen zu Frage 1 in Bezug auf die Alte Elbe und den Umflutkanal im Rahmen der Erarbeitung eines Unterhaltungsrahmenplanes verwiesen.
Vielen Dank, Frau Ministerin. Ich war schon ganz erschrocken und dachte, Sie nehmen die ganze Stunde in Anspruch.
Anhalt werden in Sachsen-Anhalt seit dem 1. Januar 2015 Objektschutzaufgaben durch private Sicherheitsfirmen übernommen?
sammenhang die von Gemeinden, Kreisen und dem Land getragenen finanziellen Belastungen für diese privaten Objektschutzdienstleistungen?
Vielen Dank. - Die Antwort der Landesregierung wird durch den Minister für Inneres und Sport Herrn Holger Stahlknecht gegeben. Sie haben das Wort, Herr Stahlknecht.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Ich beantworte die Anfrage des Abg. Herrn Lehmann wie folgt.
Zu Frage 1: In Sachsen-Anhalt werden aktuell vier Erstaufnahmeeinrichtungen, nämlich Halberstadt mit zurzeit vier belegten Außenstellen, Magdeburg mit einer belegten Außenstelle, Klietz und Halle mit zwei belegten Außenstellen, betrieben. Die Bewachung und Zugangskontrolle dieser Liegenschaften wird durch private Bewachungsunternehmen durchgeführt. Diese wurden zum Teil durch das Land oder den jeweiligen Betreiber der Landesaufnahmeeinrichtung beauftragt.
In der Zeit vom 1. Januar 2015 bis zum 31. August 2016 wurden seitens des Landes SachsenAnhalt für insgesamt 20 Objekte private Wachschutzfirmen gebunden. Es ist jedoch darauf hinzuweisen, dass diese 20 Objekte wegen der temporäre Nutzung nicht alle gleichzeitig in Betrieb waren.
unterkünften und Wohnungen. Die Überwachung bzw. Zugangskontrolle der Gemeinschaftsunterkünfte fällt in die Zuständigkeit der Landkreise und kreisfreien Städte, die sich ebenfalls privater Bewachungsunternehmen bedienen. Derzeit werden insgesamt 48 Objekte durch private Sicherheitsdienste bewacht.
Zu Frage 2: Die Kosten, die das Land für den Wachschutz in den Landesaufnahmeeinrichtungen zu tragen hat, können in der Gesamtheit nicht angegeben werden, da in einigen Einrichtungen Betreiberverträge existieren, die eine Bewachung zwar mit einschließen, aber als Einzelposition nicht explizit ausgewiesen werden.