Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Lieber Herr Lippmann, auch wenn sich hier anfangs die Reihen gelichtet haben, ich glaube, allen von uns hier im Saal ist klar, dass pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an den Schulen vielfältige Aufgaben erfüllen und dass pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem schulischen Alltag an Förderschulen, an Grundschulen, im Rahmen des Ganztagsprogramms und im therapeutischen Bereich nicht mehr wegzudenken sind.
Wie wichtig diese Arbeit ist, spüren wir immer erst dann, wenn diese Arbeit von niemandem mehr erledigt werden kann. So erleben wir gerade zum Schuljahresbeginn, dass viele Schulen im Land Mangel und Bedarf an pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern anmelden. Deshalb ist es richtig und wichtig, nachhaltige, langfristige Konzepte zu entwickeln, mit welchem Personal die wachsenden Aufgaben bewältigt werden können. Deshalb wurde im Koalitionsvertrag der entsprechende Rahmen gesetzt, dessen Inhalte es jetzt mit Weitblick, zügig, aber nicht überstürzt umzusetzen gilt.
Im Koalitionsvertrag ist die Zahl von dauerhaft 1 800 VZÄ verankert. Die Fraktion DIE LINKE fordert in ihrem Antrag, dass diese Zielzahl spätestens am 1. Januar 2020 erreicht wird. Dass zum angelaufenen Schuljahr 2016/2017 bereits 1 535 Stellen besetzt sind, zeigt doch, wenn man die Zahlen miteinander vergleicht, dass wir auf dem richtigen Weg sind, wohl wissend, dass es überall klemmt. Das ist gar keine Frage. Lassen
Knapp 60 pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wurden zu Beginn des Schuljahres als Lehrkräfte an Schulen befristet eingestellt. Das passierte infolge der Öffnung von Ausschreibungsverfahren für die sogenannten Lehrer für untere Klassen, die ihr Studium nach dem Recht der ehemaligen DDR absolvierten. Meine Damen und Herren! Ich halte das für eine gute und richtige Entscheidung; denn wir kämpfen seit längerer Zeit für eine Gleichstellung dieser Lehrkräftegruppe. Es ist klar, es gibt dadurch einen Mangel an anderer Stelle. Es gilt, möglichst schnell nach Möglichkeiten zu suchen, wie wir diesen Mangel beheben können.
Meine Damen und Herren! Die Koalitionsparteien möchten in dieser Legislaturperiode, auf das gesamte Land verteilt, eine gleichmäßige Unterrichtsversorgung von 103 % gewährleisten. Dafür ist es aber auch wichtig, die Bedarfe genau zu ermitteln, zu analysieren und dann nachzujustieren.
Der Bildungsminister hat angekündigt, dass mit Blick auf den aktuellen Koalitionsvertrag in den Haushaltsverhandlungen zum Doppelhaushalt für die Haushaltsjahre 2017 und 2018 zunächst eine Fortschreibung des Konzepts für pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Anpassung an die gegenwärtige Situation vorgesehen ist, auch um langfristig die Abdeckung mit pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bedarfsgerecht zu planen. Bereits in der letzten Sitzung hat er erwähnt, dass er dieses Konzept zum zweiten Quartal 2017 vorlegen wird. Es wird die Grundlage für die konkrete Vorgehensweise, die Inhalte und die finanzielle Untersetzung sein.
Zudem fand bereits in der letzten Woche - viele von Ihnen waren dort - ein Fachgespräch der bildungspolitischen Sprecherinnen und Sprecher mit dem Verband der Sonderpädagogik SachsenAnhalt, mit dem Verband der Grundschulen und mit der GEW statt. Diese fachliche und sachliche Diskussion wollen wir in den Ausschüssen weiterführen und diesen Antrag daher zur federführenden Beratung an den Bildungsausschuss und zur Mitberatung an den Finanzausschuss überweisen.
Lassen Sie mich noch eines zum Änderungsantrag sagen; es liegt ja ein Änderungsantrag vor. Herr Kollege Lippmann, was aus dem Änderungsantrag der LINKEN nicht ganz hervorgeht, ist, um welchen Schlüssel es bei der Bedarfsermittlung für das Schuljahr 2015/2016 geht. Meine Recherchen waren erfolglos, um herauszufinden, um welche Zahl von pädagogischen Mit
arbeiterinnen und Mitarbeitern es geht. Daher wäre es für die Debatte wichtig und hilfreich zu wissen, um welche Größenordnung es sich handelt. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Aldag, für Ihren Beitrag. - Wir kommen zur CDU-Fraktion. Es spricht die Abg. Frau Gorr. Sie haben das Wort. Bitte schön.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Vor uns liegt ein Antrag zum Thema „Vorgesehene Ausstattung der Schulen mit pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im kommenden Schuljahr gewährleisten“ in Drs. 7/266 und dazu ein Änderungsantrag in Drs. 7/306.
Der Antrag bezieht sich in Punkt 2 wie auch der Änderungsantrag auf die schwierige Situation zu Beginn des Schuljahres 2016/2017, die unter anderem durch den Abzug von 57 pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern verursacht wird, die jetzt als Grundschullehrerinnen und Grundschullehrer eingesetzt werden. Diese Grundschullehrerinnen und -lehrer haben zunächst eine Probezeit von sechs Monaten zu bestehen, bevor endgültig feststeht, ob sie künftig dort eingesetzt werden. - So viel zum personalrechtlichen Hintergrund.
Inzwischen hat es - Kollege Aldag hat es bereits erwähnt - eine Arbeitsgruppentagung unter anderem des Landesverbandes für Sonderpädagogik und der GEW gegeben, an der die bildungspolitischen Sprecherinnen und Sprecher der Koalitionsfraktionen teilgenommen haben. Dort wurde über Schwierigkeiten an einzelnen Schulen berichtet und es wurden die Probleme zum Schuljahresbeginn und darüber hinaus vorgetragen.
Die Arbeitsgruppe hat sich einvernehmlich darauf verständigt, einzelne Aspekte, insbesondere zu Punkt 3 a, Punkt 4 und Punkt 5 des Antrags, wie zum Beispiel das Spektrum der spezifischen Qualifikationsanforderungen an die künftig einzustellenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, zu analysieren und als Diskussionsgrundlage an das Parlament und das Ministerium weiterzuleiten. Dies betrifft insbesondere pädagogische Kräfte an Förderschulen, für die wir aktuell und perspektivisch Ersatz benötigen, wenn wir unsere Kinder verantwortungsvoll betreut wissen wollen.
Ich bin dankbar dafür, dass sich die GEW schon maßgeblich mit eingebracht hat, bevor der Antrag überhaupt das Parlament erreicht hat.
und Betreuungskräften aufgrund der erfolgten Abschmelzung von Personalbedarfsparametern fand leider zeitgleich zum Beginn der Landtagssitzung statt, sodass ich wie auch andere Kollegen daran nicht teilnehmen konnte.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Das Problem der Abschmelzung von Personalbedarfsparametern ist in der Tat sehr ernst zu nehmen, insbesondere wenn es die Kinder betrifft, die durch körperliche oder Sinneseinschränkungen auf besondere Unterstützung angewiesen sind.
Wie ernst wir das Thema nehmen, zeigt sich darin, dass wir den Antrag zugleich in den Bildungsausschuss als den federführenden Ausschuss als auch in den Finanzausschuss überweisen wollen. Nur mit der Unterstützung der Finanzpolitikerinnen und -politiker wird es uns gelingen, die äußerst angespannte Situation an den Schulen im Hinblick auf das Lehrpersonal und die pädagogischen Mitarbeiter zu entspannen, ganz abgesehen von den Schwierigkeiten der Personalgewinnung, die in der Verantwortung der Bildungspolitikerinnen und -politiker liegt.
Ich möchte zum Abschluss meiner Ausführungen noch auf Punkt 1 des Antrags eingehen. Die anderen Punkte habe ich schon erwähnt. In Punkt 1 des Antrags geht es darum, dass im Koalitionsvertrag verantwortungsbewusst eine Lösung des Problems perspektivisch bis zum 1. Januar 2020 in Aussicht gestellt wird.
Ich denke - es wurde bereits erwähnt -, dass wir zum einen die akute Situation haben und zum anderen eine langfristige Lösung des Problems in Aussicht gestellt werden muss. Deshalb muss sehr sorgfältig an dem Konzept gearbeitet werden. Ich persönlich bin sehr froh darüber, dass auch ohne diesen Antrag schon zwischen dem Parlament, dem Ministerium und den Beteiligten wie dem Landesverband für Sonderpädagogik Gespräche aufgenommen worden sind, um gemeinschaftlich eine Lösung in die Wege zu leiten. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Abg. Gorr. - Wir kommen somit zum letzten Debattenredner. Herr Lippmann, Sie haben das Wort. Bitte schön.
Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Zunächst will ich darauf hinweisen, dass dieser Antrag ein bisschen das Format von Amtshilfe zur Erledigung der Regierungsarbeit hat und von dieser Seite her durchaus ein bisschen
Ich will auch noch einmal darauf hinweisen, dass die akuten Probleme, über die jetzt gesprochen wird, nicht nur daher rühren, dass 57 Kolleginnen, die über eine entsprechende Lehrerausbildung verfügen, auf die Ausschreibung hin als Lehrkräfte in die Grundschulen übernommen wurden. Wir kritisieren das im Übrigen auch nicht, weil auch in diesem Bereich Mangel besteht und Probleme bestehen.
Es war aber von Anfang an klar, dass ein solcher Abzug angesichts einer bereits bestehenden Unterversorgung - denn die Probleme sind nicht durch die 57 Kolleginnen entstanden; die Probleme sind durch die 57 Kolleginnen verstärkt worden - das Absinken des Personalniveaus verstärkt. Jetzt soll aber ausschließlich innerhalb der Förderschulen die Mangelverwaltung organisiert werden. Das haut sozusagen dem Fass den Boden aus an dieser Stelle.
Ich will auch noch einmal auf die Nachfrage von Herrn Höhn eingehen, was das Konzept betrifft. Natürlich braucht man ein Konzept. Natürlich gibt es das schon lange. Wie so oft, ist es das Papier nicht wert, auf dem es steht. Die Befürchtung ist, mit dem nächsten geht es genauso. Es war bereits im Jahr 2007, als der Landtag die Regierung beauftragt hat, ein Konzept vorzulegen, und zwar genau zum September 2008. Dann hat es sechs Jahre gedauert, bis das Konzept vorgelegen hat. Der Grund für diese sechs Jahre war ausschließlich, dass es in den ganzen sechs Jahren nicht klar war, welche Stellengrundlage es gibt.
Finanzminister a. D. Bullerjahn war zu keinem Zeitpunkt bereit, irgendeinen Boden einzuziehen, wo das Ende ist. Natürlich kann man ein Konzept für 2 000, für 1 800, für 1 500, für 1 300 oder für 900 machen, was wir alles schon hatten. Das heißt, es muss klar sein - das ist der Sinn unseres ersten Punkts -, dass der Koalitionsvertrag insoweit ernst genommen wird.
Da sagen wir auch: schrittweise; wir suggerieren ja nicht, am 1. Januar müssen die 1 800 pädagogischen Mitarbeiter da sein. Sie sind ja auch jetzt nicht da; sie fehlen ja jetzt schon. Ein finanziell untersetztes Konzept setzt voraus, dass diese Koalition bis zum 1. Januar 2020, nämlich etwa bis zum Ende der Legislaturperiode, dafür sorgt, dass diese 1 800 Stellen erreicht werden und dass die Einstellungen auf dieser Grundlage gemacht werden.
lich hat, und nicht dass das jedes Jahr durch die Haushaltsleier gedreht wird. Erst dann kann man sozusagen aufschreiben, wie will ich sie am effizientesten, am wichtigsten einsetzen, wo sind meine Schwerpunkte und wo sind sie nicht. Das Entscheidende ist, dass es die Stellenklarheit gibt, und diese verlangen wir an dieser Stelle.
Last, but not least stellt sich in diesem Zusammenhang einfach die Gretchenfrage - ich bin Frau Kolb-Janssen sehr dankbar dafür, dass sie das mit aufgegriffen hat. Am Montag fehlen in Förderschulen, wo das nicht geht, in Größenordnungen pädagogische Mitarbeiterinnen. Die Gretchenfrage heißt, wird das zurückgenommen, und die Gretchenfrage heißt, werden die 60 Stellen, die jetzt besetzt werden können, unverzüglich besetzt, ja oder nein.
Wir sind damit am Ende der Debatte und steigen in das Abstimmungsverfahren ein. Ich habe vernommen, dass eine Überweisung an den Ausschuss für Bildung zur federführenden Beratung und zur Mitberatung an den Finanzausschuss erfolgen soll. War das so korrekt?
- Dann lasse ich darüber abstimmen. Abstimmung über den Änderungsantrag in Drs. 7/306: Wer damit einverstanden ist - -
Also noch einmal. Es geht um die Überweisung des Änderungsantrags in Drs. 7/306 an den Bildungsausschuss zur federführenden Beratung und zur Mitberatung an den Finanzausschuss. Wer damit einverstanden ist, den bitte ich um das Kartenzeichen.
Ich muss mich noch einmal revidieren, kleinen Moment. Es müssen beide in den Ausschuss überwiesen werden, die Drs. 7/306 und die Drs. 7/266. Ich bitte jetzt noch einmal um das Kartenzeichen.
- Beide überweisen, den Antrag und den Änderungsantrag. - Danke. Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Somit ist der Antrag auf Überweisung angenommen worden. Damit ist der Tagesordnungspunkt 7 erledigt.