Protokoll der Sitzung vom 26.09.2019

Die Landesregierung schätzt den Bedarf für den technischen Ausbau der Schulen als Grundlage für ein vollumfassendes Angebot digitaler Bildung auf ca. 150 bis 200 Millionen €.

Über den Digitalpakt Schule erhält das Land Sachsen-Anhalt 137,5 Millionen € für die Schulhausvernetzung, den Zugang zu digitalen Lernplattformen, für Präsentationstechnik und mobile Endgeräte. Diese Mittel werden allerdings nicht ausreichen.

Ich denke dabei an den Besuch der Grundschule Quellendorf in meinem Wahlkreis, in der jeder Klassenraum gerade einmal über eine Steckdose verfügt. Diese weiteren notwendigen Kosten hat noch niemand einkalkuliert. Wir brauchen also ein weiteres Landesprogramm oben drauf.

Aber auch hierbei reden wir wieder darüber, dass der Schulträger einen Eigenanteil von 10 % aufbringen muss und Wartung und Instandhaltung der IT-Technik Aufgabe der Träger sein wird. Es muss aus kommunaler Sicht daher kritisiert werden, dass sich das Land nicht an der Kofinanzierung der Bundesmittel beteiligt.

Das Land wertet auch das Investitionsprogramm Stark V und die Richtlinie Schulinfrastruktur bis 2022 als Erfolg. Das gilt auch für das Stark-IIIProgramm, das noch bis zum Jahr 2020 gilt.

Ein großer Bedarf war von Anfang an im ländlichen Raum festzustellen. Alle Antragsstichtage der ELER-Förderung waren überzeichnet; der letzte im Bereich Kindertageseinrichtungen sogar um das Siebenfache des zur Verfügung stehenden Budgets, was erheblichen weiteren Bedarf, insbesondere in diesem Förderbereich, deutlich macht.

Unbestritten wird sein, dass in der kommenden Förderperiode ab dem Jahr 2021 mit erheblichen Mittelkürzungen bei den Fonds EFRE, ESF und ELER zu rechnen ist. Sollten nicht anderweitige Investitionsprogramme von Bund und Land diesen befürchteten EU-Fördermittelrückgang zumindest anteilig kompensieren und sich hinsichtlich der aufgabenadäquaten Finanzausstattung der Kommunen im Rahmen des Finanzausgleichs ab dem Jahr 2022 nichts ändern, droht wiederum eine drastische Zunahme des kommunalen Investitionsstaus.

(Beifall bei der LINKEN)

Ich komme zum Straßenbau. Die Landesregierung kündigt in ihrer Antwort eine Nachfolgeregelung zum Entflechtungsgesetz auf der Landesebene und zur unbefristeten Verlängerung des Gesetzes zur Finanzierung von Investitionen des kommunalen Straßenbaus und eine Änderung des ÖPNV-Gesetzes an. Letzteres ist erfolgt. Die Landesregierung hat aber noch immer keinen Gesetzentwurf vorgelegt, der eine gesetzliche Anschlussregelung für das Gesetz zur Finanzierung von Investitionen des kommunalen Straßenbaus enthält.

Für die aufzustellenden Haushaltspläne der Landkreise und die konkrete Vorbereitung der Straßenbaumaßnahmen, die im Jahr 2020 beginnen sollen, fehlt somit die erforderliche Planungssicherheit neben Übergangsregelungen für die Fortsetzung und den Abschluss überjähriger Bauvorhaben. Dies hat zuletzt der Landkreistag massiv kritisiert und dabei darauf verwiesen, dass die Straßenbaufinanzierung von der politischen Diskussion um die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge überlagert wird.

Mit der in unseren Augen notwendigen Entscheidung zur Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen ist die auskömmliche und dauerhafte Finanzierung der Einnahmeausfälle durch zusätzliche Landesmittel zu klären. Hierzu schauen nicht nur wir auf den heutigen Tagesordnungspunkt 23 zum Berichterstattungsverlangen.

Der Landkreistag Sachsen-Anhalt hat wiederholt seine Erwartung geäußert, dass die landesrechtliche Nachfolgeregelung die gemeinsam von Landkreistag und Städte- und Gemeindebund geforderte Erhöhung der Zuweisungen auf insgesamt mindestens 80 Millionen € pro Jahr umsetzt.

Minister Webel kündigte im Sommer an, dass ab dem Jahr 2020 das jährliche Investitionsvolumen auf 80 Millionen € erhöht werden soll. Diese Summe würde jährlich um 2,5 % aufgestockt werden. Die CDU-Fraktion wiederum signalisierte, dass das Investitionspaket vergrößert und damit den Kommunen noch mehr Geld zukommen soll.

Der „Volksstimme“ war am 20. August 2019 zu entnehmen, dass der Gesetzentwurf bereits in der Schublade von Minister Webel liege und dort wohl noch bleiben werde, da die CDU-Fraktion angekündigt habe, ein großes Paket für die Kommunen zu schnüren.

Vizefraktionschef Ulrich Thomas wird wie folgt zitiert:

(Zuruf von der CDU: Oh, aber jetzt!)

„Wir streben 100 Millionen € zusätzliche Investmittel an - und die 80 Millionen für die Straßen kommen noch obendrauf.“

Diese Zusagen gelten spätestens seit dieser Woche als überholt.

(Beifall bei der LINKEN - Ulrich Thomas, CDU: Dann warten Sie es doch erst mal ab!)

- Dann lassen wir uns überraschen.

(Ulrich Thomas, CDU: Das wissen Sie doch gar nicht! Sie kennen doch gar nicht den Haushaltsentwurf! - Zustimmung bei der CDU)

Dann möchte ich noch kurz etwas zu dem Teilentschuldungsprogramm Stark II sagen. Ja, das hat zu einer Entschuldung hinsichtlich der Kredite bei den Kommunen geführt. Aber hierdurch gab es einen drastischen Anstieg der Kassenkredite. Hierbei könnte sich Sachsen-Anhalt ein Beispiel an dem Entschuldungsprogramm von Hessen nehmen, wo den Kommunen durch die Übernahme der Kassenkredite neue Handlungsspielräume eingeräumt wurden.

(Beifall bei der LINKEN)

Meine Fraktion hat bereits im März dieses Jahres einen entsprechenden Vorstoß unternommen. Ich verweise auf unseren Antrag zur Änderung des Pensionsfondsgesetzes.

Außerdem möchte ich noch kurz einen Blick auf die Investitionspauschale und auf den Antrag zum Programm „Kommunaler Investitionsimpuls“ richten. Die zukünftige Erhöhung der Investitionspauschale ist ein wichtiger Schlüssel für die Anerkennung des kommunalen Investitionsstaus und die Berücksichtigung der erheblichen Baupreissteigerungen.

Mit dem im Dezember 2018 beschlossenen Programm „Kommunaler Investitionsimpuls“ werden den Kommunen in diesem Jahr zusätzliche investive Mittel von 20 Millionen € zur Verfügung gestellt. Dies soll auch für die Jahre 2020 und 2021 gelten. Hierzu wäre es aber erforderlich gewesen, zusätzliche Landesmittel zur Verfügung zu stellen;

(Beifall bei der LINKEN)

denn das, was hier als zusätzlich suggeriert wurde, wird stattdessen dem Ausgleichsstock entnommen und in die Investitionspauschale umgeschichtet. Hierdurch besteht die Gefahr, dass der Ausgleichsstock dann nicht mehr ausreichend für Bedarfszuweisungen und Liquiditätshilfen, also für außergewöhnliche Belastungen und Notlagen, zur Verfügung steht. Das haben wir seinerzeit schon kritisiert und das kritisieren wir an dieser Stelle nochmals.

Da meine Redezeit abgelaufen ist, muss ich jetzt allerdings unterbrechen. Aber ich habe ja nachher noch einmal die Möglichkeit, ein paar Dinge auszuführen. - Danke schön.

(Beifall bei der LINKEN)

Jawohl, Frau Buchheim, so ist es. Ich sehe keine Fragen. Dann danke ich Frau Buchheim für den einführenden Beitrag zu der Großen Anfrage. - Für die Landesregierung spricht jetzt der Minister Herr Stahlknecht. Herr Minister, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Schwerpunkte der Großen Anfrage liegen in der Beschreibung des kommunalen Investitionsrückstands in nachfolgenden Bereichen: Schulen und Erwachsenenbildung, Straßen und Verkehrsinfrastruktur, Verwaltungsgebäude, Brand- und Katastrophenschutz, Wasserversorgung und

Wasserentsorgung, Sportstätten und Bäder, Kinderbetreuung, Informationsinfrastruktur, Kultur, Wohnungswirtschaft, Gesundheitsstruktur, ÖPNV, Abfallwirtschaft und zum Schluss, last, but not least, Energieerzeugung und Energieversorgung.

Die Erledigung dieser Aufgaben erfolgt durch die Kommunen im eigenen Wirkungskreis. Die Landesregierung wäre für die Beantwortung der Fragen 1 bis 13, 17 und 18, 20 sowie 22 bis 41 überwiegend auf die Übermittlung der Angaben durch die Kommunen angewiesen, soweit keine entsprechenden Landesdaten oder -statistiken vorliegen. Die Beantwortung der Fragen 17, 18, 22, 23 und 26 beruht auf Angaben des Statistischen Landesamtes Sachsen-Anhalt.

Sofern die Fragen ausschließlich Sachverhalte betreffen, die von den Kommunen als Selbstverwaltungsaufgabe wahrgenommen werden, unterliegen diese nur der Rechtsaufsicht, nicht aber der Fachaufsicht. Im Zuständigkeitsbereich der Rechtsaufsicht können die Landesregierung bzw. die hierfür zuständigen Rechtsaufsichtsbehörden vom Unterrichtungsrecht nach § 145 der Kommunalverfassung nur dann Gebrauch machen, wenn

im Einzelfall Anhaltspunkte für eine bevorstehende oder bereits erfolgte Rechtsverletzung vorliegen. Dies ist im vorliegenden Fall nicht gegeben.

Auch unterfallen die Kommunen im Blick auf die Fragestellung keiner allgemeinen Berichtspflicht. Eine kommunalverfassungsrechtliche Rechts

grundlage, die die Kommunen zur entsprechenden Datenerhebung und Unterrichtung verpflichtet, ist nicht vorhanden.

Diese Auffassung wird von den kommunalen Spitzenverbänden geteilt, sodass von einer entsprechenden Abfrage im kommunalen Bereich abgesehen wurde. Es ist nicht so, dass die Landesregierung die Zahlen nicht liefern wollte. Vielmehr sind, wie ich vorgetragen habe, die kommunalen Bereiche selbst verantwortlich, und wenn sie diese Daten, die Sie haben wollen, nicht abgeben, hat die Landesregierung keine Durchgriffsmöglichkeit.

Die Landespolitik kann im Hinblick auf die Finanzausstattung der Kommunen auf viele Erfolge blicken. Ich möchte im Folgenden nur einige Beispiele skizzieren.

Das Land hat die Finanzausstattung der Kommunen in dieser Legislaturperiode deutlich verbessert. Mit dem seit dem Jahr 2017 geltenden Finanzausgleichsgesetz wurde die Finanzausgleichmasse auf jährlich 1,628 Milliarden € angehoben. Das bedeutete eine Erhöhung um 182 Millionen €.

Nach § 16 Abs. 1 FAG erhalten die Gemeinden und Landkreise investive Zuweisungen zur Verbesserung der kommunalen Infrastruktur in Höhe von jährlich 150 Millionen €. Diesen Zuweisungen werden in den Haushaltsjahren 2018 bis 2021 jährlich 25 Millionen € zur Förderung der kommunalen Investitionen in Sportstätten und in Feuerwehren sowie zur Förderung der Investitionen in kommunale Krankenhäuser entnommen.

Wir haben eine Aufstockung der Fördermittel Brandschutz, Sonderförderung Brandschutz, für eine zielgerichtete Förderung beschlossen. Dadurch wird die Zukunftsfähigkeit des ehrenamtlichen Systems der Feuerwehren gesichert. Hierfür wird das Land über einen Zeitraum von sechs Jahren nahezu 100 Millionen € zur Verfügung stellen, also eine 50%-Förderung.

Im Zuge der aktuellen Breitbandförderung konnten EU- und Landesmittel mit Bundesmitteln aus dem Breitbandförderprogramm des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur kombiniert werden. Durch die Kombination erhalten die Kommunen in Sachsen-Anhalt eine 90-prozentige Förderung. Wenn sich eine Kommune in der Haushaltskonsolidierung befindet, kann sie sogar eine 100%-Förderung erhalten.

Die Landesregierung hat das Schul-IKT-Förderprogramm 2014 bis 2020 mit 13,3 Millionen € im Jahr 2018 vollständig finanziell ausgelastet und untersetzt Bundesfördermittel in Höhe von 116,4 Millionen €.

Das Stark-III-Programm ist im Laufe der EUFörderperiode 2007 bis 2013 in die EU-Förderung implementiert worden, wurde in der EU-Förderperiode 2015 bis 2020 fortgesetzt und ist insgesamt als Erfolg für das Land einzuschätzen. Durch das Programm konnten im Bereich öffentlicher Gebäude und hier insbesondere bei Kindertageseinrichtungen und Schulen nachhaltige

energetische Sanierungen und Modernisierungen durchgeführt werden, zu denen die Träger der Einrichtungen ansonsten nicht oder nur sehr schwer in der Lage gewesen wären.

Auch das Investitionsprogramm Stark V wird als Erfolg gewertet. Mit diesem werden die finanzschwachen Kommunen bei ihren Investitionen unterstützt. Nach dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz stellt der Bund seit 2015 Finanzhilfen für Investitionen finanzschwacher Gemeinden und Gemeindeverbände in Höhe von rund 111 Millionen € zur Verfügung.

Die Landesregierung hat ihren kommunalfreundlichen Kurs fortgesetzt. Auch in diesem Haushaltsjahr gehen fast 30 % des Haushaltsvolumens, gut 3,2 Milliarden €, in den kommunalen Bereich. - Vielen Dank.

(Zustimmung von Gabriele Brakebusch, CDU)