Streichung des Verbots der Werbung für Schwangerschaftsabbrüche (§ 219a StGB) - Landgericht Gießen: „Verurteilung als Ehrentitel im Kampf um ein besseres Gesetz“
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag, der Ihnen in der Drs. 7/3465 vorliegt, wurde, wie Frau Präsidentin richtigerweise erwähnte, in der 58. Sitzung des Landtages zur federführenden Beratung und Beschlussfassung in den Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung überwiesen. Mitberatend wurde der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration beteiligt.
Die antragstellende Fraktion verfolgte das Ziel, dass sich der Landtag für die ersatzlose Streichung von § 219a StGB ausspricht. Zudem sollte die Landesregierung aufgefordert werden, eine Bundesratsinitiative der Länder Berlin, Brandenburg, Hamburg, Thüringen und Bremen zur Streichung von § 219a StGB zu unterstützen.
Der Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung hat sich in der 24. Sitzung am 9. November 2018 darauf verständigt, zu dem Thema eine Anhörung in öffentlicher Sitzung durchzuführen. Diese Anhörung wurde in der 27. Sitzung am 22. März dieses Jahres durchgeführt.
Dabei wurden der Bund der Richter und Staatsanwälte in Sachsen-Anhalt, die Universitätsklinik für Frauenheilkunde Magdeburg, die Universität Hamburg, Institut für Kriminalwissenschaften, die Ärztekammer des Landes, der Berufsverband der
Frauenärzte, die Stiftung Netzwerk Leben, der Landesfrauenrat Sachsen-Anhalt, Pro Familia und die Evangelischen Frauen in Mitteldeutschland angehört. Weiterhin sind schriftliche Stellungnahmen der Diakonie Mitteldeutschland, des Deutschen Juristinnenbundes, des Deutschen Hebammenverbandes sowie des Katholischen Büros Sachsen-Anhalt in die Beratung eingeflossen.
Ohne hier näher auf die Anhörung eingehen zu wollen, kann ich zumindest sagen, dass die Anzuhörenden die unterschiedlichsten Positionen und Sichtweisen zum Regelungsinhalt des § 219a StGB ausführlich vorgetragen haben.
In der darauffolgenden 28. Sitzung am 12. April 2019 befasste sich der Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung mit einem durch die Koalitionsfraktionen erarbeiteten Entwurf einer vorläufigen Beschlussempfehlung. Demnach wurden die in der Anhörung formulierten Anliegen aufgegriffen, und es erfolgte ein Verweis auf die Zuständigkeit des Bundesgesetzgebers. Die Fraktion DIE LINKE machte deutlich, dass sie an der Formulierung ihres Antrages in der Drs. 7/3465 festhält, der eine Streichung von § 219a StGB fordert.
Sodann wurde mit 8 : 2 : 3 Stimmen eine vorläufige Beschlussempfehlung an den mitberatenden Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration erarbeitet.
Dieser Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration hat sich dann in der 39. Sitzung im August 2019 mit der vorläufigen Beschlussempfehlung befasst und sich im Ergebnis seiner Beratung mit 6 : 2 : 3 Stimmen der vorläufigen Beschlussempfehlung in unveränderter Fassung angeschlossen.
In der abschließenden Beratung in der 32. Sitzung des Ausschusses für Recht, Verfassung und Gleichstellung am 13. September dieses Jahres wurde der vorläufige Beschlussvorschlag unverändert zur Abstimmung gestellt und mit 7 : 5 : 0 Stimmen als Beschlussempfehlung an den Landtag verabschiedet. Diese liegt Ihnen nun in der Drs. 7/4913 vor.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, im Namen des Ausschusses für Recht, Verfassung und Gleichstellung bitte ich Sie um Ihre Zustimmung zur Beschlussempfehlung.
Vielen Dank, Herr Abg. Gürth. - Auch für die Behandlung dieses Tagesordnungspunktes wurde keine Debatte vereinbart. Ich schaue noch in die Runde. - Es bleibt auch dabei.
Wir stimmen nunmehr über die Drs. 7/4913 ab. Dies ist die Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht, Verfassung und Gleichstellung. Wer dieser Beschlussempfehlung zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? - Ein fraktionsloses Mitglied und der Rest der Fraktion DIE LINKE. Wer enthält sich der Stimme? - Das ist die AfD-Fraktion, außerdem ein fraktionsloses Mitglied des Hauses. Damit ist der Tagesordnungspunkt 13 erledigt und wir kommen zum nächsten Tagesordnungspunkt.
Förderung der Wasserstofftechnologie - Ausrichtung der Mobilitätspolitik zum Vorteil der deutschen Wirtschaft
Werte Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete! Der Antrag der AfD-Fraktion wurde in der 54. Sitzung des Landtages am 31. August 2018 eingebracht und in den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung zur federführenden Beratung und in den Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr zur Mitberatung überwiesen.
Die AfD-Fraktion begründete ihren Antrag unter anderem damit, dass die Schwerpunktsetzung in den ohnehin fragwürdigen Klimaschutzzielen in der Folge zu einer rasant ansteigenden Deindustrialisierung Deutschlands, zum Verlust Hunderttausender Arbeitsplätze und damit einhergehenden massiven Wohlstandsverlusten führe. Dabei sei die starke Fokussierung auf batteriebetriebene Elektroautos vor dem Hintergrund der umwelt- und klimapolitischen Ziele der Bundesregierung kritisch zu hinterfragen.
Gegenwärtig würden zur Herstellung von Elektromotoren und Batteriezellen erhebliche Mengen an seltenen Erden benötigt. Deren Förderung sei nicht nur äußerst energieintensiv, sondern produziere auch giftige und zum Teil radioaktive Nebenprodukte. Unberücksichtigt blieben die erheb
Hinzu komme, dass der Großteil der bisher in Deutschland privat genutzten Elektroautos laut DLR, also dem Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt, zur Kategorie Kleinwagen gehöre und nur als Zweitwagen diene, was die Ökobilanz zusätzlich konterkariere, zumal die CO2-Bilanz eines batteriebetriebenen Elektroautos beim aktuellen Strommix in Deutschland schlechter sei als bei einem Dieselmotor. Um 40 Millionen reine Elektroautos CO2-neutral betreiben zu können, müssten nach Berechnungen der „FAZ“ zusätzlich 35 000 Windkraft- oder 27 Millionen Solaranlagen gebaut werden. Zum Vergleich: Aktuell sind in Deutschland rund 29 000 Windkraftanlagen in Betrieb.
Die AfD-Fraktion spricht sich dafür aus, am Diesel- und Gasantrieb als Übergangstechnologie festzuhalten und darüber hinaus die Förderung der Wasserstofftechnologie zu intensivieren. Der Wasserstoffantrieb sei längst ausgereift und hinsichtlich Reichweite und Betankungszeiten mit dem Verbrennungsmotor vergleichbar. Wasserstoff könne entweder wie Autogas direkt im Motor verfeuert oder für die Energiegewinnung über eine Brennstoffzelle genutzt werden.
Fahrzeuge trotz ausgereifter Technik nach wie vor kaum vorhanden sind, obwohl die Errichtung eines umfassenden Tankstellennetzes wesentlich einfacher und kostengünstiger zu realisieren ist, als dies bei Ladestationen für reine Elektroautos der Fall ist. Hier sollte die Politik verstärkt ansetzen, um dem Wasserstoffantrieb zum Durchbruch zu verhelfen.
In der 29. Sitzung am 6. Juni 2019 erfolgte die erste Beratung im Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung. Die Koalitionsfraktionen stellten einen Änderungsantrag vor. Darin bekräftigten sie, sich zur technologieoffenen Entwicklung im Bereich der Mobilität zu bekennen. Der Änderungsantrag wurde nach umfassender Diskussion mit 5 : 0 : 5 Stimmen angenommen. Die vorläufige Beschlussempfehlung in der Fassung des Änderungsantrages wurde ebenfalls mit 5 : 0 : 5 Stimmen beschlossen.
Der mitberatende Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr hat in seiner Sitzung am 15. August 2019 eine Beschlussempfehlung erarbeitet. Es wird empfohlen, den Antrag in der Fassung der vorliegenden Beschlussempfehlung anzunehmen.
In der 31. Sitzung am 12. September 2019 hat der Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung den Antrag abschließend beraten. Ihnen liegt in der Drs. 7/4920 eine entsprechende
Vielen Dank, Herr Abg. Lieschke. - Für die Behandlung dieses Tagesordnungspunktes wurde ebenfalls keine Debatte vereinbart. Ich sehe auch nicht, dass sich das geändert hat.
Damit kommen wir zum Abstimmungsverfahren zur Drs. 7/4920. Hierbei handelt es sich um die Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung. Wer dieser Beschlussempfehlung seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen und die Fraktion der AfD. Wer stimmt dagegen? - Das ist die Fraktion DIE LINKE: Wer enthält sich der Stimme? - Niemand. Damit ist der Tagesordnungspunkt 14 ebenfalls erledigt.