Die bestehenden Probleme bei der Kontrolle sind in der Tat ernsthafter Natur. Das ist aber natürlich der Tatsache geschuldet, dass die Kontrolleure zum Teil gar nicht richtig erkennen können: Was macht der da gerade? Was darf der? Worauf muss ich jetzt speziell achten? Aus diesem Grunde wird ziemlich oberflächlich darüber hinweggeschaut.
Dass überhaupt Auffälligkeiten zutage treten, hat, denke ich, auch etwas mit meinem Druck auf die Stadt Halle zu tun. Denn ich habe die Stadt Halle bereits dazu aufgefordert, intensiv nachzuhaken. Die Stadt Halle war verpflichtet, mir eine Antwort zu geben. Das hat sie auch gemacht. Sie will jetzt durchschnittlich sieben Mal im Jahr kontrollieren. Sie hat dann auch Verstöße festgestellt. Die Verstöße sind auch in der Antwort der Landesregierung dokumentiert. Es gab seit 2015 insgesamt 16 Verstöße - das waren alles gewerberechtliche Verstöße -, wofür dann aber kein Platz mehr ist. Das sind Kontrollen der Zollbehörde, die zum Beispiel die Standards des Mindestlohngesetzes und dergleichen mehr kontrolliert. Die haben höchstwahrscheinlich nicht stattgefunden. Da müssen wir natürlich hinkommen, das ist klar. Alles das will ich mit dem Antrag anregen.
Wir haben ja auch die Möglichkeit - ich bin der CDU sehr dankbar dafür, dass sie diesen Antrag positiv aufgreift und ihn auch unterstützt -, den Antrag im Ausschuss weiter zu qualifizieren. Diesbezüglich bin ich sehr offen; denn unser Ziel ist es einfach, für unsere Friseurinnen und Friseure wieder bessere Wettbewerbsbedingungen zu gewinnen und auszuhandeln. Wir wollen diese teilweise unfairen Wettbewerbsbedingungen stoppen, in die sie durch Barbiere gezwungen werden, die sich einfach nicht an unsere Bestimmungen halten und die die Möglichkeiten von Sonder- und Ausnahmegenehmigungen und -bewilligungen umgehen.
Ich überweise den Antrag deshalb in den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung. - Ich danke Ihnen, meine Damen und Herren.
Wir sind am Ende der Debatte angelangt. Wir haben einen Überweisungsantrag zu dem entsprechenden Antrag, dem Alternativantrag. Der Ände
rungsantrag folgt automatisch in den Wirtschaftsausschuss. Wer ist dafür? - Das sind die AfDFraktion und die Koalitionsfraktionen sowie zwei fraktionslose Abgeordnete. Wer ist dagegen? - Das ist die Fraktion DIE LINKE. Somit sind der Antrag und die beiden nicht selbstständigen Drucksachen in den Wirtschaftsausschuss überwiesen worden. Damit schließen wir den Tagesordnungspunkt 20.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Meine Damen und Herren! Werte Justizministerin, ich weiß nicht, wie groß Ihre Vorstellungskraft ist. Aber stellen Sie sich doch bitte einmal vor, Sie wären nicht Justizministerin, sondern, sagen wir einmal, zum Beispiel Frau Keding und Mutter eines Sohnes. Sie haben Geburtstag, sitzen gerade in geselliger Runde. Da bekommen Sie einen Anruf, in dem Ihnen mitgeteilt wird, dass Ihr Sohn erschlagen wurde.
In der Pressemitteilung der zuständigen Staatsanwaltschaft Dessau und in der einschlägigen Presse können Sie nachlesen, dass er einen Asylanten ausländerfeindlich beschimpft und angegriffen hat und deshalb aus Notwehr erschlagen wurde.
Sie haben nun mindestens zwei Möglichkeiten: Entweder Sie akzeptieren diese Meldung mehr oder weniger emotionslos oder Sie machen sich zusätzlich zu Ihrer Trauer Gedanken. Sie hinterfragen die offiziellen Meldungen über den Tathergang und recherchieren selbst.
Liebe Frau Keding, ich nehme einmal an, Sie würden sich für die zweite Möglichkeit entscheiden, da Sie ja eine gute Mutter sind.
Stellen Sie sich aber bitte weiter vor, es gäbe durch Zufall oder zum Glück eine Videoaufzeichnung von der Tat und Sie würden in den Besitz dieser Aufnahme gelangen. Wie erstaunt wären Sie wohl, wenn Sie bemerkten, dass gar keine ausländerfeindlichen Beschimpfungen zu hören sind, dass die Provokationen und der erste körperliche Kontakt gar nicht von Ihrem Sohn, sondern vom Gegner ausgingen und die angebliche
Jetzt stellen Sie sich außerdem parallel dazu vor, Sie wären Mitglied des Rechtsausschusses im Landtag und hörten die Worte des Generalstaatsanwalts und der Justizministerin zum Tathergang. Danach sehen auch Sie sich das Video an und müssen feststellen, dass die Aussagen dieser beiden hohen Würdenträger über die Tat nicht viel mit dem Geschehenen und auch nicht mit dem Gesehenen zu tun haben, nicht einmal die Anzahl und die Reihenfolge der Schläge.
Frau Keding, ich frage Sie wirklich ernsthaft: Was würden Sie jetzt tun oder denken? Sie können es mir ja nachher sagen.
Karsten H. jedenfalls, der Vater des am 29. September in Wittenberg getöteten Marcus H., hat sich für den zweiten Weg entschieden, und mit dieser Entscheidung begann seine bis jetzt zweijährige Odyssee. Sie offenbart in unseren Augen das Versagen des Rechtsstaates in den Bereichen der Staatsanwaltschaft und der Gerichte.
Die erste offizielle Verlautbarung zum Tod von Marcus H. - Sie kennen sie - war die Pressemitteilung der PD Ost am 1. Oktober 2017, also zwei Tage nach der Tat. In der ist noch von einer Körperverletzung mit Todesfolge und einer verbalen Attacke der Araber die Rede.
Bereits einen Tag später berichtete die „MZ“ unter Bezugnahme auf eine alleinige Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Dessau, dass man dort nun nach Auswertung des Videomaterials von einer Notwehrhandlung des Syrers ausgehe.
Die Beschreibung des Tatgeschehens und dessen rechtliche Bewertung hatten sich von einem Tag auf den anderen geändert. Jeder normal denkende Mensch wird da eigentlich stutzig.
Die Krönung, Frau Ministerin, was die Sitzung des Rechtsausschusses am 17. November 2017, an der Sie ja bekanntlich teilgenommen haben. Als AfD-Abgeordnete hatten wir mit einem Selbstbefassungsantrag erreicht, dass die Landesregierung zum Stand der Ermittlungen berichtet. Damals waren die Justizministerin Keding und der Generalstaatsanwalt K.zugegen. Sie erzählten uns Ausschussmitgliedern - Sie werden den Ausdruck entschuldigen - etwas vom Pferd. Es stimmte wirklich fast nichts.
Grundlage für die Aussagen im Rechtsausschuss war allein die Stellungnahme der vier Dessauer Staatsanwälte, die als vier Experten das tonlose Video gesehen und ausgewertet hatten und zu der völligen Fehleinschätzung der Notwehr gelangten.
Die im Ausschuss getätigten Aussagen zum Tatverlauf wiesen, wie schon zigmal erwähnt, erhebliche Widersprüche zu den Filmaufnahmen auf, die sich selbst im Laufe von Ermittlungen nicht mehr ändern können, wie es eigentlich für Filmaufnahmen üblich ist. Man möchte fast meinen, die Dessauer Expertenstaatsanwälte hätten sich ein völlig anderes Video angesehen.
Weder Sie, Frau Justizministerin, noch der Herr Generalstaatsanwalt hatten das Video bis dahin selbst gesehen. „Das muss ich natürlich nicht,“ werden Sie wieder sagen, „das gehört nicht zu meinen Aufgaben.“ Das hätten Sie aber in dem Fall vielleicht lieber tun sollen; es wäre zumindest besser gewesen.
Den Widersprüchen versuchten wir mit einem weiteren Selbstbefassungsantrag im März 2018 auf den Grund zu gehen. Unser Ansinnen war es einfach nur, eine Stellungnahme zu den im Ausschuss getätigten Falschaussagen zu erhalten. Unser Versuch wurde mit den Stimmen der Altparteien rigoros verhindert. Das ist in unseren Augen ein weiteres Zeichen der Verachtung für das Opfer und dessen Angehörige, meine Damen und Herren.
Im April 2018 stellten wir den Antrag, den Fall der Staatsanwaltschaft Dessau unter dem leitenden Oberstaatsanwalt B. zu entziehen und an die Generalstaatsanwaltschaft abzugeben. Diese
wurde durch die linken Parteien verhindert - logisch. Stattdessen teilte Frau Justizministerin eiligst mit, dass die Ermittlungen nun von der Staatsanwaltschaft Magdeburg weitergeführt würden, weil der Beschuldigte dorthin umgezogen sei. Na, wenn das mal kein Zufall war.
Da wir nicht an Zufälle glauben, verwundert es auch nicht weiter, dass die Staatsanwaltschaft Magdeburg auf einmal wegen Körperverletzung mit Todesfolge gegen den Beschuldigten ermittelte.
Ebenso absehbar war es für mich auch, dass meine Dienstaufsichtsbeschwerden gegen den leitenden Staatsanwalt in Dessau und seine Experten-Staatsanwälte als Unterstellung verunglimpft wurden und im Sande verliefen.
Der saubere Herr B. wurde indessen für seine Glanzleistung der letzten Jahre mit 64 Jahren in den Ruhestand geschickt. Auch ein Zufall, Frau Ministerin? - Ich weiß es nicht.
Erst nach mehr als einem Jahr, Herr Striegel, war der Fall von der Staatsanwaltschaft Magdeburg ausermittelt, der Fall, der genau nach drei Tagen und einer Videoauswertung ohne Ton natürlich völlig selbstverständlich ausländerfeindlich war. Dieses Zauberwort muss wahrscheinlich immer
Erst im Oktober 2018 wurde der Beschuldigte vor dem Landgericht Magdeburg angeklagt. Darüber kann man froh sein. Der beantragte Haftbefehl wurde allerdings abgelehnt. Das ist nicht gut.
Der Beginn der Verhandlung wurde jedoch bereits zweimal, im Juni und im September 2019, wegen vordringlicher Haftsachen verschoben.
Wann der Prozess nun wirklich beginnen wird, ist offen. Der Anwalt des Vaters wurde bei der letzten Terminabfrage nicht einmal berücksichtigt. Fest steht nur, dass der Prozess nach mehr als zwei Jahren nach der Tat beginnen wird und damit weiter verschleppt wird.
Schon mit dieser rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung allein wächst die Aussicht des Beschuldigten auf ein Urteil mit entweder keiner oder extrem milder Strafe.
Seit Beginn des Ermittlungsverfahrens - das muss man sich wirklich einmal überlegen - haben die Eltern als Nebenkläger durch die Anwälte insgesamt sechsmal eine Altersfeststellung beantragt. Die Staatsanwaltschaft lehnte die Anträge mit der Begründung ab, es lägen Originaldokumente vor, die das Alter des Beschuldigten und seine Minderjährigkeit zum Tatzeitpunkt belegen würden.
Selbst mir wurde in mehreren Kleinen Anfragen im Jahr 2018 - der Innenminister ist jetzt leider nicht anwesend, schade - beteuert, dass deutschen Behörden im In- und Ausland verschiedene Originaldokumente der gesamten Familie vorliegen oder vorlagen, deren Echtheit bestätigt wurde.
Im August des letzten Jahres schrieb mir der Herr Stahlknecht: „Zur Tatzeit war der Beschuldigte Jugendlicher, sodass das Jugendgerichtsgesetz anwendbar ist.“ - Punkt. Er war Jugendlicher. Das heißt übrigens, Herr Stahlknecht wusste letztes Jahr schon mehr als das, was das Gericht dieses Jahr weiß.
Nach der Staatsanwaltschaft lehnte auch das Landgericht Magdeburg einige der Anträge - übrigens letztmalig im März 2019 - ab. Im Mai 2019 wiederum, also zwei Monate später, beschloss dasselbe Gericht dann plötzlich, eine Altersfeststellung durchführen zu lassen. Denn - jetzt, Frau Ministerin, kommt die Begründung - es lägen keine Originaldokumente vor, die das tatsächliche Alter des Beschuldigten belegten.
Dazu fehlen mir wirklich die Worte. Diese Verfahrensverschleppung, wahrscheinlich gewollt, ist ein Schlag in das Gesicht der Eltern des Opfers.