Protokoll der Sitzung vom 27.09.2019

Genau deshalb findet sich die von der Fraktion DIE LINKE genannte und eingeforderte Vereinbarung in unserem Koalitionsvertrag.

Ich will noch einmal betonen, dass es tatsächlich um alle Kinder geht. Wir haben schon auf die Sprachstandsfeststellung gedrängt, als von der Zunahme der Migration noch gar keine Rede war.

(Beifall bei der LINKEN)

Es gibt zunehmend Kinder deutscher Herkunft, bei denen es Defizite gibt. Das wird bei den Schuleingangsuntersuchungen immer wieder festgestellt. Das ist ein großes Defizit, dem wir uns dringend widmen müssen.

Ich will der LINKEN aber auch sagen: Dass Sie regelhaft in Ihren Anträgen auf Verabredungen in unserem Koalitionsvertrag abstellen, fasziniert mich. So schlecht kann der Koalitionsvertrag nicht sein, wenn Sie immer wieder Passagen aus dem Koalitionsvertrag eins zu eins in Ihre Anträgen übernehmen.

(Thomas Lippmann, DIE LINKE: Das haben wir euch am Anfang auch gesagt! Ihr müsst es nur machen!)

Natürlich ist Sprache - das ist schon seit Langem so - fester Bestandteil des Bildungsauftrages der Kita und hat dort einen hohen Stellenwert. Das KiFöG hebt die Sprachförderung explizit heraus. Es heißt in § 5 Abs. 3 zur inhaltlichen Arbeit der Einrichtungen:

„Verbindliche Grundlage ist das Bildungsprogramm ‘Bildung: elementar - Bildung von Anfang an’ unter besonderer Berücksichtigung der Sprachförderung.“

Im Bildungsprogramm „Bildung elementar“ selbst wird Sprache als dezidierter Bildungsbereich benannt und völlig angemessen festgestellt:

„Der Bildungsbereich Sprache ist ein Querschnittsthema in Tageseinrichtungen für Kinder.“

Entsprechend wird im Bildungsprogramm mehrfach betont und beschrieben, inwieweit Sprache und Sprachförderung integraler Bestandteil des Kita-Alltages werden können und werden sollen.

Diese gesetzliche Hervorhebung und die programmatische Untersetzung im Bildungspro

gramm sind vor Ort natürlich nicht überall in gleichem Maße ausgeprägt. Natürlich gibt es nicht überall in den Einrichtungen ein eigenes Sprachbildungskonzept. Dabei lässt sich sicherlich noch mehr tun. Dass von allen Seiten etwas getan wird, hat die Frau Ministerin unter anderem mit der Hervorhebung der über 200 Einrichtungen beim Bundesprogramm dargelegt.

Ich denke, dass wir auf diesen Bereich Sprache tatsächlich noch mehr Wert legen müssen. Ich sage für meine Fraktion: Für uns geht es eindeutig um das Wie - das will ich hier betonen -, wie wir die im Koalitionsvertrag verabredete verbindliche Sprachstandsfeststellung umsetzen. Wir hätten es schon damals gern im Rahmen des KiFöG gelöst. Dafür war die Zeit noch nicht reif, will ich sagen. Ich bin aber guter Hoffnung, dass wir es noch in den verbleibenden 19 Monaten der Koalition schaffen. Deshalb werden wir über dieses Wie im Ausschuss gemeinsam beraten. Es soll an den Sozialausschuss überwiesen werden. Ich hoffe, dass es in Ihrem Interesse ist und dass wir den Antrag gemeinsam überweisen können, und danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Fragen sehe ich nicht. Dann danke ich Frau Lüddemann für den Redebeitrag. Für die SPD-Fraktion spricht jetzt die Abg. Frau Prof. Dr. KolbJanssen. - Frau Prof. Dr. Kolb-Janssen, Sie haben jetzt das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen sich mich von Emma erzählten. Emma ist vier Jahre alt, in ihrer geistigen, motorischen und sprachlichen Entwicklung ihren gleichaltrigen Freundinnen und Freunden in der Kita fast immer einen kleinen Sprung voraus. Sie ist fröhlich und lebendig und ein Wirbelwind mit starkem Willen.

Bei ihrem ersten Delfin-4-Screening „Besuch im Zoo“ hatte sie dann aber gerade mal keine Lust, auf die Fragen des Erziehers zu antworten. Aber genau diese Situation zählte schließlich für die Auswertung des Tests und führte zu dem Ergebnis: Emma spricht nicht. Das starre System der Sprachstandsfeststellung führt nun dazu, dass sie die zweite Phase durchlaufen muss.

Mir persönlich stellt sich bei einem solchen System die Frage, ob es wirklich sachgerecht ist, anhand eines solchen starren Tests festzustellen, inwieweit ein Kind einen Bedarf an Sprachförderung hat oder nicht.

Ich kann mich den Ausführungen der Ministerin anschließen, die hier die Möglichkeiten aufgezeigt

hat, die im Rahmen des Bildungsprogramms „Bildung elementar“ für alle Kindertageseinrichtungen in Sachsen-Anhalt vielfältige Möglichkeiten bieten. Schließlich sind es ja die Erzieherinnen und Erzieher, die tagtäglich mit den Kindern arbeiten und die genau wissen, welches Kind Probleme beim Sprechen hat und bei welchen das nicht der Fall ist. Letzten Endes waren es ja auch die Erzieherinnen und Erzieher, die diesen überbordenden bürokratischen Aufwand für dieses Sprachstandsfeststellungsverfahren „Delfin 4“ beklagt haben, was dazu geführt hat, dass im Rahmen der KiFöG-Novelle darauf verzichtet worden ist.

Das gemeinsame Spielen, Singen und Vorlesen wie auch der ganz normale Umgang miteinander ist Sprachförderung pur und passiert tagtäglich in den Kitas. Erzieherinnen und Erzieher achten dabei immer auf die Sprachentwicklung und fördern individuell. Eine starre Sprachstandsfeststellung ist in unseren Augen nicht der richtige Weg.

Vierjährige reden mal ganz gern, manchmal sind sie auch ganz gern still. Deshalb können wir über die Möglichkeiten, die wir jetzt schon haben, im Hinblick auf die Verbesserung im Ausschuss gern noch weiter diskutieren. - Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Ich sehe keine Fragen. Dann danke ich Frau Prof. Dr. Kolb-Janssen für den Redebeitrag. Zum Schluss der Debatte hat noch einmal Frau Hohmann das Wort. - Frau Hohmann, Sie haben das Wort.

Sehr geehrte Damen und Herren! Frau Ministerin, ich habe nicht gesagt, dass wir hier nichts machen. Ich habe bereits erwähnt, dass wir etwas machen. Aber wenn ich weiß, dass wir ca. 1 700 Einrichtungen haben und davon gerade einmal etwa 10 % in den Genuss gekommen sind, am Modellprojekt teilzunehmen, ist es ein bisschen schwierig. Deshalb schließe ich mich den Worten von Frau Lüddemann an: Wir sind für alle Kinder im Land zuständig.

Ja, wir hatten das Sprachstandsfeststellungsverfahren „Delfin 4“ und wir wissen alle, auch diejenigen, die damals im Ausschuss waren, dass dieses Verfahren nicht das geeignete für SachsenAnhalt war. Das wussten wir. Aber was haben wir gemacht? Wir haben es einfach abgeschafft, bevor überhaupt diese Studie, an der sich alle Bundesländer beteiligt haben, ins Leben gerufen wurde.

Wir konnten also noch nicht einmal evaluieren, was wir hätten besser machen können. Andere Bundesländer, die an dem Sprachstandsfeststel

lungsverfahren festhalten, sind in den Genuss gekommen. Jetzt gibt es die ersten Berichte, welches Sprachstandsfeststellungsverfahren wirklich das geeignete ist, mit welchem man wirklich gute Erfolge erzielt und auch wie wir die Erzieherinnen qualifizieren können, damit sie solche Dinge vor Ort im gemeinsamen Sprechen, im gemeinsamen Spielen erleben können.

Insofern finde ich es gut, wenn wir uns im Ausschuss noch etwas eingehender mit der Studie beschäftigen würden, um zu hören, welche aktuellen Erfahrungen jetzt im Bund vorliegen. Ich meine, wenn 15 Bundesländer an dem Verfahren festhalten, egal in welcher Ausrichtung, können wir als einziges Bundesland nicht sagen: „Was die anderen machen, ist alles Blödsinn; wir wissen es besser.“ Das halte ich für ein bisschen überzogen. Insofern freue ich mich auf die Diskussionen im Ausschuss. - Danke schön.

(Beifall bei der LINKEN)

Fragen sehe ich nicht. Dann danke ich Frau Hohmann für ihren Redebeitrag.

Wir kommen nun zum Abstimmungsverfahren. Ich konnte den Vorschlag wahrnehmen, den Antrag in den Ausschuss Arbeit, Soziales und Integration zu überweisen. Wer für die Überweisung des Antrags in diesen Ausschuss stimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen und die Fraktion DIE LINKE. Wer stimmt dagegen? - Das ist die AfD-Fraktion. Stimmenthaltungen? - Sehe ich nicht. Damit ist der Antrag in den genannten Ausschuss überwiesen worden und der Tagesordnungspunkt 27 ist erledigt.

Wir kommen am heutigen Tag zum letzten Tagesordnungspunkt. Dazu rufe ich auf den

Tagesordnungspunkt 28

Erste Beratung

Dienstwagenprivileg ökologisch und sozial gerecht reformieren

Antrag Fraktion DIE LINKE - Drs. 7/4937

Einbringer ist der Abg. Herr Gallert. Herr Gallert, Sie haben das Wort.

(Siegfried Borgwardt, CDU: Draisine! - Oli- ver Kirchner, AfD: Sehr schwierig!)

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das ist ein schwieriger Tagesordnungspunkt ganz am Ende des heutigen Sitzungstages. Ich freue mich über jeden Anwesenden, den ich hier noch sitzen sehe.

Aber es ist tatsächlich ein interessanter Punkt, über den wir reden.

Ich erinnere noch einmal daran: Gestern früh ging es los. Da haben wir über die Frage geredet: Was soll mit dem Einstellen auf dieses bedrohliche Klimaszenario passieren? Sind wir überhaupt noch in der Lage, gegenzusteuern? Ist es notwendig, gegenzusteuern? Ist das Gegensteuern gegen die Klimaveränderung eigentlich eine Form von Verarmung? Und brauchen wir Windenergiearbeitsplätze? - Über alle diese Fragen haben wir diskutiert.

Der eine oder andere hat im Blätterwaldrauschen auch noch mitbekommen, dass die Koalition für ihren eigenen Haushalt zu wenig Geld hat. Dieser Antrag enthält zwei mögliche Lösungsansätze. Wir haben es hier mit einem Dienstwagenprivileg zu tun. Dieses Dienstwagenprivileg - das stelle ich gleich an den Anfang meiner Rede - ist so, wie es jetzt ist, antisozial und ökologisch schädlich. Deswegen wollen wir es verändern, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall bei der LINKEN)

Kollege Richter, Sie als Finanzminister dürften auch ein erhöhtes Interesse daran haben. Kerstin Eisenreich hat gestern davon erzählt, dass es in dieser Bundesrepublik 50 Milliarden € klimaschädliche Subventionen gibt. Hier haben wir es mit einem Paket zu tun, in dem 5 Milliarden € klimaschädliche Subventionen verankert sind. Jetzt rechne ich einmal mit diesen 5 Milliarden €.

Das ist eine hohe Zahl, und es ist bei Politikern immer ein wenig schwierig mit den Zahlen. Ich rechne es einmal runter auf Sachsen-Anhalt: 3 % davon können wir mal als generelle Klausel nehmen; das sind 150 Millionen € für das Land. 150 Millionen € Steuergelder für das Land, die Hälfte davon geht durch den Landeshaushalt. Wir reden heute also über die Summe, über die sich gerade die Koalition bei der Grundsteuererhöhung zerfetzt, über die wir diskutieren.

(Guido Heuer, CDU: Grunderwerbsteuer!)

- Grunderwerbsteuererhöhung. Ich merke, es gibt aufmerksame Kolleginnen und Kollegen. Das freut mich.

(Beifall bei der CDU)

Worum geht es? Es geht um Folgendes: Viele von Ihnen wissen es, einige nicht. Dienstwagenprivileg bedeutet, ich kann als selbstständiger Chef, als Geschäftsführer oder auch als Arbeitnehmer in den Genuss eines Dienstwagens kommen, den ich dann auch privat benutzte. Was muss ich machen? Ich muss 1 % des Listenpreises dieses Dienstwagens als steuerlichen Vorteil ansetzen und muss dies versteuern.